Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 28.04.2016 | OLG Dresden, 23.09.2016

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - VII-Verg 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20631
OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - VII-Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,20631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2016 - VII-Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,20631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - VII-Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,20631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen für ein Arzneimittel wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittel

  • rechtsportal.de

    VOL/A -EG § 19 Abs. 3 Buchst. f; AEUV Art. 101
    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen für ein Arzneimittel wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unter welchen Voraussetzungen ist die Bildung einer BIEGE zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bietergemeinschaft von auf demselben Markt tätigen Unternehmen zulässig

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kapazitätsengpass erlaubt Bietergemeinschaft

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 3/16
    Die Bildung einer Bietergemeinschaft und Abgabe eines gemeinsamen Angebots kann gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (Senat, Beschluss v. 01.07.2015, VII-Verg 17/15, juris Rn. 13 mwN).

    In den vorgenannten Fällen wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt (vgl. Senat, Beschluss v. 01.07.2015, VII-Verg 17/15, juris Rn. 14 mwN).

    Die Bildung einer Bietergemeinschaft setzt überdies nicht voraus, dass die beteiligten Einzelunternehmen objektiv nicht in der Lage sind, sich alleine mit Erfolgsaussicht an der Ausschreibung zu beteiligen (vgl. Senat, Beschluss v. 01.07.2015, VII-Verg 17/15, juris Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2014 - Verg 2/14

    Zulassung von Bietergemeinschaften im Rahmen der Ausschreibung des Abschlusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 3/16
    Wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind Bietergemeinschaften zwischen konzernangehörigen Unternehmen, da diese gemäß § 36 Abs. 2 GWB als ein Unternehmen anzusehen sind (sog. Konzernprivileg, vgl. Senat, Beschluss v. 29.07.2015, VII-Verg 5/15, juris Rn. 24), ebenso zwischen auf unterschiedlichen Märkten tätigen Unternehmen, wenn unter ihnen kein Wettbewerb besteht (Senat, Beschluss v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris Rn. 35 mwN).

    Auf Aufforderung haben die beteiligten Unternehmen hierzu vorzutragen, um dem Auftraggeber eine gezielte kartellrechtliche Einzelfallprüfung zu ermöglichen (Senat, Beschluss v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris Rn. 36 mwN).

    Die Zulassung von Bietergemeinschaften mit dem Ziel einer besseren Sortimentsabdeckung steht auch nicht im Widerspruch zur Senatsentscheidung vom 17.02.2014 (VII-Verg 2/14).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 5/15

    Ausschließung von aus konzernangehörigen Unternehmen bestehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 3/16
    Wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind Bietergemeinschaften zwischen konzernangehörigen Unternehmen, da diese gemäß § 36 Abs. 2 GWB als ein Unternehmen anzusehen sind (sog. Konzernprivileg, vgl. Senat, Beschluss v. 29.07.2015, VII-Verg 5/15, juris Rn. 24), ebenso zwischen auf unterschiedlichen Märkten tätigen Unternehmen, wenn unter ihnen kein Wettbewerb besteht (Senat, Beschluss v. 17.02.2014, VII-Verg 2/14, juris Rn. 35 mwN).

    Es handelte sich dort um eine Einzelfallentscheidung, zudem eine solche nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, vor dem Hintergrund, dass - anders als im Streitfall - für die Verfahrensbeteiligten aufgrund ihrer damaligen rechtlichen Beratung keine Veranlassung und ebenso wenig Gelegenheit bestanden hat, zu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Zulässigkeit der Bietergemeinschaft vorzutragen (vgl. bereits Senat, Beschluss v. 29.07.2015, VII-Verg 5/15, juris Rn. 36).

