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   VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03   

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https://dejure.org/2003,26831
VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 (https://dejure.org/2003,26831)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12.12.2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 (https://dejure.org/2003,26831)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 (https://dejure.org/2003,26831)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite dieses Grundrechts muss berücksichtigt werden, dass nach Art. 6 VvB die Würde des Menschen unantastbar ist und gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (für Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG BVerfGE 32, 373 , vgl. Beschluss vom 11. Februar 1999, a.a.O. - LVerfGE 10, 49 ff.).

    Jedoch können diejenigen Maßnahmen das Grundrecht gemäß Art. 6 i. V. m. Art. 7 VvB nicht verletzen, welche im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit getroffen werden (für das Bundesrecht vgl. BVerfGE 32, 373 ).

    Ein solches öffentliches Interesse besteht in den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung (BVerfGE 77, 65 mit Hinweis auf BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 33, 367 ) und in dem Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (BVerfGE 77, 65 mit Hinweis auf BVerfGE 32, 373 ; 33, 367 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Der jeweilige Eingriff muss insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und Stärke des Tatverdachts stehen (für Art. 13 GG: BVerfGE 20, 162 , 42, 212 , 59, 95 ).

    Wie auch die Zwangsmaßnahme der Durchsuchung muss die Beschlagnahme in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen und für die Ermittlungen notwendig sein (BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des allgemeinen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit sind deshalb Mindestanforderungen an den Inhalt der Anordnung einer Durchsuchung zu stellen (BVerfGE 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lässt, wird diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfG NJW 1999, 2176 mit Hinweis auf BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).

  • VerfGH Berlin, 11.02.1999 - VerfGH 25/97

    Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Demgemäß ist das Rechtsschutzbedürfnis bei Durchsuchungen stets auch dann zu bejahen, wenn die Durchsuchung bereits abgeschlossen war (Beschluss vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 - LVerfGE 10, 49 ff.; BVerfG NJW 1997, 2163 ; NJW 1991, 690).

    Bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite dieses Grundrechts muss berücksichtigt werden, dass nach Art. 6 VvB die Würde des Menschen unantastbar ist und gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (für Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG BVerfGE 32, 373 , vgl. Beschluss vom 11. Februar 1999, a.a.O. - LVerfGE 10, 49 ff.).

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 417/88
    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Demgemäß ist das Rechtsschutzbedürfnis bei Durchsuchungen stets auch dann zu bejahen, wenn die Durchsuchung bereits abgeschlossen war (Beschluss vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 - LVerfGE 10, 49 ff.; BVerfG NJW 1997, 2163 ; NJW 1991, 690).

    Ferner verstößt die gerichtliche Anordnung einer Durchsuchung gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 10 VvB), wenn sich für sie keine sachlich zureichenden, plausiblen Gründe finden lassen, so dass ihr Ergebnis nicht mehr verständlich ist und sich somit der Schluss auf Willkür aufdrängt (für Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfG NJW 1991, 690 ; BVerfGE 59, 95 ).

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Ein solches öffentliches Interesse besteht in den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung (BVerfGE 77, 65 mit Hinweis auf BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 33, 367 ) und in dem Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (BVerfGE 77, 65 mit Hinweis auf BVerfGE 32, 373 ; 33, 367 ).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Ein solches öffentliches Interesse besteht in den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung (BVerfGE 77, 65 mit Hinweis auf BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 33, 367 ) und in dem Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (BVerfGE 77, 65 mit Hinweis auf BVerfGE 32, 373 ; 33, 367 ).
  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lässt, wird diesen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Angaben nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfG NJW 1999, 2176 mit Hinweis auf BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Demgemäß ist das Rechtsschutzbedürfnis bei Durchsuchungen stets auch dann zu bejahen, wenn die Durchsuchung bereits abgeschlossen war (Beschluss vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 - LVerfGE 10, 49 ff.; BVerfG NJW 1997, 2163 ; NJW 1991, 690).
  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 87/03

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
    Hinsichtlich dieser weiteren Durchsuchung ist das Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 87/03 anhängig.
  • BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Kommando 1005

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wohnungsdurchsuchung

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
    Denn sowohl das Eigentumsgrundrecht als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welche durch die Beschlagnahme bzw. die vorläufige Sicherstellung betroffen sein können, werden nicht durch gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Eingriffsmaßnahmen verletzt, wenn diese im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit getroffen werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Dezember 2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 - und vom 2. April 2004 - VerfGH 7 /03 - vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 32, 373 ).

    Ein solches öffentliches Interesse besteht in den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 2003, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 77, 65 , m. w. N.; 20, 45 ; 20, 144 ; 33, 367 ) und in dem Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 2003, a. a. O.; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 77, 65 , m. w. N.).

    Bei der Beschlagnahme i. S. d. §§ 94, 108 StPO und der vorläufigen Sicherstellung nach § 110 StPO verlangt das Verfassungsrecht keine so umfassende Begründung wie bei der Durchsuchung gemäß § 102 StPO (vgl. Beschlüsse vom 12 Dezember 2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 - und vom 2. April 2004 - VerfGH 7/03 -).

  • VerfGH Berlin, 13.11.2013 - VerfGH 24/11

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art 28 Abs. 2 Verf BE)

    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97, 60/97 -, juris Rn. 17, und 12. Dezember 2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 - Rn. 24 und 20. März 2007 - VerfGH 201/04 - Rn. 15; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 51, 97 ; 96, 27 ).
  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 201/04

    Teils wegen fehlender Substantiierung unzulässige, im Übrigen wegen mit Grundsatz

    Demgemäß ist das Rechtsschutzbedürfnis bei Durchsuchungen stets auch dann zu bejahen, wenn die Durchsuchung bereits abgeschlossen war (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - VerfGH 25/97, 25 A/97 und 60/97 - LVerfGE 10, 49 ff. - und 12. Dezember 2003 - VerfGH 86/03, 86 A/03 - zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1997, 2163 ; NJW 1991, 690).

    Der jeweilige Eingriff muss insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und Stärke des Tatverdachts stehen (Beschlüsse vom 11. Februar 1999 und 12. Dezember 2003, a. a. O.; vgl. zu Art. 13 GG: BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 59, 95 ).

  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 87/03
    Hinsichtlich dieser weiteren Durchsuchung ist das Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 86/03 anhängig.
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