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   VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05   

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VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05 (https://dejure.org/2009,2816)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 23.04.2009 - VerfGH 32/05 (https://dejure.org/2009,2816)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 23. April 2009 - VerfGH 32/05 (https://dejure.org/2009,2816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verfassungsgerichtshof PDF

    ThürKAG

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AO-1977 § 15 Abs 1; AO-1977 § 218 ff; ThürKAG § 2 Abs 1; ThürKAG § 2 Abs 2; ThürKAG § 7 Abs 2; ThürKAG § 7 Abs 7 Satz 2; ThürKAG § 7 Abs 7 Satz 3; ThürKAG § 7 Abs 7 Satz 4; ThürKAG... § 7 Abs 7 Satz 5; ThürKAG § 7 Abs 7 Satz 6; ThürKAG § 21 a Abs 2; ThürKAG § 21 a Abs 3; ThürKAG § 21 a Abs 4; ThürKAG § 21 a Abs 5; ThürKAG § 54 Abs 2; ThürKAG § 63; ThürKGG § 16 Abs 2 Satz 2; ThürKGG § 20 Abs 1; ThürVerf Art 2 Abs 1; ThürVerf Art 44 Abs 1 Satz 2; ThürVerf Art 47 Abs 4; ThürVerf Art 80 Abs 1 Nr 2; ThürVerf Art 81 ff; ThürVerf Art 91 Abs 1; ThürVerf Art 91 Abs 2; ThürVerf Art 95; ThürVerfGHG § 37 Abs 4 Satz 1
    Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; kommunale Verfassungsbeschwerde; Thüringer Kommunalabgabengesetz; Beschwerdefähigkeit; Gemeinde; Zweckverband; Recht auf kommunale Selbstverwaltung; Wasserversorgung; Beitrag; Gebühr; Beitragserhebungsverbot; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweckverbände als Gemeindeverbände i.S.d. Art. 91 Abs. 2 Thüringer Verfassung (ThürVerf); Voraussetzung für eine Beschwerdefähigkeit i.S.d. Art. 80 Abs. 1 Nr. 2 ThürVerf; Geltendmachung von Rechten der Einwohner durch eine Gemeinde i.R.e. kommunalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Thüringer Kommunalabgabengesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 612 (Ls.)
  • DVBl 2009, 794
  • DÖV 2009, 681
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    aa) Die Garantie kommunaler Selbstverwaltung sichert den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft als eigene Aufgabe zu erledigen, sowie die Befugnis, über das Ob und Wie dieser Aufgabenerledigung eigenverantwortlich zu entscheiden (ThürVerfGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - VerfGH 28/03 - ThürVBl. 2005, 228 [229]; vgl. auch st. Rspr. BVerfG zum inhaltlich entsprechenden Art. 28 Abs. 2 GG: Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619 und 1628/83 - BVerfGE 79, 127 [143] - Rastede - Beschluss vom 19. November 2002 - 2 BvR 329/97 - BVerfGE 107, 1 [11]).

    Von einem solchen Eingriff ist nur dann auszugehen, wenn durch die beanstandete Norm das Recht auf Selbstverwaltung rechtlich oder faktisch beseitigt würde, wenn also das Gesetz die gemeindliche Selbstverwaltung innerlich aushöhlte, so dass sie die Gelegenheit zur kraftvollen Betätigung verlöre und nur noch ein Scheindasein führen könnte (st. Rspr. vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619 und 1628/83 - BVerfGE 79, 127 [146, 155] m.w.N. - Rastede -).

    Dabei ist der Begriff des Gemeinwohls in Abgrenzung zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu definieren (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619 und 1628/83 - BVerfGE 79, 127 [151 ff.] - Rastede -).

    VerfGH 32/05 30 solche, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619 und 1628/83 - BVerfGE 79, 127 [151f.] - Rastede -).

    VerfGH 32/05 44 verhelfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619 und 1628/83 - BVerfGE 79, 127 [153 ff.] - Rastede -).

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    Überprüft werden kann und muss, ob der relevante Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt ist sowie ob anhand dieses Sachverhaltes alle sachlichen Belange berücksichtigt und angemessen abgewogen wurden (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 [121f.]).

