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   OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - VII-Verg 93/11   

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OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - VII-Verg 93/11 (https://dejure.org/2012,4798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2012 - VII-Verg 93/11 (https://dejure.org/2012,4798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2012 - VII-Verg 93/11 (https://dejure.org/2012,4798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    VOL/A-Rahmenvereinbarung: Welche Risiken muss der Bieter tragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einschränkungen der Apotheker bei Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über die Beschaffung von parentalen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln sind rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    VOL/A-Rahmenvereinbarung: Welche Risiken muss der Bieter tragen? (IBR 2012, 475)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 747
  • ZfBR 2012, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Nachdem der Senat mit Beschluss vom 7.11.2011 in der Parallelsache VII-Verg 90/11 eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels abgelehnt und die Antragsgegnerin darauf den Auftrag erteilt hat, beantragt die Antragstellerin, unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses die Unwirksamkeit des Vertragsschlusses festzustellen, hilfsweise eine Rechtsverletzung durch die Zuschlagserteilung festzustellen.

    Zur Begründung ist auf die Gründe der der Antragstellerin bekannten Eilentscheidung des Senats vom 7.11.2011 in der Parallelsache VII-Verg 90/11 zu verweisen.

    Sofern, wie im Streitfall feststeht, der maßgebende Auftragwert erreicht oder überschritten ist, sind solche Beschaffungen unabhängig davon, ob es sich um Dienstleistungs- oder Lieferaufträge handelt, nach § 99 Abs. 1, 2 und 4, 100 Abs. 1 GWB öffentlich auszuschreiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.3.2012 - VII-Verg 90/11 unter II.1.).

    Das frühere grundsätzliche Verbot ("soll") einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2009), gilt nach § 8 EG VOL/A nicht mehr (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11, NZBau 2011, 762; Beschl. v. 11.11.2011 und 28.3.2012 - VII-Verg 90/11; Beschl. v. 7.12.2011 - VII-Verg 96/11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Daran ist nichts zu bemängeln (ebenso: LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 65).

    Denn die Apotheken können, was die Beschaffung der für die Zubereitung von Zytostatika benötigten Fertigarzneimittel anbelangt, mit den Arzneimittelherstellern oder dem Großhandel individuelle Preisvereinbarungen treffen und dadurch eine befriedigende Planungs- und Kostensicherheit erreichen (vgl. auch VKB 17 sowie LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 70).

    Es ist, wie die Vergabekammer mit Recht entschieden hat (VKB 13), wegen der Besonderheiten beim Umgang mit den betreffenden Arzneimitteln (Zytostatika) und der ausgeschriebenen Anwendung in Arztpraxen faktisch nicht zu erwarten, dass davon in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht wird, Versicherte die Arzneimittel also persönlich beschaffen (so auch LSG NRW, Beschl. v. 22.7.2010 - L 21 SF 152/10 Verg, Rn. 64).

  • VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-131/11

    Belieferung von Vertragsarztpraxen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 21. Oktober 2011 (VK 3-131/11) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 21.10.2011 (VK 3-131/11) abgelehnt.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Dies hat der Senat bereits im Beschluss vom 7.12.2011 (VII-Verg 96/11) eingehend begründet.

    Das frühere grundsätzliche Verbot ("soll") einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2009), gilt nach § 8 EG VOL/A nicht mehr (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11, NZBau 2011, 762; Beschl. v. 11.11.2011 und 28.3.2012 - VII-Verg 90/11; Beschl. v. 7.12.2011 - VII-Verg 96/11).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Davon abgesehen war die Verlängerungsmöglichkeit in den Vergabeunterlagen sowie im Vertragsentwurf angegeben und darin vergaberechtlich zulässig angelegt worden (vgl. EuGH, Urt. v. 19.6.2008 - C-454/06, NZBau 2008, 518).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Unabhängig davon, dass Vertragsärzte über kein Mandat verfügen, gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen vermeintliche Interessen der Versicherten zu verfolgen, ihnen nicht ansteht, Ausschreibungen der Krankenkassen und deren wirtschaftlichen Erfolg zu unterlaufen, und jeder Grundlage entbehrt ihnen zu unterstellen, sie würden solches tun, hat die Antragsgegnerin, wie schon die Vergabekammer richtig ausgeführt hat (VKB 14 f.), durch die Ankündigung von Einschränkungen bei Kostenerstattungen (ausgenommen die praktisch als sehr geringfügig anzusehende persönliche Einlösung eines Rezepts durch Versicherte selbst) alles getan, um die Bereitschaft der Ärzte, sich dem ausgeschriebenen Rahmenvertragsmodell anzuschließen, nicht nur zu fördern, sondern faktisch sicherzustellen (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.1.2011 - VII-Verg 3/11, BA 4).
  • OLG Jena, 22.08.2011 - 9 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren für die Ausschreibung "Lieferung von Auftausalz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Mit seiner Auffassung zur Berücksichtigung ungewöhnlicher Wagnisse setzt sich der Senat in keinen entscheidungserheblichen Widerspruch zu den Beschlüssen des OLG Dresden (Beschl. v. 2.8.2011 - WVerg 4/11, VergabeR 2012, 119) und des OLG Jena (Beschl. v. 22.8.2011 - 9 Verg 2/11, IBR 2011, 1299).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Sie gewährt indes keinen Anspruch auf Abnahme, einen Erfolg im Wettbewerb oder auf eine Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten (BVerfG, Beschl. v. 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03, Rn. 60, VergabeR 2006, 871; Urt. v. 17.12.2002 - 1 BvL 18-30/95; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.10.2010 - L 1 SF 110/10 B Verg, Rn. 48).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - U (Kart) 46/00

