Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,20528
VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83 (https://dejure.org/1984,20528)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.1984 - 17-VII-83 (https://dejure.org/1984,20528)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 1984 - 17-VII-83 (https://dejure.org/1984,20528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,20528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Einschränkung früherer Kostenfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • VerfGH 37, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 10.11.1952 - 36-VII-51

    Schulgeld

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83
    Aus Art. 129 Abs. 2 BV läßt sich ferner kein allgemeines Recht auf schulgeldfreien Besuch höherer Schulen oder auf teilweisen Schulgeldersatz herleiten (VerfGH 5, 243/260 f.; 12, 21/32 f.; 36, 25/36).

    Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen, kann aber nicht dahin verstanden werden, daß damit zugleich ein Anspruch der Eltern gegen den Staat auf Übernahme der Kosten für die notwendige Beförderung auf dem Schulweg begründet wird (vgl. z. B. die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zur Schulgeldfreiheit oder zum Schulgeldersatz in VerfGH 5, 243/261; 12, 21/35; 36, 25/34).

  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83
    f) Auch das Sozialstaatsprinzip (Art. 3 Satz 1 BV) gebietet nicht, daß die Schulausbildung keinerlei Kosten verursachen dürfte und daß der Staat den unterhaltspflichtigen Eltern die durch den Schulweg bedingten Beförderungskosten erstatten müßte (vgl. BVerwG DVBl. 1982, 729/730 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83
    Sie haben auch ein Recht zur Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen, das nicht mehr als notwendig begrenzt werden darf (VerfGH 36, 25/34; BVerfGE 34, 165/183/185 ; 59, 360/379 ; Meder, RdNrn. 3 und 4 zu Art. 130).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83
    Die aus Art. 128 Abs. 1 BV herzuleitenden finanziellen Verpflichtungen der öffentlichen Hand können immer nur unter dem Vorbehalt des haushaltsmäßig Möglichen stehen (vgl. VerfGH 24, 1/25; BVerfGE 33, 303/333 ff.; Meder, RdNr. 1 zu Art. 28).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83
    Der weite Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muß (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. VerfGH 29, 33/37; 36, 25/36 f.; BVerfGE 39, 148/153; 49, 280/283; Meder, RdNrn. 6 und 7 zu Art. 118).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83
    Der weite Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muß (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. VerfGH 29, 33/37; 36, 25/36 f.; BVerfGE 39, 148/153; 49, 280/283; Meder, RdNrn. 6 und 7 zu Art. 118).
  • VerfGH Bayern, 15.12.1976 - 56-IX-76

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83
    Die Vorschriften dieses Gesetzes wurden wiederholt geändert (vgl. dazu im einzelnen die Darstellung in VerfGH 29, 244/256 ff.).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VerfGH Bayern, 27.07.1984 - 17-VII-83
    Sie haben auch ein Recht zur Wahl zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten oder zugelassenen Schulformen, das nicht mehr als notwendig begrenzt werden darf (VerfGH 36, 25/34; BVerfGE 34, 165/183/185 ; 59, 360/379 ; Meder, RdNrn. 3 und 4 zu Art. 130).
  • VerfGH Bayern, 28.10.2004 - 8-VII-03
    Die Abgrenzung eines begünstigten Personenkreises ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn vertretbare Gründe dafür bestehen und wenn der Gesetzgeber willkürliche Privilegierungen und Diskriminierungen vermeidet, den Kreis der Begünstigten also gerecht abgrenzt (VerfGH vom 27.7.1984 = VerfGH 37, 126/133; VerfGH vom 20.4.1990 = VerfGH 43, 81/84).

    Für diese Differenzierung lassen sich sachliche Gründe anführen, die bei Beachtung des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers einer Überprüfung am Maßstab des Gleichheitsgrundsatzes standhalten (vgl. VerfGH vom 27.7.1984 = VerfGH 37, 126/133).

    Dem Gesetzgeber kann bei der Regelung der Schulwegkosten im Rahmen des Art. 118 Abs. 1 BV nicht auferlegt werden, alle Härten auszugleichen, die Folge tatsächlicher Gegebenheiten sind (VerfGH vom 27.7.1984 = VerfGH 37, 126/134; VerfGH vom 25.1.1990).

    Hinsichtlich der Kostentragung für die notwendige Beförderung auf dem Schulweg kann nichts anderes gelten (VerfGH vom 27.7.1984 = VerfGH 37, 126/131; Meder, RdNr. 4 zu Art. 129).

