Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 16.01.2012

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22639
OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11 (https://dejure.org/2012,22639)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2012 - Verg W 19/11 (https://dejure.org/2012,22639)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2012 - Verg W 19/11 (https://dejure.org/2012,22639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen; Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstleistungskonzession ohne Aufgabenübertragung? Unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Stadt Zehdenick muss Ausschreibung einer Abwasserkonzession aufheben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausschreibung einer Abwasserkonzession

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt Zehdenick muss Ausschreibung einer Abwasserkonzession aufheben

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzession unzulässig, Nachprüfungsantrag begründet!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzession ohne Aufgabenübertragung? Unzulässig! (IBR 2012, 598)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    40 b) Nicht zu den öffentlich Aufträgen im Sinne von § 99 GWB zählen Dienstleistungskonzessionen, weil diese in der Vorschrift nicht erwähnt sind (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200; Beschluss v. 23.01.2012, X ZB 5/11, VergabeR 2012, 440; Beschluss v. 18.06.2012, X ZB 9/11, zitiert nach juris.de).

    42 Zutreffend hat die Vergabekammer der Beurteilung, ob eine Dienstleistungskonzession vorliegt, die Definition der Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2004/17/EG (Sektorenkoordinierungsrichtlinie) und 2004/18/EG (Vergaberechtskoordinierungsrichtlinie) zugrunde gelegt (vgl. EuGH, Urteil v. 10.03.2011, C-274/09; VergabeR 2011, 430; BGH, Beschluss v. 08.02.2011 a.a.O.).

    Danach ist eine Dienstleistungskonzession dann gegeben, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistung ausschließlich in dem Recht zu deren Nutzung oder in diesem Verwertungsrecht zuzüglich der Zuzahlung eines Preises besteht und der Auftragnehmer das Betriebsrisiko zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (vgl. EuGH, Urteil v. 10.03.2011, a.a.O.; BGH, Beschluss v. 08.02.2011 a.a.O.; OLG München, Beschluss v. 25.03.2011, Verg 4/11, VergabeR 2011, 606; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.10.2011, Verg 51/11, VergabeR 2012, 65).

    Die Frage, ob tatsächlich eine Dienstleistungskonzession vorliegt, ist nach den konkreten Umständen der Gestaltung von Leistung und Gegenleistung zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011 a.a.O.).

  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    40 b) Nicht zu den öffentlich Aufträgen im Sinne von § 99 GWB zählen Dienstleistungskonzessionen, weil diese in der Vorschrift nicht erwähnt sind (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200; Beschluss v. 23.01.2012, X ZB 5/11, VergabeR 2012, 440; Beschluss v. 18.06.2012, X ZB 9/11, zitiert nach juris.de).

    Dafür ist die Zuständigkeit der Vergabenachprüfungsinstanzen nach §§ 102 ff GWB gegeben (vgl. BGH, Beschluss v. 18.06.2012 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.10.2011 a.a.O.).

    Diese Frage ist inzidenter im Rahmen der in die Zuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen fallenden Prüfung zu beantworten, ob der Beschaffungsvorgang den Bestimmungen über das Vergaberecht unterliegt (vgl. BGH, Beschluss v. 18.06.2012 a.a.O.).

    Der Anspruch aus § 97 Abs. 7 GWB schließt das Recht ein, die Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens zur Beschaffung einer dem Anwendungsbereich des Vierten Teils des GWB unterliegenden Leistung zu erzwingen, wenn die Vergabestelle den Beschaffungsvorgang nicht als ausschreibungspflichtig ansieht und ihn deshalb ohne förmliches Vergabeverfahren abschließen will (vgl. BGH, Beschluss v. 18.06.2012 a.a.O.).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    42 Zutreffend hat die Vergabekammer der Beurteilung, ob eine Dienstleistungskonzession vorliegt, die Definition der Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2004/17/EG (Sektorenkoordinierungsrichtlinie) und 2004/18/EG (Vergaberechtskoordinierungsrichtlinie) zugrunde gelegt (vgl. EuGH, Urteil v. 10.03.2011, C-274/09; VergabeR 2011, 430; BGH, Beschluss v. 08.02.2011 a.a.O.).

