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   VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10   

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VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10 (https://dejure.org/2012,36747)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.11.2012 - VerfGH 127/10 (https://dejure.org/2012,36747)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 (https://dejure.org/2012,36747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung aus einem Wohnungseigentumsrechtsstreit - Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Kostenentscheidung; rechtliches Gehör; Anhörungsrüge; Willkür

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung kann Gegenstand von Verfassungsbeschwerde sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbstständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Sache bezieht (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - Rn. 16; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2010, 1349 ).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete Kostenentscheidung - wie bei Rücknahme einer Klage, Erledigung der Hauptsache oder Vergleich - isoliert oder ob sie in Zusammenhang mit einer Sachentscheidung ergangen ist (Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 119/09 - Rn. 14; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78 ).

  • BGH, 22.07.2002 - II ZR 286/01

    Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Nach der vom Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Begründungsfrist gemäß § 46 WEG zitierten aktienrechtlichen Rechtsprechung stellen die gesamten der Entstehung eines Beschlusses zu Grunde liegenden Umstände einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar (BGH, Urteil vom 22. Juli 2002 - II ZR 286/01 - Rn 14).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Unter welchen Umständen ein Lebenssachverhalt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 196/08 - juris Rn. 14) innerhalb der Frist des § 46 WEG wenigstens in Umrissen vorgetragen wurde, ist eine Frage der Anwendung des einfachen Rechts, welche in erster Linie den dafür zuständigen Fachgerichten anvertraut ist.
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Dies ist nur dann der Fall, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar erscheint und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 170/07 - Rn. 18; st. Rspr.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Die von den Beschwerdeführern gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre nur gegeben, wenn die angegriffene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellte, der von einem die Vergleichsentscheidung des Bundesgerichtshofs tragenden abstrakten Rechtssatz abweichen würde (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; vgl. auch Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 15 m. w. N.).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Die von den Beschwerdeführern gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wäre nur gegeben, wenn die angegriffene Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz aufstellte, der von einem die Vergleichsentscheidung des Bundesgerichtshofs tragenden abstrakten Rechtssatz abweichen würde (vgl. BGHZ 152, 182 ; BGH, NJW 2003, 437; vgl. auch Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 156/08 - Rn. 15 m. w. N.).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die in der Sachentscheidung unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde auf Gegenvorstellung in entsprechender Anwendung von § 321a ZPO in einem ergänzenden Beschluss nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassungsentscheidung gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 15 Abs. 5 Satz 2 VvB) verstößt (BGH, NJW-RR 2007, 1654 m. w. N.).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Denn eine Entscheidung kann auch bei einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nur dann aufgehoben werden, wenn sie hierauf beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschluss vom 14. Januar 2010 - VerfGH 67/09 - Rn. 13; zum Bundesrecht: BVerfGE 28, 17 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvR 187/73

    Voraussetzungen für die Zulassung als Beistand im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Eine Umdeutung in einen Antrag auf Zulassung als Beistand gemäß § 20 Abs. 4 VerfGHG kommt nicht in Betracht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 37, 361 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10
    Insoweit ist nicht ersichtlich und von den Beschwerdeführern auch nicht dargelegt, dass das Landgericht in seinem Kostenbeschluss bis dahin nicht erörterte tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - VerfGH 112/96 - LVerfGE 7, 49 und 24. Juni 1999 - VerfGH 48/98 - LVerfGE 10, 72 , st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

  • BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09

    Verletzung des Willkürverbots durch zivilgerichtliche, nicht nachvollziehbare

  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2244/08

    Nichtannahme einer mangels Nachweises der Bevollmächtigung gem § 22 Abs 2 BVerfGG

  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 48/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch überraschende, auf BGB § 814 gestützte

  • VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 155/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ablehnende zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Berlin, 30.01.2007 - VerfGH 114/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB durch Nichtannahme der

  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 14.01.2010 - VerfGH 67/09

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 156/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen

  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 87/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch Übergehen von

  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 119/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96

    Haftung des Mieters wegen schlechter Ausführung von Schönheitsreparaturen;

  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 50/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör iSv Art 15

  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Insoweit genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 49 Abs. 1, § 50 VerfGHG (vgl. dazu Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 13).

