Rechtsprechung
VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art15 Abs 1 Verf BE, § 25a StVG
Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB); Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Vortrag - verkehrslexikon.de
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Vortrag bei Parkverstoß in Feuerwehrzufahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach § …
b) Die Verfassungsbeschwerde ist weiterhin unzulässig hinsichtlich des Kostenbescheids, weil insoweit keine Grundrechtsverletzungen geltend gemacht werden, die im gerichtlichen Verfahren nicht korrigierbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 12).a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB ist verletzt, wenn das Gericht seiner Pflicht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht Genüge getan hat (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).
- VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch …
a) Die Anforderungen aus den - mit Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleichen - Art. 15 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 4 VvB an die Überprüfung von Bescheiden nach § 25a StVG im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG sind in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichthofs, auf die der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem Amtsgericht zutreffend Bezug genommen hat, geklärt (…Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17, vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 16, und 20. November 2013 - VerfGH 16/13, 34/13 - Rn. 14 ff.). - VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 22/12
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung
9 1. Der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltene, mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör garantiert den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage vor Erlass der Entscheidung zu äußern (Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 15). - VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11
Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches …
Darüber hinaus verpflichtet Art. 15 Abs. 1 VvB die Gerichte allgemein dazu, entscheidungserhebliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; mit Vortrag, der für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, müssen sie sich ausdrücklich auseinandersetzen (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 181/10 - Rn. 15 m. w. N.; st. Rspr.).