Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98, VerfGH 15/98   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98, VerfGH 15/98 (https://dejure.org/1999,2193)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.1999 - VerfGH 14/98, VerfGH 15/98 (https://dejure.org/1999,2193)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - VerfGH 14/98, VerfGH 15/98 (https://dejure.org/1999,2193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen durch eine Sperrklausel im Falle einer Gefährdung der Funktionsfähigkeit dieser Vertretungen; Anforderungen an die Annahme einer drohenden Funktionsunfähigkeit der Kommunalvertretungen durch den ...

  • Wolters Kluwer

    Organstreitverfahren bei Gefährdung der Funktionsfähigkeit einer Kommunalvertretung; Sicherung der Funktionsfähigkeit durch den Gesetzgeber durch Sperrklausel; Kommunalverfassungsrechtliche Sperrklausel stellt stets eine Einheit dar

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen durch eine Sperrklausel im Falle einer Gefährdung der Funktionsfähigkeit dieser Vertretungen; Anforderungen an die Annahme einer drohenden Funktionsunfähigkeit der Kommunalvertretungen durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Organklagen gegen 5%-Sperrklausel im Kommunalwahlrecht erfolgreich

Sonstiges (2)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2267 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 666
  • DVBl 1999, 1271
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Sie können im Wege des Organstreits geltend machen, die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens verletze ihren verfassungsrechtlichen Status (vgl. BVerfGE 4, 27, 30; BVerfGE 82, 322, 335; VerfGH NRW OVGE 44, 301).

    Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG ist ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG wegen des Zusammenhangs mit dem egalitären demokratischen Prinzip im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. z.B. BVerfGE 82, 322, 337).

    Differenzierungen bedürfen in diesem Bereich stets eines "zwingenden Grundes" (vgl. z.B. BVerfGE 82, 322, 338).

    Ein Quorum von 5 v.H. ist dabei in aller Regel verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 82, 322, 338).

    Bei ihrem Erlaß sind die Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen, für das sie gelten soll (vgl. BVerfGE 82, 322, 338).

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Hierfür bedarf es keines Rückgriffs auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1999, 43).

    Allgemeinheit und Gleichheit sichern dabei die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Egalität der Staatsbürger (BVerfG NJW 1999, 43, 45).

  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Das letzte Urteil darüber, von wem die Verwaltung der örtlichen Gemeinschaften am besten wahrgenommen wird, muß in einer freiheitlichen Demokratie dem Bürger überlassen bleiben (BVerfGE 13, 1, 17).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Die Prognose muß nachvollziehbar begründet und auf tatsächliche Entwicklungen gerichtet sein, deren Eintritt der Gesetzgeber bei einem Wegfall der Sperrklausel konkret erwartet (vgl. auch VerfGH Berlin, LKV 1998, 142).
  • VerfGH Saarland, 14.07.1998 - Lv 4/97
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Daß die Wählerschaft eines Straßenzuges oder einer Siedlung Sitz und Stimme in den kommunalen Gremien erhalten und dadurch in diese nur singuläre, partikuläre oder temporäre Interessen Einzug halten (so die Befürchtungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands, Urteil vom 14. Juli 1998 - LV 4/97 -), ist für Nordrhein-Westfalen nicht zu erwarten.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81

    Rundfunkrat

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Seine Grundsätze gelten vielmehr als Landesverfassungsrecht unmittelbar auch in den Ländern (BVerfGE 60, 53, 62; VerfGH NRW OVGE 43, 205, 214).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Als solcher ist seit langem anerkannt die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der zu wählenden Volksvertretung (so zuletzt unter Zusammenfassung seiner Rechtsprechung: BVerfGE 95, 408, 418).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Gegebenenfalls muß er die Gesetzeslage korrigieren (BVerfGE 73, 40, 94).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94

    Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Die Antragstellerin zu 1. machte im Jahre 1994 ein Organstreitverfahren anhängig (VerfGH 7/94).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
    Zu der entsprechenden Sperrklausel in § 30 Abs. 6 KWahlG in der Fassung vom 12. Juni 1954 (GV. NRW. S. 226) stellte das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 23. Januar 1957 (BVerfGE 6, 104) fest, die Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Beantwortung der bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedenen Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bloße Untätigkeit des Gesetzgebers im Wege des Organstreitverfahrens angreifbar ist (vgl. BVerfGE 92, 80 ; 103, 164 ; 107, 286 ; vgl. auch VfGH RP, Urteil vom 15. November 1971 - VGH 7/71 -, DVBl 1972, S. 783 ; VfGH NW, Urteil vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 und 15/98 -, DVBl 1999, S. 1271; LVerfG M-V, Urteil vom 14. Dezember 2000 - LVerfG 4/99 -, NordÖR 2001, S. 64 ).

    Die Entscheidung, welche Partei oder Wählergemeinschaft die Interessen der Bürger am besten vertritt, obliegt nicht dem Wahlgesetzgeber, sondern dem Wähler (vgl. VfGH NW, DVBl 1999, S. 1271 ; Ehlers, Jura 1999, S. 660 ; Heinig/Morlok, ZG 2000, S. 371 ; Puhl, in: Staat im Wort, Festschrift für Josef Isensee, 2007, S. 441 ).

    Nicht jeder Konflikt und nicht jede politische Auseinandersetzung in den Kommunalvertretungen kann als Störung der Funktionsfähigkeit angesehen werden (VfGH NW, DVBl 1999, S. 1271 ; Wenner, Sperrklauseln im Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1986, S. 200).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Die in Art. 78 Abs. 1 Satz 2 LV genannten Wahlrechtsgrundsätze der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und freien Wahl im Bereich der Kreise und Gemeinden werden zusätzlich durch das objektiv-rechtliche Verfassungsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet, dessen Geltung als Landesverfassungsrecht Art. 1 Abs. 1 LV vermittelt (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 u. a. -, OVGE 47, 304 = juris, Rn. 54, vom 18. Februar 2009 - VerfGH 24/08 -, OVGE 51, 310 = juris, Rn. 43, vom 26. Mai 2009 - VerfGH 2/09 -, OVGE 52, 280 = juris, Rn. 55, und vom 21. November 2017 - VerfGH 21/16 -, NWVBl. 2018, 147 = juris, Rn. 38).

    Er kann insbesondere nicht die Aufgabe des Gesetzgebers im Gesetzgebungsverfahren übernehmen und alle zur diesbezüglichen Überprüfung relevanten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte selbst ermitteln und gegeneinander abwägen (vgl. BVerfG, Urteile vom 13. Februar 2008 - 2 BvK 1/07 -, BVerfGE 120, 82 = juris, Rn. 124, vom 9. November 2011 - 2 BvC 4/10 u. a. -, BVerfGE 129, 300 = juris, Rn. 91, und vom 26. Februar 2014 - 2 BvE 2/13 u. a. -, BVerfGE 135, 259 = juris, Rn. 59; VerfGH NRW, Urteile vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 u. a. -, OVGE 47, 304 = juris, Rn. 65, 86, vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 12/08 -, OVGE 51, 289 = juris, Rn. 55, und vom 21. November 2017 - VerfGH 21/16 -, NWVBl. 2018, 147 = juris, Rn. 95).

  • VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19

    Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte

    [...] Das Landesverfassungsgericht folgt auch hier der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Art. 21 GG als ungeschriebener Bestandteil der jeweiligen Landesverfassung gilt (BVerfGE 1, 208, 227; 4, 375, 378; 6, 367, 375; 23, 33, 39; 60, 53, 62; 66, 107, 114) und deshalb die Parteien als Beteiligte von Organstreitverfahren anzuerkennen sind, sofern das Recht der Partei in Frage steht, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken (so bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 16. März 1995 - VfGBbg 4/95 EA -, LVerfGE 3, 135, 139; VerfGH NW, DVBl. 1999, 1271, 1271).".

