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   VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96   

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VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96 (https://dejure.org/1997,5767)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.08.1997 - VerfGH 101/96 (https://dejure.org/1997,5767)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. August 1997 - VerfGH 101/96 (https://dejure.org/1997,5767)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen des Einigungsvertrages über die Beendigung der Arbeitsverhältnisse durch Entscheidungen vom 10. März 1992 (BVerfGE 85, 360 ff.) und vom 12. Mai 1992 (BVerfGE 86, 81 ff.) im Kern und mit gewissen Maßgaben für verfassungsmäßig erklärt.

    Diese Leistungsansprüche gingen zurück auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1992 (BVerfGE 85, 360, ff.) in Verbindung mit Art. 38 des Einigungsvertrags.

    festzustellen, daß die Nichtumsetzung eines Landesprogramms zur Anschlußfinanzierung der WIP-Beschäftigten gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Einigungsvertrag, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1992 (1 BvR 454/91 u.a. - BVerfGE 85, 360 ff.) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 1 der Verfassung von Berlin sowie gegen Art. 10 Abs. 3, 11, 12 Abs. 7, 18, 21 VvB in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 GG und Art. 12 Abs. 1 GG verstößt.

  • VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 26/96

    Beschwerdegegenstand; Staatszielbestimmung; Beschwerdebefugnis;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
    daß es als unmittelbarer Prüfungs- oder Kontrollmaßstab im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde vor einem Landesverfassungsgericht ebenfalls ausscheidet (vgl. in diesem Zusammenhang Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 26/96 - LKV 1997, 168).

    Denn aus diesem Grundrecht folgt weder ein Anspruch auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl noch eine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 = BVerfGE 84, 133, 146; sowie Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 26/96 - aaO).

  • VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
    Er begründet neben einem individuellen Freiheitsrecht für jeden, der in diesem Bereich tätig ist, ein Recht der Hochschule auf Selbstverwaltung in dem auf Wissenschaft, Forschung und Lehre unmittelbar bezogenen Bereich und enthält zugleich eine das Verhältnis der Wissenschaft zum Staate regelnde wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1996 - VerfGH 44/96 -).

    Gerade im Bereich staatlicher Teilhabegewährung würde es dem Gebot sozialer Gerechtigkeit zuwiderlaufen, die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel unter Vernachlässigung anderer wichtiger Gemeinschaftsbelange bevorzugt einem bestimmten Teil der Bevölkerung zugute kommen zu lassen (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1996 - VerfGH 44/96 -).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen des Einigungsvertrages über die Beendigung der Arbeitsverhältnisse durch Entscheidungen vom 10. März 1992 (BVerfGE 85, 360 ff.) und vom 12. Mai 1992 (BVerfGE 86, 81 ff.) im Kern und mit gewissen Maßgaben für verfassungsmäßig erklärt.
  • VerfGH Berlin, 13.09.1993 - VerfGH 73/93

    Verf BE Art 1 Abs 3 bewirkt keine landesrechtliche Verbürgung sämtlicher im GG

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
    Mit Art. 36 Abs. 1 VvB haben die Beschwerdeführer ebenfalls kein vor dem Verfassungsgerichtshof rügefähiges subjektives Recht angesprochen (vgl.Beschluß vom 13. September 1993 - VerfGH 73/93 - zu Art. 23 Abs. 1 VvB 1950).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
    Denn aus diesem Grundrecht folgt weder ein Anspruch auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl noch eine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 = BVerfGE 84, 133, 146; sowie Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 26/96 - aaO).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
    Es bedarf aus Anlaß des vorliegenden Falles keiner Entscheidung über die Reichweite eines aus Art. 17 VvB in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip herzuleitenden Anspruchs auf Teilhabe an staatlichen Leistungen (vgl. zum Bundesrecht für den Bereich der Hochschulzulassung u. a. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 = 1 BvL 32/70 u. 25/71 = BVerfGE 33, 303, 330 f).
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
    (vgl. u.a. Beschluß vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 149).
  • VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93

    Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit durch kammergerichtliche Ablehnung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 101/96
    Die Grundrechtsverbürgung über die Gewährleistung insbesondere der freien Wahl des Berufs und des Arbeitsplatzes steht vom materiellen Inhalt her in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG und bleibt neben der Grundrechtsgewährung des Grundgesetzes in Kraft (Beschluß vom 10. November 1993 - VerfGH 78/93 - zu Art. 11 VvB 1950).
  • VerfGH Berlin, 20.12.2011 - VerfGH 28/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv

    a) Ebenso wie Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsgrundsatz gewährleisten auch Art. 17 VvB und Art. 20 Abs. 1 Satz 2 VvB (Recht auf freie Wahl des Berufes und auf Bildung) in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 VvB und dem Sozialstaatsprinzip (Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - Rn. 7 und 20. August 1997 - VerfGH 101/96 - Rn. 30) jedem Bürger, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl (Beschluss vom 16. September 2008, a. a. O., Rn. 7 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ-RR 2000, 22; BVerfGE 33, 303 und 85, 36 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00

    Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher

    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, § 1 und § 2 Abs. 1. Satz 1 und Satz 2 Nr. 11 Krankenhausunternehmens-Gesetz verletzten Art. 18, 22, 24 und 36 VvB, ist seine Verfassungsbeschwerde schon deswegen unzulässig, weil die genannten Verfassungsnormen jedenfalls in diesem Zusammenhang keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen subjektiven Rechte gewähren (Beschlüsse vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 [zu Art. 22 VvB]; vom 20. August 1997 - VerfGH 101/97 - LVerfGE 7, 3 [zu Art. 18, 36 VvB] sowie vom 26. Oktober 2000 - VerfGH 116/00 - [zu Art. 24 VVB]).

