Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.08.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 27.02.2003 - Verg 25/02   

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https://dejure.org/2003,4007
BayObLG, 27.02.2003 - Verg 25/02 (https://dejure.org/2003,4007)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.2003 - Verg 25/02 (https://dejure.org/2003,4007)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - Verg 25/02 (https://dejure.org/2003,4007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen der Antragsbefugnis eines Unternehmens; Geltung der Präklusionsvorschrift bei fehlender Durchführung eines Vergabeverfahrens; Anwendbarkeit des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: ohne Bezug zu einem konkreten Vergabeverfahren besteht keine Rügepflicht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 100 Abs. 2 Buchst. n § 107 Abs. 2, 3
    Vergabesachen: Gewährung von Primärrechtsschutz - Anwendung des Vergaberechts auf Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Primärrechtsschutz bei unterbliebenem Vergabeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 634
  • BauR 2004, 141 (Ls.)
  • BayObLGZ 2003, 44
  • VergabeR 2003, 669
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 25/02
    Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes genügt es demnach, dass der Antragsgegner sich zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen und/oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorhabens begonnen hat (BayObLG VergabeR 2002, 244; Thüringer OLG VergabeR 2001, 52/54; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 329).

    Mit diesem Einwand nimmt der Antragsgegner auf die Rechtsprechung Bezug, wonach bei einer Auftragserteilung ohne Vergabeverfahren regelmäßig die Darlegung des Antragstellers genügt, durch die Missachtung der Vergabevorschriften sei ihm bisher die Möglichkeit genommen worden, im Wettbewerb ein aussagekräftiges und detailliertes Angebot zur Erbringung der (noch auszuschreibenden) Leistung abzugeben (BayObLG VergabeR 2002, 244/246; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 329).

    In seiner Entscheidung vom 22.1.2002 (VergabeR 2002, 244) hat der Senat ausgeführt, dass die Präklusionsvorschrift des § 107 Abs. 3 GWB nicht gilt, wenn der öffentliche Auftraggeber überhaupt kein Vergabeverfahren durchführt.

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 25/02
    Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes genügt es demnach, dass der Antragsgegner sich zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen und/oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorhabens begonnen hat (BayObLG VergabeR 2002, 244; Thüringer OLG VergabeR 2001, 52/54; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 329).

    Mit diesem Einwand nimmt der Antragsgegner auf die Rechtsprechung Bezug, wonach bei einer Auftragserteilung ohne Vergabeverfahren regelmäßig die Darlegung des Antragstellers genügt, durch die Missachtung der Vergabevorschriften sei ihm bisher die Möglichkeit genommen worden, im Wettbewerb ein aussagekräftiges und detailliertes Angebot zur Erbringung der (noch auszuschreibenden) Leistung abzugeben (BayObLG VergabeR 2002, 244/246; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 329).

  • OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

    Vorbeugender Rechtsschutz; Nachprüfungsantrag

    Auszug aus BayObLG, 27.02.2003 - Verg 25/02
    Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes genügt es demnach, dass der Antragsgegner sich zur Deckung eines bestimmten Bedarfs entschlossen und mit dem Ziel eines Vertragsschlusses mit organisatorischen und/oder planerischen Schritten zur Durchführung des Beschaffungsvorhabens begonnen hat (BayObLG VergabeR 2002, 244; Thüringer OLG VergabeR 2001, 52/54; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 329).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - VII-Verg 25/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2096
OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - VII-Verg 25/02 (https://dejure.org/2002,2096)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.2002 - VII-Verg 25/02 (https://dejure.org/2002,2096)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 2002 - VII-Verg 25/02 (https://dejure.org/2002,2096)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Zuschlagserteilung bezüglich der Vergabe zum Betreiben eines Verfahrens zum bargeldlosen Einzug von Verwarnungsgeldern und Sicherheitsleistungen der Polizei 'BARVUS'; Pflicht zum erneuten Beginn eines Vergabeverfahrens von der Übersendung der ...

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss der öffentliche Auftraggeber Alternativleistungen ausschreiben? (IBR 2003, 216)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Düsseldorf, 13.05.2002 - VK-7/02

    Verfahren zur Nachprüfung eines vergaberechtlichen Auftrags in Form von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02
    Der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13.5.2002 (VK - 7/2002 - L) wird aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02
    Das Entstehen der Rügeobliegenheit des Bieters setzt nach vorherrschender Auslegung dieser Bestimmung durch die Rechtsprechung nicht nur voraus, dass der Bieter vorher von den einen Vergaberechtsfehler begründenden Tatsachen positive Kenntnis erlangt hat, sondern dass sich die Kenntnis dieses tatsächlichen Vorgangs bei ihm zur Gewissheit eines der Vergabestelle anzulastenden Fehlers (und zwar im Sinn einer laienhaften Vorstellung) auch rechtlich aktuell verdichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.8.2000 - Verg 9/00; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.9.2000 - 5 Verg 1/00).
  • BVerwG, 21.12.1979 - 4 ER 500.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02
    Bei der nach § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) des Bundes in Verbindung mit den §§ 1 Abs. 1 VwZG NW, 56 VwGO an Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie an Rechtsanwälte zulässigen Zustellung durch Empfangsbekenntnis ist die Zustellung im Sinne einer Übergabe des zuzustellenden Schriftstücks grundsätzlich erst an dem Tag bewirkt, an dem der Zustellungsempfänger durch seine datierte Unterschrift urkundlich bestätigt, vom Zugang des Schriftstücks Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegen genommen zu haben - nicht dagegen bereits an jenem Tag, der dem (in der Regel von einem Mitarbeiter der Behörde, der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts oder des Rechtsanwalts durch Datumsstempel vermerkten) tatsächlichen Eingang des zuzustellenden Schriftstücks bei der Behörde, Körperschaft oder Anstalt oder in der Kanzlei des Rechtsanwalts entspricht (vgl. BVerwG NJW 1980, 2427; Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 56 VwGO, Rdn. 5 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2000 - 5 Verg 1/00

    Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge unzulässig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02
    Das Entstehen der Rügeobliegenheit des Bieters setzt nach vorherrschender Auslegung dieser Bestimmung durch die Rechtsprechung nicht nur voraus, dass der Bieter vorher von den einen Vergaberechtsfehler begründenden Tatsachen positive Kenntnis erlangt hat, sondern dass sich die Kenntnis dieses tatsächlichen Vorgangs bei ihm zur Gewissheit eines der Vergabestelle anzulastenden Fehlers (und zwar im Sinn einer laienhaften Vorstellung) auch rechtlich aktuell verdichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.8.2000 - Verg 9/00; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.9.2000 - 5 Verg 1/00).
  • OLG Saarbrücken, 22.10.1999 - 5 Verg 4/99

    Ausschreibung von Optionen; Tätigkeitsverbote für Organe einer Vergabestelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02
    Nicht zuletzt fördert eine Ausschreibung von Alternativleistungen auch die Gefahr von Manipulationen bei der Bewertung der Angebote (vgl. OLG Saarbrücken NZBau 2000, 158, 162 sowie Vygen, BauR 1992, 135, 136; Daub/Eberstein, VOL/A, § 8 Rdn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

    Er kommt in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zur beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweiligen offen zu halten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02; Beschluss vom 24.03.2004, Verg 7/04; OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06).
  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

    Von den Gerichten wird eine solche Ausschreibung nur dann ausnahmsweise für zulässig gehalten, wenn ein bestimmtes berechtigtes Bedürfnis des Auftraggebers daran besteht, die zu beauftragende Leistung einstweilen offen zu halten, vgl. Kapellmann /Messerschmidt VOB, 5. Auflage § 7 VOB/A Rdnr. 34, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02, Beschluss vom 24.03.2004, Verg 7/04, OLG München, Beschluss vom 27.01.2006, Verg 1/06.

    Dabei sollen Wahlpositionen auch nur dann überhaupt zulässig sein, wenn sie nicht den Hauptteil der Leistung betreffen, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2002, Verg 25/02.

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - Verg 7/04

    Zulässigkeit von Wahlpositionen

    Ob es für die Zulässigkeit von Wahlpositionen ausreicht, dass sie nur mehr oder weniger geringfügige Teile der ausgeschriebenen Leistung betreffen, denen in Bezug auf den Leistungsumfang und die Zuschlagsentscheidung nicht ein gleich großes Gewicht zukommt wie den Grundleistungen (Senat, Beschl. v. 2.8.2002 - Verg 25/02, Umdruck Seite 9 m.w.N.), kann auf sich beruhen.

    Er kommt nur in Betracht, wenn und soweit ein berechtigtes Bedürfnis des öffentlichen Auftraggebers besteht, die zu beauftragende Leistung in den betreffenden Punkten einstweilen offen zu halten (Senat, Beschl. v. 2.8.2002 - Verg 25/02, Umdruck Seite 9 m.w.N.).

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