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   OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - VII-Verg 83/04   

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https://dejure.org/2005,14891
OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - VII-Verg 83/04 (https://dejure.org/2005,14891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2005 - VII-Verg 83/04 (https://dejure.org/2005,14891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - VII-Verg 83/04 (https://dejure.org/2005,14891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2004 - Verg 36/03

    Ansatz einer vollen Geschäfts- und Verhandlungsgebühr nicht unbillig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04
    Als ermessensfehlerhaft ist seine Bestimmung nur dann zu qualifizieren, wenn ihr unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt worden sind oder sie nach den Umständen nicht mehr vertretbar erscheint, dies namentlich deshalb, weil das Maß des Angemessenen deutlich überschritten worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 15. März 2004, Verg 36/03, Umdruck S. 3).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2005 - Verg 102/04

    Streitwertermittlung bei Vergabe von Beförderungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04
    b) Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings umfangreich oder schwierig, so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 in der Praxis nur eher selten eine Rolle spielt (vgl. Senat, Beschl. v. 24.5.2005, VII-Verg 98/04, Umdruck S. 3; Beschl. v. 20.7.2005, VII-Verg 102/04, Umdruck S. 4; BayObLG, Beschl. v. 16.2.2005, Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454, 456).
  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04
    b) Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings umfangreich oder schwierig, so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 in der Praxis nur eher selten eine Rolle spielt (vgl. Senat, Beschl. v. 24.5.2005, VII-Verg 98/04, Umdruck S. 3; Beschl. v. 20.7.2005, VII-Verg 102/04, Umdruck S. 4; BayObLG, Beschl. v. 16.2.2005, Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454, 456).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04
    b) Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings umfangreich oder schwierig, so dass die Kappungsgrenze gemäß Nr. 2400 in der Praxis nur eher selten eine Rolle spielt (vgl. Senat, Beschl. v. 24.5.2005, VII-Verg 98/04, Umdruck S. 3; Beschl. v. 20.7.2005, VII-Verg 102/04, Umdruck S. 4; BayObLG, Beschl. v. 16.2.2005, Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454, 456).
  • VK Bund, 07.10.2004 - VK-1 81/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluß der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. Oktober 2004, VK-1 81/04, aufgehoben.
  • OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22

    Vergabeverfahren: Angabe eines Höchstwerts zu erbringender Dienstleistungen in

    Die entsprechenden Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin sind - ausgehend von einem Gegenstandswert in Höhe von [...] ? (s.o.) und der Angemessenheit einer 2, 0-fachen Gebühr (vgl. insoweit Senat, a.a.O., Rdnr. 27; OLG München, Beschluss vom 27. August 2009 - Verg 4/09 -, BeckRS 2009, 27006; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2005 - VII-Verg 83/04 -, juris, Rdnr. 21; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 182 GWB, Rdnr. 68, jew. m.w.N.) - hier wie folgt in Ansatz zu bringen:.
  • OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    So wird es auch grundsätzlich nicht als unbillig angesehen, bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung jedenfalls einen Satz von 2, 0 zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).

  • OLG München, 13.11.2006 - Verg 13/06

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    So wird es auch grundsätzlich nicht als unbillig angesehen, bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung jedenfalls einen Satz von 2, 0 zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).

  • OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05

    Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 ­ Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 ­ Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 ­ Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 ­ 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 ­ Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 ­ Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 ­ 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Es wird aber nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein Satz von 2, 0 verlangt wird (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 ­ Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 ­ 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 ­ 1 Verg 4/05).

  • OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Dabei sind die für das Verfahren vor der Vergabekammer jeweils vermeintlich erstattungsfähigen Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten - ausgehend von einem Gegenstandswert in Höhe von [...] EUR (gemäß § 50 Abs. 2 GKG 5 % der dem Angebot der Antragstellerin zu entnehmenden Bruttoauftragssumme von [...] EUR) und der Angemessenheit einer 2, 0-fachen Gebühr (vgl. insoweit OLG München, Beschluss vom 27. August 2009 - Verg 4/09 -, BeckRS 2009, 27006; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2005 - VII-Verg 83/04 -, juris, Rdnr. 21; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 182 GWB, Rdnr. 68, jew. m.w.N.) - hier wie folgt in Ansatz zu bringen:.
  • OLG München, 11.01.2006 - Verg 21/05

    Anwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren; Angemessenheit des Höchstsatzes

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 ­ Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 ­ Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 ­ Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 ­ 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 ­ Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 ­ Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 ­ 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Es wird aber nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein Satz von 2, 0 verlangt wird (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 ­ Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 ­ 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 ­ 1 Verg 4/05).

  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne

    Die für das Verfahren vor der Vergabekammer erstattungsfähigen Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin sind - ausgehend von einem Gegenstandswert in Höhe von 450.734,-- EUR (vgl. Seite 6 der angefochtenen Entscheidung) und der Angemessenheit einer 2, 0-fachen Gebühr (vgl. insoweit OLG München, Beschluss vom 27. August 2009 - Verg 4/09 -, BeckRS 2009, 27006; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juli 2005 - VII-Verg 83/04 -, juris, Rdnr. 21; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 182 GWB, Rdnr. 68, jew. m.w.N.) - hier wie folgt in Ansatz zu bringen:.
  • OLG München, 12.07.2011 - Verg 23/10

    Höchstsatz einer Geschäftsgebühr nur in schwierigen Fällen!

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 Verg 98/04, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2300 VV eröffneten Gebührenrahmens bedarf daher der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens.

  • OLG Saarbrücken, 17.08.2006 - 1 Verg 2/06

    Bestimmung der Geschäftsgebühr

    Im Allgemeinen sind Vergabenachprüfungsverfahren allerdings "umfangreich oder schwierig", so dass die Kappungsgrenze gem. Nr. 2400 nur eher selten eine Rolle spielt (OlG Düss Beschluss vom 22.07.2005 VII-Verg 83/04; BayObLG, Beschluss vom 16.02.2005,Verg 028/04; Rojahn, VergabeR 2004, 454).
  • VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05

    Bestimmung des Gegenstandswertes

    Es wird nicht als unbillig angesehen, wenn bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung ein 2, 0-facher Satz verlangt wird (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.07.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.08.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.08.2005 - 1 Verg 4/05).

    Zudem würde durch Gewährung der Höchstgebühr in Fällen wie dem vorliegenden die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt werden (vgl. OLG Düsseldorf vom 22.07.2005 - Verg 83/04).

  • OLG Schleswig, 05.01.2007 - 1 Verg 12/06

    Vergütung des Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

  • VK Sachsen, 17.11.2006 - 1/SVK/128-04

    Bestimmung des Gegenstandswertes

  • VK Sachsen, 01.02.2011 - 1/SVK/017-09

    Vergütung des Rechtsanwalts

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