  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Allerdings darf eine Gruppe von Normadressaten im Verhältnis zu einer anderen Gruppe von Normadressaten nicht anders behandelt werden, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 27.7.1984 = VerfGH 37, 126/132 f.; VerfGH vom 15.4.1987 = VerfGH 40, 45/50 f.; VerfGH vom 25.1.1990 = VerfGH 43, 1/8; VerfGH vom 20.4.1990 = VerfGH 43, 81/84; VerfGH 60, 167/171).

    Denn diese Verfassungsbestimmung sichert, ebenso wenig wie Art. 129 BV für den Bereich der Volksschule, kein allgemeines Recht der Schüler bzw. ihrer Eltern auf Kostenfreiheit des Schulwegs (VerfGH 37, 126/131; 43, 81/85; Meder, RdNr. 4 zu Art. 129; vgl. auch BVerwG vom 4.2.1982 = DVBl 1982, 729 zu Art. 7 Abs. 4 GG).

  • VerfGH Bayern, 09.10.2007 - 14-VII-06

    Schulgeldersatz bei Privatschulen

    Bei Bestimmungen über Leistungen des Staates, auf die der Bürger keinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch hat, ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach der Natur der Sache noch weiter als bei der gesetzlichen Regelung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 27.7.1984 = VerfGH 37, 126/133; VerfGH vom 20.4.1990 = VerfGH 43, 81/84; VerfGH vom 8.1.1997 = VerfGH 50, 1/8; VerfGH vom 13.1.2000 = VerfGH 53, 1/13; VerfGH vom 28.10.2004 = VerfGH 57, 156/158).

    Die in Art. 47 Abs. 3 BaySchFG getroffene Regelung bewegt sich im Rah­men des gesetzgeberischen Ermessens, das dort, wo es nicht um Eingriffe, sondern um die Gewährung von Leistungen geht, besonders ausgeprägt und einer verfassungsgerichtlichen Prüfung, ob es eine bessere Lösung gegeben hätte, entzogen ist (VerfGH vom 3.3.1983 = VerfGH 36, 25/36; VerfGH 37, 126/133; VerfGH vom 7.11.1984 = VerfGH 37, 148/160; VerfGH vom 25.1.1990 = VerfGH 43, 1/8; VerfGH 57, 156/158; Meder, RdNr. 19 zu Art. 118).

  • VerfGH Bayern, 17.11.1994 - 96-IX-94
    Ferner ist es Sinn und Zweck des Art. 73 BV, ausgabenwirksame Gesetze weitgehend dem parlamentarischen Gesetzgeber zuzuweisen, da allein dieser alle Einnahmen und notwendigen Ausgaben insgesamt im Blick hat, diese unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben der Verfassung (Art. 78, 79 BV) und des Vorbehalts des Möglichen (vgl. VerfGH 37, 126/131; 38, 16/27; 38, 152/160 f.) sowie eines von ihm demokratisch zu verantwortenden Gesamtkonzepts in eine sachgerechte Relation zueinander setzen kann und für den Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben sorgen muß, etwa durch höhere Kreditaufnahmen oder durch Steuererhöhungen.
  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

    Auch Art. 128 und Art. 129 Abs. 2 BV lässt sich kein Gebot des Inhalts entnehmen, dass der Staat für die kostenlose Beförderung der Schüler auf dem Schulweg zu sorgen hätte (BayVerfGH, E.v. 27.7.1984 - Vf. 17-VII-83 - VerfGH n.F. 37, 126/131 f.).
  • VerfGH Bayern, 25.01.1990 - 2-VII-88

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Soweit sich Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs nicht auf die berufsschulpflichtigen Berufsschüler bezieht, kann in vollem Umfang auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 27.07.1984 (VerfGH 37, 126/130 ff. = BayVBl. 1985, 14 ff.) Bezug genommen werden.

    Für diese berufsschulberechtigten Schüler gilt entsprechend, was in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 27.07.1984 (VerfGH 37, 126 ff. = BayVBl. 1985, 14 ff.) für die Gymnasiasten der Oberstufe und oben in Abschnitt V.1.

    Insoweit wird auf die Gründe der Entscheidung vom 24.07.1984 (VerfGH 37, 126/131 f. = BayVBl. 1985, 14 ff.) verwiesen.

  • VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
    Eine Gruppe von Normadressaten darf im Verhältnis zu einer anderen Gruppe von Normadressaten nicht anders behandelt werden, wenn zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. VerfGH 37, 126/132 f. = BayVBl. 1985, 14/15; 40, 45/50 f. = BayVBl. 1987, 458/459).

    Aus der Bayerischen Verfassung ergibt sich kein allgemeiner Anspruch auf Subventionierung von Ausbildungskosten (vgl. VerfGH 37, 126/131 f. = BayVBl. 1985, 14/15; 40, 45/50 = BayVBl. 1987, 458/459; vgl. auch HessStGH, NVwZ 1984, 788/789; BVerwG, NVwZ 1982, 441).

  • VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00

    Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß

    Im Übrigen steht es in der Entscheidung des Normgebers, in welchem Umfang er im Rahmen seines Gestaltungsspielraums unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel der öffentlichen Hand und anderer gleichrangiger Staatsaufgaben soziale Hilfen oder Vergünstigungen gewähren will (vgl. VerfGH 37, 126/132; 49, 79/95).
  • VGH Bayern, 03.12.2010 - 7 ZB 10.1843

    Interessenabwägung des Aufgabenträgers bei mehreren

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass kein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf kostenfreien Transport zur Schule besteht (VerfGH vom 27.7.1984 VerfGH 37, 126/131, vom 28.10.2004 VerfGH 57, 156/160 f. und vom 7.7.2009 BayVBl 2010, 76/77).

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass kein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf kostenfreien Transport zur Schule besteht (VerfGH vom 27.7.1984 VerfGH 37, 126/131, vom 28.10.2004 VerfGH 57, 156/160 f. und vom 7.7.2009 BayVBl 2010, 76/77).

  • VerfGH Bayern, 21.05.2014 - 7-VII-13

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen der Grundschulordnung

    Die Freiheitsrechte und deren unterschiedlicher Gebrauch führen zwangsläufig zu tatsächlicher Ungleichheit, die im Sinn einer "Präponderanz der Freiheit" hinzunehmen ist (Lindner, a. a. O., vor Art. 98 Rn. 37; VerfGH vom 27.7.1984 VerfGHE 37, 126/134).
  • VGH Bayern, 03.12.2010 - 7 ZB 10.2368

    Notwendigkeit der Schülerbeförderung; Interessenabwägung des Aufgabenträgers bei

  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen

  • VerfGH Bayern, 15.04.1994 - 6-VII-92

    Überprüfung der Bestimmungen zur Begrenzung des Sarghöchstgewichts und der

  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 7 N 08.2065

    Auflösung einer Sprachförderschule ist rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe

  • VG Augsburg, 17.04.2007 - Au 3 K 06.207

    Landkreis will weitere 1,4 Millionen Euro vom Staat für Schülerbeförderung

  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

  • VG Augsburg, 27.07.2010 - Au 3 K 09.1438

    Schulwegkostenfreiheit; Gestaltungs- und Organisationsermessen des

  • VG Ansbach, 02.02.2023 - AN 2 K 22.00558

    Schülerbeförderung, Objektive Möglichkeit der Nutzung des ÖPNV,

  • VG München, 06.12.2022 - M 3 K 20.4135

    Schulwegkostenerstattung in Bayern: Keine Verzichtsmöglichkeit bezüglich der

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 14.814

    Übernahme fiktiver Schulwegkosten

  • VG Bayreuth, 23.03.2015 - B 3 K 14.841

    Notwendigkeit der Schülerbeförderung

  • VGH Bayern, 31.03.2009 - 7 C 09.664

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Schulbesuch; Beförderungskosten;

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271

    Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung

  • VG Würzburg, 20.08.2014 - W 2 K 14.125

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule;

  • VG Augsburg, 11.02.2014 - Au 3 K 13.1792

    Schulwegkosten; Gymnasium; Einführungsklasse; nächstgelegene Schule; zweite

  • VG Augsburg, 15.01.2013 - Au 3 K 11.1963

    Kostenfreiheit des Schulwegs; Außerbayrische (baden-württembergische) Schule;

  • VG Ansbach, 17.09.2021 - AN 2 K 21.01093

    Nächstgelegene Schule, Beförderungskosten, verbundweit gültiges Jahresticket zum

  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 2 K 20.1737

    Nächstgelegene Schule, Beförderungskosten, verbundweit gültiges Jahresticket zum

  • VG Augsburg, 01.03.2011 - Au 3 K 10.1887

    Schulwegkostenfreiheit; nächstgelegene Schule; Zulässigkeit eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht