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   VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97   

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VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97 (https://dejure.org/1999,15574)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.03.1999 - VerfGH 35/97 (https://dejure.org/1999,15574)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 (https://dejure.org/1999,15574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 3 Abs. 1, 23 Abs. 1 Satz 1, 59 Abs. 1, 80; DSchG Bln 1995 §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1 Satz 1

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    Gegen eine solche Rüge bestehen Zulässigkeitsbedenken nicht (vgl. zum Bundesrecht Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 27. November 1998 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 , = NJW 1991, S.1471).

    Richtig ist, daß es zur Pflicht des Gesetzgebers gehört, die Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens, soweit sich dieses auf grundrechtlich geschützte Positionen auswirkt, selbst zu regeln (vgl, zum Bundesrecht BVerfG, Beschluß vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 BVerfGE 83, 130 [149 ff.] m.w.N.).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    Allerdings sind solche Akte der Landesgewalt der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofs entzogen, die durch eine Entscheidung eines Bundesgerichts sachlich bestätigt worden sind, da sich jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht schon kontrollierten und als richtig bestätigten Entscheidung materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt auswirken würde (BVerfG, Beschluß vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345 ).

    An dieser der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1997 2 BvN 1/95 -, a.a.O.) zugrunde liegenden Unterscheidung zwischen einer bundesgerichtlichen Bestätigung aufgrund sachlicher Prüfung und dem Abschluß der fachgerichtlichen Ebene durch einen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluß ist auch dann festzuhalten, wenn sich das Bundesgericht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens mit Fragen beschäftigt hat, die im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verletzung der Landesverfassung ebenfalls eine Rolle spielen (so auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 5. Juli 1984 - Vf. 109-VI-83 - VerfGHE n. F. 37, 89 ; Entscheidung vom 26. Februar 1971 - Vf. 69-VI-70 - VerfGHE n. F. 24, 48 ).

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    Es genügt wenn die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfG, Beschluß vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 BVerfGE 78, 205 m.w.N.).

    Die hierdurch in Randbereichen möglicherweise bedingten Auslegungsschwierigkeiten folgen aus der Eigenart des geregelten Sachverhalts; sie sind bei Berücksichtigung des Regelungszwecks nicht zu umgehen und daher von Verfassungs wegen hinzunehmen (BVerfG, Beschluß vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 -, a.a.O., S. 213; BVerwG, Beschluß vom 9. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 42.97 - Buchholz 406.39 Denkmalschutzrecht Nr. 8).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78

    Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    Ist die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens sachlich und zeitlich aber nicht erheblich, so kann sie nicht Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Überprüfung sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. November 1982 - 1 WvR 900/78 u. a. - BVerfGE 62, 117 ).
  • BVerwG, 10.07.1987 - 4 B 146.87

    Denkmalschutzrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    Ein angemessener verfahrensmäßiger Ausgleich für die Unbestimmtheit der gesetzlichen Regelungen bei gleichzeitiger Unterschutzstellung kraft Gesetzes, also ohne konkretisierenden Verwaltungsakt, ist aus rechtsstaatlichen Gründen daher geboten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1987 - 4 B 146/87 - NJW 1988, S. 505 = DÖV 1988, S. 425, 426; Steinberg, NvWZ 1992, S. 13, 16).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen das Gesetzes in Widerspruch treten würde; im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. zum Bundesrecht BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 BvL 44/83 - BVerfGE 71, 81 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört grundsätzlich auch eine gesetzlich vorgesehene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, es sei denn, diese erweist sich von vornherein als aussichtslos (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 ; Beschluß vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 53/94 -~J 1995, S. 373).
  • OVG Berlin, 03.01.1997 - 2 B 10.93

    Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Verfassungsmäßigkeit; Bekanntgabe ;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin wies mit Urteil vom 3. Januar 1997 - OVG 2 B 10.93 - (OVGE 22, 45 = BauR 1998, S. 773 = LKV 1998, S. 152 = GE 1997, S. 315) die Berufung zurück.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    An dieser der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1997 2 BvN 1/95 -, a.a.O.) zugrunde liegenden Unterscheidung zwischen einer bundesgerichtlichen Bestätigung aufgrund sachlicher Prüfung und dem Abschluß der fachgerichtlichen Ebene durch einen die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluß ist auch dann festzuhalten, wenn sich das Bundesgericht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens mit Fragen beschäftigt hat, die im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verletzung der Landesverfassung ebenfalls eine Rolle spielen (so auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 5. Juli 1984 - Vf. 109-VI-83 - VerfGHE n. F. 37, 89 ; Entscheidung vom 26. Februar 1971 - Vf. 69-VI-70 - VerfGHE n. F. 24, 48 ).
  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
    Angesichts der ausdrücklichen und mehrfachen Erwähnung mehrerer Vorschriften der Verfassung von Berlin sind die Hinweise auf die entsprechenden Normen des Grundgesetzes (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, 20 Abs. 3 GG) nicht geeignet, Zweifel daran entstehen zu lassen, daß die Beschwerdeführer allein die Überprüfung einer Maßnahme nach Maßgabe eines "Berliner Rechts" wünschen (vgl. VerfGH, Beschluß vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 - LVerfGE 4, 65; VerfGH, Beschluß vom 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46).
  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

  • BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97

    Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

  • VerfGH Bayern, 05.07.1984 - 109-VI-83
  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95

    Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige

  • VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 53/94

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer Lehrerin aufgrund Falschbeantwortung

  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

  • VerfGH Bayern, 26.02.1971 - 69-VI-70
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

  • BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131

  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter

    Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen und dabei seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - Rn. 19; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10 -, juris Rn. 126 m. w. N.).

    Es ist in erster Linie Aufgabe der Rechtsanwendung, Zweifelsfragen zu klären und Auslegungsprobleme mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methode zu bewältigen (Beschlüsse vom 25. März 1999, a. a. O.; und vom 14. Juli 2010 - VerfGH 39/09 - Rn. 69; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013, a. a. O., Rn. 127 m. w. N.).

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00

    Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an

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  • OVG Hamburg, 23.06.2016 - 3 Bf 100/14

    Denkmalschutz; ipsa-lege-Prinzip; Beschränkung der Denkmalfeststellungen;

    Sie sind bei Berücksichtigung des Regelungszwecks nicht zu umgehen und daher von Verfassungs wegen hinzunehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.5.1988, 2 BvR 579/84, BVerfGE 78, 205, juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 9.10.1997, 6 B 42.97, LKV 1998, 150, juris Rn. 12 ff.; Beschl. v. 26.4.1996, 4 B 19.96, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 10.7.1987, 4 B 146.87, NJW 1988, 505, juris Rn. 7; VerfGH Berlin, Beschl. v. 25.3.1999, 35/97, LKV 1999, 361, juris Rn. 19; OVG Berlin, Urt. v. 3.1.1997, 2 B 10.93, BauR 1998, 773, juris Rn. 4 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 30.10.1995, 6 L 2747/94, OVGE MüLü 46, 319, juris Rn. 3).

    Von einer unzulässigen Verkürzung der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG wegen des Fehlens eines anfechtbaren Unterschutzstellungsbescheides unter der Geltung des ipsa-lege-Prinzips kann vor diesem Hintergrund - hierauf soll der Vollständigkeit halber hingewiesen werden - nicht ernsthaft die Rede sein (i.E. ebenso BVerwG, Beschl. v. 26.4.1996, 4 B 19.96, juris Rn. 9; VerfGH Berlin, Beschl. v. 25.3.1999, 35/97, LKV 1999, 361, juris Rn. 26).

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 6/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

    Der Verfassungsgerichtshof habe diese parallele Verfahrensweise auch schon zugelassen (Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 -, juris Rn. 12).

    Dem Verfassungsgerichtshof bleibt es sodann je nach Ergebnis seiner Prüfung überlassen, ob er die Verfassungsbeschwerde wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs - in der Regel nach § 23 VerfGHG - als derzeit unzulässig verwirft, die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts und ggf. das "Hineinwachsen in die Zulässigkeit" abwartet (vgl. den von der Beschwerdeführerin zitierten Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 -, juris Rn. 12) oder - bei Bejahung der Rechtswegerschöpfung oder einer Ausnahme nach § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG - über die Verfassungsbeschwerde in der Sache entscheidet.