    Soweit dabei über Wertungen und Prognosen zu befinden ist, hat das Gericht sich auf die Prüfung zu beschränken, ob diese offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der Verfassung widersprechen (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - a.a.O.).

    Bei der Beurteilung dieser Frage steht dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zur Verfügung, der gerichtlich nur beschränkt überprüfbar ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1982 - 2 BvR 113/81 - BVerfGE 59, 216 [229] - Söhlde - Beschluss vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 [121 ff.] - Rastede -).

    Nur soweit über Wertungen und Prognosen zu befinden sei, müsse die Nachprüfung des Gerichts sich darauf beschränken, ob die Einschätzungen des Gesetzgebers offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar seien oder der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprächen (BVerfGE 50, 50, 52 - Laatzen; E 76, 107, 121f. - Landesraumordnungsprogramm; E 86, 90, 109 - Papenburg).

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    b) Das Verbot, Beiträge für Anlagen der Wasserversorgung zu erheben, verstößt auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Rückwirkung gegen das Rechtsstaatsgebot der Thüringer Verfassung (Art. 44 Abs. 1, 47 Abs. 4 ThürVerf) oder das aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung folgende Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 91 Abs. 1 ThürVerf in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1, 47 Abs. 4 ThürVerf) (vgl. zur Herleitung der Regeln über die sog. echte Rückwirkung aus dem Rechtsstaatsprinzip und der Regeln über die sog. unechte Rückwirkung aus dem jeweils einschlägigen Grundrecht bzw. hier dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung: BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - zitiert nach juris, Rn. 126; Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08 - zitiert nach juris, Rn. 26 ff.).

    Bei echter Rückwirkung endet das Rückwirkungsverbot dort, wo schutzwürdiges Vertrauen nicht vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - zitiert nach juris, Rn. 126 ff.).

    Es kommt also darauf an, ob die Rechtsfolgen einer Norm "für einen bestimmten, vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitraum eintreten sollen" (BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 78f.).

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    Gemeindeverbände sind kommunale Zusammenschlüsse, die entweder zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben gebildete Gebietskörperschaften sind oder denen Selbstverwaltungsaufgaben obliegen, die nach Gewicht und Umfang denen der Gemeinden vergleichbar sind (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 52, 95).

    Danach sind Zweckverbände wegen ihrer von vornherein satzungsmäßig begrenzten Aufgabenstellung nicht mit den Gemeindeverbänden vergleichbar (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - a.a.O.; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar, § 91 Rn. 28, Stand: Juli 2007; Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, Kommentar, 9. Aufl. 2007, Art. 28 Rn. 27).

    Das spricht dafür, nur solche Körperschaften als Gemeindeverbände anzusehen, die bezogen auf ihr Recht zur Selbstverwaltung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht mit Gemeinden vergleichbar sind (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 52, 95).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    Knüpft ein Gesetz an einen noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt an und ordnet für die Zukunft geänderte Rechtsfolgen hierfür an (sogenannte unechte Rückwirkung), sind solche Gesetze grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59 - BVerfGE 11, 139 [148f.]; Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133 [180 ff.]).

    Die Freiheit des Gesetzgebers, an in der Vergangenheit liegende Tatbestände anzuknüpfen und durch Änderung der künftigen Rechtsfolgen dieser Tatbestände auf veränderte Gegebenheiten zu reagieren, überwiegt die Belange des Vertrauensschutzes, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses die rückwirkende Regelung bedingen und die Grenzen des Verhältnismäßigkeitsprinzips eingehalten sind (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133 [180 ff.]).

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    Bei der Unterscheidung zwischen "echter" Rückwirkung, die auch als "Rückbewirkung von Rechtsfolgen", und "unechter" Rückwirkung, die auch als "tatbestandliche Rückanknüpfung" beschrieben wird (BVerfGE 97, 67, 78f.), handelt es sich um die Unterscheidung des tatbestandlichen Anwendungsbereichs einer Norm von dem zeitlichen Bereich ihrer Rechtsfolgenanordnung.

