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   VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09   

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https://dejure.org/2011,22268
VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09 (https://dejure.org/2011,22268)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.04.2011 - VerfGH 134/09 (https://dejure.org/2011,22268)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 (https://dejure.org/2011,22268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 62 Abs 2 OWiG 1968, § 33a StPO, § 12 Abs 4 StVG, § 25a Abs 1 S 1 StVG
    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Auferlegung der Kosten eines Parkvergehens aufgrund Hal-terhaftung nach § 25a StVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Kostenbescheid nach § 25a StVG ist aufgrund des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässig; Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen einen Kostenbescheid nach § 25a StVG in Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 78/05

    Unzulässige, da unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde gegen klageabweisende

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09
    Nach §§ 49, 50 VerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, soweit sich ein Beschwerdeführer auf ihm in der Verfassung von Berlin gewährte Rechte beruft und sich aus seinem Vorbringen hinreichend deutlich und nachvollziehbar ergibt, dass das beanstandete Verhalten der öffentlichen Gewalt auf einer Verletzung dieses Grundrechts beruhen kann (Beschluss vom 1. September 2006 - VerfGH 78/05 -).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 97/09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE und der Garantie

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09
    Damit hätte sich die Beschwerdeführerin auseinander setzen müssen, zumal eine etwa unterlassene Anhörung im Verwaltungsverfahren - wie das Amtsgericht erkannt und in einem Vermerk vom 8. Juli 2009 unter Bezugnahme auf Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 25a StVG, Rn. 12, ausgeführt hat (Bl. 20 d. A.) - im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden kann (vgl. zur Prüfungspflicht im Verfahren nach § 25a Abs. 3 StVG den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs im Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 97/09 vom heutigen Tag).
  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 43/09

    Wegen fehlender Durchführung des Hauptverfahrens aus Subsidiaritätsgründen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09
    Dieser verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - Rn. 13 und 26. Mai 2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09
    a) Soweit die Beschwerdeführerin sinngemäß rügt, das Amtsgericht habe ihren Antrag auf gerichtliche Entscheidung unter Verkennung ihres aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundrechts auf ein faires Verwaltungsverfahren (vgl. BVerfGE 101, 397 ) verworfen, genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den Darlegungsanforderungen und ist darüber hinaus auch aus Subsidiaritätsgründen unzulässig.
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09
    Entscheidungen im Anhörungsrügeverfahren lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, wobei es unerheblich ist, auf welche Begründung die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss gestützt wird (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den Kostenbescheid des Polizeipräsidenten in Berlin vom 18. Mai 2009 steht der aus § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGH folgende Grundsatz der Subsidiarität entgegen, da keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im gerichtlichen Verfahren nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG i. V. m. § 62 Abs. 2 OWiG nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 6 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 5/09

    Anhörungsrügenbeschlüsse sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09
    Entscheidungen im Anhörungsrügeverfahren lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, wobei es unerheblich ist, auf welche Begründung die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss gestützt wird (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 19/07
    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09
    Dieser verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - Rn. 13 und 26. Mai 2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 20.11.2013 - VerfGH 16/13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostentragungspflicht des Halters nach §

    Denn es besteht keine Vermutung für den Zugang formlos mit der Post übersandter Schreiben (Beschluss vom 15. April 2011, a. a. O.).

    Die einfachrechtlich in § 25a Abs. 2 StVG vorgesehene Anhörung im Verwaltungsverfahren kann jedoch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 16).

  • VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch

    Die nach § 25a Abs. 2 StVG vorgesehene Anhörung im Verwaltungsverfahren kann zwar im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 16).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2 und 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Insoweit werden keine Grundrechtsverletzungen geltend gemacht, die im gerichtlichen Verfahren nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG i. V. m. § 62 Abs. 2 OWiG nicht korrigierbar gewesen wären (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - Rn. 6 und vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 12; wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2, vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13 und vom 1. November 2011 - VerfGH 80/08 - Rn. 9; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 - 4).

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Solche Beschlüsse sind grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar, da sie allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen lassen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 - 4).
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 98/11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Berufung in Verfahren

    a) Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde zunächst, soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Baukammer Berlin und das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wendet, weil damit nur Verletzungen von Grundrechten gerügt werden, die im weiteren Verfahren korrigierbar waren (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12, und 20. Juni 2012 - VerfGH 49/10, 49 A/10 - Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 29.11.2011 - VerfGH 41/09

    Verletzung des Willkürverbots aus Art 10 Abs 1 VvB (juris: Verf BE) durch

    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 80/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE

    Denn sie lassen allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die Selbstkorrektur der Fachgerichte unterbleibt; dabei ist unerheblich, auf welche Begründung der Beschwerdeführer die behauptete Grundrechtsverletzung durch den die Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss stützt (Beschlüsse vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2 und 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 13; wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris Rn. 2 bis 4).
  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

    b) Soweit die Verfassungsbeschwerde sich gegen die Bescheide vom 28. Mai 2010 und 24. Juni 2011 - 58.94.013090.3 - richtet, ist sie unzulässig, weil keine Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird, die im gerichtlichen Verfahren nach § 62 OWiG nicht korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - Rn. 12 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Übermittlung eines kriminalprognostischen

    a) Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde gegen den angegriffenen Bescheid der Justizvollzugsanstalt sowie den Beschluss des Landgerichts Berlin, weil insoweit nur im Rechtsbehelfsverfahren korrigierbare Verletzungen von Grundrechten gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12, und 20. Juni 2012 - VerfGH 49/10, 49 A/10, 114/10 - Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 3/22

    Verletzung des Grundrechts auf effektive Strafverfolgung (Art 12 Abs 1 iVm Art 8

  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 76 A/23

    Erfolgloser Eilantrag ua wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der

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