Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92, 92-III-92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges
- nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 07.07.1993 - 89-III-92
- VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92, 92-III-92
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Papierfundstellen
- VerfGH 47, 1
Wird zitiert von ... (50)
- VerfGH Bayern, 29.08.1997 - 8-VII-96
Kommunaler Bürgerentscheid
Dafür bedarf er der Information über die zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe und über die Argumente, die dafür und dagegen vorgebracht werden (vgl. VerfGH 47, 1/15).Die Bayerische Verfassung geht davon aus, daß die Bürger bei der Volksgesetzgebung ihre Stimmabgabe von der eigenen Beurteilung des zur Entscheidung gestellten Gesetzesvorhabens abhängig machen und sich - wenn Unklarheiten bestehen - hierzu, auch zu den Abstimmungsalternativen, selbst ausreichend informieren (vgl. VerfGH 47, 1/16; für das Wahlrecht entsprechend VerfGH 37, 19/23; 46, 21/33).
Daß in der Benachrichtigung das Wort "Wahl" (Wähler, Wählerverzeichnis, Briefwahl, Wahlschein) verwendet wurde, berücksichtigt allerdings nicht, daß ein Volksentscheid etwas grundsätzlich anderes ist als eine Wahl (VerfGH 47, 1/13).
- VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
Diese durch den (bundesstaatlichen) Verfassungsgrundsatz "pacta sunt servanda" (BVerfGE 34, 216/231; BVerwGE 50, 137/145) sanktionierte Bindung, die auch den Bayerischen Landtag an einer dem Vertrag zuwiderlaufenden Gesetzgebung hindert, steht in einem unvermeidbaren Spannungsverhältnis zu dem aus Art. 2 BV, Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG abzuleitenden Grundsatz, dass es in einer Demokratie nur - durch Wahlen legitimierte - Herrschaft auf Zeit geben kann (vgl. BVerfG vom 18.4.1989 BVerfGE 79, 311/343; VerfGH vom 19.1.1994 VerfGHE 47, 1/13 f.;… Böckenförde in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. II, 3. Aufl. 2004, § 24 Rn. 50 f.; Zacher, BayVBl 1971, 321/324; Vedder, Intraföderale Staatsverträge, S. 336 f.;… Fulda, Demokratie und pacta sunt servanda, 2002, S. 7). - VerfGH Bayern, 17.09.1999 - 12-VIII-98
Abschaffung des Bayerischen Senats
Verfassungsgerichtshofs vom 19.01.1995 (VerfGH 47, 1 ff.).Die anderen am Volksgesetzgebungsverfahren beteiligten Organe können durch ihre Beratungen und Stellungnahmen - jedenfalls im eigentlichen, hier maßgebenden Gesetzgebungsverfahren - zwar unter Beachtung des Sachlichkeitsgebots (vgl. VerfGH 47, 1) ihre Auffassungen darlegen.
Nach den hier übertragbaren Grundsätzen des Wahlprüfungsverfahrens können bei der Überprüfung einer Stimmrechtsordnung nur solche Fehler bedeutsam sein, die für die Ergebnisfeststellung des konkreten Abstimmungsvorgangs von Einfluß sind oder sein können (vgl. VerfGH 47, 1/12; BVerfGE 37, 84/89).
Es erschöpft sich darin, die mit der Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheids vom 8. Februar 1998 befaßten oder am Ausgang der Abstimmung interessierten kommunalen Stellen nochmals auf die Vorgaben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (Entscheidung vom 19. Januar 1994, VerfGH 47, 1 ff.) in bezug auf die meinungsbildende Vorbereitung von Abstimmungen unter dem Blickwinkel des Neutralitätsgebots, des Sachlichkeitsgebots (Objektivitätsgebots) und des Beeinflussungsverbots hinzuweisen und eine unzulässige unmittelbare Abstimmungsempfehlung kommunaler Amtsträger zu unterbinden.
Die Bayerische Verfassung geht bei der unmittelbaren Volksgesetzgebung davon aus, daß mündige und verantwortungsbewußte Bürger ihre Stimmabgabe von der eigenen Beurteilung der zur Entscheidung gestellten Gesetzesvorhaben abhängig machen und sich hierzu entsprechend informieren (vgl. VerfGH 47, 1/16 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16
Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien
Betroffen wären vorliegend neben dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl - die Möglichkeit, Wahlvorschläge zu unterbreiten, muss jeder Partei oder Wählergruppe offenstehen, die nicht unter Art. 15 BV bzw. Art. 21 Abs. 2 GG fällt - die Grundsätze der Chancengleichheit (Wahlgleichheit) und der Wahl(vorschlags) freiheit sowie das damit eng verbundene, aus Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 BV abzuleitende Neutralitätsgebot, das dem Staat untersagt, bei Wahlen und deren Vorbereitung bestimmte Parteien, Wählergruppen oder Kandidaten zu unterstützen (vgl. VerfGH vom 19.1.1994 VerfGHE 47, 1/12 m. w. N). - VerfGH Bayern, 17.02.2005 - 99-III-03
Gültigkeit der Landtagswahl 2003
Im Verfahren nach Art. 48 VfGHG findet also weder eine uneingeschränkte Prüfung von Amts wegen statt noch wird unabhängig vom Vorbringen des Antragstellers die gesamte Wahl überprüft (vgl. VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/11 f.).Den Staatsorganen ist es danach versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbesondere durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen (VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/12; BVerfG vom 2.3.1977 = BVerfGE 44, 125; BVerfG vom 23.2.1983 = BVerfGE 63, 230/243).
