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   VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10   

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VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10 (https://dejure.org/2012,21927)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.06.2012 - VerfGH 181/10 (https://dejure.org/2012,21927)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 (https://dejure.org/2012,21927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art15 Abs 1 Verf BE, § 25a StVG
    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB); Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Vortrag

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Vortrag bei Parkverstoß in Feuerwehrzufahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10
    Insoweit werden keine Grundrechtsverletzungen geltend gemacht, die im gerichtlichen Verfahren nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG i. V. m. § 62 Abs. 2 OWiG nicht korrigierbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 und vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 12; wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2, vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13 und vom 1. November 2011 - VerfGH 80/08 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 - 4).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10
    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2, vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13 und vom 1. November 2011 - VerfGH 80/08 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 - 4).
  • VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08

    Keine Verletzung des Willkürverbots durch behördliche bzw fachgerichtliche

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10
    Im Hinblick darauf, dass der Erlass eines Kostenbescheids nach herrschender Auffassung einen objektiven Halt- oder Parkverstoß voraussetzt (vgl. BR-Drucks. 371/82, S. 39; Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17; BayVerfGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - Vf. 69-VI-08 - juris Rn. 21 sowie Schmehl, in: Karlsruher Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, 3. Aufl. 2006, § 25a StVG Anhang zu § 109a Rn. 20 m. w. N.), wäre nämlich eine Begründung zu erwarten gewesen, wenn das Amtsgericht hiervon abweichen wollte.
  • VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 5/09

    Anhörungsrügenbeschlüsse sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10
    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2, vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13 und vom 1. November 2011 - VerfGH 80/08 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 - 4).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und der Garantie

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10
    Im Hinblick darauf, dass der Erlass eines Kostenbescheids nach herrschender Auffassung einen objektiven Halt- oder Parkverstoß voraussetzt (vgl. BR-Drucks. 371/82, S. 39; Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17; BayVerfGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - Vf. 69-VI-08 - juris Rn. 21 sowie Schmehl, in: Karlsruher Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, 3. Aufl. 2006, § 25a StVG Anhang zu § 109a Rn. 20 m. w. N.), wäre nämlich eine Begründung zu erwarten gewesen, wenn das Amtsgericht hiervon abweichen wollte.
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 80/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10
    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2, vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13 und vom 1. November 2011 - VerfGH 80/08 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 - 4).
  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 87/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch Übergehen von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt (Beschluss vom 29. Mai 2012 - VerfGH 87/10 - m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10
    Insoweit werden keine Grundrechtsverletzungen geltend gemacht, die im gerichtlichen Verfahren nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG i. V. m. § 62 Abs. 2 OWiG nicht korrigierbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 und vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 12; wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach §

    b) Die Verfassungsbeschwerde ist weiterhin unzulässig hinsichtlich des Kostenbescheids, weil insoweit keine Grundrechtsverletzungen geltend gemacht werden, die im gerichtlichen Verfahren nicht korrigierbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 12).

    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB ist verletzt, wenn das Gericht seiner Pflicht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht Genüge getan hat (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

    a) Die Anforderungen aus den - mit Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen - Art. 15 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 VvB an die Überprüfung von Bescheiden nach § 25a StVG im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG sind in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofs, auf die der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Amtsgericht zutreffend Bezug genommen hat, geklärt (Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17, vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 16, und 20. November 2013 - VerfGH 16/13, 34/13 - Rn. 14 ff.).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung

    9 1. Der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltene, mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

    Darüber hinaus verpflichtet Art. 15 Abs. 1 VvB die Gerichte allgemein dazu, entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; mit Vortrag, der für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, müssen sie sich ausdrücklich auseinandersetzen (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
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