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   VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00   

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https://dejure.org/2001,2441
VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00 (https://dejure.org/2001,2441)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28.06.2001 - VerfGH 100/00 (https://dejure.org/2001,2441)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 (https://dejure.org/2001,2441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistung der Freiheit der Berufsausübung durch Art. 17 Berliner Landesverfassung (LV, BE); Zurechnung der Rechtswegerschöpfung bei Rechtsmitteleinlegung durch einen Beschwerdeführer auf einen anderen, nicht rechtsmittelführenden Beschwerdeführer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 401
  • DVBl 2001, 1376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
    Einer weitergehenden Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof ist die Abwägung zwischen Anlass und Auswirkung des angeordneten Eingriffs entzogen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 27, 211 ; 77, 1 ; Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995; 2839 ).

    Entscheidend ist daher nur die potentielle Bedeutung des zu beschlagnahmenden Materials (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., § 94 Rdnr. 6; Nack, a.a.0., § 94 Rdnr. 7; BVerfGE 77, 1 ; BVerfG, NJW 1995, 2839 ).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine solche eingeschränkte Vorgehensweise dann geboten gewesen wäre, wenn auf diese Weise ein nur allgemeiner, vager Tatverdacht mit möglichst geringem Aufwand hätte ausgeräumt werden können (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2839 ).

    Auch eine geeignete und erforderliche Beschlagnahme kann verfassungsrechtlich unzulässig sein, wenn die Schwere des in ihr liegenden Eingriffs nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere des Tatvorwurfs, dem Grad des abzuklärenden Verdachts und zur Bedeutung des Beweisgegenstandes für das Verfahren steht (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2839 ).

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
    Die danach im grundrechtlichen Bereich vorzunehmende Abwägung der in Betracht kommenden Interessen erfordert, dass sich grundrechtsbezogene Eingriffe wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen, wie alle Zwangsmaßnahmen im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 27, 211 ), im Rahmen des allgemeinen Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit halten (vgl. BVerf'3E 20, 162 : 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ).

    Dieser Grundsatz verlangt, dass die jeweilige strafprozessuale Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein muss und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen darf (BVerfGE 27, 211 ; 96, 44 ; BVerfG, Beschluss vom 3. September 1991 - 2 BvR 279/90 - NJW 1992, 551 m. w. N.).

    Einer weitergehenden Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof ist die Abwägung zwischen Anlass und Auswirkung des angeordneten Eingriffs entzogen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 27, 211 ; 77, 1 ; Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995; 2839 ).

  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 32/98

    Ermäßigung der Notarkosten gem KostO § 144a bei Grundstückskaufvertrag mit einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
    Art. 17 VvB enthält in Übereinstimmung mit der bundesrechtlichen Gewährleistung in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auch ein Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung (Abweichung von LVerfGE 9, 45 ).

    Denn die in der Verfassung von Berlin gewährleisteten Grundrechte sind auch in diesem Bereich in den Grenzen der Art. 142, 31 GG, soweit sie in inhaltlicher Übereinstimmung mit den Grundrechten des Grundgesetzes stehen, von der rechtsprechenden Gewalt des Landes Berlin zu beachten und dem Schutz durch den Verfassungsgerichtshof anvertraut (st. Rspr.; u.a. Beschluss, vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 32/98 - NJW 1999, 47).

    An dieser Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 6. Oktober 1998 (VerfGH 32/98 -- LVerfGE 9, 45 ) auch unter der Geltung des Art. 17 VvB festgehalten.

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Prüfungsmaßstab ist in erster Linie die in Art. 17 VvB ausdrücklich gewährleistete freie Wahl des Berufes, die im Sinne eines umfassenden Grundrechts der Berufsfreiheit in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 GG auch die Freiheit der Berufsausübung schützt (Beschlüsse vom 19. Juni 2013 - VerfGH 174/11 - Rn. 10, und 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - Rn. 21 ff.).

    Regelungen der Berufsausübung sind zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet sowie erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - Rn. 25, und 11. Juni 2008 - VerfGH 67 A/08 - Rn. 10).

  • VerfGH Berlin, 16.09.2008 - VerfGH 81/08

    Verletzung des Grundrechts eines Studienbewerbers auf freie Wahl der

    a) Art. 17 der Verfassung von Berlin - VvB -, dessen Regelung ebenso wie Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG alle Aspekte der Berufsfreiheitumfasst (Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ), und Art. 20 Abs. 1 Satz 2 VvB, wonach dasLand jedem Menschen den Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen ermöglicht, gewährleisten landesverfassungrechtlichdie freie Wahl der Ausbildungsstätte in gleichem Umfang wie Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG.
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    Der Staat verfügt deshalb in diesem Teilbereich universitärer Zuständigkeiten nicht zuletzt mit Blick auf das Grundrecht der Studienbewerber aus Art. 17 VvB, dessen Regelung ebenso wie Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG alle Aspekte der Berufsfreiheit umfasst (Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ), über originäre inhaltliche Kompetenzen, die materiell erheblich über jede Organisationszuständigkeit hinausreichen, die dem Staat nach Art. 21 Satz 1 VvB gegenüber dem institutionellen Wissenschaftsbetrieb Universität zustehen kann (Urteil vom 1. November 2004, a. a. O., S. 58; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 93, 85 ; Scholz, a. a. O. Rn. 136).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05

    Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der

    Der Verfassungsgerichtshof kann die Verhältnismäßigkeit allerdings nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin überprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die hierbei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 2004, 2697 ; BVerfG, NJW 1996, 771 ; BVerfGE 27, 211 ).
  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf den Auffangwert im

    a) Dieses ausdrücklich die freie Berufswahl gewährleistende Grundrecht schützt in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 GG auch die Freiheit der Berufsausübung (Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 -, Rn. 21 ff.), die untrennbar mit der Freiheit verbunden ist, eine angemessene Vergütung zu fordern.
  • VerfGH Berlin, 11.07.2008 - VerfGH 93 A/08

    Erlass einer eA, durch die das Berliner Nichtraucherschutzgesetz vorläufig bis

    Das gesetzliche Verbot des Tabakrauchens in Gaststättengreift in die von Art. 17 der Verfassung von Berlin - VvB - geschützte Freiheit der Berufsausübung (vgl. hierzu Beschlussvom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ) der Gastwirte ein.
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (vgl. Beschluss vom 28. Juli 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ; BVerfGE 1, 299 ).
  • VerfGH Berlin, 24.09.2021 - VerfGH 16/21

    Zu den Anforderungen des Wesentlichkeitsgrundsatzes im Prüfungsrecht -

    Art. 17 VvB gewährleistet in Übereinstimmung mit Art. 12 des Grundgesetzes - GG - als einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung sowie die Wahl des Arbeitsplatzes einschließlich der Ausbildungsstätte (Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 -, juris Rn. 21 ff. und Beschluss vom 23. August 2012 - VerfGH 193/10, 194/10 -, juris Rn. 33).

    Subjektive Zulassungsbeschränkungen sind - sofern sie dem Grundsatz des Parlamentsvorbehalts genügen - nach der vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 12 GG entwickelten und auf Art. 17 VvB übertragbaren Drei-Stufen-Theorie mit der Berufsfreiheit vereinbar, wenn sie dem Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes dienen und verhältnismäßig sind (Driehaus/Quabeck, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, Kommentar, 4. Aufl. 2020, Art. 17 Rn. 12; Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 -, juris Rn. 25, vgl. grundlegend zur Drei-Stufen-Theorie des BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 -, juris Rn. 75 ff.).

  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Zugangs zum Masterstudium

    b) Mit Art. 17 VvB, der ebenso wie Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG die Berufsfreiheit umfassend schützt (Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ), und Art. 20 Abs. 1 Satz 2 VvB, wonach das Land Berlin jedem den Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen ermöglicht, gewährleistet die Verfassung von Berlin sowohl den Zugang zu einem berufsqualifizierenden Hochschulstudium (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 33, 303 ; Hailbronner, WissR 2008, 106 m. w. N.) als auch die freie Wahl der Ausbildungsstätte (Beschlüsse vom 16. September 2008 - VerfGH 81/08, 81 A/08 - Rn. 7, und 20. Dezember 2011 - VerfGH 28/11 u. a. - Rn. 47).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 174/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtvergütung eines Dolmetschers während

    10 a) Dieses ausdrücklich die freie Berufswahl gewährleistende Grundrecht schützt in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 GG auch die Freiheit der Berufsausübung (Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 - Rn. 21 ff.), die mit dem Recht verbunden ist, eine angemessene Vergütung zu fordern.
  • VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 27 A/08

    Ablehnung des Erlasses einer eA wegen bloß pauschaler Angaben zur Umsatzeinbuße -

  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Streitwertfestsetzung für

  • VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 65 A/08

    Wegen fehlender Darlegung schwerer wirtschaftlicher Nachteile Ablehnung des

  • VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 67 A/08

    Wegen mangelnder Darlegung einer Existenzgefährdung Ablehnung einer einstweiligen

  • VerfGH Berlin, 26.05.2005 - VerfGH 24/03
  • VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 6/03
  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 88/20

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde zur Billigkeitskontrolle von Entgelten in

  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 7/03
  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 218/03
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