Rechtsprechung
   BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04   

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https://dejure.org/2004,467
BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,467)
BayObLG, Entscheidung vom 24.05.2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,467)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,467)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftraggebereigenschaft der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftraggeber: Indizwirkung des Anhangs I der BKR

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • gleisslutz.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anwendbarkeit des Vergaberechts im Gesundheitsbereich (RA Dr. Olaf Otting / Dr. Laura Sormani-Bastian, ZMGR 2005, 243)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss die AOK Bayern das GWB-Vergaberecht anwenden? (IBR 2004, 447)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 117
  • NZBau 2004, 623
  • NZS 2005, 26
  • BayObLGZ 2004, 122
  • VergabeR 2004, 629
  • ZfBR 2004, 620 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 718
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Baden-Württemberg, 10.08.2000 - 1 VK 17/00

    Christlicher Verein: Öffentlicher Auftraggeber?

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04
    Abzustellen ist vielmehr auf die Finanzierung der juristischen Person insgesamt (vgl. BayObLG Beschluss vom 10.9.2002, Verg 23/02, BayObLGZ 2002, 291 = VergabeR 2003, 94; Immenga/Mestmäcker GWB 3. Aufl. § 98 Rn. 45; Boesen § 98 Rn. 65; Dreher DB 1998, 2579/2583; Byok/Jaeger/ Werner § 98 Rn. 262 und 263; VK Baden-Württemberg Beschluss vom 10.8.2000, 1 VK 17/00).

    Daher hält die herrschende Meinung in Literatur (vgl. Beck´scher VOB-Kommentar/ Marx § 98 GWB Rn. 11; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz/Eschenbruch § 98 Rn. 65; Ingenstau/Korbion/ Müller-Wrede VOB-Komm. 15. Aufl. § 98 Rn. 33; Immenga/ Mestmäcker § 98 Rn. 51; ähnlich Byok/Jaeger/Werner § 98 Rn. 267 und Boesen § 98 Rn. 65; a.A. Koenig/Engelmann/Hentschel MedR 2003, 562/564) und Rechtsprechung (vgl. BayObLG Beschluss vom 10.9.2002, Verg 23/02, BayObLGZ 2002, 291 = VergabeR 2003, 94; VK Baden-Württemberg Beschluss vom 10.8.2000 Az. 1 VK 17/00) eine Rechtsaufsicht nicht für ausreichend; auch eine qualifizierte Rechtsaufsicht genügt nicht (vgl. BayObLG aaO).

  • BayObLG, 10.09.2002 - Verg 23/02

    Öffentliche Auftraggeber im Wettbewerbsrecht - überwiegende Finanzierung einer

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04
    Abzustellen ist vielmehr auf die Finanzierung der juristischen Person insgesamt (vgl. BayObLG Beschluss vom 10.9.2002, Verg 23/02, BayObLGZ 2002, 291 = VergabeR 2003, 94; Immenga/Mestmäcker GWB 3. Aufl. § 98 Rn. 45; Boesen § 98 Rn. 65; Dreher DB 1998, 2579/2583; Byok/Jaeger/ Werner § 98 Rn. 262 und 263; VK Baden-Württemberg Beschluss vom 10.8.2000, 1 VK 17/00).

    Daher hält die herrschende Meinung in Literatur (vgl. Beck´scher VOB-Kommentar/ Marx § 98 GWB Rn. 11; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz/Eschenbruch § 98 Rn. 65; Ingenstau/Korbion/ Müller-Wrede VOB-Komm. 15. Aufl. § 98 Rn. 33; Immenga/ Mestmäcker § 98 Rn. 51; ähnlich Byok/Jaeger/Werner § 98 Rn. 267 und Boesen § 98 Rn. 65; a.A. Koenig/Engelmann/Hentschel MedR 2003, 562/564) und Rechtsprechung (vgl. BayObLG Beschluss vom 10.9.2002, Verg 23/02, BayObLGZ 2002, 291 = VergabeR 2003, 94; VK Baden-Württemberg Beschluss vom 10.8.2000 Az. 1 VK 17/00) eine Rechtsaufsicht nicht für ausreichend; auch eine qualifizierte Rechtsaufsicht genügt nicht (vgl. BayObLG aaO).

  • VK Hamburg, 21.04.2004 - VgK FB 1/04

    Ausschluss des Einsatzes von Unterauftragnehmern

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04
    Soweit teilweise in der Rechtsprechung die Krankenversicherungen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden sind, ist das Problem nicht angesprochen (so beispielsweise VK Bund Beschluss vom 5.9.2001, VK 1 ­ 23/01 und VK Hamburg Beschluss vom 21.4.2004, VgK FB 1/04; OLG Dresden Urteil vom 23.8.2001, U 2403/00 Kart, allerdings nur für die grundsätzliche Möglichkeit der Auftraggebereigenschaft).

