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   OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - VII-Verg 24/04   

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https://dejure.org/2004,26525
OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - VII-Verg 24/04 (https://dejure.org/2004,26525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2004 - VII-Verg 24/04 (https://dejure.org/2004,26525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - VII-Verg 24/04 (https://dejure.org/2004,26525)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 24/04
    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).

    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass für alle betreffenden Nachprüfungsverfahren die Gebühr aus der Gebührenstaffel angemessen reduziert wird (ebenso wohl: BayObLG, Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 6).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04

    Reduzierung der Gebühr aus der Gebührenstaffel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 24/04
    Es handelt sich um die beim Senat unter den Aktenzeichen VII-Verg 23/04 bis VII-Verg 28/04 anhängigen Beschwerdeverfahren.
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04

    Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 24/04
    Es handelt sich um die beim Senat unter den Aktenzeichen VII-Verg 23/04 bis VII-Verg 28/04 anhängigen Beschwerdeverfahren.
  • BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02

    Gebührenbemessung durch Vergabekammer bei Rücknahme unzulässigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 24/04
    Dieser - aus der bloß summarischen Beurteilung der Sach- und Rechtslage resultierende - verminderte (personelle und sachliche) Aufwand der Vergabekammer muss sich in einer angemessenen Herabsetzung der Gebühr aus der Gebührenstaffel niederschlagen (ebenso: BayObLG, VergabeR 2003, 109, 111).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - Verg 33/03

    Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 24/04
    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04

    Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 24/04
    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).
  • VK Bund, 07.04.2004 - VK 1-123/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 24/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. April 2004 (VK 1 - 123/03) dahin abgeändert, dass die zu zahlende Gebühr auf 3.640 EUR festgesetzt wird.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.11.2004 - Verg 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11215
BayObLG, 30.11.2004 - Verg 24/04 (https://dejure.org/2004,11215)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.2004 - Verg 24/04 (https://dejure.org/2004,11215)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 2004 - Verg 24/04 (https://dejure.org/2004,11215)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Rechtsmittels durch Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Beschaffung von Intensivrespiratoren

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Berechnung des Gegenstandswertes (nach RVG)

  • VERIS

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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.
  • OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Diese überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - Verg 35/17

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen: Wer muss die Kosten tragen?

    Richtet sich die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat - wie hier - nur gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer, mithin nicht gegen eine Hauptsacheentscheidung, sondern nur gegen eine selbstständig anfechtbare Nebenentscheidung, findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2017 - Verg 5/16, zitiert nach juris, Tz. 25; BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - Verg 24/04, zitiert nach juris, Tz. 2; Beschluss vom 29.09.1999 - Verg 4/99, zitiert nach juris, Tz. 17).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - Verg 15/22

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit der RA-Hinzuziehung?

    Richtet sich die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat - wie hier - nur gegen die Entscheidung der Vergabekammer über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten, mithin nicht gegen eine Hauptsacheentscheidung, sondern nur gegen eine selbstständig anfechtbare Nebenentscheidung, findet § 50 Abs. 2 GKG keine Anwendung (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.01.2017 - Verg 5/16, zitiert nach juris, Tz. 25; BayObLG, Beschl. v. 30.11.2004 - Verg 24/04, zitiert nach juris, Tz. 2; Beschl. v. 29.09.1999 - Verg 4/99, zitiert nach juris, Tz. 17).
  • VK Südbayern, 23.09.2004 - 120.3-3194.1-52-07/04

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kostenentscheidung nach Rücknahme

    Ablehnung der Zuziehung des Bevollmächtigten durch vom 23.09.2004 Antragsgegner; Beschluss Verg 24/04 vom 30.11.2004 Beschwerde wurde zurückgenommen.
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