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   VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12   

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VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12 (https://dejure.org/2014,1584)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.01.2014 - VerfGH 179/12 (https://dejure.org/2014,1584)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 (https://dejure.org/2014,1584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG
    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung der Berufung im Zivilprozess - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 Verf BE) durch unterbliebene Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1084
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Berlin, 17.05.2011 - VerfGH 176/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    In diesem Sinne gebietet Art. 15 Abs. 1 VvB in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 17).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschluss vom 17. Mai 2011, a. a. O., Rn. 18).

    Die Nichterhebung des angebotenen Beweises läuft deshalb auf eine prozessrechtlich unzulässige Vorwegnahme des Ergebnisses der Beweisaufnahme und der Beweiswürdigung hinaus; welcher Beweiswert der Videoaufzeichnung gegebenenfalls zukommt, ist ausschließlich eine Frage der Beweiswürdigung (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht endet zwar grundsätzlich mit dem Tod (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173 [Mephisto], und 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04 -, juris Rn. 24 f.; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 -, juris Rn. 12).

    Auch nach dem Tod noch wird zum einen der allgemeine Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Personseins zusteht, zum anderen der sittliche, personale und soziale Geltungswert, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat geschützt (BVerfG, Beschluss vom 22. August 2006, a. a. O. Rn. 25; BGH, a. a. O.).

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    Die Nichterhebung des angebotenen Beweises läuft deshalb auf eine prozessrechtlich unzulässige Vorwegnahme des Ergebnisses der Beweisaufnahme und der Beweiswürdigung hinaus; welcher Beweiswert der Videoaufzeichnung gegebenenfalls zukommt, ist ausschließlich eine Frage der Beweiswürdigung (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2011 - VerfGH 176/10 - Rn. 22; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 BvR 1232/07 -, juris Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    Das Landgericht hat dem Grundrechtsverstoß nicht im Wege fachgerichtlicher Selbstkorrektur abgeholfen und ihn damit perpetuiert (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 658/05 -, juris Rn. 7; 23. Juni 2009 - 1 BvR 2355/08 -, juris Rn. 17, und 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 23.06.2009 - 1 BvR 2355/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    Das Landgericht hat dem Grundrechtsverstoß nicht im Wege fachgerichtlicher Selbstkorrektur abgeholfen und ihn damit perpetuiert (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 658/05 -, juris Rn. 7; 23. Juni 2009 - 1 BvR 2355/08 -, juris Rn. 17, und 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    Der völlige Unwert eines Beweismittels muss feststehen, um es ablehnen zu dürfen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    Nicht erhoben werden muss weiter ein Beweis, wenn die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt, so dass der Beweisantritt nicht dem Beweis vorgetragener Tatsachen zu dienen bestimmt ist, sondern stattdessen die Ausforschung von Tatsachen bezweckt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1819/10 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2001 - 12 U 180/01

    Heimliche Videoüberwachung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    Das Amtsgericht ist nach den Urteilsgründen nicht von einer heimlichen Aufzeichnung ausgegangen, für die strengere Anforderungen gelten (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2002, 2799; OLG Köln, NJW 2005, 2997 ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht endet zwar grundsätzlich mit dem Tod (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173 [Mephisto], und 22. August 2006 - 1 BvR 1168/04 -, juris Rn. 24 f.; BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZR 85/12

    Ankaufsrecht des Landes an begrünten privaten Innenhöfen im früheren Ostteil von

  • BVerfG, 21.03.1994 - 1 BvR 1485/93

    Gewerkschaft: Nachweis der Mitgliedschaft von Angehörigen eines Betriebes, zu dem

  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10

    Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte

  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05

    Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

  • VerfGH Berlin, 27.09.2007 - VerfGH 93/03

    Teils wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

  • BGH, 09.06.2011 - IX ZR 38/10

    Beweis ist auch bei Bekundung eines Zeugen vom Hörensagen über

  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

  • VerfGH Berlin, 16.12.2015 - VerfGH 116/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    In diesem Sinne gebietet Art. 15 Abs. 1 VvB in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 8 m. w. N.).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes ist jedoch dann mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör nicht mehr vereinbar, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (Beschluss vom 15. Januar 2014, a. a. O., Rn. 9).

  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 8; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 06.09.2017 - VerfGH 62/16

    Versagung von PKH aufgrund eigener, von höchstrichterlicher Rspr abweichender

    Der Antrag der Beschwerdeführer auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist erledigt (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 -, Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28), nachdem ihnen in der Hauptsache insgesamt ein Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen zuerkannt wurde.
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 97/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art. 10 Abs. 1 Verf BE i.V.m. dem

    Damit erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 19).
  • VerfGH Berlin, 30.09.2014 - VerfGH 138/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Sachvortrag

    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 31/14

    Verwerfungsbeschluss - Nichtwahrung der Verfassungsbeschwerdefrist durch

    Der mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleiche Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 15 Abs. 1 VvB verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 8; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 02.09.2014 - VerfGH 138 A/14

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung zugunsten des Antragstellers

    Damit erledigt sich der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung durch unzureichend

    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 -, Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 88/13

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch den im

    Damit erledigt sich der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 18.05.2016 - VerfGH 16/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 - Rn. 8; st. Rspr.).
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