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   VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08, VerfGH 108/08   

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VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08, VerfGH 108/08 (https://dejure.org/2011,22187)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07.06.2011 - VerfGH 78/08, VerfGH 108/08 (https://dejure.org/2011,22187)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - VerfGH 78/08, VerfGH 108/08 (https://dejure.org/2011,22187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 95 Abs 2 Halbs 2 BVerfGG, § 45 Abs 1 StPO, § 45 Abs 2 S 1 StPO, § 410 Abs 1 StPO
    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien aus Art 15 Abs 1 Verf BE und Art 15 Abs 4 Verf BE durch Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafbefehlsverfahren durch Überspannung der Anforderungen an die Darlegung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.03.1995 - 2 BvR 2119/94

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Diese vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 40, 46 ; 54, 80, 83 f.>; BVerfG, NJW 1994, 1856; NJW 1995, 2544, 2545; 1997, 1770, 1771 m. w. N.; st. Rspr.) gelten auch für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB (Beschlüsse vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188, vom 15. November 2001 - VerfGH 113/01, 113 A/01 - Rn. 12 und 20. März 2007 - VerfGH 130/02 - Rn. 36).

    Zwar muss ein Wiedereinsetzungsantrag nach der Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur nicht nur Angaben über die versäumte Frist und den Hinderungsgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten; diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gemacht werden (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 338 sowie die Nachweise in BVerfG, NJW 1991, 351; NJW 1995, 2544).

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Daher fehlt ein schutzwürdiges Interesse des Beschwerdeführers, die Entscheidung verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, StraFo 2007, 370 u. 463).
  • BGH, 23.04.1996 - 1 StR 99/96

    Substantiierung eines Wiedereinsetzungsgesuchs - Verhandlungsunfähigkeit des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Zwar muss ein Wiedereinsetzungsantrag nach der Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Auffassung in der Literatur nicht nur Angaben über die versäumte Frist und den Hinderungsgrund, sondern auch über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten; diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gemacht werden (vgl. BGH, NStZ-RR 1996, 338 sowie die Nachweise in BVerfG, NJW 1991, 351; NJW 1995, 2544).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Diese vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 40, 46 ; 54, 80, 83 f.>; BVerfG, NJW 1994, 1856; NJW 1995, 2544, 2545; 1997, 1770, 1771 m. w. N.; st. Rspr.) gelten auch für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB (Beschlüsse vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188, vom 15. November 2001 - VerfGH 113/01, 113 A/01 - Rn. 12 und 20. März 2007 - VerfGH 130/02 - Rn. 36).
  • BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Diese vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 40, 46 ; 54, 80, 83 f.>; BVerfG, NJW 1994, 1856; NJW 1995, 2544, 2545; 1997, 1770, 1771 m. w. N.; st. Rspr.) gelten auch für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB (Beschlüsse vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188, vom 15. November 2001 - VerfGH 113/01, 113 A/01 - Rn. 12 und 20. März 2007 - VerfGH 130/02 - Rn. 36).
  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 18/08

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Das ergibt sich unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 49 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG -) daraus, dass der Beschwerdeführer keine Grundrechtsverletzung durch das Amtsgericht rügt, die nicht im Verfahren der sofortigen Beschwerde korrigierbar gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 21. April 2009 - VerfGH 18/08 - wie alle zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 6 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 113/01
    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Diese vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 40, 46 ; 54, 80, 83 f.>; BVerfG, NJW 1994, 1856; NJW 1995, 2544, 2545; 1997, 1770, 1771 m. w. N.; st. Rspr.) gelten auch für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB (Beschlüsse vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188, vom 15. November 2001 - VerfGH 113/01, 113 A/01 - Rn. 12 und 20. März 2007 - VerfGH 130/02 - Rn. 36).
  • VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 5/09

    Anhörungsrügenbeschlüsse sind nicht mit der Verfassungsbeschwerde angreifbar

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Daher fehlt ein schutzwürdiges Interesse des Beschwerdeführers, die Entscheidung verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2009 - VerfGH 5/09 - Rn. 2 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, StraFo 2007, 370 u. 463).
  • BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Der Grundsatz, dass bei der Anwendung und Auslegung der §§ 44 ff. StPO die Anforderungen an das nicht überspannt werden dürfen, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um die Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl zu erhalten, gilt auch für die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW-RR 1994, 316).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 457/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08
    Diese vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 40, 46 ; 54, 80, 83 f.>; BVerfG, NJW 1994, 1856; NJW 1995, 2544, 2545; 1997, 1770, 1771 m. w. N.; st. Rspr.) gelten auch für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB (Beschlüsse vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188, vom 15. November 2001 - VerfGH 113/01, 113 A/01 - Rn. 12 und 20. März 2007 - VerfGH 130/02 - Rn. 36).
  • VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 37/96

    Verwerfung der Wiedereinsetzung und des Einspruchs im OWiG-Verfahren verstößt

  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 130/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 131/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Anforderungen aus dem Anspruch auf rechtliches

    Deshalb dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumnis die Wiedereinsetzung zu erhalten, nicht überspannt werden (Beschluss vom 7. Juni 2011 - VerfGH 78/08, 108/08 - Rn. 15 m. w. N.).

    Darf er aber annehmen, diesem Erfordernis genügt zu haben, muss das Gericht, wenn es eine weitere Glaubhaftmachung für erforderlich hält, ihn hierauf hinweisen und ihm vor Ablehnung der Wiedereinsetzung Gelegenheit zu einer Ergänzung geben (Beschluss vom 7. Juni 2011, a. a. O. Rn. 20).

  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 148/11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Nichtwahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

    Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde zunächst, soweit sie sich gegen den Anhörungsrügebeschluss vom 23. August 2011 richtet, weil dieser keine eigenständige Beschwer enthält, sondern allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Rechtsverletzung fortbestehen lässt, indem eine "Selbstkorrektur" durch das Fachgericht unterbleibt (vgl. Beschluss vom 7. Juni 2011 - VerfGH 78/08, 108/08 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 25, m. w. N.).
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