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   VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11   

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https://dejure.org/2013,2140
VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11 (https://dejure.org/2013,2140)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23.01.2013 - VerfGH 37/11 (https://dejure.org/2013,2140)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - VerfGH 37/11 (https://dejure.org/2013,2140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 10 Abs 1 Verf BE, Art 17 Verf BE, § 47 Abs 1 S 1 GKG, § 47 Abs 2 S 1 GKG, § 52 Abs 1 GKG
    Verletzung der Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf den Auffangwert im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verletzung der anwaltlichen Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf der Grundlage des Auffangwerts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwertfestsetzung auf den Auffangstreitwert als Verletzung der anwaltlichen Berufsfreiheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05

    Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Er ist durch die angefochtene Streitwertentscheidung in eigenen Rechten betroffen, da der für die Gerichtsgebühren festgesetzte Wert auch für die Vergütung des Rechtsanwaltes maßgeblich ist (§ 32 Abs. 1 RVG; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 6, 130 ).

    Gesetzliche Vergütungsregelungen sind daher am Maßstab des Art. 17 Abs. 1 VvB zu messen; nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 -, Rn. 15 unter Hinweis auf BVerfGE 88, 145 ; 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ).

    Dies gilt auch für die Streitwertfestsetzung nach dem Gerichtskostengesetz, weil sich aus ihr gemäß § 2 Abs. 1 und § 32 Abs. 1 RVG die Höhe des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts ableitet (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGK 6, 130 ).

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 38/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Erhöhung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Auf diesen sog. Auffangwert darf mithin nur abgestellt werden, wenn die Bedeutung der Sache nicht beziffert werden kann (BSG, Beschluss vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 38/08 B -, juris Rn. 13; BVerwG, NJW 1989, 3233 ; Dörndorfer, in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. 2009, § 52 Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl. 2012, § 52 GKG Rn. 20 f., m. w. N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Der Verfassungsgerichtshof kann insoweit nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (vgl. Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 45; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts liegt nicht schon dann vor, wenn der Verfassungsgerichtshof bei der Beurteilung widerstreitender Grundrechtspositionen die Akzente anders setzen und daher anders entscheiden würde (Beschluss vom 20. April 2010, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 42, 143 ) oder die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes im Hinblick auf die grundrechtlich geschützten Positionen nicht zwingend erscheint (VerfGH, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Der Verfassungsgerichtshof kann insoweit nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (vgl. Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 45; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts liegt nicht schon dann vor, wenn der Verfassungsgerichtshof bei der Beurteilung widerstreitender Grundrechtspositionen die Akzente anders setzen und daher anders entscheiden würde (Beschluss vom 20. April 2010, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 42, 143 ) oder die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes im Hinblick auf die grundrechtlich geschützten Positionen nicht zwingend erscheint (VerfGH, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Gesetzliche Vergütungsregelungen sind daher am Maßstab des Art. 17 Abs. 1 VvB zu messen; nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 -, Rn. 15 unter Hinweis auf BVerfGE 88, 145 ; 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ).
  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 813/99

    Zur Reisekostenerstattung für Pflichtverteidiger

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Dies reicht zu Begründung aus, da die von Art. 17 VvB geschützte Berufsfreiheit auch durch eine willkürliche gerichtliche Entscheidung verletzt sein kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99 -, juris Rn. 10, m. w. N.).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Das grundsätzliche Anknüpfen der Gebührenhöhe an den Gegenstandswert gibt den Rechtssuchenden und den Anwälten zugleich Rechtssicherheit bei der Kalkulation der Kosten bzw. der Vergütung und ermöglicht es ihnen, eine von den gesetzlichen Gebühren abweichende Gebührenvereinbarung zu treffen (vgl. BVerfGE 118, 1 ).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11
    Gesetzliche Vergütungsregelungen sind daher am Maßstab des Art. 17 Abs. 1 VvB zu messen; nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 -, Rn. 15 unter Hinweis auf BVerfGE 88, 145 ; 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ).
  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

  • VerfGH Berlin, 23.08.2012 - VerfGH 193/10

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde: Versagung einer Pauschvergütung für den

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Da dieses Gesetz nach dessen § 1 Abs. 1 ausschließlich und überwiegend gewerbsmäßige Tätigkeiten erfasst, enthält es auch eine berufsregelnde Tendenz (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 37/11 - Rn. 20).
  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Streitwertfestsetzung für

    Gesetzliche Vergütungsregelungen und auf ihnen beruhende gerichtliche Entscheidungen sind daher am Maßstab des Art. 17 VvB zu messen; dies gilt auch für die Streitwertfestsetzung nach dem Gerichtskostengesetz, weil sich aus ihr gemäß § 2 Abs. 1 und § 32 Abs. 1 RVG die Höhe des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts ableitet (Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 37/11 - Rn. 20 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 -, juris Rn. 15 m. w. N.; BVerfGK 6, 130 ).

    Soweit diese aber das durch die Berufsfreiheit geschützte Interesse des Anwaltes an einer angemessenen Vergütung konkretisieren, greift eine die bestehenden einfachgesetzlichen Regelungen außer Acht lassende und den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts mindernde Streitwertfestsetzung auch in den Schutzbereich seines Grundrechts der Berufsfreiheit ein (Beschluss vom 23. Januar 2013, a. a. O. Rn. 23).

  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 150/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Zugangs zum Masterstudium

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, fachgerichtliche Entscheidungen als eine Art Superrevisionsinstanz ganz allgemein auf formelle oder materielle Rechtsverstöße zu überprüfen (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 37/11 - Rn. 21, st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 7 KA 26/13

    Ermittlungen des Gerichts zur Bestimmung des Streitwerts

    Kommt eine betragsmäßige Berechnung nicht in Betracht, ist eine Schätzung vorzunehmen (VerfGH Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2013, VerfGH 37/11, zitiert nach juris); nur wenn es hierfür keine Anhaltspunkte gibt, ist auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (BSG, a. a. O.).

    Das gilt auch in Verfahren, in denen die Beteiligten isoliert nur über einen Parameter des Honoraranspruchs der Klägerin streiten, wie der Berliner Verfassungsgerichtshof in einem Verfahren über die Höhe des Individualbudgets festgestellt hat (VerfGH Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2013, VerfGH 37/11, zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 23.01.2019 - L 16 BA 154/18

    Zur Festsetzung des Streitwerts in Statusfeststellungsverfahren

    Bei der Auslegung sei letztlich auch das Grundrecht der Berufsfreiheit des Bf zu 2) als Rechtsanwalt unter Hinweis auf den Beschluss der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 23.01.2013 (VerfGH 37/11) zu berücksichtigen.
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 174/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtvergütung eines Dolmetschers während

    Gesetzliche Vergütungsregelungen sind daher am Maßstab des Art. 17 Abs. 1 VvB zu messen; nichts anderes gilt für gerichtliche Entscheidungen, die auf Vergütungsregelungen beruhen (vgl. Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 37/11 - Rn. 20; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf BVerfGE 88, 145 ; 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Der Verfassungsgerichtshof kann insoweit nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (vgl. zuletzt Beschluss vom 23. Januar 2013 - VerfGH 37/11 - Rn. 21; zum Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
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