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   VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07   

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VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07 (https://dejure.org/2011,6813)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08.09.2011 - VerfGH 159/07 (https://dejure.org/2011,6813)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08. September 2011 - VerfGH 159/07 (https://dejure.org/2011,6813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE, Art 6 Verf BE, Art 8 Abs 1 S 2 Verf BE, Art 84 Abs 2 Nr 5 Verf BE, § 49 VGHG BE
    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende Sachverhaltsaufklärung und Begründung bei der nachträglichen Genehmigung von Vollzugsmaßnahmen verletzt insb

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE, Art 6 Verf BE, Art 8 Abs 1 S 2 Verf BE, Art 84 Abs 2 Nr 5 Verf BE, § 49 VGHG BE
    Vollzugsmaßnahmen: Verletzung der Grundrechte eines Gefangenen durch unzureichende Sachverhaltsaufklärung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VvB Art. 15 Abs. 4 S. 1, VvB Art. 8 Abs. 1 S. 2, GG Art. 19, VvB Art. 15 Abs. 4, IRG § 27 Abs. 1, IRG § 27 Abs. 3, UVollzO Nr. 64 Abs. 1
    Verfassung von Berlin, effektiver Rechtsschutz, Freiheit der Person, Menschenwürde, Inhaftierung, Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Auslieferungshaft, Verhältnismäßigkeit, Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Die - hier nicht angegriffene - Haftanordnung war Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, der das Bundesverfassungsgericht stattgegeben hat (Kammerbeschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 1608/07 -, juris und EuGRZ 2011, 90 ff.); mit Beschluss vom 29. November 2010 lehnte das Kammergericht den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festhaltung erneut ab.

    Der Bereitschaftsrichter richtete am selben Tag ein Aufnahmeersuchen an die Justizvollzugsanstalt, das Gegenstand des bereits erwähnten Verfassungsbeschwerdeverfahrens 2 BvR 1608/07 war.

    Soweit die angeordneten Vollzugsmaßnahmen in das Recht des Beschwerdeführers auf Freiheit der Person aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB eingegriffen haben, ergibt sich der Grundrechtsverstoß zudem aus der vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 16. September 2010 - 2 BvR 1608/07 - festgestellten Rechtswidrigkeit der Inhaftierung des Beschwerdeführers.

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Insoweit werden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht, die nicht im Verfahren vor dem Kammergericht korrigierbar bzw. feststellbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 16. November 2010 - VerfGH 115/10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 10 m. w. N.; st. Rspr.).

    Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen oder von Haftbedingungen, die einen Gefangenen zusätzlich zu seiner Inhaftierung beschweren, können selbständig angefochten werden (vgl. Beschlüsse vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - Rn. 18 ff. und 16. November 2010 - VerfGH 115/10 - Rn. 12 ff.).

    Auch die zum Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde bereits erfolgte Freilassung und die dadurch eingetretene Erledigung lässt das Rechtsschutzinteresse nicht entfallen (vgl. etwa Beschlüsse vom 3. November 2009 und 16. November 2010, a. a. O., st. Rspr.).

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kammergericht genannten - die Gerichte allerdings nicht bindenden (vgl. BVerfGE 34, 369 ) - Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1439/95

    Ablehnung der Besuchserlaubnis für einen ausländischen Journalisten bei einem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Auch nach § 27 Abs. 1 IRG a. F. und § 119 StPO a. F. waren Beschränkungen der Grundrechte im Rahmen einer Inhaftierung in einem Auslieferungsverfahren grundsätzlich nur zulässig, wenn eine sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierende Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ergab, dass eine Gefahr nicht mit weniger eingreifenden Mitteln abgewehrt werden konnte (vgl. KG, Beschluss vom 18. Oktober 2001 - (4) Ausl A 109/01 (55/01) - juris, Rn. 2; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1996, 983).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Die Billigung der Beschränkungen des freien mündlichen und schriftlichen Verkehrs des Beschwerdeführers mit seinem anwaltlichen Beistand auf einer zu schmalen Tatsachengrundlage verletzt neben Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB zugleich Art. 6 VvB, der auch die freie Kommunikation mit einem Beistand in einem Auslieferungsverfahren schützt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 109, 279, und ; BVerfG, NJW 2007, 2749 ).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2006 - 1 AK 25/05

    Auslieferungsverfahren: Amtsermittlung bei Bedenken gegen die Wahrhaftigkeit von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Denn das Gebot des effektiven Rechtsschutzes und der Amtsermittlungsgrundsatz gelten auch im Auslieferungsverfahren (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 1 AK 25/05 - juris, Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 3 Ausl 87/06 - juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Als vorläufige Maßnahme der Anstalt bedurfte sie der Genehmigung eines Richters, die unverzüglich eingeholt werden musste, also ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen ließ (§ 119 Abs. 6 Satz 3 StPO a. F.; vgl. Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 119 Rn. 146; Schultheis, in: KK, 6. Aufl. 2008, § 119 StPO, Rn. 94; vgl. ferner Nr. 62 Abs. 3 und Nr. 64 Abs. 3 Satz 2 UVollzO; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 105, 239 ; BVerfGK 7, 87 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Das Recht auf freien schriftlichen Verkehr schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant umfassend und gewährleistet hierzu grundsätzlich eine ungehinderte Kommunikation frei von jeder Kontrolle, Beschränkung und Erschwerung (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Auf diese Weise hat es den in § 27 Abs. 1 IRG a. F. und § 119 Abs. 6 StPO a. F. vorgesehenen Richtervorbehalt "leerlaufen" lassen, der die Kontrolle der konkreten Vollzugsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz sicherstellen soll (vgl. BVerfG NJW 2007, 1345 f. und 2010, 2864 ff.).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 AR (Vs) 43/80

    Anwendung des § 29 Absatz 1 Satz 2 und 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
    Hiervon ausgehend hätte sich das Kammergericht damit auseinandersetzen müssen, dass in das Recht auf freien mündlichen und schriftlichen Verkehr mit dem Verteidiger bzw. Beistand im Auslieferungsverfahren nur unter den in § 148 Abs. 2 StPO i. d. F. vom 22. August 2002 (BGBl. I 3390), nunmehr ebenfalls geändert durch das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2274 ), und den in §§ 31 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz genannten Voraussetzungen eingegriffen werden durfte (vgl. zu § 148 Abs. 2 StPO a. F.: BGHSt 30, 38 ; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 148 Rn. 17; Julius, a. a. O., Rn. 4; sowie zu § 148 Abs. 2 StPO n. F.: Wessing, a. a. O., Rn. 15; Reinhart, a. a. O., Rn. 15; Meyer-Goßner, 54. Aufl., a. a. O., Rn. 17).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

  • OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an die

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

  • KG, 18.10.2001 - AuslA 109/01
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 679/07

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Verlegung eines

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein

  • VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) eines Vaters durch

  • BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06

    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 174/03

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahmen im

  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung;

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08

    Erhebung der Gegenvorstellung hält Einlegungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 GG für

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • VerfGH Berlin, 12.01.1994 - VerfGH 6/93

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Berlin wegen Einlegung einer

  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (

    Daraus folgt die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Akte der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (Beschluss vom 8. September 2011 - VerfGH 159/07 - Rn. 38).
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