Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 1 Ws 324/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7718
OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 1 Ws 324/00 (https://dejure.org/2000,7718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2000 - 1 Ws 324/00 (https://dejure.org/2000,7718)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 1 Ws 324/00 (https://dejure.org/2000,7718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 99, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.02.1987 - 2 Ws 86/87

    Ermittlungsverfahren; Sachverständige; Körperliche Untersuchung; Körperlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 1 Ws 324/00
    Dadurch entfällt nicht nur die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters beidem Amtsgericht, welches die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat, sondern auch die der diesem Amtsgericht zugeordneten Rechtsmittelinstanzen (zu vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Februar 1987 - 2 Ws 86/87).
  • KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts

    Es ist ohne Bedeutung, wie das Landgericht selbst seine Entscheidung verfahrensmäßig einordnet (vgl. OLG Stuttgart DAR 2002, 279; VRS 101, 40; OLG Düsseldorf NZV 1992, 202; VRS 99, 203; vgl. auch König, in: Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 111a StPO Rn. 8 m.w.H.).
  • OLG Stuttgart, 23.01.2003 - 1 Ws 9/03

    Beschwerdefähigkeit einer nicht beschiedenen Beschwerde gegen eine vorläufige

    Nach inzwischen wohl herrschender Meinung gilt für die Beschwerde gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO nichts anderes (OLG Stuttgart VRS 102, 381; OLG Celle StraFo 2001, 134; OLG Düsseldorf VRS 99, 203; LG Zweibrücken NZV 1992, 499; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. § 111a StPO, Rdnr. 7; Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 111a Rdnr. 14; Löwe-Rosenberg-Schäfer, StPO, 24. Aufl., § 111a Rdnr. 19; a. A. OLG Stuttgart (6. Strafsenat) NStZ 1990, 141; KK-Nack, StPO, 4. Auflage, § 111a Rdnr. 20; KK-Engelhardt, StPO, 4. Auflage, § 306 Rdnr. 14).
  • LG Arnsberg, 03.11.2009 - 2 Qs 87/09

    Verfahrensrechtliche Behandlung der Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung

    Zugleich entfällt die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters bei dem Amtsgericht, das die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat (vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 162, Rdnr. 19; OLG Düsseldorf DAR 2001, 374).
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 82 Ss OWi 113/09

    Umfang des Verschlechterungsverbots im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Zum Ausgleich systemimmanenter Messungenauigkeiten reicht ein Toleranzabzug von 5% der gemessenen Geschwindigkeit aus BayObLG DAR 2004, 37 = VRS 105, 444 = NZV 2004, 49; OLG Düsseldorf VRS 99, 133 [135] = NStZ-RR 2000, 279 L. = DAR 2001, 374 L.; OLG Hamm [22.09.03] DAR 2004, 42 = VRS 106, 64).
  • LG Arnsberg, 24.07.2014 - 6 Qs 65/14

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Anfechtung der Fahrerlaubnisentziehung

    Zugleich entfällt die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters bei dem Amtsgericht, das die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat (vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 162, Rdnr. 19; OLG Düsseldorf DAR 2001, 374).
  • OLG Hamm, 14.02.2002 - 3 (s) Sbd 1-1/02

    Zuständigkeit, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Identität zwischen

    Dies entspricht soweit erkennbar einhelliger Ansicht (vgl. statt aller OLG Düsseldorf, VRS 99, 203, 204; OLG Düsseldorf, VRS 72, 370, 371 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 111 a Rdnr. 19 m.w.N.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., Rdnr. 7 zu § 111 a StPO m.w.N.).
  • LG Darmstadt, 31.01.2011 - 3 Qs 66/11

    Eine prozessual überholte Beschwerde ist auch bei bestehender Personenidentität

    Durch den nach Beschwerdeeinlegung des Beschuldigten ergangenen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des Strafbefehls vom 28.12.2010 ist ein Zuständigkeitswechsel bezüglich der Entscheidung über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO von dem nach § 162 StPO zunächst zuständigen Ermittlungs- zum in der Sache selbst erkennenden Strafrichter eingetreten (vgl. dazu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2000, Az: 1 Ws 324/00, zitiert nach Juris).
  • LG Kiel, 10.08.2010 - 38 Qs 49/10

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Umdeutung der Beschwerde in einen Antrag

    Dies gilt nicht nur in den Fällen der Erhebung der öffentlichen Klage, sondern auch dann, wenn sich bei demselben Amtsgericht lediglich die Zuständigkeit vom Ermittlungsrichter zum Strafrichter verschiebt (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 2001, 374 f.; OLG Celle, StraFo 2001, 134).
  • LG Berlin, 12.05.2009 - 510 Qs 51/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Ermittlungsrichter:

    Denn nach obergerichtlicher Rechtsprechung entscheidet nach Anklageerhebung, der der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gleichsteht, über eine Beschwerde gegen eine Anordnung des Ermittlungsrichters das erkennende Gericht und nicht die Strafkammer als Beschwerdekammer (vgl. Beschluss des OLG Celle vom 10. Mai 2000 - 3 ARs 9/00, NdsRpfl. 2001, 60; OLG Düsseldorf vom 23. Mai 2000 - 1 Ws 324/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht