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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - VII-Verg 15/13   

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https://dejure.org/2013,51740
OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - VII-Verg 15/13 (https://dejure.org/2013,51740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.08.2013 - VII-Verg 15/13 (https://dejure.org/2013,51740)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. August 2013 - VII-Verg 15/13 (https://dejure.org/2013,51740)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unvollständige Angebote sind auch im Bereich der Sektorenverordnung auszuschließen! (VPR 2014, 227)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2012 - Verg 75/11

    Antragsbefugnis eines nicht am Vergabeverfahren beteiligten Bieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09) bereits mehrfach entschieden hat, erfüllt die Antragsbefugnis die Funktion eines groben Filters, dem lediglich die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragserteilung an den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (Senat, Beschl. v. 01.10.2012, VII-Verg 34/12; Beschl. v. 29.02.2012, VII-Verg 75/11; Beschl. v. 04.02.2013, Verg 31/12).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09) bereits mehrfach entschieden hat, erfüllt die Antragsbefugnis die Funktion eines groben Filters, dem lediglich die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragserteilung an den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (Senat, Beschl. v. 01.10.2012, VII-Verg 34/12; Beschl. v. 29.02.2012, VII-Verg 75/11; Beschl. v. 04.02.2013, Verg 31/12).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09) bereits mehrfach entschieden hat, erfüllt die Antragsbefugnis die Funktion eines groben Filters, dem lediglich die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragserteilung an den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (Senat, Beschl. v. 01.10.2012, VII-Verg 34/12; Beschl. v. 29.02.2012, VII-Verg 75/11; Beschl. v. 04.02.2013, Verg 31/12).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Die Antragstellerin hat die erkannten Vergaberechtsverstöße jeweils unverzüglich gerügt, so dass die Frage, ob nach den Urteilen des EuGH vom 28. Januar 2010 (C-406/08 und C-456/08) auf das Merkmal der Unverzüglichkeit der Rüge abgestellt werden darf, im Streitfall keiner Entscheidung bedarf.
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Die Antragstellerin hat die erkannten Vergaberechtsverstöße jeweils unverzüglich gerügt, so dass die Frage, ob nach den Urteilen des EuGH vom 28. Januar 2010 (C-406/08 und C-456/08) auf das Merkmal der Unverzüglichkeit der Rüge abgestellt werden darf, im Streitfall keiner Entscheidung bedarf.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - Verg 8/12

    Ausschließung eines Angebots wegen des Nichtvorliegens von Nachweisen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Ob er sein Ermessen vorab in der Weise ausüben kann, dass er die Möglichkeit einer Nachforderung bereits in den Vergabeunterlagen ausschließt, erscheint zweifelhaft, da der Auftraggeber verpflichtet ist, das ihm rechtlich eingeräumte Ermessen in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts und aller Umstände pflichtgemäß auszuüben auf der Grundlage der eingereichten Angebote (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 28.11.2012, VII-Verg 8/12; anders 1. VK Bund, Beschl. v. 08.07.2011, VK 1 - 75/11).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 31/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09) bereits mehrfach entschieden hat, erfüllt die Antragsbefugnis die Funktion eines groben Filters, dem lediglich die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragserteilung an den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (Senat, Beschl. v. 01.10.2012, VII-Verg 34/12; Beschl. v. 29.02.2012, VII-Verg 75/11; Beschl. v. 04.02.2013, Verg 31/12).
  • VK Bund, 08.07.2011 - VK 1-75/11

    Streckenausbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Ob er sein Ermessen vorab in der Weise ausüben kann, dass er die Möglichkeit einer Nachforderung bereits in den Vergabeunterlagen ausschließt, erscheint zweifelhaft, da der Auftraggeber verpflichtet ist, das ihm rechtlich eingeräumte Ermessen in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts und aller Umstände pflichtgemäß auszuüben auf der Grundlage der eingereichten Angebote (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 28.11.2012, VII-Verg 8/12; anders 1. VK Bund, Beschl. v. 08.07.2011, VK 1 - 75/11).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - Verg 46/11

    Anforderung an Leistungsbeschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Umfangreiche Vorarbeiten und Recherchen, die eine Angebotskalkulation erst ermöglichen, darf die Ausschreibung dem Bieter nicht abverlangen (Senat, Beschl. v. 12.10.2011, VII-Verg 46/11 zu § 8 EG VOL/A).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2012 - Verg 34/12

    Versagung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13
    Wie der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 10.11.2009, X ZB 8/09) bereits mehrfach entschieden hat, erfüllt die Antragsbefugnis die Funktion eines groben Filters, dem lediglich die Aufgabe zukommt, von vornherein eindeutige Fälle, in denen eine Auftragserteilung an den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (Senat, Beschl. v. 01.10.2012, VII-Verg 34/12; Beschl. v. 29.02.2012, VII-Verg 75/11; Beschl. v. 04.02.2013, Verg 31/12).
  • VK Bund, 10.05.2013 - VK 1-27/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe "Gleis- und Weichenerneuerung"

  • OLG München, 29.09.2009 - Verg 12/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtsverstoß im Zusammenhang mit einem

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 8/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Dabei darf die Vorlage einer Erklärung/eines Nachweises nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder sonst vergabefremd sein (BGH, Urteil v. 03.04.2012, X ZR 130/10; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.08.2013, VII Verg 15/13; Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 56 Rn. 20).
  • VK Bund, 18.09.2017 - VK 2-86/17

    Nicht gefordertes Konzept eingereicht: Angebotsausschluss zwingend!

    Die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV gelten entsprechend (zur entsprechenden Geltung von Ausschlussgründen im Anwendungsbereich der SektVO vgl.: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4. 2014, VII-Verg 35/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.8.2013, VII-Verg 15/13 unter Hinweis auf OLG München, Beschl. v. 29.9.2009, Verg 12/09 zur VOB/A SKR; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.12.2009 - Verg 52/09; Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 5.3.2014, VK 2-9/14, sowie Beschl. v. 10.5.2013 - VK 1-27/13; Beschl. v. 3. Februar 2017 - VK 2-139/16).
  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    In diesen Fällen ist ein Ausschluss zwingend geboten (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 07.01.2002 - Verg 36/01 -, (zur VOB/A 2000); Beschl.v. 07.08.2013 - Verg 15/13 -, (zur SektVO 2009); OLG München, Beschl.v. 29.09.2009 - Verg 12/09 -, (zur VOB/A SKR); VK FB Hamburg, Beschl.v. 30.10.2019 - VgK FB 3/19 -, (zur KonzVgV); zum Ausschluss wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen: VK Bund, Beschl.v. 10.05.2013 - VK 1-27/13 -, (zur SektVO 2009); VK Sachsen-Anhalt, Beschl.v. 28.09.2018 - 1 VK LSA 16/18 -, zur KonzVgV).

    Andernfalls stünde es im Belieben des Auftraggebers, ob ein Angebot in die Wertung kommt oder nicht (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 07.08.2013, a.a.O., zu § 19 Abs. 3 SektVO 2009).

  • VK Bund, 11.04.2016 - VK 2-17/16

    Nachprüfungsverfahren: Baustellengemeinkostenaufteilung; Ausschlussgrund

    Denn ein derartiges Angebot ist nicht mit den anderen Angeboten im Wettbewerb vergleichbar (vgl. EuGH, Urteil vom 25. April 1996, C-87/94; OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2013, VII-Verg 15/13 und vom 8. Dezember 2009, VII-Verg 52/09; 1. VK Bund, Beschluss vom 27. April 2014, VK1-62/14).

    Da die ASt bewusst eine Angabe gemacht hat, fehlt auch keine Erklärung, so dass es auf die Frage, ob die Ag insoweit ihr Ermessen im Vorfeld (vgl. Ziffer 8.2 der Bewerbungsbedingungen) dahingehend ausüben durfte, alle Angaben zu Preisen nicht nachzufordern, nicht mehr entscheidungserheblich ankommt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2012, VII-Verg 8/12, sowie Beschluss vom 7. August 2013 - VII-Verg 15/13, 2. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2015, VK2-13/15; vgl. zur ab 18. April 2016 geltenden Rechtslage § 56 Abs. 2 S. 2 VgV n.F.).

  • VK Bund, 21.10.2015 - VK 2-97/15

    Nachprüfungsverfahren: Ausschluss wg. Abweichens von zwingenden Vorgaben im

    Es verhält sich also gerade nicht dahingehend, dass ein von den gesetzten Vorgaben des Auftraggebers abweichendes Angebot im Verhandlungswege überhaupt erst in Übereinstimmung mit den gesetzten Vorgaben gebracht werden kann; ein von den gesetzten Vorgaben abweichendes Angebot ist vielmehr auch im Anwendungsbereich der SektVO auszuschließen (so schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 2013 - VII-Verg 7/13, zum Verhandlungsverfahren nach der VOF, wonach die Unvollständigkeit eines Angebots auch ohne explizite Normierung in der VOF den Auftraggeber zum Ausschluss des unvollständigen Angebots verpflichtet, da ansonsten keine vergleichbaren Angebote zu erreichen seien und die Angebotswertung gegen die unionsrechtlichen Gebote der Chancengleichheit und des Wettbewerbs verstoßen würde; vgl. a. Senat, Beschluss vom 7. August 2013, VII-Verg 15/13, und vom 30. April 2014, VII-Verg 35/13; ferner OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 5. März 2014, VK 2 - 9/14).

    Eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens mit der Folge, dass die ASt eine zweite Chance zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebots erhielte, ist nicht geboten, so dass auch der auf Aufhebung der Ausschreibung gerichtete Hilfsantrag der ASt nicht erfolgreich ist (vgl. zur sog. "zweiten Chance" auf Abgabe eines mangelfreien Angebots nach Korrektur der Vorgaben durch den Auftraggeber z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2013, a.a.O.).

  • VK Westfalen, 15.11.2019 - VK 2-30/19

    Festgelegt ist festgelegt!

    Als Prüfungsmaßstab für die Antragsbefugnis gilt, dass ihr nur die Funktion eines groben Filters zukommt, verbunden mit der Aufgabe von vornherein eindeutige Fälle in denen eine Auftragsvergabe an den Antragsteller aussichtslos ist, auszusondern (vgl. OLG Düsseldorf, 17.2.2016, Verg 37/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.2013, Verg 15/13).
  • VK Bund, 03.02.2017 - VK 2-139/16

    Angebotsausschluss wegen Abweichung von den Vorgaben im Anwendungsbereich der

    Denn nur bei vergleichbaren, d.h. den vom Auftraggeber festgelegten Leistungsanforderungen vollumfänglich entsprechenden Angeboten, ist sichergestellt, dass tatsächlich das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt wird (zur entsprechenden Geltung von Ausschlussgründen im Anwendungsbereich der SektVO a.F. vgl.: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.4. 2014, VII-Verg 35/13; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.8.2013, VII-Verg 15/13 unter Hinweis auf OLG München, Beschl. v. 29.9.2009, Verg 12/09 zur VOB/A SKR; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.12.2009 - Verg 52/09; Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 5.3.2014, VK 2 - 9/14, sowie Beschl. v. 10.5.2013 - VK 1-27/13).
  • VK Bund, 05.03.2015 - VK 2-13/15

    Nachprüfungsverfahren: Dienstleistungen; Nachforderungsermessen

    Eine pauschale Vorwegnahme des Ermessens zu einem Zeitpunkt, zu dem noch gar nicht absehbar ist, welche formellen Fehler sich möglicherweise ereignen werden, ist vor diesem Hintergrund unzulässig (vgl. zu diesen Gesichtspunkten OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. November 2012 - Verg 8/12, sowie Beschluss vom 7. August 2013 - Verg 15/13).
  • VK Bund, 08.01.2016 - VK 2-127/15

    Nachprüfungsverfahren: Wertung Nebenangebot (SektVO)

    Dies folgt daraus, dass die grundlegenden Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere das Wettbewerbsprinzip sowie das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB), auch im Anwendungsbereich der SektVO Geltung beanspruchen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2013 - Verg 15/13, unter Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 29. September 2009, Verg 12/09).
  • VK Nordbayern, 11.07.2018 - RMF-SG21-3194-03-15

    Auch ein unauskömmliches Angebot kann bezuschlagt werden!

    Es dürfe nach OLG Düsseldorf (18.6.2013-VII Verg 15/13) keine abweichenden Vertragsbedingungen geben.
  • VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15

    Nachprüfungsverfahren: Briefdienstleistungen

  • VK Bund, 16.09.2016 - VK 1-82/16

    Nachprüfungsverfahren: Helmtauchausstattung

  • VK Rheinland, 09.04.2020 - VK 59/19

    Fehlende Unterlagen führen auch im Sektorenbereich zum Ausschluss!

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Rechtsprechung
   OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41757
OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13 (https://dejure.org/2013,41757)
OLG München, Entscheidung vom 17.12.2013 - Verg 15/13 (https://dejure.org/2013,41757)
OLG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - Verg 15/13 (https://dejure.org/2013,41757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bezeichnung des Bieters in einem Angebot

  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 1 ; GWB § 97 Abs. 2
    Anforderungen an die Bezeichnung des Bieters in einem Angebot

  • ibr-online

    Angebot einer Personenfirma: Vorname des Inhabers muss nicht angegeben werden!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bieteridentität durch Aufklärung zu ermitteln

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebote von Einzelfirmen sind auch ohne den Vornamen des Firmeninhabers eindeutig (VPR 2014, 225)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebote von Einzelfirmen sind auch ohne den Vornamen des Firmeninhabers eindeutig! (IBR 2014, 500)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2007 - 17 Verg 6/07

    Angebotsausschluss im Vergabeverfahren: Anforderungen an die Erkennbarkeit einer

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13
    Ein entscheidender Punkt bei dieser Auslegung ist, wer das Angebot unterschrieben hat (OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2007 - Az.: 17 Verg 6/07; BayObLG, B. v. 20.8.2001 - Az.: Verg 11/01).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13
    Ein entscheidender Punkt bei dieser Auslegung ist, wer das Angebot unterschrieben hat (OLG Karlsruhe, B. v. 24.07.2007 - Az.: 17 Verg 6/07; BayObLG, B. v. 20.8.2001 - Az.: Verg 11/01).
  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13
    Er kann ohne weiteres ein wirksames, bindendes Angebot auch dadurch abgeben, dass er sich rechtsgeschäftlich vertreten lässt (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB , 2013, § 13 VOB/A , Rn. 5; BGH vom 20.11.2012, X ZR 108/10: "Einer rechtsverbindlichen Unterzeichnung des Angebots kommt lediglich der Erklärungswert zu, dass der Unterzeichner bei Angebotsabgabe über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt haben muss").
  • VK Bund, 18.02.2010 - VK 3-06/10

    Leistungen des Prüfingenieurs für Standsicherheit der Fachrichtung Massivbau und

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13
    Ist eine klare Zuordnung nicht möglich, ist die Bewerbung schon aus diesem Grund auszuschließen (3. VK Bund, B. v. 18.02.2010 - Az.: VK 3 - 6/10).".
  • VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10

    Beschaffung von in einem besonders gesicherten Verfahren hergestellten

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13
    Denn wer im Falle des Zuschlags Auftragnehmer wird, ist ein essentiale negotii, über das Klarheit herrschen muss (1. VK Bund, B. v. 30.09.2010 - Az.: VK 2 - 80/10).
  • OLG München, 08.11.2012 - 31 Wx 415/12

    Eintragungsfähigkeit einer Firma im Handelsregister: Verwendung eines fiktiven

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13
    Vorliegend enthält der Firmenname darüber hinaus den Nachnamen von Elke B. Dies ist als Firmierung zweifelsfrei zulässig und ausreichend (vgl. auch OLG München vom 08.11.2012, 31 Wx 415/12, Rn. 7).
  • VK Südbayern, 10.11.2003 - 49-10/03

    Antragsbefugnis und Identität des Bieters

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13
    Dabei ist auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen; entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (OLG Düsseldorf, B. v. 03.01.2005 - Az.: VII - Verg 82/04; OLG Frankfurt, B. v. 15.07.2008 - Az.: 11 Verg 4/08; VK Südbayern, B. v. 10.11.2003 - Az.: 49-10/03).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13
    Dabei ist auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen; entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (OLG Düsseldorf, B. v. 03.01.2005 - Az.: VII - Verg 82/04; OLG Frankfurt, B. v. 15.07.2008 - Az.: 11 Verg 4/08; VK Südbayern, B. v. 10.11.2003 - Az.: 49-10/03).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2005 - Verg 82/04

    Preisangabe fehlt: Keine Antragsbefugnis nach Ausschluss

    Auszug aus OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13
    Dabei ist auf den "objektiven Empfängerhorizont" abzustellen; entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (OLG Düsseldorf, B. v. 03.01.2005 - Az.: VII - Verg 82/04; OLG Frankfurt, B. v. 15.07.2008 - Az.: 11 Verg 4/08; VK Südbayern, B. v. 10.11.2003 - Az.: 49-10/03).
  • OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13

    Medialeistungen - Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren nach Ausschreibung für

    Entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 77, 79 OLG Düsseldorf, Beschluss 03.01.2005, Verg 82/04, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 17.12.2013, Verg 15/13; Weyand, Vergaberecht, 4. Aufl., § 13 VOB/A Rn 44).
  • VK Nordbayern, 16.02.2016 - 21.VK-3194-01/16

    Umwandlung durch Verschmelzung führt nicht zum Angebotsausschluss!

    Entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (OLG München, B. v. 17.12.2013 - Verg 15/13; OLG Düsseldorf, B. v. 03.01.2005 - Az.: VII - Verg 82/04) Ein entscheidender Punkt bei dieser Auslegung ist, wer das Angebot unterschrieben hat (OLG München a.a.O.; BayObLG, B. v. 20.8.2001 - Az.: Verg 11/01).

    Entscheidend ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalles vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle die Erklärung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste oder durfte (OLG München, B. v. 17.12.2013 - Verg 15/13; OLG Düsseldorf, B. v. 03.01.2005 - Az.: VII - Verg 82/04) Ein entscheidender Punkt bei dieser Auslegung ist, wer das Angebot unterschrieben hat (OLG München a.a.O.; BayObLG, B. v. 20.8.2001 - Az.: Verg 11/01).

  • OLG Hamburg, 29.04.2014 - 1 Verg 4/13

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Unklarheit über die Identität eines Bieters

    Von dem Vorrang der Auslegung geht auch das OLG München in dem von der Beigeladenen angeführten Beschluss vom 17.12.2013, Verg 15/13, aus.
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