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   OLG Hamm, 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/2000, 2 Ss OWi 422/00   

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https://dejure.org/2000,4668
OLG Hamm, 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/2000, 2 Ss OWi 422/00 (https://dejure.org/2000,4668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/2000, 2 Ss OWi 422/00 (https://dejure.org/2000,4668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2000 - 2 Ss OWi 422/2000, 2 Ss OWi 422/00 (https://dejure.org/2000,4668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei lückenhaften Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung; Zulässigkeit; Rechtsbeschwerde; Beschwerde; Urteilsgründe; Bußgeldbescheid

  • Judicialis

    OWiG § 80; ; OWiG § 46; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 § 46; StPO § 473 Abs. 1
    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei lückenhaften Urteilsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schwerte - 4 OWi 194/99
  • OLG Hamm, 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/2000, 2 Ss OWi 422/00

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 355
  • VRS 99, 219
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/00
    Insbesondere dem Bußgeldbescheid lässt sich entnehmen, dass die von der Rechtsprechung an eine Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit gestellten Anforderungen (vgl. dazu zuletzt Senat ZAP EN-Nr. 135/99 = VRS 96, 458= NZV 1999, 391 mit weiteren Nachweisen) berücksichtigt sind.
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/00
    Seit der Entscheidung des BGH vom 16. Juli 1996 (5 StR 230/95 - BGHSt 41, 197 = NJW 199.6, 3157) ist höchstrichterlich geklärt, dass die Rechtsbeschwerde nicht allein deshalb zuzulassen ist, weil das angefochtene Urteil keine Gründe enthält, Vielmehr ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG erforderlich (so auch OLG Celle NdsRPfl. 1997, 52; OLG Köln 1997, 371).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.1992 - 1 Ss 138/92

    Rechtsbeschwerde; Fortbildung des Rechts; Schriftliches Urteil; Begründung;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2000 - 2 Ss OWi 422/00
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann auch in solchen Fällen schon auf Grund des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrags und/oder der Rechtsbeschwerdebegründung entscheiden, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. dazu auch OLG Zweibrücken VRS 85, 217 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 2 RBs 140/16

    Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung nach Passieren der

    Dies gilt beim gänzlichen Fehlen der Urteilsgründe (vgl. BGH NStZ 1997, 39; OLG Zweibrücken VRS 85, 217) wie auch - argumentum a maiore ad minus - bei unklaren oder lückenhaften Urteilsgründen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 355).
  • OLG Hamm, 06.08.2008 - 5 Ss OWi 437/08

    Urteilsgründe; Fehlen; abgekürztes Urteil; Ergänzung; Zulässigkeit

    In solchen Fällen ist aufgrund des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages, der Rechtsbeschwerdebegründung und sonstiger Umstände (insbesondere auch unter Berücksichtigung der nachgeschobenen Urteilsgründe) zu entscheiden, ob die Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG vorliegen (vgl. BGHSt 42, 187 = NJW 1996, 3157; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ss OWi 764/04 - VRS 99, 219; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 80 Rdnr. 12, 13).
  • OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09

    Rechtsbeschwerde; Urteilsgründe; Fehlen; Zulassung; Beginn der Rechtmittelfrist;

    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne Weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder aus dem abgekürzten Urteil, dem Bußgeldbescheid, dem Zulassungsantrag noch aus sonstigen Umständen ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02(93/02) zitiert bei juris,; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ss OWi 764/04 - OLG Hamm VRS 99, 219).
  • OLG Köln, 24.04.2023 - 1 ORbs 120/23

    Bußgeld wegen nicht entrichteter Maut; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne Weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder anhand des abgekürzten Urteils, des Bußgeldbescheides, des Zulassungsantrages noch anhand sonstiger Umstände ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02 (93/02); OLG Hamm, Beschluss v. 30. November 2004, Ss OWi 764/04; OLG Hamm VRS 99, 219; SenE v. 10.01.2014, III- 1 RBs 362/13; SenE v. 23.11.2021, III-1 RBs 309/21).
  • OLG Hamm, 16.10.2009 - 2 Ss OWi 754/09

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des

    Nur wenn ohne Kenntnis der Urteilsgründe nicht ohne weiteres beurteilt werden kann, ob die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, und etwaige Zweifel weder aus dem abgekürzten Urteil, dem Bußgeldbescheid, dem Zulassungsantrag noch aus sonstigen Umständen ausgeräumt werden können, kann das Fehlen von Urteilsgründen zur Begründetheit des Zulassungsantrags führen (zu vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 14.08.2002, 2 SsOWi 96/02(93/02) zit. bei juris,; OLG Hamm, Beschluss vom 30. November 2004 - 1 Ss OWi 764/04 - OLG Hamm VRS 99, 219).
  • OLG Hamm, 30.11.2004 - 2 Ss OWi 729/04

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; keine Urteilsgründe

    Seit der Entscheidung des BGH vom 16. Juli 1996 (5 StR 230/95 - BGHSt 41, 197 = NJW 1996, 3157) ist höchstrichterlich geklärt, dass die Rechtsbeschwerde nicht allein deshalb zuzulassen ist, weil das angefochtene Urteil keine Gründe enthält, vielmehr ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG erforderlich (so auch OLG Celle NdsRPfl. 1997, 52; OLG Köln 1997, 371; Senat in VRS 99, 219 = NZV 2001, 355).
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 Ss OWi 680/07

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Fehlen von Urteilsgründen; abgekürztes

    Verpflichtend ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG anhand des abgekürzten Urteils (vgl. BGH; NJW 1996, 3157; OLG Hamm VRs 99, 219 f., OLG Köln VRs 93, 452 (454); Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 80 Rdn. 12, 13, 16 h).
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