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   VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03   

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https://dejure.org/2004,12847
VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03 (https://dejure.org/2004,12847)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30.04.2004 - VerfGH 128/03 (https://dejure.org/2004,12847)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 (https://dejure.org/2004,12847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Form und Inhalt des Antrags im Klageerzwingungsverfahren; Eigene, das Wesentliche zusammenfassende Schilderung und Würdigung des Sachverhalts durch den Anwalt

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    "Eigener Antrag” im Klageerzwingungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2728
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88 118 <124.).
  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
    Damit soll das Antragsvorbringen im Interesse der Verfahrensbeschleunigung das Gericht in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78-NJW 1979, S. 364, vom 14. März 1988- 2 BvR 1511/87 - NJW 1988, S. 1773, vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 - NJW 1993, S. 382 f. und vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 - NJW 2000, S 1027).
  • BVerfG, 26.10.1978 - 2 BvR 684/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Darlegungs- und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
    Damit soll das Antragsvorbringen im Interesse der Verfahrensbeschleunigung das Gericht in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78-NJW 1979, S. 364, vom 14. März 1988- 2 BvR 1511/87 - NJW 1988, S. 1773, vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 - NJW 1993, S. 382 f. und vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 - NJW 2000, S 1027).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1, Art 19 Abs 4 durch Einstellung gem StPO §

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
    Sie sind nicht der materiellen Rechtskraft fähig, so daß es sich dabei nicht um rechtsprechende Gewalt im Sinne von Art. 92 GG handelt (BVerfG, Beschluß vom 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 - NJW 2002, S. 815).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
    Das muß auch der Richter bei der Auslegung prozessualer Normen beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88 118 <124.).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
    Zwar handelt es sich bei der Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft um einen Akt der öffentlichen Gewalt im Sinne von Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB Die Staatsanwaltschaften gehören trotz ihrer Eingliederung in die Justiz zur Exekutive (BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
    Damit soll das Antragsvorbringen im Interesse der Verfahrensbeschleunigung das Gericht in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78-NJW 1979, S. 364, vom 14. März 1988- 2 BvR 1511/87 - NJW 1988, S. 1773, vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 - NJW 1993, S. 382 f. und vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 - NJW 2000, S 1027).
  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
    Damit soll das Antragsvorbringen im Interesse der Verfahrensbeschleunigung das Gericht in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1978 - 2 BvR 684/78-NJW 1979, S. 364, vom 14. März 1988- 2 BvR 1511/87 - NJW 1988, S. 1773, vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 - NJW 1993, S. 382 f. und vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 - NJW 2000, S 1027).
  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    (1) Ein Klageerzwingungsantrag ist grundsätzlich unzulässig, wenn in Bezug genommene Bestandteile in die Antragsschrift hineinkopiert werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2017 - 2 BvR 225/16 -, juris, Rn. 7; VerfGH Berlin, Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 -, NJW 2004, 2728; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 1983 - 1 Ws 335/83 -, …
  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Dieses Erfordernis des Antrags im Klageerzwingungsverfahren ist mit dem Verfassungsrecht vereinbar und stellt sich nicht als eine Voraussetzung dar, die den Zugang zum Gericht in einer Art. 19 Abs. 4 GG (oder inhaltsgleiche Bestimmungen des Landesverfassungsrechts) verletzenden, unzumutbaren und durch Sachgründe nicht zu rechtfertigende Weise erschweren würde (siehe BVerfG NJW 2000, 1027; BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729; SächsVerfGH NJW 2004, 2729, 2730).

    Die notwendige geschlossene Sachdarstellung im Antrag hat ihren Grund nämlich gerade auch in dem zu Gunsten des Beschuldigten zu berücksichtigenden Beschleunigungsgebot (BVerfG NJW 1993, 382; BVerfG NJW 2000, 1027; BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729).

