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   VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97   

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VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 (https://dejure.org/1998,10342)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28.01.1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 (https://dejure.org/1998,10342)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 (https://dejure.org/1998,10342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • JR 1998, 505
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - (BVerwGE 100, 287), in dem es die grundsätzliche Möglichkeit einer Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft nach § 15 AuslG i.V.m. § 7 Abs. 1 AuslG anerkannt hat, betont, daß die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich vor der Einreise des Ausländers im Sichtvermerksverfahren einzuholen ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Februar 1996, a.a.O., S. 289).

    Der Ausländer ist in diesem Fall gemäß § 42 Abs. 1 AuslG zur Ausreise verpflichtet, und diese Pflicht ist - wie das Bundesverwaltungsgericht weiter ausführt nach § 42 Abs. 2 Satz 2 AuslG vollziehbar, da Widerspruch und Klage gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach § 72 Abs. 1 AuslG keine aufschiebende Wirkung haben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Februar 1996, a.a.O., S. 297).

    Sie stellt eine sachgerechte, durch diese verfassungsrechtliche - inhaltsgleich in Art. 12 Abs. 1 VvB enthaltene - Wertentscheidung und das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sichtvermerksvorschriften gerechtfertigte Differenzierung dar (vgl. zur Beschränkung der Geltung der § 17 ff. AuslG auf Familienangehörige: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Februar 1996, a.a.O., S. 295 f.; s. auch zur Verfassung von Berlin vom 1. September 1950, Beschluß vom 8. Februar 1995 - VerfGH 104/94 - LVerfGE 3, 10, 14: keine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit ehelichen Lebensgemeinschaften bei Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen).

  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
    Da der Beschwerdeführer hier eine Verletzung von Grundrechten gerade durch die Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren rügt, insbesondere eine Verletzung des Rechts auf Gehör, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgeräumt werden könnte, reicht es aus, daß der Rechtsweg im Eilverfahren erschöpft ist (Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19, 25 f. = NVwZ 1995, 784, insoweit dort nicht abgedruckt).

    a) Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs dient Art. 17 VvB, dessen sachlicher Schutzbereich sich im wesentlichen mit dem des Art. 11 Abs. 1 GG deckt (Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19, 24 = NVwZ 1995, 784 f.), als Grundlage der verfassungsrechtlichen Überprüfung ausländerrechtlicher Maßnahmen.

    Das Recht auf Freizügigkeit verlangt die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Gewahrung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994, a.a.O., sowie Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50, 54 ff.).

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
    Diese Möglichkeit, im Falle der Eheschließung die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise einzuholen, stellt eine verfassungsrechtlich zwar nicht gebotene (vgl. BVerfG NVwZ 1985, 260; BVerwGE 70, 54), aber auch nicht zu beanstandende Besserstellung von Eheleuten dar.
  • VerfGH Berlin, 08.02.1995 - VerfGH 104/94

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
    Sie stellt eine sachgerechte, durch diese verfassungsrechtliche - inhaltsgleich in Art. 12 Abs. 1 VvB enthaltene - Wertentscheidung und das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sichtvermerksvorschriften gerechtfertigte Differenzierung dar (vgl. zur Beschränkung der Geltung der § 17 ff. AuslG auf Familienangehörige: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Februar 1996, a.a.O., S. 295 f.; s. auch zur Verfassung von Berlin vom 1. September 1950, Beschluß vom 8. Februar 1995 - VerfGH 104/94 - LVerfGE 3, 10, 14: keine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit ehelichen Lebensgemeinschaften bei Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen).
  • BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
    Diese Möglichkeit, im Falle der Eheschließung die erforderliche Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise einzuholen, stellt eine verfassungsrechtlich zwar nicht gebotene (vgl. BVerfG NVwZ 1985, 260; BVerwGE 70, 54), aber auch nicht zu beanstandende Besserstellung von Eheleuten dar.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
    Soweit - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde auf Bundesrecht beruhende Entscheidungen der Berliner Gerichte sind, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr., u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169, 179 ff.).
  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
    b) Einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 VvB, der inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 1 GG den Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 17. Juni 1996 - VerfGH 4/96 -, LKV 1997, 93 zur Verfassung von Berlin vom 1. September 1950) sieht der Beschwerdeführer darin, daß die angefochtenen Entscheidungen den streitbefangenen Widerspruchsbescheid vollkommen neu interpretiert hätten, ohne ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
  • VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94

    Verletzung des Grundrechts auf Freizügigkeit durch sofortige Vollziehung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
    Das Recht auf Freizügigkeit verlangt die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Gewahrung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994, a.a.O., sowie Beschluß vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50, 54 ff.).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ff).
  • VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 25/99

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des effektiven Rechtsschutzes durch

    Vielmehr gebieten die in der Sache betroffenen Grundrechte - hier das im Umfang des bundesrechtlichen Mindeststandards des Art. 2 Abs. 1 GG auch Ausländern in Art. 17 VvB landesverfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Freizügigkeit (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 und vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50 ) - in Verbindung mit Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB zur Gewährung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 und vom 28. Januar 1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 - NVwZ-Beil. 1998, S. 41 ), daß sich die offensichtliche Unbegründetheit der Klage klar und eindeutig aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BVerfGE 65, 76 ff.; 71, 276 ; Beschluß vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 - NVwZ-Beil. 1997, S. 9 f. zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 78/98

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl und der Freizügigkeit durch unzureichend

    Vielmehr gebieten die in der Sache betroffenen Grundrechte - hier das im Umfang des bundesrechtlichen Mindeststandards des Art. 2 Abs. 1 GG auch Ausländern in Art. 17 VvB landesverfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Freizügigkeit (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 und vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50 ) - in Verbindung mit Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB zur Gewährung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 und vom 28. Januar 1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 - NVwZ-Beil. 1998, S. 41 ), daß sich die offensichtliche Unbegründetheit der Klage klar und eindeutig aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BVerfGE 65, 76 ff.; 71, 276 ; Beschluß vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 - NVwZ-Beil. 1997, S. 9 f. zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG).
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12 A/00

    Überprüfung einer auf AuslG § 47 Abs 1 gestützten zwingenden Ausweisung eines

    Das Recht auf Freizügigkeit verlangt die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Gewährung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1994, a.a.0., sowie Beschluss vom 28. Januar 1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 -).
  • VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 120/98

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl und der Freizügigkeit durch unzureichend

    Grundrechte - hier das im Umfang des bundesrechtlichen Mindeststandards des Art. 2 Abs. 1 GG auch Ausländern in Art. 17 VvB landesverfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Freizügigkeit (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 -VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 und vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50 ) - in Verbindung mit Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB zur Gewährung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 und vom 28. Januar 1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 - NVwZ-Beil. 1998, S. 41 ), daß sich die offensichtliche Unbegründetheit der Klage klar und eindeutig aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BVerfGE 65, 76 ff.; 71, 276 ; Beschluß vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 - NVwZ Beil. 1997, S. 9 f. :2 Abs. 1 GG).
  • VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12/00

    Anforderungen an eine Ausweisung eines libanesischen Staatsangehörigen bei

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