    Danach ist eine Dienstleistungskonzession dann gegeben, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistung ausschließlich in dem Recht zu deren Nutzung oder in diesem Verwertungsrecht zuzüglich der Zuzahlung eines Preises besteht und der Auftragnehmer das Betriebsrisiko zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (vgl. EuGH, Urteil v. 10.03.2011, a.a.O.; BGH, Beschluss v. 08.02.2011 a.a.O.; OLG München, Beschluss v. 25.03.2011, Verg 4/11, VergabeR 2011, 606; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.10.2011, Verg 51/11, VergabeR 2012, 65).

    Wird der Dienstleistungserbringer - wie hier - ausschließlich von Dritten vergütet, so genügt für die Annahme einer Dienstleistungskonzession die Übertragung eines erheblich eingeschränkten Betriebsrisikos durch den öffentlichen Auftraggeber (vgl. EuGH, Urteil v. 10.09.2009 a.a.O.; Urteil v. 10.09.2009, C-206/08, VergabeR 2010, 48; Urteil v. 10.03.2011 a.a.O.).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    Ein durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften verursachter, zumindest drohender Schaden darf nicht ausgeschlossen sein (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 566; BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06, BGHZ 169, 131; Beschluss v. 10.11.2009, X ZB 8/09, BGHZ 183, 95).

    Das ist hier der Fall, denn einem am Auftrag interessierten Unternehmen droht regelmäßig ein Schaden durch Verletzung von Vergabevorschriften, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss v. 10.11.2009 a.a.O.).

  • OLG Dresden, 23.04.2009 - WVerg 11/08

    Kenntnis eines Bieters von einem Vergabeverstoß; Begriff des ungewöhnlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    Eine Obliegenheit, sich die maßgeblichen Kenntnisse durch zügige Nachforschungen zu verschaffen, besteht indessen nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.07.2001, Verg 16/01, VergR 2001, 419; OLG Dresden, Beschluss v. 23.04.2009, WVerg 11/08; VergabeR 2010, 106).

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn der Wissensstand des Antragstellers (in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht) einen solchen Grad erreicht hat, dass seine gleichwohl nicht sichere Kenntnis von dem Vergaberechtsverstoß darauf beruht, dass er sich ihr mutwillig verschlossen hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 23.04.2009 a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 11.12.2008 - Verg W 5/08
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    Derselbe Maßstab ist bei Zuordnung eines auf Abschluss einer Konzession gerichteten Vertrages heranzuziehen, der neben Dienstleistungen Bauleistungen erfasst (vgl. OLG München, Beschluss v. 25.03.2011, a.a.O., Senat, Beschluss v. 30.05.2008, Verg W 5/08, VergabeR 2009, 468).

    Die Bruttoauftragssumme ist unter Ansatz der prognostizierten Konzessionserlöse einschließlich Umsatzsteuer für die gesamte Vertragslaufzeit von 20 Jahren zu bestimmen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2010, 9 Verg 2/08, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 08.04.2010, Verg W 2/10; zitiert nach juris.de).

  • OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08

    Vergabeverfahren: Streitwertfestsetzung bei der Vergabe von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    Weitergehende Anforderungen bestehen nicht, insbesondere ist es unerheblich, dass die Abwasserbeseitigungsanlage im Eigentum der Auftraggeberin verbleibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschuss, v. 19.10.2011, a.a.O.; OLG Jena, Beschluss v. 11.12.2009, 9 Verg 2/08, VergabeR 2010, 705).

    Die Bruttoauftragssumme ist unter Ansatz der prognostizierten Konzessionserlöse einschließlich Umsatzsteuer für die gesamte Vertragslaufzeit von 20 Jahren zu bestimmen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 05.03.2010, 9 Verg 2/08, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss vom 11.12.2008, Verg W 5/08, unveröffentlicht; Senat, Beschluss vom 08.04.2010, Verg W 2/10; zitiert nach juris.de).