    Denn es ist im Hinblick auf den Zweck des Klageerzwingungsverfahrens und auch den Schutz der Oberlandesgerichte vor unsachgemäßen Anträgen auf gerichtliche Entscheidung nicht die Aufgabe der befassten Strafsenate, sich aus den Akten oder auch nur den der eigentlichen Antragsschrift beigefügten Anlagen die Partien herauszusuchen, aus denen sich der für die Beurteilung des hinreichender Tatverdachts oder im Sonderfall des "Ermittlungserzwingungsantrags" des Anfangsverdachts bedeutsame Sachverhalt einschließlich der zu seiner Feststellung erforderlichen Beweismittel ergibt (BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729; OLG Celle NStZ 1997, 406 m.w.N.).

    Vor dem Hintergrund des Zwecks des Klageerzwingungsverfahrens, den aus dem Beschleunigungsgebot resultierenden Anforderungen sowie auch und erst recht angesichts der mit den notwendigen Antragsinhalt verfolgten justizökonomischen Zwecken müssen die für die begrenzte Zulässigkeit von Bezugnahmen auf Anlagen des Klageerzwingungsantrages anerkannten, verfassungsrechtlich unbedenklichen Grundsätze auch für den Fall gelten, dass umfängliche Schriftstücke oder Teile des Akteninhalts nicht als Anlagen dem Antrag beigefügt, sondern durch Fotokopie oder auf anderen technischem Wege in die Antragsschrift selbst eingefügt werden (Brand.OLG v. 7.3.2008 - 1 Ws 15/08 [juris]; OLG Celle NStZ 1997, 406; OLG Koblenz OLGSt StPO § 172 Nr. 15; Graalmann-Scheerer, in: Löwe/Rosenberg, StPO § 172 Rn. 156 aE.; ebenso BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729).

    Auf der Grundlage dieser Grundsätze hat der Berliner Verfassungsgerichtshof einen Beschluss des Kammergerichts im Klageerzwingungsverfahren für mit Art. 15 Abs. 4 BerlVerf., der mit Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsidentisch ist, vereinbar gehalten, in dem ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig verworfen worden war, der zu mehr als der Hälfte aus eingescannten Schriftstücken bestand, auf deren vollständigen Wortlaut es nicht ankam (BerlVerfGH NJW 2004, 2728, 2729).

    Das Abfassen eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Antrages innerhalb der zur Verfügung stehenden Monatsfrist ist für einen Rechtsanwalt, der mit der nach § 172 Abs. 3 S. 2 StPO geforderten Unterzeichnung die Verantwortung für den Antrag übernimmt, auch keine unzumutbare Belastung (vgl. Berl.VerfGH NJW 2004, 2728, 2729).

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2011 - 5 StS 6/10

    Kein Strafprozess gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm

    Denn in diesem Fall wären die Oberlandesgerichte gezwungen, einen für ihre Entscheidung bedeutsamen Sachverhalt erst selbst zusammenzustellen (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2010, 285; NStZ 1997, 406; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 7. März 2008, 1 Ws 15/08, ; OLG Koblenz OLGSt StPO § 172 Nr. 15; VerfGH Berlin NJW 2004, 2728).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22

    Verletzung des Grundrechts auf effektive Strafverfolgung (Art 12 Abs 1 iVm Art 8

    Es begegnet danach keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO so auszulegen, dass der Klageerzwingungsantrag in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide, die Gründe für ihre Unrichtigkeit und eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, die bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt (vgl. Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 - Rn. 21; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 a. a. O., Rn. 81, juris).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich den Sachverhalt aufgrund pauschaler Verweisungen durch Aktenstudium selbst zu erschließen (vgl. Beschluss vom 30. April 2004 a. a. O.).

    Bei der Auslegung und Anwendung einfachen Verfahrensrechts - insbesondere auch im Klageerzwingungsverfahren - dürfen die Fachgerichte den Zugang zum Gericht jedoch nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschweren (Beschluss vom 30. April 2004 a. a. O., Rn. 19 ff.).

    Die Formerfordernisse des § 172 StPO dienen ausschließlich dazu, die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge zu bewahren und im Interesse der Verfahrensbeschleunigung in die Lage zu versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (Beschluss vom 30. April 2004 a. a. O., Rn. 20; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. Dezember 2022 a. a. O., Rn. 81, juris).

