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VerfGH Berlin, 28.07.1994 - VerfGH 47/92 |
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VvB Art. 25 Abs. 3 und 4, 27 Abs. 1, 87 b; Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin §§ 7 Abs. 1, 9 a, 20 Abs. 4, 39, 52 Abs. 3
Wird zitiert von ... (4)
- VerfG Hamburg, 13.10.2016 - HVerfG 2/16
Volksgesetzgebung in Hamburg
Auch eine Verfassung ohne ausdrückliche Ewigkeitsgarantie bindet den verfassungsändernden Gesetzgeber an ihre identitätsstiftenden und -sichernden Grundentscheidungen (…grundlegend bereits BVerfG, Urt. v. 18.12.1953, 1 BvL 106/53, BVerfGE 3, 225, juris, Rn. 19 ff.;… Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urt. v. 13.5.2013, 155/11, DVBl 2013, 848, juris, Rn. 20, und Urt. v. 28.7.1994, LVerfGE 2, 43, juris, Rn. 39).Eine Verfassung bindet, auch wenn sie - wie die Hamburgische - nicht unter dem Schutz einer ausdrücklichen Ewigkeitsgarantie (vgl. Art. 79 Abs. 3 GG) steht, den verfassungsändernden Gesetzgeber an ihre identitätsstiftenden und -sichernden Grundentscheidungen (…grundlegend bereits BVerfG, Urt. v. 18.12.1953, 1 BvL 106/53, BVerfGE 3, 225, juris, Rn. 19 ff.;… Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urt. v. 13.5.2013, 155/11, DVBl 2013, 848, juris, Rn. 20, und Urt. v. 28.7.1994, LVerfGE 2, 43, juris, Rn. 39).
- VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 155/11
Wahlprüfungsverfahren: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahlen zu …
Ihre Bestimmungen sind prinzipiell gleichrangig mit der Folge, dass grundsätzlich keine Verfassungsbestimmung an der anderen zu messen, vielmehr jede von ihnen in der Lage ist, andere einzuschränken oder Ausnahmen von ihnen zu begründen (VerfGH, LVerfGE 2, 43 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 3, 225 ; a. A. zu Art. 14 Abs. 4 Bayerische Verfassung zuletzt: BayVerfGH…, Urteil vom 18. Juli 2006 - Vf. 9-VII-04 -, juris Rn. 16 und 17).Deren Missachtung kann, auch wenn sie im Verfahren der Verfassungsänderung beschlossen würde und damit formal die Verfassung einhielte, als Verfassungsbruch beurteilt werden und zur Nichtigkeit auch einer - dann materiell verfassungswidrigen - Verfassungsnorm führen (vgl. VerfGH, LVerfGE 2, 43 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 3, 225 ; 4, 294 ).
a) Der Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 28. Juli 1994 - VerfGH 47/92 - LVerfGE 2, 43) versteht die Verfassung von Berlin - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz (BVerfGE 3, 225 ; 4, 294 ) - seit jeher als Einheit.
Auch eine Verfassungsbestimmung kann aber nichtig sein, wenn sie grundlegende Gerechtigkeitspostulate, die zu den Grundentscheidungen der Verfassung selbst gehören, in schlechthin unerträglichem Maße missachtet (Urteil vom 28. Juli 1994, a. a. O. S. 52, 56).
- VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
Erfolgloses Organstreitverfahren gegen Bestimmungen der Geschäftsordnung des …
Sie sind auch dann alleiniger Angriffsgegenstand im Organstreitverfahren, wenn auf ihrer Grundlage weitere Entscheidungen zu treffen sind, diese aber die Geschäftsordnung lediglich anwenden und daher ihrerseits keine weitere Beschwer enthalten (Urteil vom 28. Juli 1994 - VerfGH 47/92 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 39 im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 13. Juni 1989 - 2 BvE 1/88 - BVerfGE 80, 188 ).Damit ist eine in der Verfassung selbst nicht näher festgelegte Anzahl von Abgeordneten gemeint (Urteil vom 28. Juli 1994 - VerfGH 47/92 - LVerfGE 2, 43 ).
Nach ständiger Rechtsprechung besitzt das Parlament bei der Gestaltung seiner Geschäftsordnung grundsätzlich einen weiten Spielraum (Urteil vom 28. Juli 1994, a. a. O., S. 54 f.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 - BVerfGE 130, 318 ).
Sie sollen vermeiden, dass durch Anträge und Große Anfragen, die von vornherein keine nennenswerte Unterstützung finden, das aufwändige parlamentarische Verfahren - Herstellung der entsprechenden Drucksachen, Einbringung in das Plenum und die Ausschüsse, Beratung in den Fraktionen, geschäftsordnungsmäßige Behandlung im Präsidium - in Gang gesetzt wird und das Parlament seine Zeit Anträgen widmen muss, von denen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass sie abgelehnt werden (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994, a. a. O., S. 61; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG…, Urteil vom 28. Februar 2012, a. a. O., S. 348 f.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96
Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt …
Für die Bundesländer Berlin und Brandenburg, deren Verfassungsrecht die "Opposition" nicht definiert, sondern sie und ihr Recht auf Chancengleichheit lediglich anerkennt, liegt noch keine einschlägige Rechtsprechung zum "Oppositions begriff" vor (vgl.: VfGH Berlin, Beschl. v. 22.11.1993 - VerfGH 18/92 -, LVerfGE 1, 160 [167]; Urt. v. 28.7.1994 - VerfGH 47/92 -, LVerfGE 2, 43 [56];… VfG Brandenburg, Urt. v. 10.11.1994 - VfGBbg 4/94 -, LVerfGE 2, 201 [210]).