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   VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05   

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https://dejure.org/2006,8649
VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05 (https://dejure.org/2006,8649)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07.11.2006 - VerfGH 56/05 (https://dejure.org/2006,8649)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07. November 2006 - VerfGH 56/05 (https://dejure.org/2006,8649)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs bei einer gerichtlichen Entscheidung als Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde; Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit durch die Verurteilung wegen eines öffentlichen Zurschaustellens des Bildnisses eines Polizeibeamten ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 103 Abs. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1686
  • afp 2007, 345
  • JR 2007, 412
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    Ein Überwiegen wirtschaftlicher gegenüber künstlerischen Zwecken schließt den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG nicht aus (so aber wohl VerfGH Berlin, NJW-RR 2007, 1686, 1688 [juris Rn. 42] mwN; OLG Düsseldorf, AfP 2014, 454, 455 [juris Rn. 17]; LG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2012 - 12 O 545/11, juris Rn. 28; Engels in Möhring/Nicolini, Urheberrecht, 4. Aufl., § 23 KUG Rn. 21; BeckOK.Urheberrecht/Engels aaO § 23 KUG Rn. 21; Wenzel/von Strobl-Albeg aaO Kap. 8 Rn. 89 f.), ist aber bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.
  • OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10

    Strafbarkeit bei Internet-Veröffentlichung: Veröffentlichung des Videos einer

    Zwar ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG nicht das künstlerische Bildnis schlechthin, sondern nur dessen Verbreitung oder Zurschaustellung zu Zwecken der Kunst privilegiert, so dass die Regelung nicht eingreift, wenn mit der Veröffentlichung gleichzeitig oder allein ein nicht-künstlerischer Zweck verfolgt wird (vgl. Dreier/Schulze - Dreier, Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, § 23 KUG, Rn. 22; VerfGH Berl, in NJW-RR 2007, 1686).
  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Ein öffentliches Zurschaustellen liegt vor, wenn das Bildnis der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden kann (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 07.11.2006 - 56/05 -, NJW-RR 2007, 1686 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2011 - 1 (7) Ss 371/10

    Verstoß gegen das KUG durch öffentliches Zurschaustellen eines Lichtbilds

    Insoweit ist es unerheblich, ob die Homepages des Angeklagten tatsächlich von Nutzern besucht wurden und dass das Bild erst nach Überstreichen mit der Maustaste sichtbar gemacht werden konnte, denn es reicht aus, dass hierzu jeweils die Möglichkeit bestand (VerfGH Berlin NJW-RR 2007, 1686; Dreier, in: Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetze, 3. Aufl. 2008, § 22 KUG Rn. 3,11).
  • LG Düsseldorf, 28.11.2012 - 12 O 545/11

    Porträtgemälde von Prominenten verstoßen gegen Recht am eigenen Bildnis

    § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG greift dann nicht ein, wenn nicht überwiegend künstlerische, sondern andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BerlVerfGH, NJW-RR 2007, 1686, 1688 mwN).
  • KG, 09.11.2009 - 1 Ss 345/07

    Recht am eigenen Bild: Befugnis zur Veröffentlichung von Filmaufnahmen bei

    8 Letztlich kommt es trotz der fest umrissenen Beschreibung bei relativen Personen der Zeitgeschichte häufig auf eine wertende Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls an (vgl. BVerfG NJW 2001, 1921(1922 f.); BerlVerfGH NJW-RR 2007, 1686 (1687 f.); Dreier/Schulze, UrhG 3. Aufl., § 23 KUG Rn. 8; Steffen in Löffler, Presserecht 5. Aufl., § 6 LPG Rn. 132 f.; von Strobe-Albeg in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung 5. Aufl., Kap. 8 Rn. 13 f.).
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