  • VK Bund, 05.01.2016 - VK 1-112/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2016 - Verg 3/16
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 5. Januar 2016 (VK 1-112/15) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

    Der Senat hat in der Vergangenheit wiederholt Kriterien beziehungsweise Fallgruppen benannt, bei deren Vorliegen aus seiner Sicht keine kartellrechtlichen Bedenken gegen die Bildung von Bietergemeinschaften bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.06.2016 - VII-Verg 3/16, zitiert nach juris, Tz. 10-14; Senatsbeschluss vom 01.07.2015 - VII-Verg 17/15, zitiert nach juris, Tz. 14; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2016 - 13 Verg 2/16, zitiert nach juris, Tz. 13 ff.).
  • OLG Celle, 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

    Kriterien für die wettbewerbsunschädliche Einordnung von Bietergemeinschaften;

    Bietergemeinschaften sind in folgenden Fällen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Juni 2016 - VII-Verg 3/16 -), als wettbewerbsunschädlich anzusehen,.
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2021 - 15 Verg 4/21

    Europaweite Ausschreibung des Baus und der Inbetriebnahme einer

    Unabhängig davon, ob der Senat sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 08.06.2016, VII- Verg 3/16 - juris) und des Kammergerichts (Beschluss vom 24.10.2013, Vergabe 11/13 - juris) anschließt oder ob er an seiner bisherigen, durch die Einführung von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB bestärkten Rechtsprechung festhält, wonach das Eingehen einer Bietergemeinschaft eine grundsätzlich zulässige, weil so vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit darstellt, sich an einem Vergabeverfahren zu beteiligen und die Eingehung einer Bietergemeinschaft nur dann ausgeschlossen ist, wenn die Umstände auf eine Absicht der beteiligten Unternehmen schließen lassen, sich unberechtigte Wettbewerbsvorteile zu verschaffen (Senat, Beschluss vom 08.01.2010, 15 Verg 1/10 - juris Rn. 16; Senat vom Beschluss vom 05.11.2014, 15 Verg 6/14 - juris Rn. 41), ist auch unter Geltung der strengeren Vorgaben nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Kammergerichts bei auf demselben Markt tätigen und grundsätzlich zueinander in einem potenziellen Wettbewerbsverhältnis stehenden Unternehmen die Bildung einer Bietergemeinschaft wettbewerbsunschädlich, wenn etwa die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung aufgrund ihrer betrieblichen und geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind bzw. aufgrund derzeitiger Kapazitäten die Leistung nicht erbringen können und dies vertretbar dargelegt wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, a.a.O.).

    Diese Entscheidung unterliegt der Einschätzungsprärogative der beteiligten Unternehmen und ist nur beschränkt auf die Einhaltung ihrer Grenzen kontrollierbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, a.a.O.).

  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Wenn die Antragsteller die Selbsterbringungsquote von 70% als problematisch ansahen, weil sie - wie sie in der mündlichen Verhandlung ausgeführt haben - die Fuhrparks beider nutzen wollten, hätte es nahegelegen sich als Bietergemeinschaft zu beteiligen, zumal die Antragsteller nicht in einem potenziellen Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2016, VII-Verg 3/16, juris Rn. 9; Opitz in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, § 124 Rn. 61).
  • VK Thüringen, 09.11.2017 - 250-4003-8222/2017-E-S-015-GTH

    Was ist eine "wettbewerbswidrige Vereinbarung"?

    Den beteiligten Unternehmen ist im Rahmen ihrer Entscheidung für einen Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft eine Einschätzungsprärogative zuzuerkennen, deren Ausübung durch die Nachprüfungsinstanzen -wie im Fall eines Beurteilungsspielraumsnur eingeschränkt auf die Einhaltung ihrer Grenzen, kurz zusammengefasst: auf Vertretbarkeit, zu kontrollieren ist (vgl. zu alledem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2016, Az.: VII- Verg 3/16; Müller-Wrede, a.a.O., § 124, Rdn. 69 ff.; Burgi/Dreher, Kommentar zum Vergaberecht, GWB 4. Teil, 3. Aufl., 2017, § 124, Rdn. 57 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2019 - 13 A 254/17

    Konkurrentenklage um die Erteilung einer Genehmigung für den

    vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16 -, NZBau 2016, 783 = juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2016 - VII-Verg 3/16 -, PharmR 2016, 423 = juris, Rn. 9 ff.
  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

    Wenn die Antragsteller die Selbsterbringungsquote von 70 % als problematisch ansahen, weil sie - wie sie in der mündlichen Verhandlung ausgeführt haben - die Fuhrparks beider nutzen wollten, hätte es nahegelegen sich als Bietergemeinschaft zu beteiligen, zumal die Antragsteller nicht in einem potenziellen Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8. Juni 2016, VII- Verg 3/16, juris Rn. 9; Opitz in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, § 124 Rn. 61).
  • VK Bund, 20.04.2016 - VK 1-20/16

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarung

    Als Termin für die mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren (Az.: VII-Verg 3/16) wurde der 8. Juni 2016 bestimmt.
  • VK Bund, 20.09.2017 - VK 1-89/17

    Rahmenvertrag von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Die Gründung einer Bietergemeinschaft allein aus dem Grund, um sich in der Angebotswertung einen Vorteil zu verschaffen, aber nicht, weil sie den ausgeschriebenen Auftrag nicht allein ausführen könnten, dürfte in Ausschreibungen der vorliegenden Art unter dem Gesichtspunkt der wettbewerbsbeschränkenden Abrede jedenfalls kartell- und vergaberechtlich bedenklich sein (vgl. § 64 i.V.m. § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2016, VII-Verg 3/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20357
OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,20357)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2016 - Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,20357)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2016 - Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,20357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht vs. Geheimnisschutz: Was hat Vorrang? (VPR 2016, 225)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht vs. Geheimnisschutz: Was hat Vorrang? (IBR 2016, 532)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 591
  • VergabeR 2016, 679
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).

    Die Beigeladene hat hinreichend plausibel dargelegt, dass durch die Akteneinsicht Betriebsgeheimnisse bzw. Geschäftsgeheimnisse offenbart werden (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08, VergabeR 2008, 281).

    Er ermöglicht eine Strukturierung und Objektivierung des Abwägungsvorgangs und verhindert, dass die Akteneinsicht von der Vergabekammer aufgrund anderer Vorschriften erteilt wird als vom Beschwerdegericht (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281).

    Angesichts der Wertigkeit der widerstreitenden Interessen - einerseits das Recht auf effektiven Rechtsschutz und anderseits das Recht auf Schutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - kann alleine aus der systematischen Stellung des Versagungsgrundes in § 111 Abs. 2 GWB nicht der Schluss gezogen werden, dass das Recht auf Akteneinsicht in Zweifelsfragen vorrangig ist (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; a.A. OLG Jena Beschl. v. 8.10.2015 2 Verg 4/15).

    Der vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedene Fall (Beschluss vom 28.07.2007, VII Verg 40/07) betraf die Akteneinsicht in die Kostenkalkulation des Auftraggebers und somit eigene Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, so dass die Wertung, dass in diesem Fall die Bekanntgabe dieser Informationen künftige Vergabeverfahren möglicherweise beeinträchtigen kann, gerechtfertigt war.

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2008 - Verg 12/08

    Gewährung von Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).

    Die Beigeladene hat hinreichend plausibel dargelegt, dass durch die Akteneinsicht Betriebsgeheimnisse bzw. Geschäftsgeheimnisse offenbart werden (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08, VergabeR 2008, 281).

    Er ermöglicht eine Strukturierung und Objektivierung des Abwägungsvorgangs und verhindert, dass die Akteneinsicht von der Vergabekammer aufgrund anderer Vorschriften erteilt wird als vom Beschwerdegericht (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281).

    Angesichts der Wertigkeit der widerstreitenden Interessen - einerseits das Recht auf effektiven Rechtsschutz und anderseits das Recht auf Schutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - kann alleine aus der systematischen Stellung des Versagungsgrundes in § 111 Abs. 2 GWB nicht der Schluss gezogen werden, dass das Recht auf Akteneinsicht in Zweifelsfragen vorrangig ist (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; a.A. OLG Jena Beschl. v. 8.10.2015 2 Verg 4/15).

  • OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Mit Beschluss vom 17.9.2015 (Az. Verg 3/15) untersagte der Senat der Antragsgegnerin, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen und verpflichtete die Antragsgegnerin bei fortbestehender Beschaffungsabsicht, die Eignungsprüfung der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenats zu wiederholen.

    Hinsichtlich des Streitwertes der Hauptsache ist auf die Streitwertentscheidung des Senats im Vergabeverfahren Verg 3/15 zu verweisen.

  • OLG Jena, 08.10.2015 - 2 Verg 4/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).

    Angesichts der Wertigkeit der widerstreitenden Interessen - einerseits das Recht auf effektiven Rechtsschutz und anderseits das Recht auf Schutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - kann alleine aus der systematischen Stellung des Versagungsgrundes in § 111 Abs. 2 GWB nicht der Schluss gezogen werden, dass das Recht auf Akteneinsicht in Zweifelsfragen vorrangig ist (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; a.A. OLG Jena Beschl. v. 8.10.2015 2 Verg 4/15).

  • VK Südbayern, 15.02.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15
    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    den Beschluss der Vergabekammer vom 15.2.2016 (Z3-3-3194-1-65-12/15) aufzuheben, und die Vergabekammer zu verpflichten, über den Umfang der Akteneinsicht der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Vergabesenats erneut zu entscheiden.

    Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 15.2.2016 (Z3-3-3194-1-65-12/15) zurückzuweisen.

  • OLG Frankfurt, 12.12.2014 - 11 Verg 8/14

    Sofortige Beschwerde gegen Gewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).
  • OLG Hamburg, 02.12.2004 - 1 Verg 2/04

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bewilligung von Akteneinsicht durch die

    Auszug aus OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16
    Der Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gebietet, dass die von der Vergabekammer verfügte Einsichtnahme in die Vergabeakten selbstständig anfechtbar ist, sofern durch einen Vollzug Rechte des von der Akteneinsicht Betroffenen in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wieder gut zu machenden Weise beeinträchtigt werden können (OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.3.2008 - VII Verg 12/08 VergabeR 2008, 281; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 12.12.2014 - 11 Verg 8/14 VergabeR VergabeR 2015, 476; OLG Jena Beschluss v. 8.10.2015 2 Verg 4/15 BeckRS 2016, 02749; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 111 GWB Rn. 13; a:A. OLG Hamburg: Beschluss vom 02.12.2004 - 1 Verg 2/04 ).
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    a) In der Rechtsprechung der Vergabesenate ist zu Recht anerkannt, dass diese Entscheidung rechtsmittelfähig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII Verg 40/07, VergabeR 2008, 281; ebenso z. B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14, NZBau 2015, 514 und OLG München, Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16, VergabeR 2016, 679).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2024 - 19 Verg 1/23

    Wann liegt Ausschreibungs- bzw. Vergabereife vor?

    Diese Abwägung führt dazu, dass Akteneinsicht in dem Umfang gewährt wird, in dem dies zur Durchsetzung der subjektiven Rechte der Beteiligten - beschränkt auf den Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens - erforderlich ist und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse nicht entgegensteht (st. Rechtsprechung des Senats, s. Beschluss vom 30.01.2014 - Verg W 2/14, BeckRS 2014, 3979; s. auch OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014 - 13 Verg 9/14, BeckRS 2014, 18493, Rn. 72; OLG München, Beschluss vom 28.04.2016 - Verg 3/16, NZBau 2016, 591, Rn. 27 f.).
  • VK Südbayern, 27.07.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15

    Eignungsprüfung eines Bieters im Teilnahmewettbewerb

    Auf sofortige Beschwerde der Beigeladenen wurde der Beschluss der Vergabekammer Südbayern durch Beschluss des OLG München vom 28.04.2016 - Az. Verg 3/16 - "dahingehend abgeändert, dass in dem Vergabevermerk und in den Gutachten der M.
  • OLG Schleswig, 27.10.2022 - 54 Verg 7/22

    Wer muss/kann die Wertungsentscheidung treffen?

    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (OLG München, NZBau 2016, 591, 592, Rn. 27 f.; OLG Celle, NZBau 2014, 784, 789, Rn. 72; Vavra/Willner in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl., § 165 GWB, Rn. 18 f,).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 13 Verg 5/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht durch die

    Ein Beteiligter kann sich aber nur dann mit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer wenden, wenn er geltend machen will, dass durch einen Vollzug der Akteneinsicht seine Rechte auf Schutz seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in einer durch die Hauptsacheentscheidung nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 11 Verg 8/14, juris, Rn. 34; OLG München, Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16, juris, Rn. 40; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2008 - VII-Verg 12/08, juris, Rn. 9, 15; Ziekow/Völlink/Dicks, 4. Auflage 2020, GWB § 165 Rn. 13; Beck VergabeR/Vavra, 3. Auflage 2017, GWB § 165 Rn. 39; Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Auflage, § 165 GWB Rn. 63).
  • OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23

    Vorschriften über die Preisprüfung sind drittschützend!

    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 39 ff.; OLG Düsseldorf NZBau 2021, 632, Rn. 27; OLG München NZBau 2016, 591, Rn. 27 f.).
  • VK Südbayern, 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17

    Vergabeverfahren: Anordnung des Personalübergangs auf den Auftragnehmer

    In Hinblick auf den Auftragswert werde auf den Beschluss des OLG München vom 17.09.2015, Verg 3/16 verwiesen.
  • KG, 02.08.2021 - Verg 1/21

    Vergaberecht: Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung in einem

    Dass das Oberlandesgericht München (im Beschluss vom 28. April 2016 - Verg 3/16 -, Rn. 57, juris) zu einem entsprechenden Bruchteil gelangt ist, hat keine Vorlagepflicht nach § 179 Abs. 2 GWB zur Folge.
  • OLG Schleswig, 06.07.2022 - 54 Verg 4/22

    Nicht plausibles Leistungsversprechen ist zu überprüfen!

    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (OLG München, NZBau 2016, 591, 592, Rn. 27 f.; OLG Celle, NZBau 2014, 784, 789, Rn. 72; Vavra in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 165 GWB, Rn. 20).
  • OLG Schleswig, 03.06.2020 - 54 Verg 1/20

    Erfolgsaussicht der sofortigen Beschwerde hat entscheidendes Gewicht!

    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (OLG München, NZBau 2016, 591, 592, Rn. 27 f.; OLG Celle, NZBau 2014, 784, 789, Rn. 72; Vavra in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 165 GWB, Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.09.2016 - Verg 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39187
OLG Dresden, 23.09.2016 - Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,39187)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.09.2016 - Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,39187)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. September 2016 - Verg 3/16 (https://dejure.org/2016,39187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Trotz fehlender Mindestvorgaben muss Angebot (objektiv) notwendige Angaben enthalten!

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungen im Angebot müssen auch ohne ausdrücklich geforderte Mindestvorgaben (!) objektiv ausreichend für die ordnungsgemäße Leistungserbringung sein

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Weniger Mitarbeiter als (objektiv) notwendig angegeben: Angebotsausschluss! (VPR 2017, 69)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Weniger Mitarbeiter als (objektiv) notwendig angegeben: Angebotsausschluss! (IBR 2017, 277)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Sachsen, 13.05.2016 - 1/SVK/004-16

    Handschriftliche Ergänzungen mit Querverweisen führen zum Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG Dresden, 23.09.2016 - Verg 3/16
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen vom 13. Mai 2016, Az.: 1/SVK/004-16, wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der Vergabekammer vom 13.05.2016, Az.: 1/SVK/004-16, aufzuheben; 2. der Antragsgegnerin zu untersagen, im Vergabeverfahren "Management der Speisenversorgungsleistungen, EU-Amtsblatt 2015/S 189-342995, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen; 3. die Beschwerdegegnerin bei fortbestehender Beschaffungsabsicht zu verpflichten, den Ausschluss ihres Angebots zurückzunehmen, dieses Angebot wieder in die Wertung zu nehmen und die Angebotswertung in vergaberechtskonformer Weise unter Beachtung der Rechtsansicht des Senats zu wiederholen; hilfsweise, andere geeignete Maßnahmen zur Verhinderung einer Rechtsverletzung zu treffen; 4. der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des.

    die Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 13.05.2016, Az.: 1/SVK/004-16, zurückzuweisen und 2. der Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie ihre zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen aufzuerlegen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht