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   OLG Düsseldorf, 12.02.1999 - 5 Ss (OWi) 402/98 - (OWi) 163/98 I   

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https://dejure.org/1999,19442
OLG Düsseldorf, 12.02.1999 - 5 Ss (OWi) 402/98 - (OWi) 163/98 I (https://dejure.org/1999,19442)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.1999 - 5 Ss (OWi) 402/98 - (OWi) 163/98 I (https://dejure.org/1999,19442)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 1999 - 5 Ss (OWi) 402/98 - (OWi) 163/98 I (https://dejure.org/1999,19442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VRS 97, 67
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.1997 - 5 Ss OWi 298/97

    Polizeiliche Aussage bei Rotlichtverstoß genügt nicht für qualifizierten Verstoß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.1999 - 5 Ss OWi 402/98
    Zudem ist auch für die Rechtsfolgenentscheidung von Bedeutung, ob die maßgebliche Sekunde der Rotlichtphase von dem Betroffenen nur etwa kurz oder um mehrere Sekunden überschritten wurde (vgl. Senatsbeschluß, a.a.O.; ferner Senat in VRS 94, 369 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1998 - 5 Ss OWi 396/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.1999 - 5 Ss OWi 402/98
    Hierauf konnte mangels sonstiger Umstände, die die Zeitangaben der Polizeibeamten erhärten, nicht verzichtet werden (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Dezember 1998 - 5 Ss (OWi) 396/98 - (OWi) 167/98 1; ferner Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 37 StVO Rdnr. 61 m.w.N.; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 15. Aufl., § 37 Rdnr. 31 b, ebenfalls m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.06.2005 - 8 Ss OWi 137/05

    Beförderung von Gütern ohne Güterkraftverkehrsgenehmigung; Begriff der

    Die Wertgrenze für die "geringfügige Ordnungswidrigkeit" ist in Anpassung an die Neuregelung der Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in §§ 79, 80 OWiG derzeit bei 250, 00 EUR anzusetzen (vgl. OLG Zweibrücken, DAR 99, 181 = MZV 99, 219 = NStZ 00, 95; OLG Zweibrücken DAR 02, 90, 91 = MZV 02, 97; OLG Düsseldorf VRS 97, 67, 69; ebenso Senat VRS 97, 381, 394; SenE vom 19.09.2003 - Ss 406/03 B - mit ausführlichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen - vgl. auch unter Annahme eines noch niedrigeren Schwellenwerts Göhler-König, OWiG, 13. Aufl., § 17 Rdnr. 24).
  • OLG Köln, 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer Begutachtung im Urteil

    Die Wertgrenze für die "geringfügige Ordnungswidrigkeit" ist in Anpassung an die Neuregelung der Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in §§ 79, 80 OWiG derzeit bei 250, 00 EUR anzusetzen (vgl. OLG Zweibrücken DAR 99, 181 = NZV 99, 219 = NStZ 00, 95; OLG Zweibrücken DAR 02, 90, 91 = NZV 02, 97; OLG Düsseldorf VRS 97, 67, 69; ständige Rechtsprechung auch des Senates, vgl. Senat VRS 97, 381, 384 und zuletzt SenE vom 12.08.2005 - 81 Ss-OWi 11/05 - ; vgl. auch unter Annahme eines noch niedrigeren Schwellenwertes von nur 100, 00 EUR Göhler-König, § 17 Rdn. 24).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    Um die Zuverlässigkeit der Zeitermittlung eines Zeugenüberprüfen zu können, bedarf es der Angabe, auf welchen Grundlagen sie beruht: nämlich ob er im Sekundentakt gezählt, ob er die Zeit aufgrund der Ampelphasen geschätzt oder aufgrund welcher sonstigen Umstände er sie ermittelt hat (OLG Düsseldorf VRS 96, 386; 97, 67).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00 (B) 223

    Durchführung einer gezielten Rotlichtkontrolle; Geldbuße und Fahrverbot wegen

    Um die Zuverlässigkeit der Zeitermittlung eines Zeugen überprüfen zu können, bedarf es der Angabe, auf welchen Grundlagen sie beruht: nämlich ob er im Sekundentakt gezählt, ob er die Zeit aufgrund der Ampelphasen geschätzt oder aufgrund welcher sonstigen Umstände er sie ermittelt hat (OLG Düsseldorf VRS 96, 386; 97, 67).
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