    Anforderungen an die Vergabe von Aufträgen durch eine gesetzlichen Krankenkasse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Ob das Recht der Berufsfreiheit sowie umgekehrt der von den gesetzlichen Krankenkassen zu beachtende Grundsatz der Auswahlfreiheit der Versicherten bei Arzneimitteln (§ 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V) oder das Gebot der Beachtung der Vielfalt der Leistungserbringer (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SGB V) im Fall einer allzu langen Vertragsdauer, einer nicht in einem vorbestimmten angemessenen zeitlichen Rhythmus wiederholten Ausschreibung und/oder bei Unterbleiben einer Gebietslos-aufteilung beeinträchtigt sein kann (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Kartellsenat, Urt. v. 8.5.2002 - U (Kart) 46/00, UA 18 f., rechtskräftig nach Nichtannahme der Revision), kann im vorliegenden Fall auf sich beruhen.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
    Das frühere grundsätzliche Verbot ("soll") einer Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse für Umstände und Ereignisse, auf die der Bieter keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2009), gilt nach § 8 EG VOL/A nicht mehr (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.10.2011 - VII-Verg 54/11, NZBau 2011, 762; Beschl. v. 11.11.2011 und 28.3.2012 - VII-Verg 90/11; Beschl. v. 7.12.2011 - VII-Verg 96/11).
  • OLG Dresden, 02.08.2011 - WVerg 4/11

    Auferlegung eines ungewöhnlichen Wagnisses durch die Verpflichtung zur Lieferung

  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    Unmögliches oder Unzutreffendes versprochen hätte (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).

    Die Schwelle, welche Kalkulationsrisiken einem Bieter zumutbar sind und diesen daher rechtmäßig aufgebürdet werden dürfen, ist jedoch bei Rahmenvereinbarungen relativ hoch (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12).

    Hält der Auftraggeber diese Anforderungen ein, handelt er vergaberechtskonform, auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs erhebliche Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12).

    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung (insbesondere zum Arzneimittelbereich) anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII- Verg 90/11).

    Etwaige Preisschwankungen können die Bieter zudem dadurch planungs- und kostensicher abmildern, indem sie mit den Verbandmittelherstellern und -großhändlern individuelle Preisvereinbarungen treffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11 m.w.N.; LSG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2010, L 21 SF 152/10).

    Sollten die Preise dennoch unzumutbar unauskömmlich werden, verbleibt dem Auftragnehmer zudem die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung gemäß § 20 RV, §§ 313, 314 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen (hierauf weist auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11, hin).

  • VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19

    Erbringung von Unterstützungleistungen

    Auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs erhebliche Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben, war die Vorgehensweise der Ag vergaberechtskonform (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII- Verg 44/12).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

    Dies wird vorliegend dadurch bestätigt, dass die Antragstellerin selbst bei Anordnung der Erteilung einer ordnungsgemäßen Vorabinformation nicht ohne Weiteres den Zuschlag erhalten würde, weil ihr Angebot im Bieterwettbewerb nicht an der mangelhaften Vorabinformation, sondern am (einzigen) Zuschlagskriterium "Preis" gescheitert ist (vgl. zu solchen Sachverhaltskonstellationen OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.04.2012, VII-Verg 93/11, juris Rn. 29).

