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   VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04   

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https://dejure.org/2004,23396
VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 (https://dejure.org/2004,23396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07.12.2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 (https://dejure.org/2004,23396)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 (https://dejure.org/2004,23396)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Er steht damit zugleich in Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - zitiert nach juris, Rn. 18, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 16 , für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21 m. w. N.).

    Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB begründet deshalb besondere verfahrensrechtliche Anforderungen, die Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen setzen (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197/ A/04 - juris Rn. 18; vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 21; für das Bundesrecht: BVerfGE 109, 190 ).

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 113/02

    Keine Verletzung der Menschenwürde iSv Art 6 Verf BE und des Freiheitsgrundrechts

    Ein solcher Verstoß ist nur gegeben, wenn das Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen Verfassungsrechte eines Beteiligten beeinträchtigt, bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt, bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechtssätze verstoßen, namentlich die Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts, insbesondere den Umfang seines Schutzbereichs verkannt, oder grundrechtswidrige Gesetze angewandt hat und die Entscheidung darauf beruht (Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Ein solcher Verstoß ist nur gegeben, wenn das Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen Verfassungsrechte eines Beteiligten beeinträchtigt, bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt, bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechtssätze verstoßen oder grundrechtswidrige Gesetze angewandt hat und die Entscheidung darauf beruht (Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 69/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung von vorläufiger

    Verfassungsrecht ist nur verletzt, wenn ein Gericht durch verfahrensrechtliche Maßnahmen Grundrechte eines Beteiligten beeinträchtigt, bei seiner Entscheidung willkürlich gehandelt, bei der Auslegung der Gesetze gegen Grundrechte verstoßen oder grundrechtswidrige Gesetze angewandt hat und die Entscheidung darauf beruht (Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 160/05

    Verletzung des Willkürverbots durch amtsgerichtliche Versagung eines

    Soweit mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung von Art. 80 VvB gerügt wird, ist sie unzulässig, da diese Verfassungsbestimmung kein subjektives Recht begründet, auf das sich ein Beschwerdeführer zulässig mit der Verfassungsbeschwerde berufen kann, sondern den als Rechtsstaatsgebot auch für die Gerichte geltenden Grundsatz der Gesetzmäßigkeit bekräftigt (Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - Michaelis-Merzbach, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 2. Aufl. 2005, Art. 80 Rn. 4).
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