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   VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11   

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https://dejure.org/2013,10403
VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11 (https://dejure.org/2013,10403)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 05.05.2013 - VerfGH 131/11 (https://dejure.org/2013,10403)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 05. Mai 2013 - VerfGH 131/11 (https://dejure.org/2013,10403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 62 OWiG, § 67 Abs 1 S 1 OWiG
    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs 1 Verf BE) und dem Recht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 15 Abs 4 S 1 Verf BE) bei Überprüfung der Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und Ablehnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03

    Effektiver Rechtsschutz bei öffentlicher Zustellung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11
    Es stellt eine ungerechtfertigte Erschwerung des Zugangs zu einem Rechtsmittel dar, wenn dem Bürger, der ein befristetes Rechtsmittel einlegt, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus Gründen versagt wird, die er nicht zu vertreten hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 430/03 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

    Eine öffentliche Zustellung ist nur als letztes Mittel zulässig, wenn alle zumutbaren Versuche gescheitert sind, den unbekannten Aufenthaltsort des Adressaten zu ermitteln, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 430/03 -, juris Rn. 18).

  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11
    Deshalb dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumnis die Wiedereinsetzung zu erhalten, nicht überspannt werden (Beschluss vom 7. Juni 2011 - VerfGH 78/08, 108/08 - Rn. 15 m. w. N.).

    Darf er aber annehmen, diesem Erfordernis genügt zu haben, muss das Gericht, wenn es eine weitere Glaubhaftmachung für erforderlich hält, ihn hierauf hinweisen und ihm vor Ablehnung der Wiedereinsetzung Gelegenheit zu einer Ergänzung geben (Beschluss vom 7. Juni 2011, a. a. O. Rn. 20).

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11
    Dies gilt insbesondere in den Fällen des ersten Zugangs zum Gericht (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11
    Der Rechtsweg ist grundsätzlich nicht erschöpft, wenn der Beschwerdeführer die Möglichkeit hat oder hatte, vor den Gerichten des zuständigen Gerichtszweigs die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 25/00 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11
    b) Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen die Bescheide vom 28. Mai 2010 und 24. Juni 2011 - 58.94.013090.3 - richtet, ist sie unzulässig, weil keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 12 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11
    Darüber hinaus verpflichtet Art. 15 Abs. 1 VvB die Gerichte allgemein dazu, entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; mit Vortrag, der für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, müssen sie sich ausdrücklich auseinandersetzen (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11
    Beschlüsse, mit denen Anhörungsrügen zurückgewiesen werden, sind grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, denn diese Entscheidungen lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 12 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach §

    a) Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde zunächst, soweit sie sich gegen den im Verfahren nach § 33a StPO ergangenen Beschluss des Landgerichts Berlin vom 4. Februar 2013 wendet, da auch ein solcher Beschluss keine eigenständige Beschwer enthält, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

    a) Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den Bescheid des Beteiligten zu 2 richtet, ist sie unzulässig, weil insofern keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG nicht korrigierbar gewesen wäre (Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18).
  • VerfGH Berlin, 13.11.2013 - VerfGH 24/11

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art 28 Abs. 2 Verf BE)

    Der Beschluss des Landgerichts im Anhörungsrügeverfahren lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 105/21

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betr Besetzung des Spruchkörpers in

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18).

    gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen und Verfahren (Beschlüsse vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 und vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18).

  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE)

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18, und vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 122/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss vom 12. August 2013 richtet, ist sie unzulässig, da ein solcher Beschluss keine eigenständige Beschwer enthält, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 11.12.2019 - VerfGH 43/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Ablehnung von

    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschlüsse vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18, und vom 16. Januar 2015 - 175/14, 175 A/14 - Rn. 13, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 88/13

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch den im

    a) Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - Rn. 18).
  • VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 175/14

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung durch

    a) Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz und Justizgewährung aus Art. 7 VvB in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährt - in Übereinstimmung mit Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG - einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen von der jeweiligen Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 131/11 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 18).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 118/14

    Verletzung der Rechte auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz durch

  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 49/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

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