    Es gibt demgegenüber keine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz als solchen (Beschluss vom 20. August 1997- VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 84, 133 ).

  • VerfGH Berlin, 02.04.2004 - VerfGH 163/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen rein verwaltungsintern wirkende

    Die von den Beschwerdeführern darüber hinaus angeführten Art. 36 und 66 VvB sind Vorschriften objektiven Rechts, auf die eine Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden kann (LVerfGE 7, 3 ; 8, 62 ).

    Ebenso beschreibt Art. 18 VvB lediglich ein Staatsziel, will jedoch keinen einklagbaren Individualanspruch begründen und gewährt mithin auch kein mit der Verfassungsbeschwerde rügbares subjektives Recht (LVerfGE 7, 3 ).

  • VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 104/97

    Abschaffung der unentgeltlichen Beförderung von Behinderten mit

    Bei notwendigen allgemeinen Kürzungen darf er daher auch weniger Mittel als bisher bereitstellen und gewährte Leistungen oder Leistungshöhen wieder ganz oder teilweise zurücknehmen (Beschluß vom 20. August 1997 - VerfGH 101/96 -, LKV 1998, 19, zu Art. 21 VvB; vgl. auch BVerfGE 33, 303 [333]; 60, 16, [42 f.]; 75, 40 [68]; 90, 107 [116 f.]; s.a. zum Benachteiligungsverbot: Scholz, in: Maunz-Dürig, Komm. z. GG, Art. 3 Abs. 3 Rdnr.175).

    ist eine Vorschrift objektiven Rechts, auf die eine Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden kann (Beschluß vom 20. August 1997 - VerfGH 101/96 - LKV 1998, 119).

  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

    Art. 18 Satz 1 VvB gewährt dem Beschwerdeführer mithin kein im Wege der Verfassungsbeschwerde rügefähiges subjektives Recht im Sinne des § 49 Abs. 1 VerfGHG (Beschluss vom 20. August 1997 - VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 < 8.
  • VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier:

    Doch handelt es sich bei dieser Bindungswirkung um ein bundesrechtliches Institut mit der Folge, daß es als unmittelbarer Prüfungs- und Kontrollmaßstab vor einem Landesverfassungsgericht ausscheidet (vgl. Beschluß vom 20. August 1997 - VerfGH 101/96 -).
  • VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00

    Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde der FU Berlin gegen

    Er begründet neben einem individuellen Freiheitsrecht ein Recht der Hochschule auf Selbstverwaltung in dem auf Wissenschaft, Forschung und Lehre unmittelbar bezogenen Bereich und enthält zugleich eine das Verhältnis der Wissenschaft zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm (Beschluss vom 20. August 1997 - VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 ; Beschluss vom 22. Oktober 1996 - VerfGH 44/96 - LVerfGE 5, 37 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 117/99

    Verfassungsbeschwerde gegen Akte im Rahmen des Wahlverfahrens statthaft - hier:

    § 54 Abs. 2 bis 4 VerfGHG erlaubt nur feststellende oder kassatorische Entscheidungen, gibt dem Verfassungsgerichtshof aber keine Befugnis, Verpflichtungsaussprüche zu treffen (vgl. Beschluß vom 20. August 1997 - VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 ).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im

    Es kann dahinstehen, ob der Antrag schon deshalb unzulässig ist, weil mit der Verpflichtung etwas begehrt wird, was im Verfahren der Verfassungsbeschwerde mit den gemäß § 54 Abs. 2 bis 4 VerfGHG vorgesehenen feststellenden oder kassatorischen Entscheidungsformeln (vgl. Beschluss vom 17. August 1997 - VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 = LKV 1998, 19) nicht ausgesprochen werden könnte (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 14, 190 ; Beschluss vom 24. Januar 2002 - VerfGH 193 A/01 -).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2002 - VerfGH 193 A/01
    Es kann dahinstehen, ob der vorliegende Antrag vor diesem Hintergrund schon deshalb unzulässig ist, weil mit der Verpflichtung etwas begehrt wird, was im Verfahren der Verfassungsbeschwerde mit den gemäß § 54 Abs. 2 bis 4 VerfGHG vorgesehenen feststellenden oder kassatorischen Entscheidungsformeln (vgl. Beschluß vom 17. August 1997 - VerfGH 101/96 - LVerfGE 7, 3 = LKV 1998, 19) nicht ausgesprochen werden könnte (vgl. BVerfGE 1, 281 ; 14, 190 ).
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