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   VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05, VerfGH 141 A/05   

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https://dejure.org/2006,23403
VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05, VerfGH 141 A/05 (https://dejure.org/2006,23403)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.04.2006 - VerfGH 141/05, VerfGH 141 A/05 (https://dejure.org/2006,23403)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05, VerfGH 141 A/05 (https://dejure.org/2006,23403)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Berlin, 18.06.1998 - VerfGH 56/97

    Aufgrund fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Ferner ist es mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , vom 29. August 2001 - VerfGH 115/00 - Grundeigentum 2001, 1332 und vom 23. August 2004 - VerfGH 114/98 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Dieser kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechte eines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidung auf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und vom 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 3071 ).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 115/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Ferner ist es mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , vom 29. August 2001 - VerfGH 115/00 - Grundeigentum 2001, 1332 und vom 23. August 2004 - VerfGH 114/98 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist von dem Beschwerdeführer der Sachverhalt darzustellen und eine ursächliche Verknüpfung zwischen dem beanstandeten Verhalten und der geltend gemachten Verletzung eines - durch die Verfassung von Berlin verbürgten subjektiven - Rechts nachvollziehbar darzulegen; das Begründungserfordernis ist an die Zwei-Monats-Frist des § 51 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG gebunden (vgl. z. B. Beschlüsse vom 7. September 1994 - VerfGH 69/94 - LVerfGE 2, 64 , m. w. N. und 25. April 1996 - VerfGH 21/95 - LVerfGE 4, 46 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Ferner ist es mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , vom 29. August 2001 - VerfGH 115/00 - Grundeigentum 2001, 1332 und vom 23. August 2004 - VerfGH 114/98 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Ferner ist es mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , vom 29. August 2001 - VerfGH 115/00 - Grundeigentum 2001, 1332 und vom 23. August 2004 - VerfGH 114/98 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Dieser kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechte eines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidung auf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und vom 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 3071 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert danach beispielsweise, dass der Beschwerdeführer zunächst die behauptete Grundrechtsverletzung im Interesse einer ordnungsgemäßen Vorprüfung der Beschwerdepunkte auch in allen weiteren fachgerichtlichen Verfahren geltend macht, die zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes führen könnten (vgl. Beschluss vom 6. Februar 1998 - VerfGH 80/96 - LVerfGE 8, 45 , vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 59, 63 ; 63, 77 ; 68, 376 ; 79, 180 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von den Beschwerdeführern, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihnen bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (st. Rspr., vgl. z. B. Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 und vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 -, LVerfGE 12, 40 ).
  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 114/98
    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05
    Ferner ist es mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde unvereinbar, wenn im Instanzenzug ein verfassungsrechtlicher Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt worden war (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1998 - VerfGH 56/97 - LVerfGE 8, 59 , vom 29. August 2001 - VerfGH 115/00 - Grundeigentum 2001, 1332 und vom 23. August 2004 - VerfGH 114/98 - vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ).
  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • OVG Berlin, 05.02.2001 - 6 S 51.00

    D (A), Juden, Sowjetunion, Kontingentflüchtlinge, Sozialhilfe, Wohnsitzauflage,

  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 48/01

    Verletzung des Willkürverbots durch berufungsgerichtliche Mißachtung

  • BVerwG, 27.02.1996 - 9 C 145.95

    Asylrecht: Widerruf der Asylanerkennung und Feststellung eines

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

  • VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges der FU

  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 21/95

    Mangels Behauptung der Verletzung eines Landesgrundrechts unzulässige

  • VerfGH Berlin, 06.02.1998 - VerfGH 80/96

    Herabsetzung der Altersgrenze für Prüfingenieure für Baustatik auf 65 Jahre

  • BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89

    Asylverfahren - Kontigentflüchtlingsgesetz - Geltungsbereich des

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 96/07

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde: Neuregelung der Inkompatibilität der

    Bei der Rechtsanwendung durch die fachlich zuständigen und insoweit sachnäheren Gerichte können - aufgrund deren besonderen Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden, die dem Verfassungsgerichtshof bei unmittelbarer Anrufung verschlossen blieben (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2004 - VerfGH 120/03 - LKV 2005, 212, 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 - juris Rn. 18 und 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - GE 2007, 838 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 122 ; 77, 381 ; 86, 382 ).
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Vielmehr muss er in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt, sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist (Beschlüsse vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 -, 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148 A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - sowie 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - für das Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2003, 199).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Hieraus folgt, dass ein Beschwerdeführer die konkrete Möglichkeit,in einem seiner verfassungsmäßigen Rechte verletzt zu sein, grundsätzlich nicht allein dadurch darlegen kann, dass er einenRechtsanwendungsfehler des Fachgerichts aufzeigt (vgl. Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05 u. 141A/05 -).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08

    Wegen nicht hinreichender Begründung und aus Subsidiaritätsgründen unzulässige

    Hieraus folgt, dass ein Beschwerdeführer die konkrete Möglichkeit, in einem seiner verfassungsmäßigen Rechte verletzt zu sein, grundsätzlich nicht allein dadurch darlegen kann, dass er einen Rechtsanwendungsfehler des Fachgerichts aufzeigt (vgl. Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 -).
  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 148/08

    Darlegungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Hieraus folgt, dass ein Beschwerdeführer die konkrete Möglichkeit, in einem seiner verfassungsmäßigen Rechte verletzt zu sein, grundsätzlich nicht allein dadurch darlegen kann, dass er einen Rechtsanwendungsfehler des Fachgerichts aufzeigt (vgl. Beschluss vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 - juris).
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