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   VerfGH Thüringen, 15.03.2001 - VerfGH 1/00   

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https://dejure.org/2001,3443
VerfGH Thüringen, 15.03.2001 - VerfGH 1/00 (https://dejure.org/2001,3443)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 15.03.2001 - VerfGH 1/00 (https://dejure.org/2001,3443)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 (https://dejure.org/2001,3443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unanfechtbarkeit eines Aussetzungsbeschlusses wegen eines wirksamen Rechtsmittelausschlusses ; Effektive Gewährleistung von Rechtsschutz durch Art. 42 Abs. 5 Thüringer Verfassung (ThürVerf); Überprüfung der Angemessenheit der jeweiligen Verfahrensdauer ist mit Blick auf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsverfahren; Verzögerung; Rechtsschutzgarantie

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • nomos.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    Unzumutbare Dauer eines Behördenverfahrens nach dem EALG

  • nomos.de PDF, S. 36 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 6 EMRK; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 42 Abs. 5, 44 Abs. 1 ThürVerf.; § 75 VwGO
    Ansprüche nach EALG/lange Verfahrensdauer/wirksamer Rechtsschutz

  • zaoerv.de PDF, S. 66 (Kurzinformation)

    Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Recht auf ein faires Verfahren

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 36 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 6 EMRK; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 42 Abs. 5, 44 Abs. 1 ThürVerf.; § 75 VwGO
    Ansprüche nach EALG/lange Verfahrensdauer/wirksamer Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2708
  • NVwZ 2001, 1150 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1396 (Ls.)
  • NJ 2001, 423
  • DVBl 2001, 1150
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Kostenentscheidungen in

    Die Überlastung der Behörde durch eine "vorübergehende Antragsflut", beispielsweise infolge einer Gesetzesänderung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Januar 1964 - V OVG B 28/63 -, NJW 1964, S. 1637 ), wird als zureichender Grund anerkannt, solange die Überlastung nicht von längerer Dauer ist und somit ein strukturelles Organisationsdefizit vorliegt (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, S. 1379 ; ThürVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 -, LKV 2001, S. 462 ; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 75 Rn. 9; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 75 Rn. 8 [Juni 2016]).
  • VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02

    Ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde ohne Nennung einer

    Es reicht aus, wenn der Beschwerdeführer den angefochtenen Akt öffentlicher Gewalt ersichtlich nur am Maßstab der Thüringer Verfassung überprüft wissen will und aufgrund seiner Ausführungen erkennbar ist, welches in der Landesverfassung verankerte Recht konkret verletzt sein kann (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00; Beschluß vom 3. Mai 2001, VerfGH 6/98; Beschluß vom 21. August 2001, VerfGH 5/01).

    Weisen die vom Beschwerdeführer erhobenen Rügen ihrem Inhalt nach auf die Verletzung einer bestimmten Verfassungsvorschrift hin, kann der Thüringer Verfassungsgerichtshof diese Norm auch dann als Prüfungsmaßstab heranziehen, wenn der Beschwerdeführer sie nicht ausdrücklich als verletzt benennt oder die Verletzung einer anderen Verfassungsbestimmung geltend macht (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00).

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kann die Verletzung der inhaltsgleich zum Grundgesetz in der Landesverfassung verbürgten Verfahrensgrundrechte der Art. 42 Abs. 5 Satz 1 und 88 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf auch dann prüfen, wenn im Ausgangsverfahren Verfahrensrecht des Bundes zur Anwendung gekommen ist (vgl. BVerfGE 96, 345, [363]; ThürVerfGH, Beschluß vom 10. Dezember 1998, VerfGH 10/98; Beschluß vom 12. Oktober 2001, VerfGH 10/01, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00).

    Vielmehr wird auch die Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes gewährleistet, indem dem Bürger ein substantieller Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen und damit auf eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes und dessen verbindliche Entscheidung durch den Richter garantiert wird (vgl. ThürVerfGH, Beschluß vom 15. März 2001, VerfGH 1/00; BVerfGE 40, 272, [275]; 54, 277, [291]).

  • VG Potsdam, 26.09.2016 - 8 K 1272/16

    Erhöhtes Arbeitaufkommen als zureichender Grund für verzögerte Bescheidung des

    Eine außergewöhnliche Belastung der Behörde kann, wenn sie vorübergehender Natur ist, einen zureichenden Grund darstellen, während dies nicht für Verzögerungen gilt, die auf behördeninterne Bearbeitungsengpässe, wie etwa die urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheit von Mitarbeitern oder eine personelle Unterausstattung, zurückzuführen sind (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 119/09 -, juris, Rz. 19; ThürVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 -, NJW 2001, 2708, 2710 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, 1379, 1380; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Januar 1964 - V OVG B 28/63 -, NJW 1964, 1637, 1638; Dolde/Porsch in Schoch u.a., VwGO, Stand September 2007, Rz. 8 zu § 75; Brenner in Sodan/Ziekow, a.a.O., Rz. 51 f. zu § 75; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, Rzn. 13 ff. zu § 75; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, Rzn. 13 f. zu § 75).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2017 - 4 U 36/17

