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   VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00   

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VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00 (https://dejure.org/2004,28770)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29.01.2004 - VerfGH 25/00 (https://dejure.org/2004,28770)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - VerfGH 25/00 (https://dejure.org/2004,28770)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Eine unter dem Blickwinkel des gesetzlichen Richters objektiv willkürliche Verfahrensweise liegt vor, wenn der Einzelrichter ohne jede die Zuweisung tragende Entscheidung der Kammer über eine Sache entscheidet, selbst wenn er irrig vom Vorliegen eines Übertragungsbeschlusses ausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104/01 - NVwZ-RR 2002, 150 m. w. N. und OVG Bgb, Beschluss vom 18. August 2000 - 2 A 132/00.A - NVwZ-RR 2001, 202).

    Ein beachtlicher Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters liegt mithin auch dann nicht vor, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 1 VwGO durch die Kammer aktenkundig beschlossen worden ist, die gebotene Bekanntgabe des Beschlusses aber erst nach dem Verhandlungstermin erfolgt ist (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001, a. a. O.).

    Die Übertragung kann gemäß § 6 Abs. 1 VwGO ohne Zustimmung und gegen den bei der Anhörung geäußerten Willen Beteiligter erfolgen; sie bedarf nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung auch in diesem Fall keiner Begründung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Das Gebot der vorgängigen Erschöpfung des Rechtswegs zwingt demnach den Rechtsuchenden - soll seine Verfassungsbeschwerde nicht schon an diesem Zulässigkeitserfordernis scheitern - von den prozessualen Möglichkeiten auch Gebrauch zu machen, gleichviel ob eine weitere Instanz kraft Gesetzes gegeben ist oder ob die Zulassung des Rechtsmittels vom Beschwerdeführer in einem besonderen Verfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muss (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 1 ; 68, 376 ).

    Der Rechtsweg ist demnach auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Zumutbarkeit nicht erschöpft, wenn ein Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels statthaft und nicht offenbar aussichtslos (gewesen) ist (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 = NVwZ 1993, 1093 ; s. auch BVerfGE 16, 1 hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde).

  • VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 56/97

    Aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG ist nicht genügt, wenn ein Verfahrensmangel im Instanzenzug deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er - wie im vorliegenden Fall - nicht in einer den Anforderungen der einschlägigen Verfahrensvorschriften genügenden Weise gerügt worden ist (Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 ).

    Zur Entlastung der Gerichte verlangt das Gesetz, dass der Betroffene die Gründe für die Zulassung der Berufung darlegt (§ 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO a. F. /§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO n. F.); für eine Erschöpfung des Rechtswegs ist es demnach grundsätzlich auch erforderlich, dass die Gründe für eine Zulassung der Berufung gegenüber dem Oberverwaltungsgericht geltend gemacht und hinreichend dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 2 BvR 673/00 - NJW 2001, 796 f. sowie Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Juni 1998, a. a. O.).

  • BVerfG, 09.02.2001 - 2 BvR 673/00

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen kirchliche Entscheidungen wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Zur Entlastung der Gerichte verlangt das Gesetz, dass der Betroffene die Gründe für die Zulassung der Berufung darlegt (§ 124 a Abs. 1 Satz 4 VwGO a. F. /§ 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO n. F.); für eine Erschöpfung des Rechtswegs ist es demnach grundsätzlich auch erforderlich, dass die Gründe für eine Zulassung der Berufung gegenüber dem Oberverwaltungsgericht geltend gemacht und hinreichend dargelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2001 - 2 BvR 673/00 - NJW 2001, 796 f. sowie Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 18. Juni 1998, a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1997 - 12 L 3295/97

    Asylverfahren; Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Formlose

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Dabei kann dahinstehen, ob einfachrechtlich für die zur Wirksamkeit gemäß § 56 Abs. 1, § 173 VwGO i. V. m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche formlose Mitteilung des Beschlusses jede Form der Mitteilung genügt, die geeignet ist, den Beschluss - auch ohne Übersendung einer Beschlussabschrift - den Beteiligten zur Kenntnis zu geben (vgl. Nds OVG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 12 L 3295/97 - NVwZ Beil. 1998, 12 = AuAS 1997, 225 ; OVG Bbg, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 2 A 443/03.Z - BA S. 3) oder ob - wie der Beschwerdeführer wohl meint - die Mitteilung durch Übersendung einer Beschlussabschrift zu erfolgen hat.
  • OVG Brandenburg, 18.08.2000 - 2 A 132/00

    Zulassung der Berufung wegen desVerfahrensmangels der nicht vorschriftsgemäßen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Eine unter dem Blickwinkel des gesetzlichen Richters objektiv willkürliche Verfahrensweise liegt vor, wenn der Einzelrichter ohne jede die Zuweisung tragende Entscheidung der Kammer über eine Sache entscheidet, selbst wenn er irrig vom Vorliegen eines Übertragungsbeschlusses ausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104/01 - NVwZ-RR 2002, 150 m. w. N. und OVG Bgb, Beschluss vom 18. August 2000 - 2 A 132/00.A - NVwZ-RR 2001, 202).
  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist vielmehr erst dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit willkürlich ist (Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 26, 26 A/98 - LVerfGE 9, 59 und vom 22. März 2001 - VerfGH 57/98 - NVwZ 2001, 910; ebenso zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 87, 282 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Das Gebot der vorgängigen Erschöpfung des Rechtswegs zwingt demnach den Rechtsuchenden - soll seine Verfassungsbeschwerde nicht schon an diesem Zulässigkeitserfordernis scheitern - von den prozessualen Möglichkeiten auch Gebrauch zu machen, gleichviel ob eine weitere Instanz kraft Gesetzes gegeben ist oder ob die Zulassung des Rechtsmittels vom Beschwerdeführer in einem besonderen Verfahren mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muss (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 1 ; 68, 376 ).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Der Rechtsweg ist demnach auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Zumutbarkeit nicht erschöpft, wenn ein Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels statthaft und nicht offenbar aussichtslos (gewesen) ist (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 = NVwZ 1993, 1093 ; s. auch BVerfGE 16, 1 hinsichtlich einer Nichtzulassungsbeschwerde).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96

    Keine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde iSv Verf BE Art 6 durch unter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
    Art. 22 Abs. 1 VvB begründet als Staatszielbestimmung grundsätzlich kein mit der Verfassungsbeschwerde rügefähiges subjektives Recht (Beschluss vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 ; vgl. auch Beschluss vom 18. Juni 1998 - VerfGH 104, 104 A/97 - LVerfGE 8, 63 ).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 40 A/96

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gerichtet auf Anberaumung einer

  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 26 A/98

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter dadurch, dass sich das

  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

    Der Rechtsweg ist grundsätzlich nicht erschöpft, wenn der Beschwerdeführer die Möglichkeit hat oder hatte, vor den Gerichten des zuständigen Gerichtszweigs die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 25/00 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2005 - VerfGH 67/03

    Keine Verletzung des Elternrechts des nichtsorgeberechtigten Vaters durch

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind insbesondere die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit von Dritten einzubeziehen (Beschluss vom 17. Juni 1996, a. a. O.; Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 25/00 - zum Bundesrecht: BVerfG NJW 2001, 214 ).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03

    Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde: Fehlende Rechtswegerschöpfung wegen

    Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn der Beschwerdeführer die Möglichkeit hat oder hatte, vor den Gerichten des zuständigen Gerichtszweigs die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 25/00 -).
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