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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - VII-Verg 17/12   

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OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - VII-Verg 17/12 (https://dejure.org/2012,35996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2012 - VII-Verg 17/12 (https://dejure.org/2012,35996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - VII-Verg 17/12 (https://dejure.org/2012,35996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an geforderte Nachweise nicht konkretisiert: Bieterausschluss unzulässig! (IBR 2013, 104)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2013, 333
  • ZfBR 2013, 200
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2000 - Verg 28/00

    Drittbezogenheit des Zuschlagsverbots auf einen unangemessen niedrigen Preis;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 17/12
    Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung ist in den zuletzt genannten Fällen in der begründeten Besorgnis zu erkennen, dass die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können (Senat, Beschluss vom 28.04.2008, VII-Verg 55/07 - juris Tz. 26; VergabeR 2001, 128 f.; NZBau 2002, 627 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 17/12
    Danach ist eine Überprüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotes erforderlich, wenn der Preisabstand des eingereichten Angebotes zum nächsthöheren Angebot mindestens 10 bis 20 % beträgt (vgl. Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - VII-Verg 77/04 - juris Tz. 84).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 55/07

    Begriff der Nachverhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 17/12
    Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung ist in den zuletzt genannten Fällen in der begründeten Besorgnis zu erkennen, dass die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber, die die Leistung zu einem angemessenen Preis angeboten haben, nicht mehr in die Ausführung des Vertrages eintreten können (Senat, Beschluss vom 28.04.2008, VII-Verg 55/07 - juris Tz. 26; VergabeR 2001, 128 f.; NZBau 2002, 627 f.).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 17/12
    Ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. März 2012 - C-599/10 (SAG ELV u.a.), VergabeR 2012, 584 ff., dahin verstanden werden kann oder muss, dass der im Lichte des Art. 55 der Richtlinie 2004/18/EG zu lesende § 19 Abs. 6 EG VOL/A nicht nur dem vom Ausschluss bedrohten Bieter, sondern auch seinem konkurrierenden Mitbewerber subjektive Rechte in Bezug auf die Durchführung eines Zwischenverfahrens und eine sich daran anschließende Entscheidung über einen etwaigen Ausschluss des betroffenen Bieters einräumt und dem Senat Anlass gibt, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben, bedarf hier keiner näheren Erörterung.
  • VK Bund, 16.05.2012 - VK 1-37/12

    Gebäudereinigung, Los 1, Unterhaltsreinigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 17/12
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 16. Mai 2012 (VK 1-37/12) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Diese Voraussetzungen erfüllten Angebote nur, wenn der unangemessen niedrige Preis als Mittel zur zielgerichteten Verdrängung anderer Bieter nicht lediglich aus dem laufenden Vergabeverfahren, sondern vom Markt insgesamt eingesetzt werde oder zumindest die Gefahr einer entsprechenden Entwicklung bestehe, oder wenn die niedrige Preisgestaltung den Auftragnehmer voraussichtlich in so erhebliche Schwierigkeiten bringen werde, dass er den Auftrag nicht zu Ende ausführen könne, sondern die Ausführung abbrechen müsse (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - Verg 17/12, VergabeR 2013, 243, 248; Beschluss vom 9. Mai 2011 - Verg 45/11, VergabeR 2011, 884 f.; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10, VergabeR 2010, 992, 1008; vgl. auch Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 9 Verg 5/09, VergabeR 2009, 809, 812 ff.).
  • OLG München, 25.09.2014 - Verg 10/14

    Vergabeverfahren: Aufgreifschwelle bei 20% Preisabstand; Berücksichtigung nur des

    Ob mit dem OLG Düsseldorf (31.10.2012, Az. VII Verg 17/12) entgegen der Auffassung der Vergabekammer Nordbayern in der angefochtenen Entscheidung auch dann ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung vorliegen kann, wenn ein solches zwar insgesamt nicht zu erkennen, jedoch zur Wahrung der allgemeinen Gesetzestreue für den Fall des Unterschreitens der vorgegebenen Mindeststundenverrechnungssätze zu unterstellen ist, oder ob damit möglicherweise Fragen der Eignung zu einem Aspekt der Preisbildung gemacht werden, mag dahinstehen, weil bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls auch bei Berücksichtigung des der Beschwerdeführerin eingeräumten Beurteilungsspielraums weder ein offenbares Missverhältnis der Preise zur Leistung i.S.v. § 19 Abs. 6 EG VOL/A gegeben ist, noch sich Zweifel an der Eignung der Beschwerdegegnerin gem. § 19 Abs. 5 EG VOL/A ergeben.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2020 - Verg 26/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Erbringung von

    Die Notwendigkeit der Begründung eines ungewöhnlich niedrigen Preises zielt im Kern darauf ab, Zweifel an der vertragskonformen Zuverlässigkeit des Bieters auszuräumen (Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2012, VII-Verg 17/12 - juris, Rn. 39; Dicks in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, 2017, § 60 Rn. 1, 3; König in Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Auflage 2017, § 31 Rn. 76).
  • VK Niedersachsen, 02.05.2017 - VgK-08/17

    Unterkriterium mit null Punkten bewertet: Kein Ausschluss!

    Auf das tradierte Kriterium der "Marktverdrängungsabsicht" kommt es laut BGH in der Zulässigkeitsprüfung des Nachprüfungsantrags für die drittschützende Wirkung der Verpflichtung zur Angemessenheitsprüfung ausdrücklich nicht an (anders noch vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - Verg 17/12, VergabeR 2013, 243, 248 ; Beschluss vom 9. Mai 2011 - Verg 45/11, VergabeR 2011, 884 f. ; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10 , VergabeR 2010, 992, 1008 ; vgl. auch Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 , VergabeR 2009, 809, 812 ff. ).

    Erscheint ein Angebotspreis ungewöhnlich niedrig, können Mitbewerber von der Vergabestelle eine nähere Prüfung der Preisbildung verlangen ( BGH, Urteil vom 31.01.2017 - X ZB 10/16 , zitiert nach ibr-online) Auf das tradierte Kriterium der "Marktverdrängungsabsicht" kommt es laut BGH in der Zulässigkeitsprüfung des Nachprüfungsantrags für die drittschützende Wirkung der Verpflichtung zur Angemessenheitsprüfung ausdrücklich nicht an (anders noch vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - Verg 17/12, VergabeR 2013, 243, 248 ; Beschluss vom 9. Mai 2011 - Verg 45/11, VergabeR 2011, 884 f. ; OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10 , VergabeR 2010, 992, 1008 ; vgl. auch Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Juni 2009 - 9 Verg 5/09 , VergabeR 2009, 809, 812 ff. ).

  • OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16

    Vergabeverfahren für einen Krankenhausversorgungsvertrag: Anforderungen an die

    Nach der vergaberechtlichen Spruchpraxis sind Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich zulässig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012, VII-Verg 17/12, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2014 - 15 Verg 7/14

    Schließdienst - Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungsverlangen über den Preis

    Die Ausschreibungsbedingungen haben sie nicht zum Gegenstand des Preises gemacht (anders im Fall des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 17/12 - Juris).
  • VK Südbayern, 14.02.2014 - Z3-3-3194-1-43-12/13

    Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit muss begründet werden!

    Sollen in einem Vergabeverfahren Bewertungskriterien zumindest auch sicherstellen, dass kein Bieter den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, kann ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung fiktiv zur Wahrung der allseitigen Gesetzestreue unterstellt werden, wenn von einem Bieter im Fall des Unterschreitens der vorgegebenen Mindeststundenverrechnungssätze bei der Angebotsaufklärung die Einhaltung des entsprechenden Mindestlohnes nicht ausreichend erläutert wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 17/12, IBR 2013, 104).*).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (B. v. 31.10.2012 - Az.: VII-Verg 17/12) kann in vergleichbaren Fallgestaltungen dann ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung fiktiv zur Wahrung der allseitigen Gesetzestreue unterstellt werden, wenn von einem Bieter im Fall des Unterschreitens der vorgegebenen Mindeststundenverrechnungssätze bei der Angebotsaufklärung die Einhaltung des Mindestlohnes im Gebäudereinigerhandwerk nicht ausreichend erläutert wird.

  • VK Münster, 22.03.2013 - VK 3/13

    Angebot unvollständig: Korrektur im Nachprüfungsverfahren möglich!

    Einerseits habe der EuGH zwingend verlangt, dass eine Vergabestelle die Angebote von Bietern mit ungewöhnlich niedrigen Preisen überprüfen muss und auch das OLG Düsseldorf, Verg 17/12, habe im Lichte dieser EuGH Entscheidung gemeint, dass ein Bieter diesbezüglich nicht rechtsschutzlos bleiben könne.

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, 31.10.2012, Verg 17/12, entfaltet der Ausschlussgrund eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung allerdings grundsätzlich keinen bieterschützenden Charakter.

  • VK Sachsen, 24.08.2016 - 1/SVK/017-16

    Antworten auf Bieteranfragen sind allen Bietern mitzuteilen!

    Eine Ausnahme vom grundsätzlich nicht bieterschützenden Charakter des § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A kann man lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen annehmen, zum Beispiel wenn das Angebot in der zielgerichteten Absicht erfolgt, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - Verg 17/12 ; VK Sachsen, Beschluss vom 7. März 2014 - 1/SVK/048-13 ).
  • VK Bund, 26.11.2013 - VK 2-104/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen

    Genauso gehören dazu Angebote, bei denen die (niedrige) Preisgestaltung den Auftragnehmer voraussichtlich in so erhebliche Schwierigkeiten bringen wird, dass er den Auftrag nicht zu Ende ausführen kann, sondern die Ausführung abbrechen muss (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012, VII-Verg 17/12).

    Ob die Entscheidung des EuGH vom 29. März 2012 (Rs. C- 599/10) zu Art. 55 der Richtlinie 2004/18/EG dazu führt, dass sich ein Dritter stets auf die Vorschrift berufen kann, ist zweifelhaft (offen gelassen in OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2012, Verg 17/12).

  • VK Berlin, 06.08.2015 - VK-B1-17/15
  • VK Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - VK 1-3/14

    Kalkulationsfreiheit kann durch Kalkulationsvorgaben beschränkt werden!

  • VK Bund, 14.10.2013 - VK 2-86/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe von Beratungstätigkeiten

  • VK Bund, 19.07.2013 - VK 1-54/13

    Nachprüfungsverfahren: Ausbaumaßnahmen

  • VK Bund, 11.08.2014 - VK 1-54/14

    Nachprüfungsverfahren: Wartung/Instandhaltung des

  • VK Brandenburg, 29.10.2015 - VK 19/15

    Angebotspreis ungewöhnlich niedrig? Maßstab ist die Angebotsendsumme!

  • VK Bund, 04.01.2013 - VK 1-133/12

    Servicemanagement und Unterhaltung von Verkehrsbauwerken

  • KG, 27.05.2016 - Verg 12/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen einer Divergenzvorlage;

  • VK Bund, 23.07.2015 - VK 1-55/15

    Nachprüfungsverfahren: Herstellung und Lieferung von Parlamentsdrucksachen

  • VK Westfalen, 22.04.2015 - VK 1-10/15

    Wie ist die Auskömmlichkeitsprüfung vorzunehmen?

  • VK Bund, 20.05.2016 - VK 1-24/16

    Sicherheitstechnik

  • VK Bund, 14.07.2015 - VK 2-57/15

    Nachprüfungsverfahren: Erfordernis einer § 101a GWB-Mitteilung bei Rahmenvertrag

  • VK Südbayern, 22.05.2015 - Z3-3-3194-1-13-02/15

    Nachweis eines auditierten Qualitätsmanagementsystems - HWS H-dort-A. -

  • VK Münster, 29.05.2013 - VK 5/13

    Busdienstleistungen: Eigenwirtschaftlichkeit ist vorrangig!

  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

  • VK Bund, 19.09.2014 - VK 1-70/14

    Nachprüfungsverfahren: Individuelle Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen

  • VK Bund, 04.03.2016 - VK 1-04/16

    Nachprüfungsverfahren: Ersatz der Deckwerke

  • VK Bund, 31.07.2015 - VK 1-59/15

    Nachprüfungsverfahren: Nachtsichtbrillen

  • VK Baden-Württemberg, 03.06.2014 - 1 VK 19/14

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Angebots wegen ungewöhnlich niedrigen Preises

  • VK Bund, 15.10.2014 - VK 2-83/14

    Nachprüfungsverfahren: Gebäudereinigungsleistungen

  • VK Bund, 18.12.2014 - VK 2-103/14

    Nachprüfungsverfahren: Vollstreckungs- und Insolvenzbearbeitung

  • VK Bund, 10.08.2016 - VK 1-56/16

    Schlaftherapiegräte

  • VK Münster, 01.10.2013 - VK 12/13

    Arbeitskosten zu niedrig: Auskömmlichkeitsprüfung geboten!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2014 - 2 VK 16/14

    Ungewöhnlich niedrig erscheinende Angebote müssen (zwingend) aufgeklärt werden!

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Rechtsprechung
   OLG München, 10.09.2012 - Verg 17/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26052
OLG München, 10.09.2012 - Verg 17/12 (https://dejure.org/2012,26052)
OLG München, Entscheidung vom 10.09.2012 - Verg 17/12 (https://dejure.org/2012,26052)
OLG München, Entscheidung vom 10. September 2012 - Verg 17/12 (https://dejure.org/2012,26052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1746
  • VergabeR 2013, 831
  • ZfBR 2012, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG München, 10.09.2012 - Verg 17/12
    Die Vergabekammer hat jedoch lediglich die gesetzliche Mindestgebühr von 2.500,00 EUR festgesetzt und dabei übersehen, dass sich im Falle des § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB diese Gebühr nochmals halbiert (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11).

    Vielmehr muss die Vergabekammer in diesem Fall zusätzlich gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB darüber entscheiden, welcher Beteiligte die vorgenannte halbierte Gebühr unter Billigkeitsgesichtspunkten zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11, Rdnr. 12).

    a) Diese Entscheidung orientiert sich primär an einer summarischen Prüfung des voraussichtlichen Verfahrensausgangs (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11, Rdnr. 13).

    Nur unter dieser hier nicht gegebenen Voraussetzung ist es jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 128 Abs. 4 GWB vorgesehen, dem Antragsgegner die notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012, Verg 5/12).

    Der Umstand, dass die Regelungen für die Erstattung der Kosten (Auslagen und Gebühren) einerseits und der notwendigen Aufwendungen anderseits somit teilweise inkongruent sind, ist als gesetzgeberische Entscheidung hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11, Rdnr. 9 u. 10).

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 10.09.2012 - Verg 17/12
    Da auch der reformierte § 128 GWB nach wie vor keine dem § 91 a Abs. 1 ZPO entsprechende Regel enthält, besteht auch von daher kein Anlass, der Frage des mutmaßlichen Verfahrensausgangs mit vom Verfahrensgegenstand nicht gefordertem zusätzlichem Aufwand nachzugehen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 10.09.2012 - Verg 17/12
    Nur unter dieser hier nicht gegebenen Voraussetzung ist es jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 128 Abs. 4 GWB vorgesehen, dem Antragsgegner die notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin aufzuerlegen (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, X ZB 3/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012, Verg 5/12).
  • OLG München, 30.01.2014 - Verg 10/13

    Gerichtskostenberechnung für ein Vergabenachprüfungsverfahren nach Erledigung der

    Die Entscheidung über die Kostentragungspflicht orientiert sich daher in erster Linie an einer summarischen Prüfung des voraussichtlichen Verfahrensausgangs (BGH vom 25.1.2012 - X ZB 3/11; OLG München vom 10.9.2012 - Verg 17/12).

    Die Halbierung der Gebühr setzt voraus, dass die an sich - d.h. ohne das erledigende Ereignis - zu zahlende Gebühr feststeht (so auch OLG München vom 10.9.2012 - Verg 17/12).

  • OLG Brandenburg, 12.03.2013 - Verg W 1/13

    Gebührenentscheidung: Keine mündliche Verhandlung erforderlich!

    Nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte gilt dieses verfahrensrechtliche Gebot jedoch uneingeschränkt nur für zu fällende Sachentscheidungen, nicht für Entscheidungen über sofortige Beschwerden gegen von der Vergabekammer getroffene Nebenentscheidungen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003 - WVerg/01, IBR 2003, 318; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28.01.2011 - VII-Verg 60/10; vom 03.01.2011 - VII-Verg 42/10 und 11.01.2010 - VII-Verg 49/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2011 - 15 Verg 5/11; OLG München, Beschluss vom 10.09.2012 - Verg 17/12; Wiese in Kulartz/Kos/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 120 GWB, Rn. 12).
  • VK Saarland, 24.02.2014 - 3 VK 02/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung: Keine Klärung schwieriger Rechtsfragen!

    (BGH, B. v. 25.01.2012 - Az.: X ZB 3/11; OLG Celle, B. v. 10.06.2013 - Az.: 13 Verg 6/13; OLG Düsseldorf, B. v. 10.05.2012 - Az.: VII-Verg 5/12; OLG München, B. v. 10.09.2012 - Az.: Verg 17/12; VK Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 13.04.2012 - Az.: 3 VK 5/11).
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