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   VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96   

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VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96 (https://dejure.org/1996,1648)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.10.1996 - VerfGH 54/96 (https://dejure.org/1996,1648)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 (https://dejure.org/1996,1648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Fachgerichte für die Auslegung einfachgesetzlicher Normen bei grundrechtsrelevanter Auswirkung durch unterschiedliche Normauslegung; Abwägung der Belange von Lehre, Wissenschaft und Forschung mit staatlichen Belangen bei unmittelbarer Aufhebung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Fachgerichte für die Auslegung einfachgesetzlicher Normen bei grundrechtsrelevanter Auswirkung durch unterschiedliche Normauslegung; Abwägung der Belange von Lehre, Wissenschaft und Forschung mit staatlichen Belangen bei unmittelbarer Aufhebung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 21 Satz 1; VerfGHG § 49 Abs. 2 Satz 1; Haushaltsstrukturgesetz 1996 Art. II § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 3 Nrn. 2, 3 und 6

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2590 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 792
  • JR 1997, 421
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
    Daraus folgt, daß der betreffenden Hochschule Gelegenheit gegeben werden muß, sich nach fundierter Vorbereitung unter Einschaltung der zuständigen Hochschulorgane zu der geplanten Maßnahme sachgerecht zu äußern und ihre Auffassung zur Geltung zu bringen (wie Urteil vom 22. Oktober 1996 - VerfGH 44/96 - LVerfGE 5, 37).

    a) Die Verfassungsbeschwerde ist begründet, soweit die Beschwerdeführerin die Verfassungswidrigkeit von Art. 11 § 2 Abs. 1 Nr. 1 HStrG 96 geltend macht.Dies hat der Verfassungsgerichtshof auf Antrag von 63 Mitgliedern des Abgeordnetenhauses von Berlin in dem am 22. Oktober 1996 im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle (Art. 84 Abs. 2 Nr. 2 VvB, § 14 Nr. 4 VerfGHG) verkündeten Urteil (VerfGH 44/96) festgestellt.

    Zwar besteht zwischen Lehrangebot und Lehrinhalt einerseits sowie vorhandenen Studiengängen andererseits tatsächlich ein enger sachlicher Zusammenhang, so daß durch die Aufhebung eines Studiengangs der Bereich der Wissenschaftsfreiheit berührt wird (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1996 - VerfGH 44/96) Das gleiche gilt indessen nicht auch für eine Reduzierung der jeweiligen Aufnahmekapazität.

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
    Eine derartige Vorklärung durch die Fachgerichte ist namentlich dort von Bedeutung, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung einfachrechtlicher Fragen voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 - BVerfGE 86, 382 ), d.h. wo eine Vorschrift verschiedene Auslegungen zuläßt, die unterschiedliche Auswirkungen auf das jeweils in Rede stehende Grundrecht haben können (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. BVerfG, Beschluß vom 31. Mai 1995 - 1 BvR 1379, 1413/94 - BVerfGE 93, 85 ).

    Das Vorliegen einer allgemeinen Bedeutung ist nämlich nur ein Moment im Rahmen der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die aufgrund der "Kann"-Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG vorzunehmen ist (vgl. ebenso zum Bundesrecht BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 - a.a.O., S. 388).

  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 5/94

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Naturschutzrecht; Beschwerdefrist

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
    Danach obliegt es vorrangig den Fachgerichten, einfachrechtliche Vorschriften auszulegen und die zur Anwendung dieser Vorschriften erforderlichen Ermittlungen vorzunehmen (vgl. u.a. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94 - LVerfGE 2, 170 ).
  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
    Bei der Reduzierung einer Aufnahmekapazität handelt es sich grundsätzlich nicht um einen qualitativen, die Wissenschaftsfreiheit berührenden, sondern um einen sozusagen quantitativen Schnitt im Vorfeld der Wissenschaftsfreiheit, der den Schutzbereich des Art. 21 Satz 1 VvB erst erreicht, wenn er bei wertender Betrachtungsweise (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfG, Beschluß vom 20. Oktober 1982 - 1 BvR 1470/80 - BVerfGE 61, 260 ) von derartigem Ausmaß ist, daß er in seinen Auswirkungen einer Einstellung des betreffenden Studiengangs nahe kommt.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.1992 - VerfGH 5/91

    Prüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs - Erhöhung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
    Bei diesem Ergebnis kann dahingestellt bleiben, ob und wie weit der Verfassungsgerichtshof die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin im Verhältnis zu der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu überprüfen hätte, wenn ernsthafte Zweifel an der Gesetzgebungsbefugnis des Landes Berlin bestünden (vgl. dazu NRWVerfGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 5/91 - NVwZ 1993, 57 , sowie BayVerfGH, Entscheidung vom 27. März 1992 - Vf 8/VII 89 - BayVerfGH 45, 33 ).
  • VerfGH Bayern, 27.03.1992 - 8-VII-89
    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
    Bei diesem Ergebnis kann dahingestellt bleiben, ob und wie weit der Verfassungsgerichtshof die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin im Verhältnis zu der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu überprüfen hätte, wenn ernsthafte Zweifel an der Gesetzgebungsbefugnis des Landes Berlin bestünden (vgl. dazu NRWVerfGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 5/91 - NVwZ 1993, 57 , sowie BayVerfGH, Entscheidung vom 27. März 1992 - Vf 8/VII 89 - BayVerfGH 45, 33 ).
  • EG Freiburg, 05.08.1991 - 5/91
    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
    Bei diesem Ergebnis kann dahingestellt bleiben, ob und wie weit der Verfassungsgerichtshof die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin im Verhältnis zu der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zu überprüfen hätte, wenn ernsthafte Zweifel an der Gesetzgebungsbefugnis des Landes Berlin bestünden (vgl. dazu NRWVerfGH, Urteil vom 19. Mai 1992 - 5/91 - NVwZ 1993, 57 , sowie BayVerfGH, Entscheidung vom 27. März 1992 - Vf 8/VII 89 - BayVerfGH 45, 33 ).
  • VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 7/95

    Keine Grundrechtsfähigkeit der Studentenschaft hinsichtlich ihrer gesetzlich

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
    Die Beschwerdeführerin ist Trägerin dieses Grundrechts und als solche gemäß § 49 Abs. 1 VerfGHG ungeachtet dessen zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde befugt, daß sie rechtlich eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist (vgl. Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - Abdruck S. 1 ).
  • BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94

    Universitätsgesetz NRW

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 54/96
    Eine derartige Vorklärung durch die Fachgerichte ist namentlich dort von Bedeutung, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung einfachrechtlicher Fragen voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 - BVerfGE 86, 382 ), d.h. wo eine Vorschrift verschiedene Auslegungen zuläßt, die unterschiedliche Auswirkungen auf das jeweils in Rede stehende Grundrecht haben können (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. BVerfG, Beschluß vom 31. Mai 1995 - 1 BvR 1379, 1413/94 - BVerfGE 93, 85 ).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    Zwar sind die Beschwerdeführerinnen ungeachtet ihres Status als juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BerlHG) grundsätzlich zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde befugt, da sie sich als Hochschulen auf das durch Art. 21 Satz 1 VvB geschützte Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit berufen können (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 und 1. November 2004 - VerfGH 210/03 - LVerfGE 15, 34 ).

    a) Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende und auch auf unmittelbar gegen Gesetze gerichtete Verfassungsbeschwerden anwendbare (Urteil vom 1. November 2004, a. a. O., S. 45) Subsidiaritätsgrundsatz verpflichtet den jeweiligen Beschwerdeführer - auch in Fällen unmittelbarer Betroffenheit durch eine Norm (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 90, 128 ; Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 - juris) -, über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus - ein solcher ist gegen die gesetzlichen Regelungen nicht eröffnet - alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten vor den Fachgerichten zu ergreifen, um vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde eine Grundrechtsverletzung zu verhindern bzw. deren Korrektur zu erwirken (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 - LVerfGE 16, 29 ; Urteil vom 31. Oktober 1996, a. a. O., S. 53; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; 90, 128 ).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt danach insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt (Urteile vom 31. Oktober 1996, a. a. O., 12. Juli 2001, a. a. O. und 1. November 2004, a. a. O., S. 45; Beschluss vom 13. April 2005 - VerfGH 214/03 - juris Rn. 13; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006, a. a. O.).

    Hierzu hat der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden, dass eine Festlegung der Aufnahmekapazität keinen bestimmenden Einfluss auf Lehrangebot und Lehrinhalt hat und demzufolge grundsätzlich nur einen quantitativen Schnitt im Vorfeld der Wissenschaftsfreiheit darstellt (Urteil vom 31. Oktober 1996, a. a. O., S. 56).

    (2) Greift die gesetzliche Bestimmung einer "allgemeinen Masterstudiumsberechtigung" danach nicht gezielt in den Kernbereich der Wissenschaftsfreiheit ein, ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sie bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise - ungeachtet ihrer anderen Ausrichtung - in ihren Auswirkungen einen unmittelbaren Bezug zum von Art. 21 Satz 1 VvB geschützten Bereich erreicht (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1996, a. a. O., S. 56; Hailbronner, WissR 29 [1996], 1 ).

    Insoweit dient der Grundsatz der Subsidiarität einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen den Fachgerichten und dem Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 31. Oktober 1996, a. a. O., S. 53) und trägt dazu bei, die besondere Funktion und die Funktionsfähigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit zu erhalten (Urteil vom 1. November 2004, a. a. O., S. 45; zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 122 ; 86, 382 ; BVerfG, NVwZ 2000, 1407 ).

    f) Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Wahrnehmung der fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Dieser in § 49 Abs. 2 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz findet auch bei Verfassungsbeschwerden Anwendung, die sich unmittelbar gegen Rechtsnormen richten (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 -LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; 90, 128, ).
  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00

    Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher

    Die Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde kann sich nach diesen Grundsätzen daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).

    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

    Dieser Grundsatz findet auch bei Verfassungsbeschwerden Anwendung, die sich unmittelbar gegen Rechtsnormen richten (Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 und 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 -).

    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gilt (u.a.) ausnahmsweise nicht unter den Voraussetzungen des - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - a.a.O. und 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - a.a.O. ).

    Sie ist vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - a.a.O. ; Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - für das Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde: Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung

    Dieser in § 49 Abs. 2 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz findet auch bei Verfassungsbeschwerden Anwendung, die sich unmittelbar gegen Rechtsnormen richten (Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 sowie 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; 90, 128 ).

    Die Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges nach der - im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes sinngemäß anwendbaren - Vorschrift des § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 86, 382 ) sind demgegenüber nicht erfüllt.

    Auch sie wäre vielmehr nur ein Moment bei der Abwägung für und wider eine sofortige Sachentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (Beschluss vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 - Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 71, 305 ; 86, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 210/03

    Beschränkungen der autonomen Ausübung des universitären Promotionsrechts durch

    Sie können sich auf Art. 21 Satz 1 VvB berufen, der ebenso wie Art. 5 Abs. 3 GG das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verbürgt; sie sind Trägerinnen dieses Grundrechts (Beschluss vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 ; Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ).

    Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt, für die das Verfahren vor den Fachgerichten besser geeignet ist (Urteile vom 31. Oktober 1996, a.a.O., und vom 12. Juli 2001, a.a.O.; Beschlüsse vom 31. Juli 1998 - VerfGH 80/97 - LVerfGE 9, 33 und vom 29. Januar 2004 - VerfGH 143/00 -).

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 96/07

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde: Neuregelung der Inkompatibilität der

    Der Subsidiaritätsgrundsatz dient einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Verfassungsgerichtshof und den Fachgerichten (Urteil vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 ).
  • VerfGH Berlin, 31.10.1996 - VerfGH 47/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung des Studienganges Pharmazie

    Das hat der Verfassungsgerichtshof im einzelnen in dem am heutigen Tage ergangenen Urteil auf die Verfassungsbeschwerde der Freien Universität Berlin (VerfGH 54/96) dargelegt.

    Das hat der Verfassungsgerichtshof bereits in dem zuvor bezeichneten Urteil in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren VerfGH 54/96 entschieden.

  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 120/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit iSv Art

    b) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht der in § 49 Abs. 2 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität nicht entgegen, der auch bei Verfassungsbeschwerden Anwendung findet, die sich unmittelbar gegen Rechtsnormen richten (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 - LVerfGE 5, 49 und 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 - LVerfGE 12, 40 ; vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 69, 122 ; 90, 128 ).
  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

    Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 ; Urteile vom 31. Oktober 1996 - VerfGH 54/96 -, LVerfGE 5, 49 und 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 -, LVerfGE 12, 40 ).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05

    Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer

  • VerfGH Berlin, 23.10.2007 - VerfGH 128/07

    Wegen Nichterhebung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge iSv § 321a ZPO aus

  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 115/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren des einstweiligen

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 66/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 30/06

    Kein Verfassungsverstoß bei Entscheidung über Ausweisung eines "faktischen

  • VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00

    Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde der FU Berlin gegen

  • VerfGH Berlin, 26.05.2009 - VerfGH 43/09

    Wegen fehlender Durchführung des Hauptverfahrens aus Subsidiaritätsgründen

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05

    Wegen fehlender Substantiierung und aus Gründen der Subsidiarität unzulässige

  • VerfGH Berlin, 25.09.2019 - VerfGH 182/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 23 KitaFöG

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08

    Wegen nicht hinreichender Begründung und aus Subsidiaritätsgründen unzulässige

  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06

    Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 30/03

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Art 1 Abs 3 Verf BE kein mit der

  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung

  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 19 A/07

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 214/03
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