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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - VII-Verg 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6431
OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - VII-Verg 32/13 (https://dejure.org/2014,6431)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2014 - VII-Verg 32/13 (https://dejure.org/2014,6431)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - VII-Verg 32/13 (https://dejure.org/2014,6431)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 101b Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der Erweiterung eines Vertrages über die augenchirurgische Behandlung der altersbedingten Makula-Degeneration um ärztliche Versorgungsleistungen

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorsicht bei Vertragsänderungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vertragsänderungen ohne Neuausschreibung

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 101 b GWB
    Vertragsanpassungsklauseln müssen bereits in EU-Bekanntmachung genannt werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer Neues und Anderes will, muss auch neu und anders ausschreiben! (VPR 2014, 145)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 454
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Sie überschreitet den Schwellenwert von 200.000 Euro (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom, 28. Juli 2011 - VII-Verg 20/11; OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09).

    In Übereinstimmung damit hat auch der Senat entschieden, dass, um die Gleichbehandlung möglicher Bieter und die Transparenz des Vergabeverfahrens zu gewährleisten, "bereits aus der ursprünglichen Ausschreibung (bzw. dem ursprünglichen Text) klar" hervorzugehen habe, "unter welchen Umständen der Vertrag wann und wie geändert werden" kann (Senat, Beschluss vom 28. Juli 2011 - VII-Verg 20/11, BA 19 f.).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-423/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Vertragsänderungen dann als eine Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und wenn sie infolgedessen den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen des Vertrags erkennen lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - C-454/06, pressetext Nachrichtenagentur, NZBau 2008, 518, Rn. 34 ff.; Urteil vom 13. April 2010 - C-91/08, Wall, NZBau 2010, 382; Urteil vom 22. April 2010 - C-423/07, Kommission/Spanien, VergabeR 2010, 632).

    Während sich die pressetext Nachrichtenagentur-Entscheidung des EuGH allerdings noch so lesen kann, dass auch wesentliche Vertragsänderungen (allein) in den Bedingungen des ursprünglichen Auftrags vorgesehen oder erlaubt sein können, hat der Gerichtshof durch Urteil vom 22. April 2010 (C-423/07, Kommission/Spanien, Rn. 55) indes entschieden, dass zur Sicherung der Gleichbehandlung der in Frage kommenden Bieter und der Transparenz der Auftragsvergabe zu den Auskünften, welche die Vergabebekanntmachung enthalten muss, auch die ergänzenden Gegenstände des Auftrags, die Beschreibung sowie die Menge und der Gesamtumfang der Arbeiten gehören.

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Vertragsänderungen dann als eine Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und wenn sie infolgedessen den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen des Vertrags erkennen lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - C-454/06, pressetext Nachrichtenagentur, NZBau 2008, 518, Rn. 34 ff.; Urteil vom 13. April 2010 - C-91/08, Wall, NZBau 2010, 382; Urteil vom 22. April 2010 - C-423/07, Kommission/Spanien, VergabeR 2010, 632).

    a) Der AMD-IVIT-Vertrag vom September 2012 ist entsprechend der im Urteil des EuGH vom 19. Juni 2008 (C- 454/06, pressetext Nachrichtenagentur, Rn. 34 ff., 36) genannten zweiten Fallgruppe, in großem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert worden.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Die §§ 99, 100 GWB machen keinen Unterschied zwischen vor- und nachrangigen Dienstleistungen; sie sehen hinsichtlich der Nachprüfbarkeit nachrangiger Dienstleistungen keine Ausnahme vor (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2010 - VII-Verg 19/10, VergabeR 2010, 955, 958, 961 m.w.N. - betreffend nachrangige Dienstleistungen nach Kategorie 18; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10; OLG Dresden, BeckRS 2011, 00918; Vergaberecht 2008, 567 und 809; OLG Brandenburg, VergabeR 2008, 242, 244; anders noch VergabeR 2003, 654).

    Soweit § 4 Abs. 4 VgV a.F. (nunmehr § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV n.F.) bei nachrangigen Dienstleistungen eine Anwendung lediglich bestimmter Normen der VOL/A-EG und im Übrigen des ersten Abschnitts der VOL/A vorschreibt, ist davon lediglich das materielle Vergabeverfahren betroffen (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2010 - VII-Verg 19/10, VergabeR 2010, 955, 961).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 77/11

    Wirksamkeit eines Vertrages zur besonderen zahnärztlichen Versorgung während der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Die Vereinbarung betrifft keine Dienstleistungskonzession (vgl. zu alledem Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII-Verg 77/11 m.w.N.).

    Den entsprechenden Beschlussgründen der Vergabekammer ist unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 7. Dezember 2011 (VII-Verg 77/11, BA 10) beizupflichten.

  • VK Bund, 02.09.2013 - VK 2-74/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe medizinischer Versorgung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 2. September 2013 (VK 2-74/13) werden zurückgewiesen.

    Die 2. Vergabekammer des Bundes hat dem Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 2. September 2013 (VK 2-74/13) stattgegeben und hat die Unwirksamkeit des 1. Nachtrags zum AMD-IVIT-Vertrag festgestellt.

  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Die §§ 99, 100 GWB machen keinen Unterschied zwischen vor- und nachrangigen Dienstleistungen; sie sehen hinsichtlich der Nachprüfbarkeit nachrangiger Dienstleistungen keine Ausnahme vor (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2010 - VII-Verg 19/10, VergabeR 2010, 955, 958, 961 m.w.N. - betreffend nachrangige Dienstleistungen nach Kategorie 18; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10; OLG Dresden, BeckRS 2011, 00918; Vergaberecht 2008, 567 und 809; OLG Brandenburg, VergabeR 2008, 242, 244; anders noch VergabeR 2003, 654).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - Verg 55/11

    Nichtbeteiligung eines Wettbewerbers an einem freihändigen Vergabeverfahren wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Den Nachweis des Zeitpunkts der Kenntniserlangung hat notfalls der Antragsteller zu führen (anders in einem Eilverfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB: Senat, Beschluss vom 17.August 2011 - VII-Verg 55/11, BeckRS 2011, 23805 und im Anschluss daran: Braun in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 101b GWB Rn. 66).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2007 - Verg W 2/07

    Vergaberecht: Fehlerhafte vergaberechtliche Behandlung von nachrangigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Die §§ 99, 100 GWB machen keinen Unterschied zwischen vor- und nachrangigen Dienstleistungen; sie sehen hinsichtlich der Nachprüfbarkeit nachrangiger Dienstleistungen keine Ausnahme vor (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2010 - VII-Verg 19/10, VergabeR 2010, 955, 958, 961 m.w.N. - betreffend nachrangige Dienstleistungen nach Kategorie 18; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10; OLG Dresden, BeckRS 2011, 00918; Vergaberecht 2008, 567 und 809; OLG Brandenburg, VergabeR 2008, 242, 244; anders noch VergabeR 2003, 654).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Vertragsänderungen dann als eine Neuvergabe anzusehen, wenn sie wesentlich andere Merkmale aufweisen als der ursprüngliche Auftrag und wenn sie infolgedessen den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Bestimmungen des Vertrags erkennen lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - C-454/06, pressetext Nachrichtenagentur, NZBau 2008, 518, Rn. 34 ff.; Urteil vom 13. April 2010 - C-91/08, Wall, NZBau 2010, 382; Urteil vom 22. April 2010 - C-423/07, Kommission/Spanien, VergabeR 2010, 632).
  • OLG Naumburg, 26.07.2012 - 2 Verg 2/12

    Managementvertrag - Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellungslast für Beginn

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG Dresden, 12.10.2010 - WVerg 9/10

    Bau-, Architekten-, Vergabe und Nachbarrecht; Vergaberecht

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist von einer wesentlichen Vertragsänderung auszugehen, wenn (1) hierdurch Bedingungen eingeführt werden, die die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter oder die Annahme eines anderen als des ursprünglich angenommenen Angebot erlaubt hätte, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wären, (2) sie den Auftrag in größerem Umfang auf ursprünglich nicht vorgesehene Dienstleistungen erweitert oder (3) das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrages in einer im ursprünglichen Auftrag nicht vorgesehenen Weise zugunsten des Auftragnehmers ändert (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-454 /06 - Pressetext ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011; VII Verg 20/11, VergabeR 2012, 35 juris Rn. 90 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII - Verg 32/13, VergabeR 2014, 557, juris Rn. 24).

    Zur Sicherung der Gleichbehandlung der in Frage kommenden Bieter und der Transparenz der Auftragsvergabe gehören zu den Auskünften, die die Auftragsbekanntmachung enthalten muss, auch die ergänzenden Gegenstände des Auftrags, die Beschreibung sowie die Menge und der Gesamtumfang der Arbeiten (EuGH, Urteil vom 22. April 2010 (C-423/07, Kommission/Spanien, Rn. 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014, VII-Verg 32/13, VergabeR 2014, 557, juris Rn. 26).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 11 Verg 12/15

    Frist für Geltendmachung unzulässiger De-facto-Vergabe

    Zwar wird in der Rechtsprechung weitgehend angenommen, dass bei einer vergaberechtlich relevanten Vertragsänderung für die Ermittlung des Schwellenwertes der Wert der Änderung maßgeblich ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 28.08.2015, 1 Verg 1/15; OLG Celle, Beschluss vom 1.08.2012, 13 Verg 8/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.2.2014, Verg 32/13; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2014, 1 Verg 1/15).
  • OLG Schleswig, 04.11.2014 - 1 Verg 1/14

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Kreis Schleswig-Flensburg kann von

    Die Darlegungslast für den Zeitpunkt der Kenntniserlangung obliegt der BF (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, VII-Verg 32/13, NZBau 2014, 454 [Rn. 18]; König, a.a.O., § 101b GWB Rn. 6 [S. 704]).

    (konkludent oder "funktional") als ein Vertragsschluss im vergaberechtlichen Sinne oder eine - diesem gleichkommende - "wesentliche" Vertragsänderung (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 19.06.2008, C-454/06, NJW 2008, 3341 ff. ["Pressetext"]; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2014, a.a.O., Rn. 20, m. w. N.) anzusehen ist.

  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

    Die §§ 99, 100 GWB machen keinen Unterschied zwischen vor- und nachrangigen Dienstleistungen; sie sehen hinsichtlich der Nachprüfbarkeit nachrangiger Dienstleistungen keine Ausnahme vor (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - VII-Verg 32/13; so auch Ufer in Ufer/Schwind, a. a. O., § 5 Ziff. 4.2.1).
  • VK Sachsen, 17.06.2016 - 1/SVK/011-16

    Lieferauftrag über ballistische Helme: Verhandlungsverfahren ohne

    Dazu genügt seine laienhafte Wertung, dass das Handeln des Auftraggebers eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren enthält (OLG Düsseldorf, B. v. 12.02.2014 - VII-Verg 32/13; B. v. 03.08.2011 - VII-Verg 33/11).

    Anderer Auffassung ist das OLG Düsseldorf (B. v. 12.02.2014 - VII-Verg 32/13).

  • VK Bund, 04.03.2014 - VK 2-07/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe einer Aufhebung

    Eine solche Änderung eines Vertrags während seiner Laufzeit ist daher als wesentlich anzusehen und stellt vergaberechtlich eine Neuvergabe mit der Konsequenz dar, dass der Auftraggeber korrekterweise ein neues Vergabeverfahren, gerichtet auf den Auftrag in seiner neuen Gestalt, durchzuführen hat (zur Notwendigkeit, bei Hinzutreten neuer Leistungsbestandteile einen Rahmenvertrag durch eine neue Ausschreibung für den Wettbewerb zu öffnen, ausführlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - VII-Verg 32/13).
  • VK Niedersachsen, 05.10.2015 - VgK-37/15

    Ausschreibung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen als qualifizierter

    Die §§ 99, 100 GWB machen keinen Unterschied zwischen vor- und nachrangigen Dienstleistungen; sie sehen hinsichtlich der Nachprüfbarkeit nachrangiger Dienstleistungen keine Ausnahme vor (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.2.2014 - VII-Verg 32/13 ; OLG Celle, a.a.O).
  • VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15

    Nachprüfungsverfahren: Briefdienstleistungen

    Ob eine spätere Vertragsänderung ein öffentlicher Auftrag ist, der nach Kartellvergaberecht zu vergeben ist, bestimmt sich vielmehr - wie sonst auch - allein nach den allgemeinen Grundsätzen, insbesondere ob sie eine wesentliche Vertragsänderung darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - Verg 32/13, m.w.N. insbesondere in Bezug auf die entsprechende EuGH-Rechtsprechung).
  • VK Brandenburg, 12.12.2016 - VK 21/16

    "Altauftragnehmer" muss auf "Altauftrag" hinweisen!