    Es kommt also darauf an, ob die Rechtsfolgen einer Norm "für einen bestimmten, vor dem Zeitpunkt der Verkündung der Norm liegenden Zeitraum eintreten sollen" (BVerfGE 72, 200, 242; 97, 67, 78f.).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    Auch eine echte Rückwirkung ist dann nicht verfassungswidrig, wenn durch die Regelung nur ein ganz unerheblicher Schaden verursacht wird (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64 [87]).

    VerfGH 32/05 58 - "durch die Rückwirkung nur ein ganz unerheblicher Schaden verursacht wurde" (BVerfGE 95, 64, 87).

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    In erster Linie obliegt es dem Gesetzgeber zu entscheiden, ob eine bestimmte normative Ausgestaltung eines Lebenssachverhalts im Interesse des Gemeinwohls liegt; im Rahmen der verfassungsrechtlichen Bindungen kommt dabei dem Gesetzgeber ein Einschätzungs- und Bewertungsvorrang zu, den ein Verfassungsgericht zu beachten hat (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1982 - 2 BvR 113/81 - BVerfGE 59, 216 [229] - Söhlde -).

    Bei der Beurteilung dieser Frage steht dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zur Verfügung, der gerichtlich nur beschränkt überprüfbar ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1982 - 2 BvR 113/81 - BVerfGE 59, 216 [229] - Söhlde - Beschluss vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 [121 ff.] - Rastede -).

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    Dieser verbietet es, im Rahmen der Refinanzierung von Investitionsmaßnahmen die Abgaben so zu gestalten, dass eine Gruppe von Abgabenschuldnern einer nennenswerten anderen Gruppe, die auch einen Vorteil von der Anlage hat, deren Vorteil mitfinanziert und die andere Gruppe von einer Mitwirkung an der Finanzierung freigestellt wird (BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 48/81 - DVBl. 1982, 76).

    Ist der Anteil dieser vom Vorteil profitierenden aber nicht zur Finanzierung herangezogenen Grundstücke im Gebiet eines Aufgabenträgers nennenswert hoch und kommt hinzu, dass die Gebühren dadurch wesentlich höher wären, als bei einer Heranziehung dieser Grundstücke im Rahmen einer Beitragszahlung und ist abzusehen, dass dieser Zustand sich in Zukunft nicht ändert, verstieße eine reine Gebührenfinanzierung gegen den Gleichheitssatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 48/81 - a.a.O.).

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 23.04.2009 - VerfGH 32/05
    aa) Die Garantie kommunaler Selbstverwaltung sichert den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft als eigene Aufgabe zu erledigen, sowie die Befugnis, über das Ob und Wie dieser Aufgabenerledigung eigenverantwortlich zu entscheiden (ThürVerfGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - VerfGH 28/03 - ThürVBl. 2005, 228 [229]; vgl. auch st. Rspr. BVerfG zum inhaltlich entsprechenden Art. 28 Abs. 2 GG: Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619 und 1628/83 - BVerfGE 79, 127 [143] - Rastede - Beschluss vom 19. November 2002 - 2 BvR 329/97 - BVerfGE 107, 1 [11]).

    VerfGH 32/05 27 der Aufgabenerledigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2002 - 2 BvR 329/97 - BVerfGE 107, 1 [12f.]).

  • BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02

    Grundrechtsfähigkeit von kommunalen Gebietskörperschaften

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

  • VerfGH Thüringen, 11.04.2008 - VerfGH 22/05

    Fünf-Prozent-Klausel für Kommunalwahlen nichtig

  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1499/04

    Ausbaubeiträge; Gemeindliche Pflicht zum Erlass einer Satzung über die Erhebung

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - VGH N 18/06

    Gemeinden können sich auf Rückwirkungsverbot berufen

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03

    Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)

  • VG Meiningen, 29.08.2001 - 2 K 1016/98
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

  • VerfGH Thüringen, 12.10.2004 - VerfGH 16/02

    Kommunal-Verfassungsbeschwerde; Anhörungsgebot - GG Art. 28 Abs. 1; ThürVerf Art.

