Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - VII-Verg 38/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist eine Berufskammer überwiegend staatlich finanziert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- staufer.de (Kurzinformation)
Ärztekammern keine öffentlichen Auftraggeber
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind Berufsverbände öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB? (IBR 2012, 100)
Verfahrensgang
- VK Münster, 08.04.2011 - VK 1/11
- OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 38/11
- OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - VII-Verg 38/11
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2013 - C-526/11
- EuGH, 12.09.2013 - C-526/11
Papierfundstellen
- NZBau 2012, 188
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - Verg 38/11
In seiner Entscheidung zur Auftraggebereigenschaft öffentlicher Krankenkassen hat der Gerichtshof (Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07 - Oymanns, Rdnrn. 41 ff., NZBau 2009, 520) ausgeführt:.Der Gerichtshof hat damit bisher eine die Auftraggebereigenschaft begründende mittelbare staatliche Finanzierung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nur dann bejaht, wenn der Staat (im Sinne des § 98 Nr. 1 GWB) entweder den Beitrag dem Grunde und der Höhe nach selbst festlegt (so die Fallgestaltung im Urteil vom 13.12.2007, C-337/06 - Bayerischer Rundfunk) oder doch derart maßgeblich - durch genaue Beschreibung der von der juristischen Person zu erbringenden Leistungen sowie durch die Vorschriften über die Bemessung der Beitragshöhe - beeinflusst, dass die juristische Person bei der Festsetzung der Gebühr nur noch einen geringen Spielraum hat (so die Fallgestaltung im Urteil vom 11.06.2009, a.a.O.).
Diese Einordnung ist nicht bindend (EuGH, Urteil vom 11.06.2009, a.a.O.).
- EuGH, 15.01.1998 - C-44/96
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - Verg 38/11
die Qualitätssicherung im Gesundheits- und im Veterinärwesen zu fördern und zu betreiben - insbesondere Zertifizierungen vorzunehmen - und mit den Beteiligten abzustimmen, Ob diese Aufgaben überwiegen, ist unerheblich (s. EuGH, Urteil vom 15.01.1998, C-44/96 - Mannesmann, NJW 1998, 3261). - EuGH, 13.12.2007 - C-337/06
Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - Verg 38/11
Der Gerichtshof hat damit bisher eine die Auftraggebereigenschaft begründende mittelbare staatliche Finanzierung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nur dann bejaht, wenn der Staat (im Sinne des § 98 Nr. 1 GWB) entweder den Beitrag dem Grunde und der Höhe nach selbst festlegt (so die Fallgestaltung im Urteil vom 13.12.2007, C-337/06 - Bayerischer Rundfunk) oder doch derart maßgeblich - durch genaue Beschreibung der von der juristischen Person zu erbringenden Leistungen sowie durch die Vorschriften über die Bemessung der Beitragshöhe - beeinflusst, dass die juristische Person bei der Festsetzung der Gebühr nur noch einen geringen Spielraum hat (…so die Fallgestaltung im Urteil vom 11.06.2009, a.a.O.).
- VK Münster, 29.03.2012 - VK 3/12
Anderes Produkt angeboten: Anforderungen an Gleichwertigkeit?
Die Antragsgegnerin verweist insofern auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 5.10.2011, Verg 38/11.Den Verfahrensbeteiligten wurde vorab mitgeteilt, dass die erkennende Vergabekammer keine abschließende Entscheidung über die Statthaftigkeit der Nachprüfung treffen wird, weil insofern der Sachverhalt vergleichbar mit dem Sachverhalt ist, der dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5.10.2011, Verg 38/11 zugrunde lag.
Ob eine solche mittelbare Finanzierung über das Recht der Beitragserhebung für die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB ausreicht, lässt die Kammer vorliegend aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung zum Vorabersuchen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.10.2012, Verg 38/11, dahingestellt.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - VII-Verg 38/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Vergaberechtswidrigkeit der Anforderung einer Zertifizierung eines Bieters
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- rechtsportal.de
VOL/A -EG § 7 Abs. 10
Vergaberechtswidrigkeit der Anforderung einer Zertifizierung eines Bieters - ibr-online
Welche Anforderungen an Zertifizierungsverlangen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Münster, 08.04.2011 - VK 1/11
- OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - VII-Verg 38/11
- OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - Verg 38/11
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2013 - C-526/11
- EuGH, 12.09.2013 - C-526/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 38/11
"berufsständische Vereinigungen (... Ärzte...kammern)" ist nicht bindend (EuGH, Urteil vom 11.06.2009 - C-300/07 - Oymanns, Rdnrn. 41 ff., NZBau 2009, 520).In seiner Entscheidung zur Auftraggebereigenschaft öffentlicher Krankenkassen hat der EuGH (Urteil vom 11.06.2009, a.a.O.) ausgeführt:.
Der EuGH hat damit eine die Auftraggebereigenschaft begründende mittelbare staatliche Finanzierung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nur dann bejaht, wenn der Staat (im Sinne des § 98 Nr. 1 GWB) entweder den Beitrag dem Grunde und der Höhe nach selbst festlegt (so die Fallgestaltung im Urteil vom 13.12.2007, C-337/06 - Bayerischer Rundfunk) oder doch derart rechtlich beeinflusst, dass die juristische Person bei der Festsetzung der Gebühr nur noch einen geringen Spielraum hat (so die Fallgestaltung im Urteil vom 11.06.2009, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08
Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 38/11
bb) Auf die Frage, ob die Referenzen der Antragstellerin und/oder der Beigeladenen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 26.11.2008 - VII-Verg 54/08) den Anforderungen der Bekanntmachung genügen, kommt es danach nicht mehr an. - OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 47/10
Lieferanten sind keine Nachunternehmer!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 38/11
Dies führt nicht nur dazu, dass das Angebot der Beigeladenen bereits aus diesem Grunde nicht ausgeschlossen werden kann (s. Senatsbeschluss vom 27.10.2010 - VII-Verg 47/10); die Beigeladene ist mit der Geltendmachung der Vergaberechtswidrigkeit der Anforderung nicht präjudiziert, weil § 7 Abs. 10 VOL/A-EG in der Praxis bisher noch keine Aufmerksamkeit erfahren hat.
- VK Münster, 08.04.2011 - VK 1/11
Zertifizierung gefordert: Wann ist Nachweis gleichwertig?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 38/11
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 08. April 2011 (VK 1/11) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert. - EuGH, 15.01.1998 - C-44/96
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 38/11
Ob diese Aufgaben überwiegen, ist unerheblich (s. EuGH, Urteil vom 15.01.1998, C-44/96 - Mannesmann, NHW 1998, 3261). - EuGH, 13.12.2007 - C-337/06
Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 38/11
Der EuGH hat damit eine die Auftraggebereigenschaft begründende mittelbare staatliche Finanzierung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nur dann bejaht, wenn der Staat (im Sinne des § 98 Nr. 1 GWB) entweder den Beitrag dem Grunde und der Höhe nach selbst festlegt (so die Fallgestaltung im Urteil vom 13.12.2007, C-337/06 - Bayerischer Rundfunk) oder doch derart rechtlich beeinflusst, dass die juristische Person bei der Festsetzung der Gebühr nur noch einen geringen Spielraum hat (…so die Fallgestaltung im Urteil vom 11.06.2009, a.a.O.).