Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - VII-Verg 49/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 100 Abs. 2 lit. d
Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags bei sicherheitsrelevanten Gewerken - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ab August 2011: Mehr Vergaberecht im Verteidigungs-/Sicherheitsbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags bei sicherheitsrelevanten Gewerken
Besprechungen u.ä. (4)
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
OLG Düsseldorf nimmt erstmals zur Verteidigungs- und Sicherheitsrichtlinie Stellung
- vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Ende der Schonzeit: Rückblick Expertenpanel zu sicherheitsrelevanten Beschaffungen beim 15. Polizeikongress in Berlin
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ab August 2011: Mehr Vergaberecht im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich! (IBR 2011, 478)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Sicherheitsinteressen: Berücksichtigung auch im Rahmen eines Vergabeverfahrens möglich! (IBR 2011, 1443)
Verfahrensgang
- VK Bund - 1 VK 60/11
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - VII-Verg 49/11
- VK Bund, 06.07.2011 - VK 1-60/11
Papierfundstellen
- NZBau 2011, 501
- BauR 2011, 2012
- VergabeR 2011, 843
- ZfBR 2011, 728 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16
Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung …
Ein Auftraggeber ist bereits dann als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB a.F. anzusehen, wenn er auch nur in Teilen im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.06.2011 - Verg 49/11, VergabeR 2011, 843). - OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19
Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des …
Der Einordnung einer juristischen Person als öffentlicher Auftraggeber steht es auch nicht entgegen, wenn die Erfüllung der im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben tatsächlich nur einen relativ geringen Teil der Tätigkeiten der Einrichtung ausmacht, solange sie weiterhin die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben wahrnimmt, die sie als besondere Pflicht zu erfüllen hat (vgl. EuGH…, Urteil vom 10.11.1998 - C-360/96 - Arnheim, juris Rn. 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 49/11, juris Rn. 40; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 06.12.2016 - 6 Verg 4/16, juris Rn. 56). - VK Bund, 28.03.2012 - VK 2-14/12
Abschluss eines Vertrages über die Erstellung eines IT-Systems zur Modifizierung …
Auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 8. Juni 2011, VII Verg 49/11) messe bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2009/81/EG eine gewisse Vorwirkung zu.Erst recht kommt ein Rückgriff auf schon unter dem Regime der RL 2004/18 geschaffene Ausnahmetatbestände im nationalen Recht, wie § 100 Abs. 2 lit. d) GWB a.F., nicht in Betracht, da es ja gerade erklärtes Ziel der RL 2009/81 ist, jene Ausnahmebereiche zugunsten einer erweiterten Anwendung des Vergaberechts so weit wie möglich zu beseitigen bzw. einzuschränken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011, VII-Verg 49/11).
- VK Rheinland-Pfalz, 21.12.2017 - VK 1-24/17
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!
- VK Bund, 06.07.2011 - VK 1-60/11
Herstellung sämtlicher Innenausbauten
Mit der Entscheidung des Beschwerdegerichts (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011, VII-Verg 49/11) wurde dem Antrag entsprochen.Zudem ist der Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB eröffnet, weil die Bereichsausnahme des § 100 Abs. 2 lit d) GWB nicht greift (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011; VII-Verg 49/11).
- OLG Frankfurt, 16.10.2012 - 11 Verg 9/11
Zum Umfang der Bindungswirkung eines Vergleichs im vergaberechtlichen …
Vergabeverstöße, für die eine materielle Präklusion gem. § 107 Abs. 3 GWB eingetreten ist, und die deswegen nicht in zulässiger Weise zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden können, sind der amtswegigen Ermittlung und Prüfung der Vergabekammer danach grundsätzlich entzogen (OLG Düsseldorf, NZBau 02, 634; OLG Düsseldorf VergR 2011, 843, 847; Beschl. V. 27.10.2010 VII Verg 47/10 m.w.N;… Bungenberg a.a.O. Rn. 9;… Nowak in Pünder/Schellenberg, Rn. 8 zu § 114 GWB m.w.N.).