    Denn auch jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher im Verfahren der Landesverfassungsbeschwerde unzulässig (Beschlüsse vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - LVerfGE 10, 51 , und 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - NVwZ 2004, 1486; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345 = juris Rn. 85).

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 7/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur

    Der Verfassungsgerichtshof habe diese parallele Verfahrensweise auch schon zugelassen (Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 -, juris Rn. 12).

    Dem Verfassungsgerichtshof bleibt es sodann je nach Ergebnis seiner Prüfung überlassen, ob er die Verfassungsbeschwerde wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs - in der Regel nach § 23 VerfGHG - als derzeit unzulässig verwirft, die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts und ggf. das "Hineinwachsen in die Zulässigkeit" abwartet (vgl. den von der Beschwerdeführerin zitierten Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 -, juris Rn. 12) oder - bei Bejahung der Rechtswegerschöpfung oder einer Ausnahme nach § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG - über die Verfassungsbeschwerde in der Sache entscheidet.

    Denn auch jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher im Verfahren der Landesverfassungsbeschwerde unzulässig (Beschlüsse vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - LVerfGE 10, 51 , und 23. August 2004 - VerfGH 44/04 - NVwZ 2004, 1486; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, BVerfGE 96, 345 = juris Rn. 85).

  • VerfGH Berlin, 17.04.2020 - VerfGH 51 A/20

    Erfolgloser Eilantrag eines Abgeordneten im Zusammenhang mit der Covid19-Pandemie

    Die Rüge der Verletzung des Gesetzesvorbehalts kann nur im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines - mangels Gesetzesgrundlage nicht gerechtfertigten - Eingriffs in Grundrechte vorgebracht werden (nicht anders auch im vom Antragsteller angeführten Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 -, Rn. 10 f.: Geltendmachung des Eigentumsrechts).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 44/04

    Wegen fehlender Prüfungskompetenz des VerfGH Berlin unzulässige

    Sind Akte der Landesgewalt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits sachlich bestätigt worden, sind sie dagegen der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofs entzogen, denn jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht bereits kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher unzulässig (BVerfGE 96, 345 <371?; vgl. Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - LVerfGE 10, 51 ).
  • VerfGH Thüringen, 28.05.1999 - VerfGH 39/97

    Änderung der Konzeption im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens zur

    Hinsichtlich der vom Gesetzgeber abweichend vom Regierungsentwurf formulierten Leitbilder der durch Mindesteinwohnerzahlen leistungsstarken Verwaltungseinheiten unter gleichberechtigter Heranziehung der Rechtsinstitute Einheitsgemeinde, Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde ebenso wie hinsichtlich der vom Gesetzgeber übernommenen Richtgrößen des § 46 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 ThürKO für die anzustrebenden Verwaltungseinheiten hat der Verfassungsgerichtshof bereits mehrfach festgestellt, daß diese den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen (ThürVerfGH, - Kleinwechsungen und Werther -, a.a.O., S. 39 f.; Urteil vom 22. Januar 1999, - VerfGH 35/97 und 36/97 - Cossengrün und Hohndorf -, Umdr. S. 21).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2023 - VerfGH 121/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betr Aufnahme der Beschwerdeführerin in den

    Denn jede Überprüfung einer von einem Bundesgericht bereits kontrollierten und bestätigten Entscheidung stellt sich materiell als Kontrolle der Bundesstaatsgewalt dar und ist daher unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95 -, juris Rn. 85; vgl. Beschluss vom 25. März 1999 - VerfGH 35/97 - Rn. 14).
  • VerfGH Saarland, 15.09.2005 - Lv 1/05
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird vertreten, die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht gegen die Berufungsentscheidung eines Oberverwaltungsgerichts beruhe lediglich auf der Verneinung von Zulassungsgründen - der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, der Divergenz von Entscheidungen aber auch eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 VwGO) - , nicht aber auf einer Prüfung "in der Sache selbst" (BerlVerfGH LVerfGE 10, 51, 56).
  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 10/02

    Im Hinblick auf die Rüge der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren iSv

  • VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20

    Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind

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