    Ein solcher Umstand ist etwa gegeben, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2013, a. a. O. - und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 21 m. w. N.; st. Rspr.).

    Insofern kann dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Heilung einer Verletzung rechtlichen Gehörs in einem die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss grundsätzlich möglich ist (verneinend Beschlüsse vom 14. Februar 2006 - VerfGH 155/04 - und 16. Januar 2007 - VerfGH 114/05 - Rn. 17; offen gelassen in den Beschlüssen vom 16. März 2010 - VerfGH 50/09 - Rn. 21 und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, NVwZ 2009, 580 ; Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris Rn. 10, 14.

    Indem das Kammergericht im Anhörungsrügebeschluss erstmals die Auffassung vertritt, die auf Feststellung der Wertersatzpflicht gerichtete Feststellungsklage sei bereits mit der Erhebung der Herausgabeklage rechtshängig geworden, gibt es dem Rechtsstreit eine Wendung, mit der auch ein besonders kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretbaren Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.; zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach §

    Auslegungs- und Anwendungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite des als verletzt bezeichneten Grundrechts beruhen, liegen nicht vor (Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 151/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Es lässt sich nicht ausschließen (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22 m. w. N.; st. Rspr.), dass die Berücksichtigung des übergangenen Vortrags zu einer anderen Entscheidung geführt hätte.

    Das Landgericht gibt dem Rechtsstreit damit eine Wendung, mit der auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretbaren Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Eine andere Beurteilung käme nur in Betracht, wenn der gerügte Verfassungsverstoß auch unter Berücksichtigung des Anhörungsrügebeschlusses weiterhin offensichtlich erschiene (vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 13).
  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn die angegriffene Entscheidung auf einem Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB beruht, d. h. wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gehörsgewährung das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst und letztlich zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 155/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Es lässt sich unter Beachtung der vorrangigen Zuständigkeit des Fachgerichts für die Anwendung des einfachen Rechts nicht ausschließen (vgl. zu diesem Maßstab Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22 m. w. N.; st. Rspr.), dass das Landgericht bei Beachtung des Anspruchs der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör ihre Beschwerdebefugnis nach § 4 Abs. 3 JVEG bejaht oder ihr Anliegen in einen nachträglichen und zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch zulässigen Anschluss an den Kostenerstattungsantrag des Beschwerdeführers zu 2 umgedeutet hätte.

    Das Landgericht hat die gebotenen Erwägungen zur Rückerstattung durch die Fluggesellschaft auch nicht in seiner Entscheidung über die Anhörungsrüge nachgeholt (zu einer solchen Fallgestaltung vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22 f.).

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 145/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag

    Etwas anderes gilt aber, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt, sofern die Frage nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder der Parteivortrag offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 21 m. w. N.; st. Rspr.).

    Das Urteil beruht auf dem Verfassungsverstoß, da sich nicht ausschließen lässt (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 22 m. w. N.; st. Rspr.), dass die Berücksichtigung des übergangenen Vortrags zu einer Abweisung der Klage geführt hätte.

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 8/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Kostenentscheidung; selbstständiger

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Kostenentscheidung - wie bei Rücknahme einer Klage, Erledigung der Hauptsache oder Vergleich - für sich oder ob sie in Zusammenhang mit einer Sachentscheidung ergangen ist (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 14. November 2012 - 127/10 -, LKV 2013, 121).
  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 8/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

    Das Landgericht gibt dem Rechtsstreit damit eine Wendung, mit der auch ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretbaren Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsurteil und damit als Verletzung des Art. 15 Abs. 1 VvB dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 20. August 2008 - VerfGH 204/04, 204 A/04 - Rn. 54, und 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 24 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 98/11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung in Verfahren

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 60/10

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 9/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Sachvortrag zur formellen

  • VerfGH Berlin, 26.02.2014 - VerfGH 166/13

    Mangels ausreichender Darlegungen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 173/13

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag

  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Übermittlung eines kriminalprognostischen

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 9/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

  • VerfGH Berlin, 18.02.2015 - VerfGH 10/14

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag; keine

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