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   VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07   

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https://dejure.org/2007,41910
VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 (https://dejure.org/2007,41910)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.04.2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 (https://dejure.org/2007,41910)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 (https://dejure.org/2007,41910)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Bei einer besonderen Haftfortdauerprüfung nach §§ 121 f. StPO sind keine zum Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Entscheidung in der Zukunft liegenden Tatsachen zu berücksichtigen (Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - zitiert nach juris, Rn. 27), es sei denn, es handelt sich um Verfahrensverzögerungen, die für das prüfende Gericht eindeutig absehbar sind (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 2006, 668 ; EuGRZ 2007, 590 ; 591 ).

    Deren Zweck ist nicht seine Bestrafung, sondern die Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - zitiert nach juris, Rn. 16, für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21).

    Er steht damit zugleich in Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - zitiert nach juris, Rn. 18, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 16 , für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21 m. w. N.).

    An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 a. a. O. Rn. 17; für das Bundesrecht: BVerfG a. a. O.).

    Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB begründet deshalb besondere verfahrensrechtliche Anforderungen, die Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen setzen (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197/ A/04 - juris Rn. 18; vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 21; für das Bundesrecht: BVerfGE 109, 190 ).

  • VerfGH Berlin, 02.08.2019 - VerfGH 114 A/19

    Erfolgloser Eilantrag auf Haftentlassung bei langandauernder Untersuchungshaft

    Regelmäßig erforderlich sind im Rahmen der hierbei verfassungsrechtlich gebotenen erhöhten Begründungstiefe aktuelle Ausführungen zu den Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 -, Rn. 18 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 2 BvR 1258/18 -, juris Rn. 27 und vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris Rn. 19).
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