Weitere Entscheidung unten: VerfGH Berlin, 14.06.2014

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   VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14   

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VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14 (https://dejure.org/2014,15063)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.06.2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14 (https://dejure.org/2014,15063)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14 (https://dejure.org/2014,15063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer; Zulassung der Verfassungsbeschwerde vor Abschluss des Ausgangs- und Entschädigungsverfahrens allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen denkbar

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Kein Ausschluss vom Richteramt gem. § 16 Abs 1 Nr 2 VGHG BE in Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen überlanger Verfahrensdauer durch Stellungnahme im Entschädigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 748
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art 28 Abs. 2 Verf BE)

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 64/14
    In diesem Verfahren, das ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist, hatte die Präsidentin S. in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Sozialgerichts und damalige Prozessvertreterin des Landes Berlin im Mai und Juli 2012 Stellungnahmen abgegeben (vgl. hierzu den gleichzeitig ergehenden Beschluss im Verfahren VerfGH 91/14, 91 A/14).

    Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerdeführerin hierzu in dem als neue Verfassungsbeschwerde geführten Verfahren VerfGH 91/14 darauf hin, dass in diesem Verfahren ein Ausschluss der Präsidentin S. von der Ausübung ihres Amts als Verfassungsrichterin in Betracht komme.

    In diesem Verfahren ist die Präsidentin nicht von Amts wegen tätig geworden, sondern nur in dem Entschädigungsverfahren vor dem 37. Senat (vgl. hierzu den gleichzeitig ergehenden Beschluss im Verfahren VerfGH 91/14, 91 A/14).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen überlange

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 64/14
    Beim Landessozialgericht ist seit Anfang März 2012 ein weiteres Verfahren unter dem Aktenzeichen L 37 SF 37/12 EK VH anhängig, in dem die Beschwerdeführerin eine Entschädigung sowie die Feststellung der überlangen Verfahrensdauer des hier betroffenen Ausgangsverfahrens begehrt.
  • VerfGH Berlin, 13.11.2013 - VerfGH 24/11

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 64/14
    Der Ausschlussgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 2 VerfGHG ist stets in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen (vgl. Beschluss vom 13. November 2013 - VerfGH 24/11 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, BVerfGE 133, 163 = juris Rn. 6 m. w. N.; Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 18 Rn. 16).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12
    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 64/14
    Der Ausschlussgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 2 VerfGHG ist stets in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen (vgl. Beschluss vom 13. November 2013 - VerfGH 24/11 - abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12 -, BVerfGE 133, 163 = juris Rn. 6 m. w. N.; Heusch, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 18 Rn. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

    Am 25. Juni 2014 gingen Abschriften des Beschlusses des VerfGH vom 20. Juni 2014 in den Verfahren VerfGH 64/14, 64 A/14 ein.

    Weiter war hier - schon mit Blick auf die Einschätzung des VerfGH des Landes Berlin (Beschluss vom 20.06.2014 - VerfGH 64/14 und 64 A/14 - juris, Rn. 48) - als Zeit der Verzögerung dem Beklagten auch die Dauer des (erfolgreichen) Beschwerde- und Revisionsverfahrens vor dem BSG anzulasten, auch wenn dieser Zeitbedarf aus einer rechtsstaatlichen Ausgestaltung des Rechtsmittelsystems folgte (vgl. hierzu: BVerfG, Beschlüsse vom 05.02.2003 - 2 BvR 29/03 - juris, Rn. 9 f., vom 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03 - juris, Rn. 39).

  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 159/15

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs (Art. 7 VvB i. V. m. dem

    Auch in diesen Fällen kann das Gericht zu einer erhöhten Förderung des Verfahrens bis hin zu einer größtmöglichen Beschleunigung unter konsequenter Nutzung sämtlicher zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verpflichtet sein, etwa der strikten Überwachung einer zeitnahen, fristgebundenen Bearbeitung von Gutachtenaufträgen sowie dem Bemühen um gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen (Beschlüsse vom 16. Januar 2015, a. a. O., und vom 20. Juni 2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14 - Rn. 49; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009, a. a. O., juris Rn. 28, und vom 22. August 2013, a. a. O., juris Rn. 36).
  • VerfGH Berlin, 16.01.2015 - VerfGH 84/13

    Verletzung des Rechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch im

    Auch in diesen Fällen kann das Gericht zu einer erhöhten Förderung des Verfahrens bis hin zu einer größtmöglichen Beschleunigung unter konsequenter Nutzung sämtlicher zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verpflichtet sein, etwa der strikten Überwachung einer zeitnahen, fristgebundenen Bearbeitung von Gutachten sowie dem Bemühen um gerichtsinterne Entlastungsmaßnahmen (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2014 - VerfGH 64/14, 64 A/14 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 49; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009, a. a. O., juris Rn. 28, und vom 22. August 2013, a. a. O., juris Rn. 36).
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   VerfGH Berlin, 14.06.2014 - VerfGH 64/14   

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