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Der Beklagte ist dagegen als Zweckverband auf den Zweck der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung beschränkt (ebenso ThürVerfGH, Urteil vom 23. April 2009 - VerfGH 32.05 [richtig: VerfGH 32/05 - d. Red.] - ThürVBl 2009, 197 ).
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Auch wenn ein Wasser- und Abwasserzweckverband nach Thüringer Landesrecht nicht zu den Gemeinden und Gemeindeverbänden zählt, denen das Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 91 Abs. 1 und 2 ThürVerf garantiert ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 23.04.2009, VerfGH 32/05, ThürVBl 2009, S. 197 ff.), so ist er doch ein Zusammenschluss von Gemeinden, der entsprechend seiner begrenzten Aufgabenstellung diese kommunale Selbstverwaltungsaufgabe wahrzunehmen hat.
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Der Beklagte ist dagegen als Zweckverband auf den Zweck der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung beschränkt (ebenso ThürVerfGH, Urteil vom 23. April 2009 - VerfGH 32.05 - ThürVBl 2009, 197 ).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 4.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Der Beklagte ist dagegen als Zweckverband auf den Zweck der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung beschränkt (ebenso ThürVerfGH, Urteil vom 23. April 2009 - VerfGH 32.05 - ThürVBl 2009, 197 ).
  • BGH, 14.12.2021 - XI ZR 72/20

    Vorzeitige Kündbarkeit eines von der Landesbank an einen Wasserverband gewährten

    Anders als der Zweckverband sind sie nicht auf die Erfüllung einer bestimmten, abgegrenzten Aufgabe beschränkt (vgl. BVerfGE 52, 95, 110 und 112; BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 3/11, juris Rn. 13; ThürVerfGH ThürVBl 2009, 197, 198).
  • VerfGH Thüringen, 07.03.2018 - VerfGH 1/14

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen §§ 24, 25 Abs. 4 Nr. 3, § 29 Thüringer

    Der Verfassungsgerichtshof geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon aus, dass im Rahmen einer kommunalen Verfassungsbeschwerde neben der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung weitere Normen nur insoweit als Prüfungsmaßstab herangezogen werden dürfen, als sie ihrem Inhalt nach das Bild der kommunalen Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet sind (ThürVerfGH, Urteil vom 23. April 2009 - VerfGH 32/05 -, LVerfGE 20, 479 [498] = juris Rn. 117 m. w. N.; Urteil vom 12. Oktober 2004 - 16/02 -, LVerfGE 15, 462 [481] = juris Rn. 78 m. w. N.; ständige Rechtsprechung des BVerfG seit Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvR 267/51 -, BVerfGE 1, 167 [181] = juris Rn. 25; vgl. jüngst BVerfG, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 2 BvR 1641/11 -, BVerfGE 137, 108 [162] = juris Rn. 127).
  • VerfGH Thüringen, 18.03.2010 - VerfGH 52/08

    Finanzausgleichsgesetz

    Aus seinem Vortrag muss sich die Möglichkeit ergeben, dass er durch den angegriffenen Hoheitsakt selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert ist (ThürVerfGH, Urteil vom 23. April 2009, VerfGH 32/05, Seite 25).

    Andere Vorschriften der Thüringer Verfassung können dabei ebenfalls Prüfungsmaßstab sein und als verletzt gerügt werden, soweit sie ihrem Inhalt nach das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet sind (ThürVerfGH, Urteil vom 23. April 2009, VerfGH 32/05, Seite 26).

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 90/15

    Wahlrecht; passives ~; Wahlrechtsgleichheit; Inkompatibilität; Inelegibilität;

    Auch nach der Bildung eines Zweckverbandes verlieren die eingebrachten Aufgaben nicht ihren örtlichen Charakter und bleiben ihrem Wesen nach gemeindlich (vgl. VerfGH Saarland, Urteil vom 29. Juni 2004 - Lv 5/03 -, juris Rn. 59; ähnlich ThürVerfGH, Urteil vom 23. April 2009 - VerfGH 32/05 -, LVerfGE 20, 479, 497; OVG RP, Beschluss vom 6. Dezember 1993 - 7 B 12364/93 -, NVwZ-RR 1994, 685, 686; Falk, Die kommunalen Aufgaben unter dem Grundgesetz, 2006, S. 211).
  • BGH, 14.01.2010 - IX ZR 50/07

