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   VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19   

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VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19 (https://dejure.org/2020,9111)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.04.2020 - VerfGH 177/19 (https://dejure.org/2020,9111)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 (https://dejure.org/2020,9111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 51 Abs 1 S 1 RVG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Berufsausübungsfreiheit (Art 17 VvB ) - Zuerkennung einer zu geringen Pauschgebühr (§ 51 Abs 1 S 1 RVG) für einen Pflichtverteidiger

  • IWW

    Art. 12 GG, Nr. 4105 VV RVG
    Pflichtverteidigung

  • Burhoff online

    Verfassungsrechtlich unzulässiges Sonderopfer, Ermittlungsverfahrenennung einer zu geringen Pauschgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Pauschgebühr des Pflichtverteidigers: Verfassungsrechtlich unzulässiges Sonderopfer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 190
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10

    Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    § 51 Abs. 1 RVG soll dies sicherstellen (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 17 f. und vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris Rn. 3 f. jeweils m. w. N.; s. a. BT-Drs.

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 9; dagegen offener: BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 27).

  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    Die Pflichtverteidigerbestellung ist ein Eingriff in die durch Art. 17 der Verfassung von Berlin - VvB - grundrechtlich geschützte Berufsausübung (vgl. zu Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes: BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 4 und vom 28. April 1975 - 2 BvR 207/75 -, juris Rn. 12).

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 9; dagegen offener: BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 27).

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    Die Pflichtverteidigerbestellung ist ein Eingriff in die durch Art. 17 der Verfassung von Berlin - VvB - grundrechtlich geschützte Berufsausübung (vgl. zu Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes: BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 2005 - 2 BvR 2456/04 -, juris Rn. 4 und vom 28. April 1975 - 2 BvR 207/75 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    § 51 Abs. 1 RVG soll dies sicherstellen (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10 -, juris Rn. 17 f. und vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 -, juris Rn. 3 f. jeweils m. w. N.; s. a. BT-Drs.
  • OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16

    Kein Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr vor rechtskräftigem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.04.2020 - VerfGH 177/19
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts kompensiert werden können (OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 10 AR 30/16 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Sofern der erforderliche Arbeitsaufwand des Pflichtverteidigers außergewöhnlich hoch ist, kommt die Bewilligung einer Pauschgebühr gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG in Betracht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 3171/10, NJW 2011, 3079 Rn. 18; vom 6. November 1984 - 2 BvL 16/83, BVerfGE 68, 237, 255; VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19, NStZ-RR 2020, 190, 191; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 492/15, NStZ-RR 2020, 160; vom 1. Juni 2015 - 4 StR 267/11, NJW 2015, 2437 Rn. 5).
  • KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20

    Pauschgebühr nach § 51 RVG bei Pflichtverteidigung; Besondere Schwierigkeit bei

    Ob dem beigeordneten Rechtsanwalt ein unzumutbares Sonderopfer abverlangt worden ist hängt damit insbesondere davon ab, ob er durch seine Pflichtverteidigerbestellung so belastet gewesen ist, dass dies seine Existenz gefährdete oder zumindest erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf seinen Kanzleibetrieb hatte, weil er in der Möglichkeit der Wahrnehmung anderer Mandate erheblich eingeschränkt war (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 -).

    Für das 71 Verhandlungstage umfassende Verfahren ab dem Eingang der Anklage bei dem Landgericht stellte der Verfassungsgerichtshof hingegen fest, dass dem Verteidiger, auch unter Berücksichtigung des mit einem durchschnittlichen Schwurgerichtsverfahren nicht vergleichbaren Aufwandes, kein unzumutbares Sonderopfer abverlangt worden ist (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 - und vom 12. Mai 2021 - VerfGH 175/20 -).

  • OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20

    Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit,

    Hierbei ist nach ständiger Senatsrechtsprechung eine Gesamtschau aller be- und entlastenden Faktoren für den Rechtsanwalt ausschlaggebend (so auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 -, juris, NStZ-RR 2020, S. 191/192).
  • OLG München, 02.01.2023 - 1 AR 280/22

    Voraussetzung einer Pauschvergütung nach § 51 Abs. 1 RVG

    Bei der Festsetzung einer etwaigen Pauschgebühr kommt es hierbei auf eine Gesamtschau der den Pflichtverteidiger be- und entlastenden Umstände an (Senatsbeschluss vom 17.02.2021, 1 AR 22/21; so auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 22. April 2020 - VerfGH 177/19 -, juris; NStZ-RR 2020, S. 191/192).
  • LG Limburg a. Lahn, 29.02.2024 - 5 KLs 5 Js 10388/21

    Haftzuschlag, Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm

    Das dortige Gericht hat sich zu dieser Frage gar nicht geäußert, da die Festsetzung der Haft-zuschläge im dort zu entscheidenden Verfahren nicht im Streit standen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.4.2020 - VerfGH 177/19, NStZ-RR 2020, 190).
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