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   VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 5/09   

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https://dejure.org/2009,33537
VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 5/09 (https://dejure.org/2009,33537)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30.06.2009 - VerfGH 5/09 (https://dejure.org/2009,33537)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 (https://dejure.org/2009,33537)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 5/09
    Solche Beschlüsse sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, denn diese Entscheidungen lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, wobei es unerheblich ist, auf welche Begründung die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss gestützt wird (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der weiteren Vertretung durch

    Der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge ist demgegenüber auf die Selbstkorrektur etwaiger Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Ausgangsverfahren gerichtet (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 2).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2 und 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Entscheidungen im Anhörungsrügeverfahren lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, wobei es unerheblich ist, auf welche Begründung die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss gestützt wird (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien

    Daher fehlt ein schutzwürdiges Interesse des Beschwerdeführers, die Entscheidung verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, StraFo 2007, 370 u. 463).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 80/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2 und 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2, vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13 und vom 1. November 2011 - VerfGH 80/08 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 - 4).
  • VerfGH Berlin, 11.03.2011 - VerfGH 164/06

    Infolge unzureichender Substantiierung der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

    Denn sie lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 2; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 - juris, Rn. 2-4; BVerfG, NStZ-RR 2007, 381).
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