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   VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05   

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https://dejure.org/2007,34888
VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05 (https://dejure.org/2007,34888)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30.01.2007 - VerfGH 114/05 (https://dejure.org/2007,34888)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - VerfGH 114/05 (https://dejure.org/2007,34888)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (vgl. Beschluss vom 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 27.09.2004 - VerfGH 1/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch berufungsgerichtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05
    Nach herrschender, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Ansicht der Strafgerichte ist die Berufung offensichtlich unbegründet, wenn für jeden Sachkundigen anhand der Urteilsgründe und einer eventuell vorliegenden Berufungsbegründung sowie des Protokolls der Hauptverhandlung erster Instanz ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Urteil sachlich-rechtlich nicht zu beanstanden ist und keine Verfahrensfehler vorliegen, die die Revision begründen würden (vgl. Beschluss vom 27. September 2004 - VerfGH 1/03 -, NVwZ-RR 2005, 73 ).
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01

    Berücksichtigung neuer, im Rahmen der Berufungsbegründung angekündigter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet es in diesem Zusammenhang, dass das Gericht sich mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, das eine Annahme der Berufung rechtfertigen könnte, auseinandersetzt (zum Bundesrecht vgl. BVerfG, NStZ 2002, 43 f.).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Dies muss jedoch ebenso wenig entschieden werden wie die weitere Frage, ob eine darin liegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss vom 1. Juli 2010 geheilt werden konnte (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - GE 2006, 638 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offengelassen im Beschluss vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 27; BVerfG, NVwZ 2009, 580, 581).
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Insofern kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offen gelassen in den Beschlüssen vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21 und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, NVwZ 2009, 580 ; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10, 14.
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

    Abgesehen davon, ob eine solche "Heilung" im Verfahren der Anhörungsrüge in Betracht kommt (vgl. dagegen Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 115/04 - Rn.13 und 30. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; wie alle nachfolgend ohne abweichende Angaben zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. für eine solche Möglichkeit zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 12. November 2008 - 1BvR 2788/08 - juris Rn. 8 und NVwZ 2009, 580 ; offen gelassen: NJW 2009, 1584 ), hat das Kammergericht seine Auffassung, es habe das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt, nicht schlüssig und hinreichend begründet.
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 114 A/05

    Mangels Darlegung und Glaubhaftmachung von schweren Nachteilen Abweisung eines

    Der Antragsteller wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen: VerfGH 114/05) gegen einen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 24. Januar 2005, mit dem seine Berufung gegen ein Strafurteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 1. Dezember 2004, das ihn wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 50 EUR verurteilt hat, als unzulässig verworfen wurde.
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