  • OLG Brandenburg, 15.01.2016 - 1 Ws 181/15

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

    Denn es ist im Hinblick auf den Zweck des Klageerzwingungsverfahrens und auch den Schutz der Oberlandesgerichte vor unsachgemäßen Anträgen auf gerichtliche Entscheidung nicht die Aufgabe der befassten Strafsenate, sich aus den Akten oder auch nur den der eigentlichen Antragsschrift beigefügten Anlagen die Partien herauszusuchen, aus denen sich der für die Beurteilung des hinreichenden Tatverdachts bedeutsame Sachverhalt einschließlich der zu seiner Feststellung erforderlichen Beweismittel ergibt (BerlVerfGH NJW 2004, 2728 [2729]; OLG Celle, a.a.O.).

    Unzulässig ist danach beispielsweise ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung, der zu mehr als der Hälfte aus eingescannten Schriftstücken besteht, auf deren vollständigen Wortlaut es nicht ankommt (vgl. BerlVerfGH, NJW 2004, 2728 [2729], oder der zwar auf wenigen Seiten Ausführungen zum Sachverhalt und zum Beweisergebnis enthält, zu deren Verständnis das Gericht aber auf Ablichtungen und eingescannte Texte zurückgreifen müsste, aus denen sich die 83 Seiten umfassende Antragsschrift überwiegend zusammensetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. März 2008 - 1 Ws 15/08 -, juris).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

    Seiner Rechtsprechung haben sich insoweit auch andere Landesverfassungsgerichte angeschlossen (BayVerfGH, BayVBl. 2001, 746; BayVBl. 2004, 493; VerfGH Berlin, NJW 2004, 2728; SächsVerfGH, NJW 2004, 2729).
  • BVerfG, 23.02.2021 - 2 BvR 1304/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinleitung eines strafrechtlichen

    a) Ein Klageerzwingungsantrag ist grundsätzlich unzulässig, wenn in Bezug genommene Bestandteile in die Antragsschrift hineinkopiert werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2017 - 2 BvR 225/16 -, Rn. 7; VerfGH Berlin, Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 -, Rn. 20 f.; OLG Düsseldorf, …
  • OLG Celle, 18.07.2013 - 1 Ws 238/13

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer vertraglich vereinbarten Freigabe von

    2010, 285, mit zust. Anmerkung Groß, jurisPR-StrafR 15/2010 Anm. 3; BerlVerfGH NJW 2004, 2728; OLG Potsdam Beschluss vom 7. März 2008 - 1 Ws 15/08, juris; OLG Koblenz OLGSt StPO § 172 Nr. 15; OLG Düsseldorf StV 1983, 498; LR-Graalmann-Scheerer StPO 26. Aufl. § 172 Rn. 156; Meyer-Goßner StPO 56. Aufl. § 172 Rn. 30).
  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 1 Ws 521/14

    Klageerzwingungsverfahren; Form; Kopien in Antragsschrift;

    Zwar kann nach obergerichtlicherer Rechtsprechung eine unzulässige Bezugnahme auf Aktenbestandteile auch dann vorliegen, wenn die in Bezug genommenen Bestandteile nicht lediglich der Antragsschrift als Anlage beigefügt, sondern in die Antragsschrift selbst hineinkopiert wurden, weil es nicht Aufgabe des Oberlandesgerichts ist, sich im Rahmen des Klageerzwingungsverfahrens relevante kopierte Unterlagen, die der Begründung des Antrags dienen könnten, selbst zusammenzustellen (OLG Celle NStZ 1997, 406; BerlinVerfGH NJW 2004, 2728).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 31/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Rechtsschutzgarantie (

    Dabei darf der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Beschluss vom 30. April 2004 - VerfGH 128/03 - Rn. 19 m. w. N.) Dies gilt auch für den vorläufigen Rechtsschutz (vgl. zum Bundesrecht: Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 -, juris Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2006 - 1 Ws 182/06

    Strafverfahren: Erforderlicher Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG München, 20.07.2020 - 4 Ws 81/20

    Anforderungen an die Antragsschrift im Klageerzwingungsverfahren -

  • OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 1 Ws 208/19

    Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19

    Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG Zweibrücken, 19.02.2008 - 1 Ws 36/08

    Entscheidung des Strafsenats im Fall des bei einem Polizeieinsatz in Speyer

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