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   VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04   

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VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04 (https://dejure.org/2005,16752)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06.07.2005 - VerfGH 205/04 (https://dejure.org/2005,16752)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - VerfGH 205/04 (https://dejure.org/2005,16752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Substantiierungsanforderungen und Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Tarife der Berliner Wasserbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 203
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Dieser in § 49 Abs. 2 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz findet auch bei Verfassungsbeschwerden Anwendung, die sich unmittelbar gegen Rechtsnormen richten (Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 sowie 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; 90, 128 ).

    Auch in den Fällen, in denen ein fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen die Norm selbst nicht eröffnet ist, kann der außerordentliche Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde daher unzulässig sein, wenn der Beschwerdeführer in zumutbarer Weise wirkungsvollen Rechtsschutz durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 71, 305 m. w. N.).

    Die Möglichkeit eines verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens ist den Beschwerdeführern insoweit, da Berlin von der Ermächtigung in § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO keinen Gebrauch gemacht hat (hierzu vgl. auch Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O., LVerfGE 12, 40 ), nicht eröffnet.

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Auch in den Fällen, in denen ein fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen die Norm selbst nicht eröffnet ist, kann der außerordentliche Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde daher unzulässig sein, wenn der Beschwerdeführer in zumutbarer Weise wirkungsvollen Rechtsschutz durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (Urteil vom 12. Juli 2001, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 71, 305 m. w. N.).

    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Abwägung (vgl. BVerfGE 71, 305 ) sind die Vorteile des Beschwerdeführers aus einem sogleich eröffneten verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz den dabei für die Allgemeinheit oder für Dritte entstehenden Nachteilen gegenüberzustellen.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00

    Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Es ist dann aber auch gewährleistet, dass sich die verfassungsrechtliche Beurteilung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf die Beurteilung der Fachgerichte stützen kann (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - BVerfGE 71, 25 ; 74, 69 ).

    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Dieser in § 49 Abs. 2 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz findet auch bei Verfassungsbeschwerden Anwendung, die sich unmittelbar gegen Rechtsnormen richten (Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 sowie 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; 90, 128 ).

    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Der Grundsatz der Subsidiarität stellt unter anderem sicher, dass dem Verfassungsgerichtshof infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte nicht nur die abstrakte Rechtsfrage und der Sachvortrag des Beschwerdeführers unterbreitet werden, sondern auch die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für die jeweilige Materie zuständiges Gericht (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 55, 244 ; 86, 382 ).

    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Dieser in § 49 Abs. 2 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz findet auch bei Verfassungsbeschwerden Anwendung, die sich unmittelbar gegen Rechtsnormen richten (Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 sowie 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; 90, 128 ).

    Es ist dann aber auch gewährleistet, dass sich die verfassungsrechtliche Beurteilung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf die Beurteilung der Fachgerichte stützen kann (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - BVerfGE 71, 25 ; 74, 69 ).

  • KG, 15.02.2005 - 7 U 140/04

    Vertragsverhältnis zwischen den Berliner Wasserbetrieben und ihren Kunden:

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. Urteil vom 15. Februar 2005 - 7 U 140/04 -) könnten die Beschwerdeführer ihre Einwendungen gegen die sie betreffende Tarifgestaltung der BWB im Rahmen der Billigkeitsprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB bereits im Passivrechtsstreit, also nicht erst in einem späteren Rückforderungsprozess geltend machen.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Rechtsnorm zu ihrer Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen staatlichen Praxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollziehungsakt voraussetzt, denn dann muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 1, 97 ; 16, 147 ; 30, 1 ; 68, 287 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Rechtsnorm zu ihrer Durchführung rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen staatlichen Praxis einen besonderen, vom Willen der vollziehenden Stelle beeinflussten Vollziehungsakt voraussetzt, denn dann muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 1, 97 ; 16, 147 ; 30, 1 ; 68, 287 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hat nämlich u. a. den Zweck, eine Vorprüfung des Sachverhalts durch die Fachgerichtsbarkeit zu ermöglichen (BVerfGE 72, 39 m. w. N), wozu die Auslegung einfacher Gesetze wie des TPrGÄndG, des TPrG sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen Rechtsverordnungen gehört.
  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

  • VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99

    Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes,

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Er hat ausgeführt, die Wasserentgelte würden nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften als Gebühr, sondern im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses als privatrechtliches Entgelt erhoben (Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 21.10.1999, VerfGH 42/99, Seite 16 des Umdrucks; Beschluss vom 14.07.2010, VerfGH 29/07, juris, Leitsatz 1 a.E. u. Rn. 32; Beschluss vom 14.07.2010, VerfGH 29/07, juris, Leitsatz 1 a.E.; siehe auch: Beschluss vom 06.07.2005, VerfGH 205/04, juris, Orientierungssatz 2. c)).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Rechtsnorm zu ihrer Durchführung eines Vollziehungsaktes bedarf, da regelmäßig erst dieser die Rechtssphäre des Einzelnen berührt (Beschluss vom 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 - LVerfGE 16, 29 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 1, 97 ; 90, 128 ; 100, 313 ).

    a) Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende und auch auf unmittelbar gegen Gesetze gerichtete Verfassungsbeschwerden anwendbare (Urteil vom 1. November 2004, a. a. O., S. 45) Subsidiaritätsgrundsatz verpflichtet den jeweiligen Beschwerdeführer - auch in Fällen unmittelbarer Betroffenheit durch eine Norm (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 90, 128 ; Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 - juris) -, über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus - ein solcher ist gegen die gesetzlichen Regelungen nicht eröffnet - alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten vor den Fachgerichten zu ergreifen, um vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde eine Grundrechtsverletzung zu verhindern bzw. deren Korrektur zu erwirken (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 - LVerfGE 16, 29 ; Urteil vom 31. Oktober 1996, a. a. O., S. 53; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; 90, 128 ).

  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 39/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Wassertarife 2004/2005

    Die Beschwerdeführerin hätte im Übrigen die beanstandeten - inzwischen außer Kraft getretenen - Regelungen des Teilprivatisierungsgesetzes in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. Dezember 2003 (GVBl. S. 591 - TPrGÄndG) vor Durchführung des fachgerichtlichen Verfahrens vom Verfassungsgericht nicht überprüfen lassen können (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 - LVerfGE 16, 29 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2009 - 24 W 21/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Zwangsgeldanordnung wegen

    Andere Einwände des materiellen Rechts sind dem Schuldner im Vollstreckungsverfahren ohnehin versagt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 203).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 50/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Eindämmungsmaßnahmenverordnung

    Ausschlaggebend dafür ist die bisher fehlende fachgerichtliche Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen (vgl. zum Bundesrecht Barczak, BVerfGG, § 90 Rn. 398, sowie BVerfG, Beschlüsse vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, Rn. 17, und vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 -, Rn. 12; vgl. VerfGH Sachsen, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 114-IV-20 (HS) -, Rn. 17 ff.; VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. April 2020 - VGH B 25/20 -, Rn. 12 f.; vgl. Urteil vom 4. März 2009 - VerfGH 199/06 - Rn. 81, sowie Beschluss vom 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 -, Rn. 53 f.).
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.2579

    Wird ein Klageverfahren von den Parteien aufgrund einer entsprechenden Empfehlung

    Auch hier wäre eine rechtsfehlerhafte Beschlussfassung durch die mit Beschluss vom 27. Juli 2005 erfolgte Änderung des Flurbereinigungsplans Teil I materiell geheilt (s. hierzu z.B. BGH vom 12.12.2005 NJW-RR 2006, 203; BVerwG vom 15.4.1988 NVwZ 1988, 916; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, RdNr. 29 zu § 46).
  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 29/07

    Zur Überprüfung der Tarife der Berliner Wasserbetriebe am Maßstab des § 315 Abs.

    Zum Beleg zitierte der Beschwerdeführer wörtlich aus dem in Bezug genommenen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 -.
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelungen zur

    Unmittelbare Betroffenheit ist gegeben, wenn bereits die angegriffene Bestimmung selbst die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändert (Beschlüsse vom 6. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - LVerfGE 8, 45 und 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 -, Nachweise unter: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 115, 118 ).
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.280

    Rechtliche Bedenken gegen das Zustandekommen einzelner Beschlüsse im Vorfeld des

    Die Rüge des Klägers, der Vorsitzende des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft G. habe der Aufsichtsbehörde manipulierte Vorstandsbeschlüsse vorgelegt, vermag die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Ausführungsanordnung bereits deshalb nicht in Frage zu stellen, weil die eigentliche Beschlussfassung zum Flurbereinigungsplan Teil I vom 17. Februar 2004 ebenso wie die Beschlussfassungen zu den Änderungen des Flurbereinigungsplans Teil I, insbesondere der eine Änderung größeren Umfangs betreffende Beschluss vom 27. Juli 2005, ordnungsgemäß zustande gekommen sind und im Vorfeld getroffene eventuell fehlerhafte Entscheidungen des Vorstands dadurch geheilt wären (s. hierzu z.B. BGH vom 12.12.2005 NJW-RR 2006, 203; BVerwG vom 15.4.1988 NVwZ 1988, 916; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, RdNr. 29 zu § 46).
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