Kommunale Wahlbeamte brauchen ihr Amt nicht zu verleugnen, auch wenn sie als politisch engagierte Bürger auftreten (VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/20; vgl. auch BVerwG vom 8.7.1966 = BVerwGE 24, 315/320; BVerwG vom 29.5.1973 = DÖV 1974, 388 f.; VG Osnabrück vom 23.4.2002 Az . 1 A 126/01; Studenroth in AöR 125, 257/274).
Das politische Engagement von Amtsträgern würde unter Verletzung ihrer Freiheitsrechte in unzulässiger Weise eingeengt, wenn es ihnen untersagt wäre, im Rahmen privater Wahlwerbung ihre bisherige berufliche bzw. ehrenamtliche Tätigkeit anzugeben (vgl. VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/20; BVerwG vom 8.7.1966 = BVerwGE 24, 315/320).
Nach dem für die Wahlprüfung geltenden Erheblichkeitsgrundsatz führt ein Wahlrechtsverstoß nur dann zur Ungültigkeit der Wahl, wenn die beanstandete Werbung die konkrete Mandatsverteilung beeinflusst haben könnte (vgl. VerfGH vom 19.1.1994 = VerfGH 47, 1/12; BVerfG vom 3.6.1975 = BVerfGE 40, 11/29).
- VG München, 19.01.2015 - M 7 E 15.136
Einstweilige Anordnung; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; …
Soweit es um Äußerungen eines Hoheitsträgers geht, ist - ungeachtet der Anspruchsgrundlage für das Unterlassungsbegehren und des Inhalts der angegriffenen Äußerung - rechtswegentscheidend, ob die Äußerungen amtlichen Charakter haben bzw. in amtlicher Eigenschaft abgegeben worden sind und daher der Gemeinde zuzurechnen sind oder in keinem funktionalen Zusammenhang mit hoheitlicher Aufgabenerfüllung stehen (BGH, U. v. 28. Februar 1978 - VI ZR 246/76 - juris Rn 12; BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89-III-92, Vf. 92-III-92 - juris Rn 107; HessVGH, B. v. 13. Juni 2012 - 8 E 1067/12 - juris Rn 2 u. B. v. 14. Juni 2012 - 8 E 1101/12 - juris Rn 16; BayVGH, B. v. 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2145 - juris Rn 9 u. B. v. 11. März 2013 - 4 C 13.400 - juris Rn 3 f.;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 40 Rn 83).Auch wenn man in Rechnung stellt, dass beim Handeln eines Oberbürgermeisters eine strikte Trennung der amtlichen Sphäre von der des Parteipolitikers und der der politisch handelnden Privatperson kaum möglich ist (vgl. BVerfG, B. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 - juris Rn 54), dass es einem Amtsinhaber nicht verwehrt ist, am politischen Meinungskampf teilzunehmen (…BVerfG, aaO, Rn 50) und dabei auch auf sein Amt hinzuweisen (BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89-III-92, Vf. 92-III-92 - juris Rn 107), ist der beanstandete Aufruf nach den Gesamtumständen dem amtlichen Bereich zuzuordnen.
- VerfGH Bayern, 31.03.2000 - 2-IX-00
Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Faire Volksrechte im Land"
Den Akten der Volksgesetzgebung kommt kein höherer Rang zu als denen der parlamentarischen Gesetzgebung; ein vom Volk beschlossenes Gesetz kann in verfassungsrechtlich zulässiger Weise durch ein Parlamentsgesetz wieder geändert oder aufgehoben werden (VerfGH 47, 1/16; Meder, RdNr. 1 zu Art. 72).Im Volksgesetzgebungsverfahren werden die an der Abstimmung teilnehmenden Staatsbürger als gesetzgebendes Staatsorgan tätig und entscheiden über Sachfragen (vgl. VerfGH 47, 1/13).
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Müllkonzept
gegen die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 19. Januar 1994 - Vf. 89-III-92, Vf. 92-III-92 -. - VerfGH Bayern, 21.11.2016 - 15-VIII-14
Regelungen über unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig
Das Parlament bezieht seine demokratische Legitimation durch die periodisch wiederkehrenden Wahlen (VerfGH vom 19.1.1994 VerfGHE 47, 1/13; vom 31.3.2000 VerfGHE 53, 42/61). - VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04
Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"
Aus diesem - ohnehin für die Tätigkeit öffentlicher Verwaltung geltenden - Sachlichkeitsgebot folgt die Verpflichtung, dass mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiedergegeben werden müssen und Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und den sachlich gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen sowie auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen (vgl. zur verneinten Notwendigkeit, das Neutralitätsgebot bei Bürgerbegehren und -entscheiden beachten zu müssen, u.a. HessVGH, Beschl. v. 25.6.2004 - 8 TG 1169/04, DÖV 2004, 966; OVG Münster, Beschl. v. 16.12.2003 - 15 B 2455/03, NVwZ-RR 2004, 283 m.w.Nachw.; ebenso für das Volksgesetzgebungsverfahren nach Art. 71ff. BayVerf BayVerfGH, Entscheidung v. 19.1.1994 - Vf. 89-III-92 u. Vf. 92-III-92, NVwZ-RR 1994, 529).Das zu beachtende Sachlichkeitsgebot gilt im Übrigen nur, soweit staatliche oder kommunale Amtsträger Äußerungen oder Handlungen in amtlicher Eigenschaft gemacht oder vorgenommen haben (BayVerfGH, ebda.).Dementsprechend hat der BayVerfGH im Zusammenhang mit einem zur Abstimmung gestellten Volksentscheid kommunale Äußerungen zu dessen Gegenstand als durch das Informationsbedürfnis der Abstimmenden gerechtfertigt angesehen (BayVerfGH, Entscheidung vom 19.01.1994 - Vf. 89-III-92, Vf. 92-III-922; NVwZ-RR 1994, 529).
- VerfGH Bayern, 16.07.2019 - 41-IX-19
Keine Zulassung eines Volksbegehrens zum "Pflegenotstand" an Krankenhäusern
- VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10
Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den …
- VerfGH Bayern, 17.07.2018 - 28-IX-18
Unzulässigkeit eines Volksbegehrens zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in …
- VerfGH Bayern, 25.05.2007 - 15-VII-04
Rundfunkwerbung für Volksbegehren und Volksentscheide
- VerfGH Bayern, 17.11.2005 - 10-VII-03
Kein Koppelungsverbot beim nachgeschalteten Volksentscheid
- VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19
Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen …
- VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08
Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid …
- VGH Bayern, 25.09.2009 - 4 CE 09.2403
Sachlichkeitsgebot hindert nicht die Werbung für Ratsbegehren
- VGH Bayern, 29.11.1995 - 4 B 95.605
Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates bei einer Landratswahl
- Wahlprüfungsgericht Bremen, 21.12.2015 - 14 K 1330/15
Wahlprüfungsverfahren zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft vom 10. Mai 2015 - …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2015 - LVerfG 6/15
Unbegründeter Antrag auf Erlass einer eA - Keine Ungültigerklärung der Abstimmung …
- VerfGH Bayern, 10.06.2013 - 19-VII-11
Konkurrierende Bürgerentscheide: keine verfassungsrechtliche Pflicht zur …
- VGH Hessen, 02.08.2023 - 8 A 616/18
Bürgermeisterabwahl
- VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188
Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit, …
- VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig
- VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 173/11
Erfolgloser Einspruch (
- VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671
Wahl des ersten Bürgermeisters der Stadt Vilseck muss wegen Verletzung der …
- VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 92-III-92
Gültigkeit eines Volksentscheides über Abfallrecht in Bayern; Bei Wahlen geltende …
- VG München, 07.02.2014 - M 7 E 14.383
Einstweilige Anordnung; amtliche Verbreitung von Informationsmaterial; …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 5/11
- VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99
Einspruch wegen verfahrensmäßiger Unregelmäßigkeiten bei Durchführung des …
- OLG Dresden, 22.12.2022 - 4 W 705/22
Für Klagen wegen einer das Persönlichkeitsrecht eines Dritten beeinträchtigenden …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 6/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 7/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 1/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 5/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 6/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 3/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 4/12
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 9/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 4/11
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 8/11
- VG Cottbus, 20.12.2016 - 4 L 643/16
Einstweiliger Rechtsschutz im Kommunalrecht
- VG München, 18.03.2015 - M 7 K 14.3011
Klage wegen Unterlassung amtlicher Äußerungen unbegründet wegen fehlender …
- VG Stuttgart, 16.11.2011 - 7 K 4075/11
Zur Frage der Verletzung organschaftlicher Rechte eines einzelnen Gemeinderats …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 2/12
- VG Bremen, 20.05.2019 - 1 V 971/19
Kommunalwahlrecht - Bürgerentscheid; Öffentlichkeitsarbeit; Volksbegehren; …
- StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 3/11
- VG München, 26.02.2014 - M 7 E 14.546
Verweisung an das Amtsgericht
- VG Ansbach, 11.12.2012 - AN 4 K 12.01187
Unterlassensanspruch hinsichtlich Äußerungen eines ersten Bürgermeisters in …