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   OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19   

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OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19 (https://dejure.org/2019,11924)
OLG München, Entscheidung vom 19.03.2019 - Verg 3/19 (https://dejure.org/2019,11924)
OLG München, Entscheidung vom 19. März 2019 - Verg 3/19 (https://dejure.org/2019,11924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 165 Abs. 1 ; GWB § 173 Abs. 2 S. 1
    Voraussetzungen eines Akteneinsichtsrechts im Vergabenachprüfungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Betreffend die Lieferung; betriebsfertigen Installation und Inbetriebnahme von Infusionstechnik; Inbetriebnahme; Infusionstechnik; Installation; Ausschreibung; Beschwerde; Krankenhaus; Krankenversicherung; Leistungsbeschreibung; Verweisung; Vorabentscheidung; Vorhaben; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung für erbrachte Leistungen ist keine überwiegende Finanzierung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung für erbrachte Leistungen ist keine überwiegende Finanzierung! (VPR 2019, 153)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 670
  • ZfBR 2019, 832
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    Es werde auf die Urteile des EuGH in der Rechtssache Bayerischer Rundfunk (Urteil vom 13.12.2007 - C-337/06) und Hans & Christophorus Oymanns (Urteil vom 11.6.2009 - C-300/07) verwiesen.

    Da dieser Begriff funktional auszulegen ist, schließt das Kriterium der überwiegenden Finanzierung durch öffentliche Stellen auch eine mittelbare Finanzierungsweise ein (vgl. EuGH, NZBau 2013, 717 - Ärztekammer Westfalen-Lippe; EuGH, NJW 2009, 2427; Oymanns; EuGH, NZBau 2008, 130 - Bayerischer Rundfunk ua.; OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.4.2015 - VII-Verg 35/14 NZBau 2015, 440, beckonline).

    (3) Es ist allein auf den Inhalt der Rechtsbeziehungen zwischen dem Krankenhausträger und der gesetzlichen Krankenkasse abzustellen, so dass unerheblich ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen nach der Rechtsprechung des EuGH als öffentliche Auftraggeber einzustufen sind (EuGH vom 11.6. 2009 - C-300/07 Hans & Christopherus Oymanns GbR/AOK Rheinland/Hamburg, NZBau 2009, 520).

  • OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12

    Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    (2) Beispiele sind der Einbau von Gebäudetechnik (BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02, wobei nach Leistungsverzeichnis unter anderem die Verlegung von Kabeln, das Ausheben und anschließende Wiederabdichtung von Kabelgräben, Wanddurchbrüche in Beton und ähnliche bauwerksbezogene Leistungen erforderlich waren), eine Lieferung und Montage zweier Autoklaven und eines Wasserstoffperoxidgenerators für Klinikneubau (OLG Jena, Beschluss vom 31.07.02 - 6 Verg 5/01), ein Planetenprojektor im Neubau eines Planetariums (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12) und die Lieferung einer kompletten Lehrwerkstatt für die berufliche Ausbildung als Erstausstattung eines neu gebauten Berufsschulzentrums (OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.04 - WVerg 11/04) sowie die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.18 - VgK-07/2018 -, betreffend der Beschaffung von Deckenversorgungseinheiten, Modularen Raumsystemen, OP-Leuchten, Beatmungsgeräten, Anästhesie-Arbeitsplätzen für Operationssäle).

    Es ist vielmehr erforderlich, dass ein funktioneller Zusammenhang mit dem Bauvorhaben dergestalt besteht, dass es sich um eine so wesentliche Beschaffung handelt, ohne die das Gebäude seine Funktion nicht erfüllen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12).

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    Dem Interesse des Antragsgegners an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist damit der Vorrang zu gewähren (h.M., vgl. auch OLG Düsseldorf vom 03.08.18, Verg 30/18, Rn. 39, zitiert nach juris).

    Es entspricht der vergaberechtlichen Rechtsprechung, dass der Vergabesenat ein bei ihm als Beschwerde anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zuständige ordentliche Gericht verweisen kann, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den anderen Gerichten zulässig ist (vgl. BGH vom 23.01.12 - X ZB 5/11; OLG Düsseldorf vom 07.01.19 - Verg 30/18; OLG Frankfurt a.M. vom 08.05.12 11 Verg 2/12).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    Es werde auf die Urteile des EuGH in der Rechtssache Bayerischer Rundfunk (Urteil vom 13.12.2007 - C-337/06) und Hans & Christophorus Oymanns (Urteil vom 11.6.2009 - C-300/07) verwiesen.

    Da dieser Begriff funktional auszulegen ist, schließt das Kriterium der überwiegenden Finanzierung durch öffentliche Stellen auch eine mittelbare Finanzierungsweise ein (vgl. EuGH, NZBau 2013, 717 - Ärztekammer Westfalen-Lippe; EuGH, NJW 2009, 2427; Oymanns; EuGH, NZBau 2008, 130 - Bayerischer Rundfunk ua.; OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.4.2015 - VII-Verg 35/14 NZBau 2015, 440, beckonline).

  • VK Nordbayern, 30.01.2019 - RMF-SG21-3194-3-40

    Vergaberecht: Ordensgemeinschaften sind keine öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 30.01.19, Az. RMF-SG21-3194-3-40, bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

    Den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 30.01.19 - Az.: RMF-SG21-3194-3-40 aufzuheben.

  • OLG München, 28.09.2005 - Verg 19/05

    Keine Bauleistung bei Lieferung marktüblicher Beleuchtung ohne Montage

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    (3) Ein Funktionszusammenhang wurde dagegen verneint für den Einbau von Beleuchtungskörpern ohne spezifischen funktionalen Bezug zu gerade dem betreffenden Gebäude (OLG München vom 28.09.05 - Verg 19/05), die bloße Auswechslung von Brandmeldern, der Kauf von mobiler IT-Ausstattung oder die Lieferung mobiler Büroeinrichtungsgegenstände.
  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    Es entspricht der vergaberechtlichen Rechtsprechung, dass der Vergabesenat ein bei ihm als Beschwerde anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zuständige ordentliche Gericht verweisen kann, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den anderen Gerichten zulässig ist (vgl. BGH vom 23.01.12 - X ZB 5/11; OLG Düsseldorf vom 07.01.19 - Verg 30/18; OLG Frankfurt a.M. vom 08.05.12 11 Verg 2/12).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 11 Verg 2/12

    Vergaberecht: Vergabe freiberuflicher Leistungen; Zusammenrechnung von

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    Es entspricht der vergaberechtlichen Rechtsprechung, dass der Vergabesenat ein bei ihm als Beschwerde anhängiges Vergabenachprüfungsverfahren an das zuständige erstinstanzliche Gericht der Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit oder zuständige ordentliche Gericht verweisen kann, wenn der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nicht eröffnet und der Rechtsweg zu den anderen Gerichten zulässig ist (vgl. BGH vom 23.01.12 - X ZB 5/11; OLG Düsseldorf vom 07.01.19 - Verg 30/18; OLG Frankfurt a.M. vom 08.05.12 11 Verg 2/12).
  • OLG Jena, 31.07.2002 - 6 Verg 5/01

    Lieferung als Bauauftrag

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    (2) Beispiele sind der Einbau von Gebäudetechnik (BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02, wobei nach Leistungsverzeichnis unter anderem die Verlegung von Kabeln, das Ausheben und anschließende Wiederabdichtung von Kabelgräben, Wanddurchbrüche in Beton und ähnliche bauwerksbezogene Leistungen erforderlich waren), eine Lieferung und Montage zweier Autoklaven und eines Wasserstoffperoxidgenerators für Klinikneubau (OLG Jena, Beschluss vom 31.07.02 - 6 Verg 5/01), ein Planetenprojektor im Neubau eines Planetariums (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12) und die Lieferung einer kompletten Lehrwerkstatt für die berufliche Ausbildung als Erstausstattung eines neu gebauten Berufsschulzentrums (OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.04 - WVerg 11/04) sowie die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.18 - VgK-07/2018 -, betreffend der Beschaffung von Deckenversorgungseinheiten, Modularen Raumsystemen, OP-Leuchten, Beatmungsgeräten, Anästhesie-Arbeitsplätzen für Operationssäle).
  • BayObLG, 23.07.2002 - Verg 17/02

    Schwellenwerte für Bauaufträge im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19
    (2) Beispiele sind der Einbau von Gebäudetechnik (BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02, wobei nach Leistungsverzeichnis unter anderem die Verlegung von Kabeln, das Ausheben und anschließende Wiederabdichtung von Kabelgräben, Wanddurchbrüche in Beton und ähnliche bauwerksbezogene Leistungen erforderlich waren), eine Lieferung und Montage zweier Autoklaven und eines Wasserstoffperoxidgenerators für Klinikneubau (OLG Jena, Beschluss vom 31.07.02 - 6 Verg 5/01), ein Planetenprojektor im Neubau eines Planetariums (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12) und die Lieferung einer kompletten Lehrwerkstatt für die berufliche Ausbildung als Erstausstattung eines neu gebauten Berufsschulzentrums (OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.04 - WVerg 11/04) sowie die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.18 - VgK-07/2018 -, betreffend der Beschaffung von Deckenversorgungseinheiten, Modularen Raumsystemen, OP-Leuchten, Beatmungsgeräten, Anästhesie-Arbeitsplätzen für Operationssäle).
  • OLG Dresden, 02.11.2004 - WVerg 11/04

    Bauvertrag; Ausstattung eines Gebäudes

  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 15/09

    Vergabeverfahren: Notwendiger Bestandteil einer Rüge; Behandlung der

  • EuGH, 12.09.2013 - C-526/11

    IVD - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

  • VK Niedersachsen, 25.04.2018 - VgK-07/18

    Katholische Kirche ist kein öffentlicher Auftraggeber!

  • OLG Düsseldorf, 25.09.2017 - Verg 19/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts der Beteiligten eines

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Ausgehend von § 103 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche technische Funktion erfüllen soll, werden von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 88; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02 - juris, Rn. 7; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 103 Rn. 396).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die gelieferten Gegenstände in einem Funktionszusammenhang mit einer Bauleistung stehen, etwa weil die zur Erfüllung des Bauauftrags notwendigen Bauteile geliefert werden, oder der Beschaffungsgegenstand für die Herstellung eines funktionsfähigen Gebäudes mit seinem spezifischen Nutzungszweck erforderlich ist (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 86; OLG München, Beschluss vom 28. September 2005, Verg 19/05; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März, 12 Verg W 2/12; OLG Jena, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Ausgehend von § 103 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche technische Funktion erfüllen soll, werden von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 88; OLG Dresden, Beschluss vom 2. November 2004, WVerg 11/04; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2002, Verg 17/02 - juris, Rn. 7; Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 103 Rn. 62; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 103 Rn. 396).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die gelieferten Gegenstände in einem Funktionszusammenhang mit einer Bauleistung stehen, etwa weil die zur Erfüllung des Bauauftrags notwendigen Bauteile geliefert werden, oder der Beschaffungsgegenstand für die Herstellung eines funktionsfähigen Gebäudes mit seinem spezifischen Nutzungszweck erforderlich ist (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 86; OLG München, Beschluss vom 28. September 2005, Verg 19/05; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März, 12 Verg W 2/12; OLG Jena, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01).

  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde vorrangig zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2019 - Verg 51/16; Beschluss vom 3. August 2018 - Verg 30/18 ; Beschluss vom 9. April 2014 - VII Verg 8/14; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Verg 3/19; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. August 2017 - 54 Verg 3/17; OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 1 Verg 2/12 -, m.w.N.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, § 173 GWB, Rdnr. 41 f.; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 173 GWB, Rdnr. 53; MünchKomm-Wilke, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 54; Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 23; Burgi/Dreher-Vavra, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 173, Rdnr. 24, m.w.N.).

    Nach der mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2020 erklärten Rücknahme der sofortigen Beschwerde durch den Antragsteller ist von Amts wegen über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. April 2019 - Verg 3/19 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11).

    Dies gilt vorliegend umso mehr, da der Antragsteller ohne Rücknahme der sofortigen Beschwerde aller Voraussicht nach unterlegen wäre (vgl. Insoweit auch OLG München, Beschluss vom 29. April 2019 - Verg 3/19 - Beschluss vom 13. März 2017 - Verg 16/16 - OLG Jena,.

  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

    Ausgehend von § 103 Abs. 3 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, werden zudem von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2020, Verg 40/19, juris Rn. 30; Beschluss vom 11. Dezember 2019, Verg 53/18 - Laborsterilisator, NZBau 2020, 406 [juris Rn. 34 ff.]; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019, Verg 3/19 - Infusionstechnik, NZBau 2019, 670 [juris Rn. 72 ff.]).

    Die Lieferung und Installation von Infusionsgeräten für ein Krankenhaus wurde ebenfalls als Lieferauftrag qualifiziert, da es sich um mobile, nicht mit dem Bauwerk verbundene und nicht an dieses angepasste Standardgeräte handelte (OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Infusionstechnik, NZBau 2019, 670 [juris Rn. 86 ff.]).

  • VK Berlin, 11.12.2020 - VK-B2-54/20

    Kirchen und kirchliche Stiftungen sind keine öffentlichen Auftraggeber!

    Die Kirchen sind wie Ordensgemeinschaften jedoch nicht öffentliche Auftraggeber (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Verg 3/19, NZBau 2019, 670; OLG Celle, Beschluss vom 25. August 2011 - 13 Verg 5/11, BeckRS 2011, 21496; Reider, in: Säcker, Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, Band 3, 2. Auflage 2018, § 99, Rn. 40).
  • VK Bund, 11.01.2023 - VK 1-109/22

    Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V (Eröffnung

    Hierüber hinausgehende Ansprüche auf Akteneinsicht bestehen mangels Entscheidungserheblichkeit nicht (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 19. März 2019, Verg 3/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2017, VII-Verg 7/17).
  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde vorrangig zu berücksichtigen (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2019 - Verg 51/16 -, juris, Rdnr. 61; Beschluss vom 3. August 2018 - Verg 30/18 -, juris, Rdnr. 38; Beschluss vom 9. April 2014 - VII Verg 8/14 -, juris, Rdnr. 2; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Verg 3/19 -, juris, Rdnr. 63; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18 -, juris, Rdnr. 15; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. August 2017 - 54 Verg 3/17 -, juris, Rdnr. 25; OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16, juris, Rdnr. 3; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 1 Verg 2/12 -, juris, Rdnr. 70, m.w.N.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, Stand: 20. April 2020, § 173 GWB, Rdnr. 41 f.; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 173 GWB, Rdnr. 53; MünchKomm-von Werder, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 173 GWB, Rdnr. 47 f.; Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 23; Burgi/Dreher/Opitz-Vavra/Willner, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 173, Rdnr. 25, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

    Dabei sind die Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde vorrangig zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2019 - Verg 51/16; Beschluss vom 3. August 2018 - Verg 30/18; Beschluss vom 9. April 2014 - VII Verg 8/14; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Verg 3/19; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. August 2017 - 54 Verg 3/17; OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2012 - 1 Verg 2/12, m.w.N.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, § 173 GWB, Rdnr. 41 f.; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 173 GWB, Rdnr. 53; MünchKomm-Wilke, Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 54; Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 23; Burgi/Dreher-Vavra, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2017, § 173, Rdnr. 24, m.w.N.).
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Liefer- und Bauauftrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wer verliert, zahlt ... (VPR 2019, 158)

Verfahrensgang

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