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   OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01   

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OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01 (https://dejure.org/2001,349)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2001 - Verg 32/01 (https://dejure.org/2001,349)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - Verg 32/01 (https://dejure.org/2001,349)
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler (tatsächlicher oder vermeintlicher Art) ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.8.2000 - Verg 9/00).

    Die Erhebung der Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB hat indes keinen rechtsgeschäftlichen, sondern einen verfahrensrechtlichen Charakter insofern, als sie die Zugangsvoraussetzung für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren schafft (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.8.2000 -Verg 9/00; Bay0bLG, Beschl. v. 20.8.2001 Verg 9/01, VergabeR 2001, 438).

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2001 - Verg 28/01

    Verstoß einer Vergütungsregelung gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Derartige Vertragsgestaltungen bürden dem Auftragnehmer ein "ungewöhnliches Wagnis" im Sinne der genannten Bestimmung der VOL/A auf (siehe in einem vergleichbaren Fall: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.10.2001 Verg 28/01 - sowie: Zdzieblo in Daub/Eberstein, VOL/A § 8, Rdn. 7, 38, 40, und zur Parallelvorschrift des § 9 Nr. 2 VOB/A: Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB, A § 9 Nr. 2, Rdn. 30; Hertwig in Beck'scher VOB-Kommentar, A § 9, Rdn. 7).

    Für den Auftragnehmer muss überschaubar sein, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich das Wagnis voraussichtlich realisieren wird und mit welchem Ergebnis sich dieses Risiko auf den Preis niederschlägt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.10.2001 - Verg 28/01).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Hierzu genügt der Hinweis auf die von den meisten Vergabesenaten der Oberlandesgerichte geteilte Rechtsprechung, wonach im Allgemeinen die Obergrenze der dem Antragsteller hierzu zur Verfügung stehenden Zeitspanne zwei Wochen beträgt (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45, 47; Bay0bLG, NZBau 2000, 481, 483; OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101, 103; Thüringisches OLG, NZBau 2000, 539, 540; KG, NZBau 2000, 258, 259).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Hierzu genügt der Hinweis auf die von den meisten Vergabesenaten der Oberlandesgerichte geteilte Rechtsprechung, wonach im Allgemeinen die Obergrenze der dem Antragsteller hierzu zur Verfügung stehenden Zeitspanne zwei Wochen beträgt (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45, 47; Bay0bLG, NZBau 2000, 481, 483; OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101, 103; Thüringisches OLG, NZBau 2000, 539, 540; KG, NZBau 2000, 258, 259).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung der Rügeobliegenheit hat - wie sich aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ergibt - im Streitfall der Auftraggeber nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.7.2001 Verg 16/01 -, VergabeR 2001, 419, 421).
  • OLG Jena, 05.07.2000 - 6 Verg 3/00

    Einhaltung der Rügefrist; Bindung des Vergabesenats an festgestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Hierzu genügt der Hinweis auf die von den meisten Vergabesenaten der Oberlandesgerichte geteilte Rechtsprechung, wonach im Allgemeinen die Obergrenze der dem Antragsteller hierzu zur Verfügung stehenden Zeitspanne zwei Wochen beträgt (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45, 47; Bay0bLG, NZBau 2000, 481, 483; OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101, 103; Thüringisches OLG, NZBau 2000, 539, 540; KG, NZBau 2000, 258, 259).
  • KG, 24.08.1999 - KartVerg 5/99

    Unverzüglichkeit der Rügen im Vergabeverfahren; Fehlerhafte Verlesung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Hierzu genügt der Hinweis auf die von den meisten Vergabesenaten der Oberlandesgerichte geteilte Rechtsprechung, wonach im Allgemeinen die Obergrenze der dem Antragsteller hierzu zur Verfügung stehenden Zeitspanne zwei Wochen beträgt (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45, 47; Bay0bLG, NZBau 2000, 481, 483; OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101, 103; Thüringisches OLG, NZBau 2000, 539, 540; KG, NZBau 2000, 258, 259).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01

    Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Die Erhebung der Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB hat indes keinen rechtsgeschäftlichen, sondern einen verfahrensrechtlichen Charakter insofern, als sie die Zugangsvoraussetzung für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren schafft (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.8.2000 -Verg 9/00; Bay0bLG, Beschl. v. 20.8.2001 Verg 9/01, VergabeR 2001, 438).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Hierzu genügt der Hinweis auf die von den meisten Vergabesenaten der Oberlandesgerichte geteilte Rechtsprechung, wonach im Allgemeinen die Obergrenze der dem Antragsteller hierzu zur Verfügung stehenden Zeitspanne zwei Wochen beträgt (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45, 47; Bay0bLG, NZBau 2000, 481, 483; OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101, 103; Thüringisches OLG, NZBau 2000, 539, 540; KG, NZBau 2000, 258, 259).
  • VK Bund, 13.08.2001 - VK 1-25/01

    Planung, Vorbereitung und Durchführung der sprachlichen Vorbereitungsphase für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 13.8.2001 (VK 1 - 25/01) aufgehoben.
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

    Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (allgemeine Meinung; vgl. nur BGH, Beschl. v. 01.02.2005, a.a.O., sub C.I.3.b; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000 - Verg 9/00 -, v. 05.12.2001 - Verg 32/01 - und v. 02.08.2002 - Verg 25/02 - OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.10.2003 - 11 Verg 7/03; OLG Jena, Beschl. v. 16.01.2002 - 6 Verg 7/01; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.09.2000 - 5 Verg 1/00; zit. nach Byok, a.a.O., § 107 GWB, Rn. 983; Summa, a.a.O, § 107 GWB Rn. 120 ff.).

    Die entsprechenden, von ihr mit dem Vergabenachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergaberechtsverstöße waren ihr sonach bekannt oder sie hat sich dieser Kenntnis - angesichts der ihr bekannten Umstände - mutwillig verschlossen, was freilich einer Kenntnis im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gleichsteht (vgl. BGH, Beschl. v. 01.02.2005 - X ZB 27/04, a.a.O., sub C I. 3 b; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2001 - Verg 16/01 - und 05.12.2001 - Verg 32/01; Summa, a.a.O., § 107 Rn. 122).

  • VK Düsseldorf, 23.05.2008 - VK-7/08

    "Select-Vertrag" des Bundes als Rahmenvertrag?

    Ein Zeitraum von 2 Wochen wird als äußerste Obergrenze einzuräumen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 05.12.2001 ­ Verg 32/01).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

    Eine Präklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss jedoch auf konkrete und überprüfbare Feststellungen gestützt werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Dezember 2001 - Verg 32/01), die das Wissen um einen Sachverhalt (und den Zeitpunkt seiner Erlangung) belegen, welcher den Schluss auf eine Verletzung von Vergabevorschriften rechtfertigt und der - vernünftig betrachtet - dazu Anlass gibt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2006 - X ZB 14/06 Rn. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06; Beschl. v. 19. Juli 2006 - VII-Verg 27/06; Beschl. v. 22. August 2000 - Verg 9/00; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18. September 2008 - Verg W 13/08; OLG Celle, Beschl. v. 5. Juli 2007 - 13 Verg 8/07; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6. Februar 2007 - 17 Verg 7/06).
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   OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - Verg 32/01   

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OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - Verg 32/01 (https://dejure.org/2001,13955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2001 - Verg 32/01 (https://dejure.org/2001,13955)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2001 - Verg 32/01 (https://dejure.org/2001,13955)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - Verg 32/01
    Wenn der 21.6.2001 als das maßgebliche Datum für die Erlangung der Kenntnis im Sinne des S 107 Abs. 3 Sa tz 1 GWB anzusehen sein sollte, wird das anwaltliche Rügeschreiben vom 26.6.2001 und auch noch dasjenige vom 29.6.2001 als rechtzeitig angesehen werden müssen (vgl. u. a. die schon von der Vergabekammer zitierte Senatsentscheidung WuW/E Verg 223 = NZBau 2000, 45 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

    Die unter die genannte Vorschrift fallenden Vergaberechtsverstöße müssen - wie der Senat bereits mehrfach deutlich gemacht hat, in einem wörtlich zu verstehenden Sinn - aus der Bekanntmachung und aus deren Inhalt selbst hervor gehen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 440, 441; Beschluss vom 30.8.2001, Az. Verg 32/01).
  • VK Sachsen, 10.06.2008 - 1/SVK/026-08

    Fehlende Dokumentation im VOF-Verfahren

    Die erkennende Vergabekammer vertritt überdies die Auffassung, dass eine Rüge kein Rechtsgeschäft ist, insbesondere keine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl. VK Münster, Beschl. v. 24.09.2004, VK 24/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2001, Az: Verg 32/01, VK Bund, Beschluss vom 05.09.2001, Az: VK 1-23/01), so dass die Bevollmächtigung im Rahmen eines Vergabeverfahrens, die auf den Abschluss von Rechtsgeschäften gerichtet ist gerade nicht ausreicht.

    Die Rüge ist eine verfahrensrechtliche Erklärung, eine Zulässigkeits- und Zugangsvoraussetzung für das Nachprüfungsverfahren (vgl. VK Münster, Beschl. v. 24.09.2004, VK 24/04; OLG Düsseldorf 05.12.2001 Verg 32/01), so dass die Bevollmächtigung im Rahmen eines Vergabeverfahrens, die auf den Abschluss von Rechtsgeschäften gerichtet ist, gerade nicht ausreicht.

  • VK Münster, 10.02.2004 - VK 1/04

    Kein Ausschluss wegen spekulativer Angebotspreise!

    Die Rügeobliegenheit setzt aber erst dann ein, wenn der Verstoß vom betreffenden Unternehmen erkannt wurde, und nicht bereits dann, wenn das Unternehmen einen Verdacht eines Rechtsverstoßes besitzt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.08.2001 ­ Verg 32/01), wenn sich ein Unternehmen um einen entstandenen Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes nicht kümmert (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.07.2001 ­ Verg 20/01) oder ­ entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - sich wegen Organisationsverschuldens dazu außerstande gesetzt hat.
  • VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe

    Zu Recht geht die ASt mit der Rechtsprechung davon aus, dass als Maßstab für Rügen gegen behauptete Rechtsverstöße in den Verdingungsunterlagen nicht § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB sondern Satz 1 anzulegen ist (so ausdrücklich erkennende Kammer, Beschluss vom 31.03.05; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004, 1 Verg 10/04, IBR 2005, 115; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003, 11 Verg 7/03, IBR 2004, 221; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003, 1 Verg 3/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2001, Verg 2/01, IBR 2002, 97; im Ergebnis ebenso VK BR Münster, Beschluss vom 18.01.2005, VK 32/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.10.2004, VK2 86/03; VK BR Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2004, 203 - VgK - 44 / 2004; Beschluss vom 21.09.2004, 203 - VgK - 42 / 2004; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04; BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2004, VII Verg 35/04; Beschluss vom 30.08.2001, Verg 32/01; 1. VK Bund, Beschluss vom 25.06.2004, VK1 60/04; Beschluss vom 24.04.2004, VK1 135/04; Beschluss vom 21.01.2004, VK1 133/03; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2004, 360 - 4002 .
  • VK Baden-Württemberg, 18.05.2011 - 1 VK 18/11

    Einem Rügeschreiben muss keine Vollmacht beigefügt werden!

    Der Nachweis der Bevollmächtigten musste dem Rügenschreiben nicht beigefügt werden, da im Vergabeverfahren § 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG gilt, d.h. eine Vollmacht muss nur dann vorgelegt werden, wenn die Antragsgegnerin die Bevollmächtigung des Konzernjustiziars der xxx angezweifelt hätte und aus diesem Grunde eine Vollmacht ausdrücklich angefordert hätte (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2004 -1 VK 83/04; auch das OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2001, Verg 32/01 hält § 174 BGB weder direkt noch analog für anwendbar).
  • VK Sachsen, 08.07.2004 - 1/SVK/044-04

    Vergabeverfahren kein förmliches Verwaltungsverfahren

    Dabei stellt die Bevollmächtigung im Vergabeverfahren nach § 21 Nr. 4 VOL/A keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Rüge gegenüber dem Auftraggeber nach § 107 Abs. 3 GWB dar, auch wenn dort andererseits noch nicht die strengen Voraussetzungen des § 174 BGB Anwendung finden (OLG Düsseldorf, B. v. 30.08.2001, Verg 32/01).
  • VK Münster, 06.02.2004 - VK 1/04

    Antragsbefugnis auf Grund Fehlens eines zusammenhängenden Vergabevermerks;

    Die Rügeobliegenheit setzt aber erst dann ein, wenn der Verstoß vom betreffenden Unternehmen erkannt wurde, und nicht bereits dann, wenn das Unternehmen einen Verdacht eines Rechtsverstoßes besitzt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.08.2001 - Verg 32/01), wenn sich ein Unternehmen um einen entstandenen Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes nicht kümmert (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.07.2001 - Verg 20/01) oder - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - sich wegen Organisationsverschuldens dazu außer Stande gesetzt hat.
  • VK Nordbayern, 12.10.2006 - 21.VK-3194-25/06

    Wann ist Rüge eines Mitglieds der Bietergemeinschaft zuzurechnen?

    Für die Auffassung der Vergabekammer spricht auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2001, Verg 32/01, in der ausgeführt wird, dass auf die verfahrensvorbereitende (also mehr dem Verfahrensrecht als den materiellrechtlichen Rechtsgeschäften zuzuordnende) Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB die Vorschrift des § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar ist.
  • VK Münster, 21.08.2003 - VK 18/03

    Ausschluss wegen fehlender Eignungsnachweise

    Bloße Zweifel oder der bloße Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes können die Rügeobliegenheit nicht auslösen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.08.01 ­ Verg 32/01, Beschl. v. 04.07.01 ­ Verg 20/01).
  • VK Bund, 10.04.2008 - VK 2-37/08

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) für die

    Auch hier hat aber der Auftraggeber im Streitfall darzulegen und zu beweisen, dass die Umstände eines solchen Ausnahmefalls vorlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30. August 2001, Verg 32/01 sowie Beschluss v. 18. Juli 2001, Verg 16/01, VergabeR 2001, 419, 421; Maier aaO., S. 178).
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