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   OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 2 Ss (OWi) 531/85 - 215/85 III   

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https://dejure.org/1986,2826
OLG Düsseldorf, 20.03.1986 - 2 Ss (OWi) 531/85 - 215/85 III (https://dejure.org/1986,2826)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1986 - 2 Ss (OWi) 531/85 - 215/85 III (https://dejure.org/1986,2826)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1986 - 2 Ss (OWi) 531/85 - 215/85 III (https://dejure.org/1986,2826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 1050
  • VRS 73, 387
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96

    Zum Anhaltezeichen eines Polizeibeamten zum Zweck einer Verkehrskontrolle

    Die Aufforderung zum Anhalten sollte damit zugleich eine Kontrollmaßnahme im Sinne des § 36 Abs. 5 StVO ermöglichen; es handelte sich deshalb um eine von dem Angeklagten zu befolgende Weisung (Senatsbeschluß vom 29. Januar 1981 - 5 Ss (OWi) 733/80 - 34/81 I; OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] VRS 73, 387, 388; Jagusch-Hentschel a.a.O., Rn. 24 mwN.; Mühlhaus-Janiszewski a.a.O.).
  • OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19

    Verurteilung nach § 113 StGB nur bei rechtmäßiger Diensthandlung

    Ob eine andere Sichtweise noch andauernder Verkehrsstraftat oder -ordnungswidrigkeit geboten ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 458 ; OLG Düsseldorf VRS 73, 387 ; OLG Hamm VRS 65, 230 ; s.a. Dvorak JR 1982, 446 ff.), muss der Senat daher nicht entscheiden.
  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03

    Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne

    Es handelt sich um eine Dauerordnungswidrigkeit, die mit einzelnen, auf der Fahrt ohne Gurt begangenen anderen Ordnungswidrigkeiten in einem zeitlich, räumlich und sachlich derart unmittelbaren Zusammenhang steht, dass der Vorgang nur als eine natürliche Handlungseinheit angesehen und rechtlich als Tateinheit im Sinne von § 19 OWiG gewertet werden kann (so auch OLG Düsseldorf VRs 73, 387 m. w. N.; Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 18. Aufl. § 21 a StVO Rdz. 10).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2023 - 1 ORbs 2 SsBs 29/23

    Tatmehrheit bei Verkehrsverstößen gegen Verkehrsvorschriften während einer Fahrt

    Sollte das Amtsgericht wieder zu dem Ergebnis gelangen, dass die Taten bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit zueinander stehen, wird zu prüfen sein, ob der Gurtverstoß die Delikte zur Tateinheit verklammert (ablehnend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 1986 - 2 Ss (OWi) 531/85 - 215/85 III -, juris m.w.N.; KK-OWiG/Mitsch, 5. Aufl. 2018, OWiG § 19 Rn. 40 m.w.N.; BeckOK OWiG/Sackreuther, 40. Ed. 1.10.2023, OWiG § 19 Rn. 27).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/06

    Straßenverkehrsstrafrecht: Abstandsmessung durch Schätzung nachfahrender

    Es handelt sich um eine Dauerordnungswidrigkeit, die mit einzelnen, auf der Fahrt ohne Gurt begangenen anderen Ordnungswidrigkeiten in einem zeitlich, räumlich und sachlich derart unmittelbaren Zusammenhang steht, dass der Vorgang nur als eine natürliche Handlungseinheit angesehen und rechtlich als Tateinheit im Sinne von § 19 OWiG gewertet werden kann (so auch OLG Düsseldorf VRS 73, 387 m. w. N.; OLG Rostock, a.a.O.; Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 21 a StVO Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 4 Ss 596/06

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten: Tateinheit zwischen Nichtanlegen des

    Damit liegt in einem für beide Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil Identität vor (vgl. BGHSt 27, 66 (67)), was zur Annahme von Tateinheit im Sinne des § 19 Abs. 1 OWiG führt (so zutreffend OLG Düsseldorf, VRS 73, 387; OLG Roststock, VRS 107, 461; a. A. AG Sondershausen DAR 2005, 350 mit zust. Anm. von RAG Kropp; Albrecht a.a.O.; Göhler/König a.a.O.).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/05

    Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Feststellungen; Anforderungen; Polizeibeamte;

    Es handelt sich um eine Dauerordnungswidrigkeit, die mit einzelnen, auf der Fahrt ohne Gurt begangenen anderen Ordnungswidrigkeiten in einem zeitlich, räumlich und sachlich derart unmittelbaren Zusammenhang steht, dass der Vorgang nur als eine natürliche Handlungseinheit angesehen und rechtlich als Tateinheit im Sinne von § 19 OWiG gewertet werden kann (so auch OLG Düsseldorf VRS 73, 387 m. w. N.; OLG Rostock, a.a.O.; Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 21 a StVO Rn. 10).
  • AG Meißen, 08.09.2003 - 7 OWi 166 Js 12749/03

    Ahndung von tateinheitlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit der höchsten

    Es handelt sich um tateinheitliche Ordnungswidrigkeiten (vergleiche hierzu insbesondere OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.1986/VRS 73, 387).
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