    Vielmehr muss der Antragsteller darüber hinaus geltend machen können, den Auftrag im Fall einer Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages noch erlangen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.04.2012, VII-Verg 93/11, juris Rn. 29).

    Nach dem Wegfall dieses Verbots können Vertragsklauseln nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit einer für den Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.04.2013, VII-Verg 50/12, juris Rn. 37; Beschluss v. 18.04.2012, VII-Verg 93/11, juris Rn. 20), wobei hier dahinstehen kann, ob dies aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz herzuleiten ist.

    Ihnen ist zuzumuten, gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken, namentlich solche, die ihnen typischerweise ohnehin obliegen, zu tragen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.04.2013, VII-Verg 50/12, juris Rn. 37; Beschluss v. 18.04.2012, VII-Verg 93/11, juris Rn. 20).

  • OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22

    Vergabeverfahren: Angabe eines Höchstwerts zu erbringender Dienstleistungen in

    Denn allein die Existenz derartiger Risiken und Unsicherheiten begründet keinen Vergaberechtsverstoß (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2017 - VII-Verg 9/17 -, juris, Rdnr. 77, m.w.N.; Beschluss vom 18. April 2012 - VII-Verg 93/11 -, juris, Rdnr. 20).

    Dies gilt insbesondere im - hier vorliegenden - Falle der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012 - VII-Verg 93/11 -, juris, Rdnr. 20).

  • VK Bund, 16.01.2017 - VK 1-130/16

    Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus

    Dies habe das OLG Düsseldorf (am 18. April 2012, Az.: VII-Verg 93/11) sogar für den Fall bestätigt, dass die Vergabeunterlagen anders als hier keine Angaben zum Verwurf enthielten.

    Im Gegenteil sind gerade solche Individualvereinbarungen spezieller als die Hilfstaxe, die zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) für allgemeine Fälle ausgehandelt wird (§ 129 Abs. 5 S. 1, Abs. 5c SGB V), und somit vorrangig (ebenso: BSG, Urteil vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R, Rz. 20 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2010, L 21 SF 152/10 Verg; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11 m.w.N.).

    Zweitens wird aus den allgemeinen sozialrechtlichen Grundsätzen des SGB V deutlich, dass der Anspruch der Versicherten auf medizinische Versorgung und damit auch sein Recht, bei der Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln die Apotheke frei zu wählen, nicht uneingeschränkt gilt, sondern unter dem Vorbehalt des Wirtschaftlichkeitsgebots steht (s. insbesondere § 12 Abs. 1 S. 2 SGB V, § 70 SGB V) (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).

    Denn erstens liegt es in der Natur einer Rahmenvereinbarung wie sie hier ausgeschrieben wurde, dass der tatsächliche Umfang der Leistungspflicht des künftigen Auftragnehmers ungewiss ist (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11).

    Aus der Natur der Rahmenvereinbarung folgt ein Weiteres, nämlich dass den entsprechenden Angeboten - abhängig vom in der Regel nicht abschließend vorhersehbaren Auftragsvolumen - stets erhebliche Kalkulationsrisiken innewohnen, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11).

    Das Risiko, den ungewissen Verwurf mit einkalkulieren zu müssen, zählt - wie bereits obergerichtlich entschieden - damit zu dem vom Auftragnehmer zu tragenden Betriebsrisiko (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11; und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; s. auch 2. VK Bund, Beschlüsse vom 29. September 2016, VK 2-93/16 m.w.N.; vom 28. September 2016, VK 2-91/16; und vom 21. September 2016, VK 2-87/16).

  • KG, 10.05.2022 - Verg 1/22

    Sofortige Beschwerden des Landes Berlin in dem Vergabenachprüfungsverfahren

    Abgesehen davon ist bei Nachprüfungsverfahren, die auf die Unwirksamerklärung eines Vertrages gerichtet sind, auch ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse des Antragstellers erforderlich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012 - VII-Verg 93/11 -, juris Rn. 29; Gnittke/Hattig in: Müller-Wrede, GWB, 1. Auflage 2016, § 135 Rn. 65), woran es vorliegend ebenfalls fehlt.
  • VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung (insbesondere zum Arzneimittelbereich) anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Hält der Auftraggeber diese Anforderungen ein, handelt er vergaberechtskonform, auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12).

    Die Schwelle, welche Kalkulationsrisiken einem Bieter zumutbar sind und diesen daher rechtmäßig aufgebürdet werden dürfen, ist aus den o.g. Gründen bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen relativ hoch (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12).