    Kommunales Abgabenrecht: Fälligkeit einer Beitragsforderung für die Erschließung

    Das Berufungsurteil erweist sich jedoch aufgrund des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 23. April 2009 (ThürVerfGH 32/05, bei juris; Leitsatz: NVwZ-RR 2009, 612) als unrichtig.
  • OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 20/09

    Rückzahlungsverpflichteter nach KAG TH 2005 § 21a Abs 3 bei Wasserbeitrag

    Der Thüringer Landesgesetzgeber verfolgte mit dem Verbot der Erhebung von Wasserbeiträgen ab 1. Januar 2005 in § 7 Abs. 2 ThürKAG 2005 und der Anordnung der Rückzahlung bereits gezahlter Wasserbeiträge in § 21a Abs. 3 Satz 1 ThürKAG 2005 das Ziel, die Abgabenlast der Grundstückseigentümer zu verringern (vgl. LT-Drs. 4/187 S. 1, 14 und 15 und auch ThürVerfGH, Urteil vom 23. April 2009 - VerfGH 32/05 - juris Rn. 132 ff.).

    Auch werden sie infolge der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Rechtsänderung nicht nachträglich rechtswidrig (vgl. dazu ThürVerfGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - VerfGH 32/05 -).

  • OVG Thüringen, 13.12.2010 - 4 EO 689/08

    Anwendung der Privilegierungsvorschriften auf wirtschaftliche Grundstückseinheit

  • OVG Thüringen, 11.03.2014 - 4 KO 1301/10

    Begriff des unbebauten Grundstücks in KAG TH 2005 § 7 Abs 7 S 2 Nr 1

  • OVG Thüringen, 08.03.2013 - 4 EO 369/11

    Ermittlung der Höhe der Differenz zwischen tatsächlicher und zulässiger Bebauung

  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 331/10

    Erlass eines Gebührenbescheides durch einen privaten Verwaltungshelfer, Heilung,

  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 129-VIII-09

    Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag; Sächsisches

  • OVG Thüringen, 30.08.2010 - 4 EO 659/08

    Bestimmtheit eines Entwässerungsbeitragsbescheids für ein Flurstück als Teil

  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH 22/13

    § 29 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 10)

  • VerfGH Thüringen, 06.03.2013 - VerfGH 25/12

    Versagung einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Außervollzugsetzung von §

  • VG Weimar, 28.02.2012 - 4 EO 1317/05

    Kommunalaufsichtsrecht; Verpflichtung eines Abwasserzweckverbands in Abwicklung

  • OVG Thüringen, 28.02.2012 - 4 EO 1317/05

    Zustellung durch Telekopie - Heilung von Zustellungsmängeln; Verpflichtung eines

  • VerfGH Thüringen, 16.04.2014 - VerfGH 5/12

    § 29 des Thüringer Finanzausgleiches vom 31. Januar 2013 (GVBI. S. 10)

  • VerfGH Thüringen, 16.04.2014 - VerfGH 6/12

    § 29 des Thüringer Finanzausgleiches vom 31.Januar 2013 (GVBL S. 10)

  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH X B 222/13
  • VG Meiningen, 03.03.2015 - 2 K 287/13

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch eines kommunalen Aufgabenträgers

  • VG Meiningen, 17.04.2012 - 2 K 170/11

    Wasserrecht; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch eines kommunalen

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25374
VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05 (https://dejure.org/2005,25374)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06.07.2005 - VerfGH 32/05 (https://dejure.org/2005,25374)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - VerfGH 32/05 (https://dejure.org/2005,25374)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Das Sichtungsverfahren nach § 110 StPO, bei dem die im Rahmen der Durchsuchung gefundenen und zur Ermittlungsbehörde verbrachten Gegenstände auf ihre Beweiseignung und Beschlagnahmefähigkeit überprüft werden, wird zwar als Teil der Durchsuchung angesehen (vgl. BGHSt 44, 265 ), bewegt sich rechtlich aber zwischen Beschlagnahme und Durchsuchung (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2669 ).