    Amtspflichtverletzung bei Abstempelung eines nicht mit dem Kennzeichen

    Zur Haftungsbegründung genügt demzufolge Mitursächlichkeit (BGH, Versäumnisurteil vom 16.05.2002 - VII ZR 81/00, NJW 2001, 2708).
  • VerfGH Thüringen, 30.01.2010 - VerfGH 28/06

    Rüge der Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz

    Das folgt schon aus der mit Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen Rechtsschutzgarantie des Art. 42 Abs. 5 Satz 1 ThürVerf (ThürVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 -).
  • VG Cottbus, 27.04.2020 - 6 K 76/16
    Dies gilt allerdings nur, wenn sie vorübergehender Natur und nicht auf behördeninterne Bearbeitungsengpässe, wie etwa die urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheit von Mitarbeitern oder eine personelle Unterausstattung, zurückzuführen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 2406/16 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 3 M 92.17 -, juris Rn. 7, VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19; ThürVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 -, NJW 2001, 2708, 2710 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, 1379, 1380 ; VG Cottbus, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 6 K 287/16 -, juris Rn. 6; Porsch in Schoch u.a., VwGO, Stand Juli 2019, § 75 Rn. 8; Brenner in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 75 Rn. 51 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 75 Rn. 13).
  • VG Cottbus, 06.12.2016 - 6 K 287/16

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag; übereinstimmende

    Eine außergewöhnliche Belastung der Behörde kann, wenn sie vorübergehender Natur ist, einen zureichenden Grund darstellen, während dies nicht für Verzögerungen gilt, die auf behördeninterne Bearbeitungsengpässe, wie etwa die urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheit von Mitarbeitern oder eine personelle Unterausstattung, zurückzuführen sind (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 119/09 -, zit. nach juris, Rn. 19; ThürVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 -, NJW 2001, 2708, 2710 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, 1379, 1380; Dolde/Porsch in Schoch u.a., VwGO, Stand September 2007, § 75 Rn. 8; Brenner in Sodan/Ziekow, a.a.O., § 75 Rn. 51 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 75 Rn. 13 ff.; Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 75 Rn. 13 f.).
  • VerfGH Thüringen, 10.05.2006 - VerfGH 10/06

    Verfassungsbeschwerde, Fortdauer der Untersuchungshaft

    Das gilt unabhängig davon, ob die EMRK Prüfungsmaßstab im Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof sein kann (vgl. insoweit ThürVerfGH, Beschlüsse vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 - und vom 9. Oktober 2003 - VerfGH 15/03 - vgl. auch BVerfGE 74, 358).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 119/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Die Überlastung der zuständigen Behörden kann einen solchen zureichenden Grund darstellen, wenn sie vorübergehender, außergewöhnlicher Natur ist, nicht dagegen, wenn es sich um eine länger andauernde Überlastungssituation handelt, der organisatorisch hätte begegnet werden können (ThürVerfGH, NJW 2001, 2708 ; OVG Hamburg, NJW 1990, 1379 ; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. Juli 2001 - 1 E 59/01 - juris Rn. 2 f.; Kopp/Schenke, a. a. O., § 75 Rn. 13).
  • LSG Thüringen, 28.04.2005 - L 6 B 85/04

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Untätigkeit des Sozialgerichts (hier:

    Es komme vor allem auf die Bedeutung der Sache, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit des Falles und das Verhalten der Beteiligten, insbesondere etwaige den Beteiligten selbst zuzurechnende Verzögerungen, eine gerichtlich nicht zu beeinflussende Verzögerung durch die Tätigkeit von Sachverständigen oder sonstigen Dritten an (so im Ergebnis auch ThürVerfGH vom 15. März 2001 - Az.: VerfGH 1/99 in: NJW 2001, 2708, 2709).
  • VerfGH Thüringen, 08.08.2007 - VerfGH 7/06

    Zugang zu öffentlichen Ämtern

  • VerfGH Thüringen, 15.11.2006 - VerfGH 35/06

    Einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerde

  • OVG Brandenburg, 08.11.2002 - 4 E 139/02

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz,

  • VerfGH Thüringen, 23.05.2006 - VerfGH 33/05

    Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • VG Cottbus, 27.05.2020 - 6 K 2021/15
  • VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09

    Rechtswegzuweisung für Klagen auf Auszahlung einer Entschädigung und für

  • VerfGH Thüringen, 17.06.2004 - VerfGH 7/04

    Verfassungsbeschwerdebegründung, Verfahrenslänge - ThürVerf Art. 44 Abs. 1;

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