    Zwar nimmt Art. 1b Abs. 3 der Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR) ausdrücklich auf diese Liste Bezug, der Eintrag in die Liste hat aber keine konstitutive, sondern allenfalls Indizwirkung (vgl. Beck´scher VOB-Kommentar/Marx § 98 Rn.8; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz/Eschenbruch § 98 Rn. 69; Dreher DB 1998, 2579/2583; Boesen § 98 Rn. 31; Ingenstau/Korbion/Müller-Wrede § 98 Rn. 10; VK Bund Beschluss vom 5.9.2001, VK 1-23/01; und wohl auch VK Hamburg Beschluss vom 21.4.2004, VgK FB 1/04).

  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04
    Der EuGH (Urteil vom 16.3.2004 Rs. C-264, 306/01 = EWiR 2004, 435) sieht die Krankenkassen, soweit sie ihren Aufgaben rein sozialer Art nachkommen, ebenfalls nicht als Unternehmen i.S.d. Art. 81 EG an (entschieden für die Festsetzung von Höchstbeträgen für die Übernahme von Arzneimittelkosten).
  • OLG Dresden, 23.08.2001 - U 2403/00

    Verbot der Diskriminierung von Leistungserbringern durch gesetzliche

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04
    Soweit teilweise in der Rechtsprechung die Krankenversicherungen als öffentliche Auftraggeber angesehen worden sind, ist das Problem nicht angesprochen (so beispielsweise VK Bund Beschluss vom 5.9.2001, VK 1 ­ 23/01 und VK Hamburg Beschluss vom 21.4.2004, VgK FB 1/04; OLG Dresden Urteil vom 23.8.2001, U 2403/00 Kart, allerdings nur für die grundsätzliche Möglichkeit der Auftraggebereigenschaft).
  • VK Bund, 05.09.2001 - VK 1-23/01

    Erstellung und Betrieb eines internet- und telefongestützten Informationssystems

    Auszug aus BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04
    Zwar nimmt Art. 1b Abs. 3 der Lieferkoordinierungsrichtlinie (LKR) ausdrücklich auf diese Liste Bezug, der Eintrag in die Liste hat aber keine konstitutive, sondern allenfalls Indizwirkung (vgl. Beck´scher VOB-Kommentar/Marx § 98 Rn.8; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz/Eschenbruch § 98 Rn. 69; Dreher DB 1998, 2579/2583; Boesen § 98 Rn. 31; Ingenstau/Korbion/Müller-Wrede § 98 Rn. 10; VK Bund Beschluss vom 5.9.2001, VK 1-23/01; und wohl auch VK Hamburg Beschluss vom 21.4.2004, VgK FB 1/04).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Diese Merkmale sind durch die bisherige Rechtsprechung des EuGH noch nicht derart geklärt, dass sie ohne eine erneute Vorlage an den Gerichtshof hinreichend sicher auf gesetzliche Krankenkassen angewendet werden können (zu der kontroversen Diskussion in Deutschland siehe nur BayObLG Beschluss vom 24.05.2004, Verg 006/04 = VergR 2004, 629 = NZS 2005, 26; s. aber auch BayObLG Beschluss vom 21.10.2004, Verg 17/04 = NZBau 2005, 173 für eine Landesversicherungsanstalt; Beschluss des Senats vom 06.07.2005 , VII-Verg 22/05 für den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; zur Literatur s. Koenig/Busch, NZS 2003, 461; Gaßner/Braun NZS 2005, 28; Jaeger, ZWeR 2005, 31; Byok/Jansen, NVwZ 2005, 53; Dreher NZBau 2005, 297; Boldt NJW 2005, 3757; Heßhaus, VergabeR 2007, 333; Otting, in Bechtold, GWB, 4. Aufl., § 98 Rdnrn. 37/38; zur Rechtsaufsicht s. auch Werner in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2 Aufl., § 98 GWB Rdnrn. 364 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07

    Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen -

    Das habe das BayObLG in einem Beschluss vom 24.5.2004 (Verg 6/04) entschieden.

    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht in seinem Beschluss vom 24.5.2004 (a. a. O.) entschieden habe, sei die AOK (Bayern) als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu dem besonderen Zweck gegründet worden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen.

    Das habe das BayObLG in dem bereits angeführten Beschluss vom 24.5.2004 (a. a. O.) entschieden und darin keineswegs nur eine unbeachtliche Mindermeinung vertreten.

    Einer Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Auffassungen des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 6.7.2005 - VII Verg 22/05 und vom 21.7.2006 - VII Verg 13/06) und des BayObLG (Beschluss vom 24.5.2004 Verg 6/04) bedarf es nicht.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2007 - 3 VK 4/07

    IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

    Vielmehr ist allgemein anerkannt, dass die Nennung insoweit eine Vermutung (vgl. Dreher, in: Immengau/Mestmäcker, 3. Aufl., § 98 GWB, Rn. 17 und Marx, in: Beckscher VOB-Kommentar, VOB/A, 2001, § 98 GWB, Rn. 8) im Sinne von Anhaltspunkten (vgl. Dreher, DB 1998, 2579 und Marx a.a.O.) oder ein Indiz (vgl. Eschenbruch, in: Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum VergabeR 2000, § 98 GWB, Rn. 69) für die Stellung einer Einrichtung als öffentliche Auftraggeberin begründet (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 24. Mai 2004 ­ Verg 6/04 ­ NZBau 2004, 623 (626)).

    Der Eintrag in den Anhang III hat gerade keine konstituive, sondern allenfalls Indizwirkung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24. Mai 2004 ­ Verg 6/04 ­; VK Rheinland Pfalz, Beschluss vom 1. Feb.

    Die Tatsache einer überwiegenden Finanzierung einer Selbstverwaltungskörperschaft, wie im Falle der Antragsgegnerin durch Beiträge ihrer Mitglieder, stehen dem Merkmal einer staatlichen Finanzierung entgegen (so auch das BayObLG, Beschluss vom 24. Mai 2004 ­ Verg 6/04 ­ am Beispiel einer gesetzlichen Krankenkasse; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. Feb. 2005 ­ VK 1/05 ­ am Beispiel einer Unfallberufsgenossenschaft; VK Arnsberg, Beschluss vom 25. Nov. 2003 ­ VK 2-26/2003 ­ am Beispiel einer 100%igen gemeinsamen Tochtergesellschaft von 71 deutschen IHK und dem deutschen Industrie- und Handelskammertag).

    Abzustellen ist vielmehr auf die Finanzierung der juristischen Person insgesamt (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 24. Mai 2004 ­ Verg 6/04 ­ und vom 10. Sept. 2002 ­ Verg 23/02 ­; VK Baden- Württemberg, Beschluss vom 10. Aug. 2000 ­ 1 VK 17/00 ­; Immenga/Mestmäcker, 3. Aufl., § 98 GWB, Rn. 45; Boesen, Vergaberecht, Kommentar zum 4. Teil des GWB, § 98 GWB, Rn. 65; Dreher, DB 1998, 2579 (2583); Byok/Jaeger/Werner, Kommentar zum Vergaberecht, § 98 GWB, Rn. 262, 263).

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   OLG Koblenz, 23.11.2004 - Verg 6/04   

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https://dejure.org/2004,30123
OLG Koblenz, 23.11.2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,30123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.11.2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,30123)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. November 2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,30123)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2004 - Verg 33/04

    Gemeinnützigkeit rechtfertigt keinen Ausschluss!

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.11.2004 - Verg 6/04
    Der Senat ist wie das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 14.07.2004 - VII Verg 33/04 m.w.N. in www.vergabedatenbank.de) der Auffassung, daß staatsferne Körperschaften des Privatrechts auch dann nicht dem Anwendungsbereich dieser Ausnahmevorschrift unterfallen, wenn ihre wirtschaftliche Betätigung (§ 14 AO) ganz oder teilweise (§§ 64 f. AO) steuerlich privilegiert ist.
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   OLG Düsseldorf, 02.05.2005 - VII-Verg 6/04   

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https://dejure.org/2005,19351
OLG Düsseldorf, 02.05.2005 - VII-Verg 6/04 (https://dejure.org/2005,19351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2005 - VII-Verg 6/04 (https://dejure.org/2005,19351)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - VII-Verg 6/04 (https://dejure.org/2005,19351)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2005 - Verg 6/04
    Ausgehend von der grundlegenden und den Verfahrensbeteiligten ersichtlich bekannten Entscheidung des Senats vom 20.7.2000 (Verg 1/00, NZBau 2000, 486) hat die Vergabekammer - gemessen an den Erfordernissen einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung - eine anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerin im Nachprüfungsverfahren mit Recht nicht für erforderlich erachtet.
  • VK Bund, 10.02.2004 - VK 1-141/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2005 - Verg 6/04
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 30. Januar 2004 (VK 1 - 141/03) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10. Februar 2004 (VK 1 - 141/03) wird zurückgewiesen.
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   BayObLG, 02.07.2004 - Verg 6/04   

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https://dejure.org/2004,61834
BayObLG, 02.07.2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,61834)
BayObLG, Entscheidung vom 02.07.2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,61834)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,61834)
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   BayObLG, 08.04.2004 - Verg 6/04   

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BayObLG, 08.04.2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,80805)
BayObLG, Entscheidung vom 08.04.2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,80805)
BayObLG, Entscheidung vom 08. April 2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,80805)
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   BayObLG, 11.05.2004 - Verg 6/04   

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BayObLG, 11.05.2004 - Verg 6/04 (https://dejure.org/2004,61855)
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