    Aufträge eines öffentlichen Auftraggebers, die den maßgeblichen Schwellenwert erreichen, unterliegen dem Nachprüfungsregime der §§ 102 ff. GWB, wobei die §§ 99, 100 GWB keinen Unterschied zwischen vor- und nachrangigen Dienstleistungen machen und hinsichtlich der Nachprüfbarkeit nachrangiger Dienstleistungen keine Ausnahme vorsehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - VII- Verg 32/13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Verg W 2/07, Beschluss vom 15. März 2011 - Verg W 5/11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - VII-Verg 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,74468
OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - VII-Verg 32/13 (https://dejure.org/2013,74468)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2013 - VII-Verg 32/13 (https://dejure.org/2013,74468)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2013 - VII-Verg 32/13 (https://dejure.org/2013,74468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde; Vergaberechtliches Nachprüfverfahren zur Feststellung der Wirksamkeit eines bereits geschlossenen Nachtragsvertrags; Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 03.04.2012 - 2 Verg 3/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines beigeladenen Bieters des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - Verg 32/13
    Soweit in der Rechtsprechung die Statthaftigkeit eines Antrags des Beigeladenen entsprechend § 118 GWB bejaht wird (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 03.04.2012, 2 Verg 3/12 m.w.N.), ist Voraussetzung aber ebenfalls, dass der Antrag auf Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots gerichtet ist.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - Verg 32/13
    Die Regelung, wonach die Vergabekammer im Fall, dass Rechte des Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB im Vergabeverfahren auf andere Weise als durch den drohenden Zuschlag gefährdet sind, auf besonderen Antrag mit weiteren vorläufigen Maßnahmen (neben denen des Absatz 2) in das Vergabeverfahren eingreifen kann, dient der Absicherung einer bevorstehenden Entscheidung der Vergabekammer (Senat, Beschl. v. 20.10.2008, VII-Verg 46/08).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2007 - Verg 5/07

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - Verg 32/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nur in besonderen Ausnahmefällen denkbar, dass der Beigeladene des Schutzes durch eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsmittels bis zur Beschwerdeentscheidung bedarf, etwa wenn die Vergabekammer dem Antragsgegner aufgegeben hat, für den Fall der Fortsetzung des Vergabeverfahrens dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen, und damit der Primärrechtsschutz des Beigeladenen unmittelbar gefährdet ist (vgl. Senat, Beschl. v. 09.03.2007, VII-Verg 5/07, juris Rn. 6, im Ergebnis offen gelassen), nicht jedoch in Fällen, in denen die Vergabekammer den Antragsgegner lediglich verpflichtet hat, die Angebotswertung unter Ausschluss des Angebots des Beigeladenen zu wiederholen (Senat, Beschl. v. 05.10.2010, VII-Verg 31/10 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2010 - Verg 31/10

    Ablehnung des Erlasses einer Eilanordnung im Vergabeverfahren nach Entscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - Verg 32/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nur in besonderen Ausnahmefällen denkbar, dass der Beigeladene des Schutzes durch eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsmittels bis zur Beschwerdeentscheidung bedarf, etwa wenn die Vergabekammer dem Antragsgegner aufgegeben hat, für den Fall der Fortsetzung des Vergabeverfahrens dem Antragsteller den Zuschlag zu erteilen, und damit der Primärrechtsschutz des Beigeladenen unmittelbar gefährdet ist (vgl. Senat, Beschl. v. 09.03.2007, VII-Verg 5/07, juris Rn. 6, im Ergebnis offen gelassen), nicht jedoch in Fällen, in denen die Vergabekammer den Antragsgegner lediglich verpflichtet hat, die Angebotswertung unter Ausschluss des Angebots des Beigeladenen zu wiederholen (Senat, Beschl. v. 05.10.2010, VII-Verg 31/10 m.w.N.).
  • VK Bund, 02.09.2013 - VK 2-74/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe medizinischer Versorgung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - Verg 32/13
    Der Antrag der Beigeladenen, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2-74/13) vom 2. September 2013 analog §§ 115 Abs. 3 Satz 1, 118 Abs. 1 Satz 3 GWB bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird verworfen.
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