    Das Organstreitverfahren ist angesichts des bedeutenden Auftrags, den die politischen Parteien im Schnittbereich zwischen Staat und Gesellschaft wahrnehmen, gegenüber der Verfassungsbeschwerde die angemessenere verfassungsgerichtliche Rechtsschutzform zur Verteidigung des ihnen durch Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 LV verliehenen verfassungsrechtlichen Status gegen eine mögliche Beeinträchtigung durch Verfassungsorgane (ebenso VerfG MV, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 4/99 -, Rn. 35, juris; vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VfGBbg 20/06 -, LVerfGE 17, 146, 152 f; VerfGH NRW, Urteile vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94 -, NVwZ 1995, 579, und vom 6. Juli 1999 - VerfGH 14/98 und 15/98 -, NVwZ 2000, 666, 666 f).

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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98   

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https://dejure.org/2002,3354
VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98 (https://dejure.org/2002,3354)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06.06.2002 - VerfGH 14/98 (https://dejure.org/2002,3354)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - VerfGH 14/98 (https://dejure.org/2002,3354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf sowie Verstoß gegen kommunale Finanzausstattung

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVerf Art 91 Abs 1; ThürVerf Art 93 Abs 1 und 3; ThürVerfGHG § 31 Abs 3 Satz 1; ThürVerfGHG § 32; ThürVerfGHG § 33 Abs 3; ThürFAG § 3 Abs 1,; ThürFAG § 3 Abs 2 Nr 3,; ThürFAG § ... 3 Abs 3; ThürFAG § 8 Abs 4; ThürFAG § 10; ThürFAG § 28 Abs 3 Nr 2; ThürFAGÄndG Art 1 Nr 2; ThürFAGÄndG Art 1 Nr 3; ThürFAGÄndG Art 1 Nr 4; ThürFAGÄndG Art 1 Nr 8
    Staats- und Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde, kommunaler Finanzausgleich; kommunaler Finanzausgleich; kommunale Selbstverwaltung; Verfassungsbeschwerdefrist; Substantiierung; Subsidiarität

  • Wolters Kluwer

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Regelung des kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat Thüringen; Anfechtbarkeit der Neubekanntmachung eines Gesetzes nach Inkrafttreten eines Änderungsgesetzes; Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist für ein Änderungsgesetz; Frage ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 249
  • NJ 2003, 139
  • DVBl 2003, 415 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    aa) Zutreffend gehen die Beschwerdeführerinnen davon aus, daß die Jahresfrist ab Inkrafttreten eines Gesetzes nicht gilt, wenn mit der Verfassungsbeschwerde eine - dauernde - Unterlassung des Gesetzgebers beanstandet werde (vgl. BVerfGE 11, 255, [261]; 13, 284, [287]; 56, 54, [70]).

    Ein gesetzgeberisches Unterlassen liegt vor, wenn der Gesetzgeber trotz eines ausdrücklichen, Inhalt und Umfang der 24 Gesetzgebungspflicht näher umgrenzenden Verfassungsauftrags untätig geblieben ist (vgl. BVerfGE 12, 13, [42]; 56, 54, [70]).

    Wer die neue Gesetzeslage als unzureichend ansieht, ist gehalten, sie innerhalb der im Interesse der Rechtssicherheit vorgeschriebenen Jahresfrist anzugreifen (vgl. BVerfGE 29, 268, [273]; 56, 54 [70]).

    Zwar kann ein gesetzgeberisches Unterlassen ausnahmsweise auch dann in Betracht kommen, wenn der Gesetzgeber durch seine Untätigkeit eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Nachbesserung einer ursprünglich als verfassungskonform angesehenen Regelung verletzt (vgl. BVerfGE 56, 54, [72]; VerfGH Saarland, NVwZ-RR 1993, 424).

  • VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Gebietsreform und Verwaltungsreform ;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    Zwar kann ein gesetzgeberisches Unterlassen ausnahmsweise auch dann in Betracht kommen, wenn der Gesetzgeber durch seine Untätigkeit eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Nachbesserung einer ursprünglich als verfassungskonform angesehenen Regelung verletzt (vgl. BVerfGE 56, 54, [72]; VerfGH Saarland, NVwZ-RR 1993, 424).

    Dagegen wird keine durch tatsächliche Entwicklungen nachträglich eingetretene Verfassungswidrigkeit eines ursprünglich verfassungskonformen und innerhalb der Jahresfrist nicht mehr anfechtbaren Gesetzes behauptet, die es rechtfertigen würde, die Anfechtung dieses Gesetzes ungeachtet des Ablaufes der Jahresfrist unter dem Aspekt des Unterlassens einer gesetzgeberischen Nachbesserungspflicht zuzulassen (vgl. VerfGH Saarland NVwZ-RR 1993, 424).

  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    Gleiches gilt, wenn die in Rede stehende Vorschrift durch die Änderung anderer Bestimmungen einen neuen oder erweiterten Inhalt erhält (vgl. BVerfGE 43, 108, [116]), eine neue belastende Wirkung entfaltet (vgl. BVerfGE 45, 104, [119]), sich ihr materielles Gewicht verändert (vgl. BVerfGE 79, 1, [14]) oder sie sich als erhebliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage darstellt, weil sie als besoldungsrechtliche Einstufungsvorschrift Teil eines Besoldungsgefüges ist, welches sich in seinem materiell-rechtlichen Gehalt verschiebt, wenn andere Systemteile sich ändern (vgl. BVerfGE 26, 100, [109]).

    Ausnahmsweise ist auch bei verwaltungsmäßiger Umsetzungsbedürftigkeit einer Norm von einer unmittelbaren Beschwer auszugehen, wenn diese als sogenanntes selbstvollziehendes Gesetz der Behörde keinen Prüfungs- und Entscheidungsspielraum belässt und auch keiner weiteren Auslegung zugänglich ist (vgl. BVerfGE 43, 108, [117]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 21/97

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz für

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    Dies gilt für die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt zum kommunalen Finanzausgleich vom 13. Juli 1999 (LVG 20/97, S. 14 ff.; LVG 21/97, S. 4 f.), für die Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 15. August 1995 (StGH 2-, 3-, 6-, 7-, 8-, 9- und 10/93, S. 20) sowie für die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Oktober 1995 (VGH N 4/93, S. 4 - zitiert nach JURIS).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß in diesem Fall erst ein besonderer Willensakt der öffentlichen Gewalt in die Rechtssphäre der betroffenen Gemeinde eingreift (vgl. BVerfGE 16, 147, [158]).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    Danach muß der Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzungen zu erwirken (vgl. BVerfGE 22, 287, [290]; 73, 322, [325]).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    Dabei muß er insgesamt einen Lebenssachverhalt nachvollziehbar darstellen, bei dessen Zugrundelegung die Verletzung des als verletzt gerügten Grundrechts, grundrechtsgleichen oder staatsbürgerlichen Rechts - im Falle der kommunalen Verfassungsbeschwerde des kommunalen Selbstverwaltungsrechts - möglich erscheint (vgl. BVerfGE 83, 341, [351]).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 690/70

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung des zur Nachentrichtung von

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    Wer die neue Gesetzeslage als unzureichend ansieht, ist gehalten, sie innerhalb der im Interesse der Rechtssicherheit vorgeschriebenen Jahresfrist anzugreifen (vgl. BVerfGE 29, 268, [273]; 56, 54 [70]).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    Vor allem kann das Interesse an einer fachgerichtlichen Vorklärung so schwer wiegen, daß die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen dahinter zurücktreten muß (vgl. BVerfGE 86, 382; BVerfG, Beschluß vom 17. Februar 1997, 1 BvR 48/97, zitiert nach JURIS; BVerfG, Beschluß vom 13. Januar 1993, 1 BvR 1891-, 1802- und 1810/92, zitiert nach JURIS).
  • OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben;

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98
    Der Kreisumlagebescheid ist ein Verwaltungsakt, der von der betroffenen Gemeinde nach Widerspruch mit der Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann (vgl. ThürOVG, ThürVBl 1999, 40, [41]).
  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.10.1995 - VGH N 4/93
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 53-II-97

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend das Gesetz

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97

    Fehlende unmitterbare Betroffenheit bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 86/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • OVG Thüringen, 07.10.2016 - 3 KO 94/12

    Gebot der Berücksichtigung des gemeindlichen Finanzbedarfs im Verfahren der

    aus ein gewisser finanzieller Spielraum für Maßnahmen im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten verbleibt (vgl. ThürVerfGH, Urteile vom 6. Juni 2002 - 14/98 - NVwZ-RR 2003, 249 ff. und vom 12. Oktober 2004 - 16/02 - a. a. O.).
  • VerfGH Thüringen, 12.10.2004 - VerfGH 16/02

    Kommunal-Verfassungsbeschwerde; Anhörungsgebot - GG Art. 28 Abs. 1; ThürVerf Art.

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß in diesem Fall erst ein auf Grund des Gesetzes ergehender besonderer Willensakt der öffentlichen Gewalt in die Rechtssphäre der betroffenen Gebietskörperschaft eingreift (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98 - Finanzausgleich, S. 25; BVerfGE 16, 147, [158]; 53, 366, [389]), der als solcher ggf. mit fachgerichtlichen Rechtsbehelfen und - nach Erschöpfung des Rechtsweges - mit der kommunalen Verfassungsbeschwerde angefochten werden könnte (vgl. BVerfGE 71, 25, [34]).

    c) Da keine die Auftragskostenpauschale für 2005 festlegende Rechtsverordnung existiert, kommt es nicht darauf an, ob der Beschwerdeführer nach Erlaß einer 24 solchen Verordnung durch die angefochtene Erstattungsregelung des Absatzes 8 gegenwärtig und unmittelbar rechtlich betroffen wäre oder es vielmehr noch einer durch einen Prüfungs- und Entscheidungsspielraum der Behörde gekennzeichneten konkreten Zuweisung der an ihn auszuzahlenden Mittel bedürfte, die ihrerseits - nach Erschöpfung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsweges mittels einer Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder allgemeinen Leistungsklage - mittelbar oder unmittelbar Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung im Rahmen einer kommunalen Verfassungsbeschwerde nach Art. 80 Abs. 1 Nr. 2 ThürVerf sein könnte (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98 - Finanzausgleich, S. 25).

    Dabei ist er im Rahmen des Zumutbaren auch gehalten, einen die beanstandete Norm konkretisierenden Hoheitsakt - hier den Erlaß der Rechtsverordnung zur Auftragskostenpauschale für 2005 - abzuwarten und sodann gegen diesen - mittelbar mit einer gegen den Zuweisungsbescheid gerichteten Klage oder unmittelbar mit einem Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO - fachgerichtlich vorzugehen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98 - Finanzausgleich, S. 32).

    Diese Vorschrift verlangt vom Beschwerdeführer die nachvollziehbare Darstellung eines Lebenssachverhalts, bei dessen Zugrundelegung die Verletzung des als verletzt gerügten verfassungsmäßigen Rechts möglich erscheint (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98 - Finanzausgleich, S. 28).

    Dieses beinhaltet konkret, daß das Finanzvolumen der Gemeinden und Gemeindeverbände insgesamt so bemessen sein muß, daß die Personal- und Sachausgaben für die Pflichtaufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis bestritten werden können und darüber hinaus im kommunalen Haushalt ein gewisser finanzieller Spielraum für Maßnahmen im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten - eine sog. freie Spitze - verbleibt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98 - Finanzausgleich, S. 32; Linck/Jutzi/Hopfe, Die Verfassung des Freistaats Thüringen, 1994, Art. 93, Rn. 4).

    Wendet sich eine Gebietskörperschaft im Rahmen der kommunalen Verfassungsbeschwerde mit der Rüge der Verletzung des Finanzausstattungsanspruchs gegen gesetzliche Vorschriften, bedarf es jedenfalls der substantiierten Darstellung dahingehend, daß das Land seiner Pflicht zur Gewährleistung einer finanziellen Grundausstattung gegenüber der betroffenen Kommune nicht nachgekommen ist und diese ihre Aufgaben deshalb nicht mehr erfüllen kann (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98 - Finanzausgleich, S. 27 f.).

    Ob der Beschwerdeführer dabei auch geltend machen kann, die Absätze 10 und 11 seien unter Verstoß gegen den eine Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften oder ihrer Zusammenschlüsse vorsehenden Art. 91 Abs. 4 ThürVerf zustande gekommen, ist als eine auf den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab bezogene Frage erst nach Feststellung der Zulässigkeitsvoraussetzungen im Rahmen der Sachentscheidung zu klären (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98 - Finanzausgleich, S. 16).

  • VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03

    Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)

    Danach hat der Freistaat dafür Sorge zu tragen, daß die Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände insgesamt so bemessen ist, daß sie die Personal- und Sachausgaben für die Pflichtaufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis bestreiten können und ihnen darüber hinaus ein gewisser finanzieller Spielraum für Maßnahmen im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsangelegenheiten verbleibt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98 - Finanzausgleich I, S. 32; Urteil vom 12. Oktober 2004, VerfGH 16/02 - Kommunalisierung, S. 27).
  • VerfGH Thüringen, 21.11.2012 - VerfGH 19/09

    Thüringer Polizeiaufgabengesetz

    Wird durch ein Änderungsgesetz der Wortlaut einer Norm nicht geändert, so beginnt die Frist für ihre Anfechtung nur dann von Neuem, wenn die Neufassung des Gesetzes auch ihren Anwendungsbereich modifiziert und sie dadurch eine neue belastende Wirkung entfaltet (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 13. Juli 2004 - VerfGH 9/03, S. 5; Urteil vom 6. Juni 2002 - VerfGH 14/98, S. 17; Beschluss vom 19. Juni 1996 - VerfGH 7/96, S. 3 ).

    Diese Pflicht zum gesetzgeberischen Handeln kann sich auch dadurch ergeben, dass eine ursprünglich verfassungskonforme Regelung aufgrund geänderter rechtlicher oder tatsächlicher Umstände nachzubessern ist (vgl. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juni 2002 - VerfGH 14/98, S. 23 f.).

  • VerfGH Thüringen, 18.03.2010 - VerfGH 52/08

    Finanzausgleichsgesetz

    Zur Begründung einer derartigen Rüge hat sie ihre konkrete Haushaltslage darzulegen und anzugeben, wie die ungenügende Zuweisung von Finanzmitteln sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in verfassungswidriger Weise einschränkt (Bestätigung von ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002 VerfGH 14/98).

    Zur Begründung einer Kommunalverfassungsbeschwerde, mit der eine Gemeinde ihre zu geringe Finanzausstattung rügt, gehört deshalb eine Darlegung ihrer konkreten Haushaltslage sowie der Begrenzungen, denen sie sich bei ihrer Aufgabenerfüllung gegenüber sieht (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - VerfGH 14/98 - Seite 27 f.).

    Diese Folgerungen sind evident und daher von den Beschwerdeführerinnen ausreichend dargelegt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - VerfGH 14/98 - Seite 30).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 5/15

    Kommunale Verfassungsbeschwerde; Gesetz zur Neuordnung des kommunalen

    (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS RP-SL 25, 194 ff., Juris Rn 46 ff.; VerfGH Thüringen, Urteil vom 6. Juni 2002 - VerfGH 14/98 -, NVwZ-RR 2003, 249 ff., Juris Rn. 143 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 75/05

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit;

    Die für das Finanzausgleichsgesetz am 31. Dezember 2005 abgelaufene Jahresfrist wurde jedoch durch das Inkrafttreten des Art. 1 Nr. 1 a) HStrG am 01. Januar 2006 erneut in Lauf gesetzt, weil durch die hier maßgebliche Änderung des § 3 BbgFAG die Verbundmasse um 50 Mio. Euro reduziert wurde, was generell zu einer rechtlich stärker belastenden Wirkung führt (BVerfG NJW 2001, 3402; BVerfGE 78, 350; ThürVerfGH, Urteil vom 06. Juni 2002 - VerfGH 14/98 -, NVwZ-RR 2003, 249, 250).
  • VerfGH Thüringen, 30.03.2011 - VerfGH 14/07

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte sowie den Umfang der

    VerfGH 14/07 17 Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 6. Juni 2002 - VerfGH 14/98 - und Beschluss vom 12. November 2002 - VerfGH 12/02 -).
  • VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05

    Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Sozialhilferecht;

    Ausnahmsweise wird die Jahresfrist bei Gesetzesänderungen u.U. sogar bei unverändertem Wortlaut (vgl. BVerfGE 111, 382, 411) dann neu in Lauf gesetzt, wenn die in Rede stehende - unveränderte - Vorschrift durch die Änderung anderer Bestimmungen einen neuen oder erweiterten Inhalt erhält (BVerfGE 43, 108, 116), eine neue belastende Wirkung entfaltet (BVerfGE 45, 104, 119), sich ihr materielles Gewicht verändert (BVerfGE 79, 1, 14) oder sie sich als erhebliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen Rechtslage darstellt, weil sie Teil eines Rechtsgefüges ist, welches sich in seinem materiell-rechtlichen Gehalt verschiebt, wenn andere Systemteile sich ändern (BVerfGE 79, 1, 14; 78, 350, 356; 74, 69, 73; vgl. bereits Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 22. November 2007 - VfGBbg 75/05 -, DVBl 2008, 132 (nur LS); ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - VerfGH 14/98 -, NVwZ-RR 2003, 249, 250; auf eine neue Belastung auch abstellend Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Juli 1999 - LVG 20/97 -, LVerfGE 10, 440, 443 ff.; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 15. August 1995, Az.: 10/93, sowie Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Oktober 1995 - VGH 4/93 -).
  • VerfGH Thüringen, 28.09.2010 - VerfGH 27/09

    Rüge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG durch Ablehung

    VerfGH 27/09 12 2. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht auch nicht der aus § 31 Abs. 3 ThürVerfGHG folgende Grundsatz der Subsidiarität, also der Nachrangigkeit der Verfassungsbeschwerde, entgegen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002, VerfGH 14/98).
  • VerfGH Thüringen, 21.12.2004 - VerfGH 29/03

    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör;

  • VerfGH Thüringen, 12.11.2002 - VerfGH 12/02

    Anforderungen an eine im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte Rüge in

  • VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03

    Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung -

  • VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02

    Ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde ohne Nennung einer

  • VG Gera, 22.03.2023 - 2 K 61/17

    Thüringen; Finanzausgleich; Schlüsselzuweisungen; Ermittlung und Festlegung der

  • VerfGH Thüringen, 15.11.2006 - VerfGH 36/05

    Verfassungsbeschwerde - Anhörungsrüge

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 03.09.1998 - VerfGH 14/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,26373
VerfGH Berlin, 03.09.1998 - VerfGH 14/98 (https://dejure.org/1998,26373)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 03.09.1998 - VerfGH 14/98 (https://dejure.org/1998,26373)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 03. September 1998 - VerfGH 14/98 (https://dejure.org/1998,26373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.09.1998 - VerfGH 14/98
    Das eröffnet indes nicht den Weg zur (beachtlichen) Rüge einer Verletzung subjektiver Rechte des Bundesrechts vor dem Verfassungsgerichtshof (vgl. u. a. Beschluss vom 8..September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 149 ff. und Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - LVerfGE 3, 104 ff.).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.09.1998 - VerfGH 14/98
    Es verlangt lediglich, dass eine vom Gesetz oder seiner Auslegung und Anwendung vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 75, 108, 157 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1995 - VerfGH 64/95

    Durch EinigVtr normierte Kürzung der Anwaltsgebühren bei Kanzleisitz in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.09.1998 - VerfGH 14/98
    Das eröffnet indes nicht den Weg zur (beachtlichen) Rüge einer Verletzung subjektiver Rechte des Bundesrechts vor dem Verfassungsgerichtshof (vgl. u. a. Beschluss vom 8..September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 149 ff. und Beschluss vom 19. Oktober 1995 - VerfGH 64/95 - LVerfGE 3, 104 ff.).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2002 - VerfGH 148/01
    Es handelt sich um ein soziales Betreuungsgesetz mit Ehrungscharakter, das für eine relativ kleine Gruppe Verfolgter, die sich nach Art und Schwere der erlittenen Verfolgung aus dem Kreis der NS-Verfolgten heraushebt, eine besondere Anerkennung und eine zusätzliche Betreuung und Versorgung vorsieht (vgl. Beschluß vom 3. September 1998 - VerfGH 14/98 - S. 5 m. w. N.).
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