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2022 - 15 Verg 2/22

    Losvergabe ist zwar die Regel, aber von jeder Regel gibt es Ausnahmen!

    Die Pflicht zur sorgfältigen Ermittlung des voraussichtlichen Bedarfs besteht deshalb nur im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012, VII-Verg 93/11).
  • VK Bund, 10.02.2017 - VK 1-03/17

    Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Dies wird vorliegend dadurch bestätigt, dass die ASt selbst bei Anordnung der Erteilung einer ordnungsgemäßen Vorabformation nicht ohne Weiteres den Zuschlag erhalten würde, weil ihr Angebot im Bieterwettbewerb nicht an der mangelhaften Vorabinformation, sondern am (einzigen) Zuschlagskriterium "Preis" gescheitert ist (vgl. zu solchen Sachverhaltskonstellationen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).

    Vielmehr muss der Antragsteller darüber hinaus geltend machen können, den Auftrag im Fall einer Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages noch erlangen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).

    Bieter oder Auftragnehmer kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 10. April 2013, VII-Verg 50/12; und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11 m.w.N.).

    Was die von der ASt angesprochene Ungewissheit angeht, ob die Rahmenvereinbarung wegen des Sonderkündigungsrechts der Ag nur ein Jahr oder wie ursprünglich vorgesehen zwei Jahre läuft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die abgerufene Menge (hier beeinflusst von der konkreten Vertragslaufzeit) in einer Rahmenvereinbarung stets ungewiss ist, ohne dass dies rechtswidrig wäre (vgl. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 19. Oktober 2011, VII-Verg 54/11).

  • VK Bund, 03.04.2018 - VK 2-24/18

    Zweckmäßigkeit bei Ausschreibung von Hilfsmitteln, § 127 Abs. 1b SGB V als

    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (VK 1 - 131/17 aaO.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Hält der Auftraggeber diese Anforderungen ein, handelt er vergaberechtskonform, auch wenn weiterhin hinsichtlich des Auftragsumfangs Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12).

    im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen relativ hoch (VK 1 - 131/17 aaO; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

  • VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17

    Stromartikel

  • VK Bund, 19.02.2018 - VK 1-167/17

    Stromartikel

  • VK Bund, 31.01.2018 - VK 1-151/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 20.02.2015 - VK 2-03/15

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung mit Flüssiggas

  • VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattverträge und Patentrecht

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • VK Bund, 29.09.2016 - VK 2-93/16

    Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V

  • VK Südbayern, 12.08.2013 - Z3-3-3194-1-18-07/13

    Rahmenvertrag: Vertragsumfang muss nicht abschließend festgelegt sein!

  • VK Bund, 11.05.2016 - VK 1-22/16

    Interimslösung Einkaufsdienstleistung

  • VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17

    Neubau Schulschießanlage

  • VK Bund, 21.09.2016 - VK 2-87/16

    Rabattvertrag Zytostatika; Kartell- und Sozialrecht im Nachprüfungsverfahren;

  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

  • VK Bund, 18.11.2013 - VK 1-91/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2021 - Verg 1/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes Ausschreibung einer

  • VK Bund, 02.04.2014 - VK 1-14/14

    Nachprüfungsverfahren: Versorgung von Versicherten mit ableitenden

  • VK Südbayern, 05.06.2013 - Z3-3-3194-1-12-03/13

    Wie weit reicht das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers?

  • VK Bund, 20.09.2016 - VK 2-85/16

    Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V

  • VK Köln, 13.02.2013 - VK VOL 15/12

    Allein der Auftraggeber bestimmt den Auftragsgegenstand!

  • VK Bund, 22.01.2019 - VK 1-109/18

    Neubau Institutsgebäude

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • VK Bund, 23.07.2015 - VK 1-55/15

    Nachprüfungsverfahren: Herstellung und Lieferung von Parlamentsdrucksachen

  • VK Bund, 16.01.2020 - VK 1-93/19

    Rabattverträge

  • VK Münster, 02.10.2014 - VK 13/14

    Rechtlich unerfüllbare Anforderungen sind "unzumutbar"!

  • VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16

    Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V

  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 1-41/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 02.03.2018 - VK 1-165/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 05.11.2014 - VK 1-86/14

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

  • VK Südbayern, 30.10.2013 - Z3-3-3194-1-28-08/13

    Vergütung kann an Entwicklung von Preisindex gekoppelt werden!

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