    Die Wegnahme von Sachen aus dem Gewahrsam des Betroffenen zur Sichtung nach § 110 StPO ist der Beschlagnahme in ihrer Wirkung für den Betroffenen auch insoweit angenähert, als sie das Recht aus Art. 28 Abs. 2 VvB nicht mehr berührt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2669 ).

    Es liegt aber noch keine endgültige Beschlagnahme vor, die sich auf konkrete Einzelgegenstände beziehen muss, deren Beweiseignung und Beschlagnahmefähigkeit bereits konkret gegenstandsbezogen zu prüfen ist (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2669 ).

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Denn sowohl das Eigentumsgrundrecht als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welche durch die Beschlagnahme bzw. die vorläufige Sicherstellung betroffen sein können, werden nicht durch gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Eingriffsmaßnahmen verletzt, wenn diese im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit getroffen werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 - und vom 2. April 2004 - VerfGH 7 /03 - vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 32, 373 ).

    Ein solches öffentliches Interesse besteht in den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 2003, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 77, 65 , m. w. N.; 20, 45 ; 20, 144 ; 33, 367 ) und in dem Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 2003, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 77, 65 , m. w. N.).

    Bei der Beschlagnahme i. S. d. §§ 94, 108 StPO und der vorläufigen Sicherstellung nach § 110 StPO verlangt das Verfassungsrecht keine so umfassende Begründung wie bei der Durchsuchung gemäß § 102 StPO (vgl. Beschlüsse vom 12 Dezember 2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 - und vom 2. April 2004 - VerfGH 7/03 -).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Die Wirkung der Maßnahmen erschöpft sich darin, die beschlagnahmten bzw. vorläufig sichergestellten Gegenstände der Sachherrschaft des Beschwerdeführers zu entziehen und den Ermittlungsbehörden den Zugang zu den darin verkörperten Informationen zu eröffnen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 2002, 1410 ; NJW 1995, 2839).

    Demgemäß unterliegt auch die Dauer der Besitzentziehung gegenwärtig keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; die zur zeitlichen Geltung von Durchsuchungsbeschlüssen geltenden Grundsätze (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 96, 44 ) sind auf die Phase der Durchsicht von Unterlagen nach § 110 StPO nicht anzuwenden, da es in diesem Stadium wie dargelegt an einem Eingriff in das Grundrecht aus Art. 28 Abs. 2 VvB fehlt (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 2002, 1410 ).

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Die Wirkung der Maßnahmen erschöpft sich darin, die beschlagnahmten bzw. vorläufig sichergestellten Gegenstände der Sachherrschaft des Beschwerdeführers zu entziehen und den Ermittlungsbehörden den Zugang zu den darin verkörperten Informationen zu eröffnen (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 2002, 1410 ; NJW 1995, 2839).

    Im Rahmen dieser Abwägung kommt es bei der Beschlagnahme i. S. d. §§ 94, 108 StPO lediglich auf die potentielle Beweiseignung an (vgl. BVerfG NJW 1995, 2839 ; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 108 Rn. 2).

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Das Sichtungsverfahren nach § 110 StPO, bei dem die im Rahmen der Durchsuchung gefundenen und zur Ermittlungsbehörde verbrachten Gegenstände auf ihre Beweiseignung und Beschlagnahmefähigkeit überprüft werden, wird zwar als Teil der Durchsuchung angesehen (vgl. BGHSt 44, 265 ), bewegt sich rechtlich aber zwischen Beschlagnahme und Durchsuchung (vgl. BVerfG, NJW 2003, 2669 ).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95

    Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Gemäß § 49 Abs. 1, § 50 VerfGHG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs von dem Beschwerdeführer der Sachverhalt darzustellen und eine ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten und der geltend gemachten Verletzung eines - gerade durch die Verfassung von Berlin verbürgten subjektiven - Rechts nachvollziehbar darzulegen; das Begründungserfordernis ist an die Zwei-Monats-Frist des § 51 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG gebunden (vgl. z. B. Beschlüsse vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 , m. w. N. und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ).
  • BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02

    Kein Beschlagnahmeverbot für Patientenakten eines Arztes bei gegen ihn

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Regelmäßig steht der Beschlagnahme einer Sache nicht entgegen, dass sie aufgrund einer rechtsfehlerhaften Durchsuchung erlangt worden ist; etwas anderes kann nur bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß gelten (vgl. BVerfG, NJW 1999, 273 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2002 - 2 BvR 708/02 -).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Dies setzte voraus, dass die Entscheidungen sachlich schlechthin unhaltbar und deshalb objektiv willkürlich, d.h. unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar wären und sich daher der Schluss aufdrängte, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhten (Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 und vom 20. August 1997 - VerfGH 46/97 - LVerfGE 7, 19 ).
  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Der Beschwerdeführer muss die von ihm beanstandeten Maßnahmen der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin und die Möglichkeit, dass er durch diese Maßnahmen in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletzt ist, konkret und nachvollziehbar darlegen (vgl. Beschluss vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Denn sowohl das Eigentumsgrundrecht als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welche durch die Beschlagnahme bzw. die vorläufige Sicherstellung betroffen sein können, werden nicht durch gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Eingriffsmaßnahmen verletzt, wenn diese im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit getroffen werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 - und vom 2. April 2004 - VerfGH 7 /03 - vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 32, 373 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.12.1998 - 2 BJs 82/98

    digitale Datenträger - § 110 StPO ist auch anwendbar auf die Durchsicht von Daten

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Untersuchungshaft

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 7/03
  • LG Bremen, 13.07.1984 - 43 Qs 298/84
  • LG Berlin, 09.05.1983 - 512a/512 Qs 18/83
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

  • KG, 29.05.1985 - 5 Ws 94/85
  • VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08

    Akteneinsicht Dritter in strafprozessuale Ermittlungsakten

    Es kann durch Gesetz im überwiegenden Allgemeininteresse (Art. 33 Satz 2 und 3 VvB) und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (vgl. Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - VerfGH 32/05 - juris, Rn. 42, 13.
  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 15/17

    Kennzeichnungspflicht für Hunde gem § 12 Abs 2 HuHG BE 2016 verletzt nicht das

    Es kann jedoch durch Gesetz im überwiegenden Allgemeininteresse (Art. 33 Satz 2 und 3 VvB) und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (vgl. Beschlüsse vom 6. Juli 2005 - VerfGH 32/05 - juris, Rn. 42, vom 13. Dezember 2005 - VerfGH 113/05 - NJW 2006, 1416 und vom 14. Februar 2006 - VerfGH 34/03 - juris, Rn. 28, 36; für das Bundesrecht: BVerfG a. a. O. S. 43 f.).
  • VerfGH Berlin, 20.08.2008 - VerfGH 204/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Dieses Begründungserfordernis ist an die Zwei-Monats-Frist des § 51 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG gebunden (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2005 - VerfGH 32/05 - juris Rn. 36, m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 170/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts iSv Art 7

    Denn eine solche Beschlagnahme darf nicht zu einer systematischen Suche nach "Zufallsfunden" genutzt werden, die - wie hier - mit dem durch die Durchsuchungsanordnung umschriebenen Verfahrensgegenstand nichts zu tun haben (vgl. Beschluss vom 6. Juli 2005 - VerfGH 32/05 - im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 57 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 08.10.2008 - VerfGH 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,78778
VerfGH Thüringen, 08.10.2008 - VerfGH 32/05 (https://dejure.org/2008,78778)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 08.10.2008 - VerfGH 32/05 (https://dejure.org/2008,78778)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - VerfGH 32/05 (https://dejure.org/2008,78778)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Thüringen, 17.01.2012 - 4 KO 736/09

    Zur analogen Anwendung des § 21a Abs. 3 KAG TH auf vor dem 1. Januar 2005

    Auch werden sie infolge der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Rechtsänderung nicht nachträglich rechtswidrig (vgl. dazu ThürVerfGH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - VerfGH 32/05 -).
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