  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    Danach ist eine Dienstleistungskonzession dann gegeben, wenn die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistung ausschließlich in dem Recht zu deren Nutzung oder in diesem Verwertungsrecht zuzüglich der Zuzahlung eines Preises besteht und der Auftragnehmer das Betriebsrisiko zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (vgl. EuGH, Urteil v. 10.03.2011, a.a.O.; BGH, Beschluss v. 08.02.2011 a.a.O.; OLG München, Beschluss v. 25.03.2011, Verg 4/11, VergabeR 2011, 606; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.10.2011, Verg 51/11, VergabeR 2012, 65).

    Derselbe Maßstab ist bei Zuordnung eines auf Abschluss einer Konzession gerichteten Vertrages heranzuziehen, der neben Dienstleistungen Bauleistungen erfasst (vgl. OLG München, Beschluss v. 25.03.2011, a.a.O., Senat, Beschluss v. 30.05.2008, Verg W 5/08, VergabeR 2009, 468).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    Die Unzulässigkeit eines ansonsten zulässigen Nachprüfungsantrags kann nur angenommen werden, wenn dem Antragsteller nachgewiesen ist, dass er den behaupteten Vergaberechtsverstoß erkannt und diesen gleichwohl nicht unverzüglich gerügt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 01.02.2005, X ZB 27/04, VergabeR 2005, 328).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
    Ein durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften verursachter, zumindest drohender Schaden darf nicht ausgeschlossen sein (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 566; BGH, Beschluss v. 26.09.2006, X ZB 14/06, BGHZ 169, 131; Beschluss v. 10.11.2009, X ZB 8/09, BGHZ 183, 95).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08

    Vergabeverfahren: rechtliche Einordnung der Übertragung rettungsdienstlicher

  • OLG Brandenburg, 08.04.2010 - Verg W 2/10

    Streitwertfestsetzung: Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung der

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 60/10

    Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 67/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

  • OVG Sachsen, 06.09.2011 - 5 B 205/10

    Abwassergebühren, Privatisierung, wirtschaftliches Eigentum, Kosten

  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

  • BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11

    Rettungsdienstleistungen III

  • EuGH, 21.02.2008 - C-412/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

  • OLG Brandenburg, 30.05.2008 - Verg W 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren : Abgrenzung zwischen einem dem Kartellvergaberecht

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

  • VK Brandenburg, 19.12.2011 - VK 53/11
  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 12 U 142/12

    Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen Konzessionsvergabe für

    Die beabsichtigte Vergabe der Wasserversorgung hat Dienstleistungen zum Gegenstand, für die der Auftragnehmer kein Entgelt, sondern unter Übernahme des - durch den Anschluss- und Benutzungszwang ermäßigten - wirtschaftlichen Risikos das Recht erhalten soll, Entgelte von Dritten zu erheben (vgl. zur Vergabe "Abwasserbeseitigung": OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.8.2012, Verg W 19/11, Tz. 42 ff.).
  • VK Sachsen, 04.02.2013 - 1/SVK/039-12

    Bieter muss auch um Folgeauftrag mitbieten dürfen!

    Zudem besteht selbst bei Abruf einer Bekanntmachung eine Verpflichtung, sich die maßgeblichen Kenntnisse durch zügige Nachforschungen zu verschaffen, nicht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2012 - Verg W 19/11; OLG Dresden, Beschluss vom 23. April 2009 - WVerg 11/08).
  • VK Südbayern, 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17

    Vergabeverfahren: Anordnung des Personalübergangs auf den Auftragnehmer

    Für den Beginn der Rügeverpflichtung ist sowohl die vollständige Kenntnis der Tatsachen, aus denen die Beanstandung im Nachprüfungsverfahren abgeleitet wird, als auch eine zumindest laienhafte rechtliche Bewertung, dass diese Tatsachen zu einer Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren führen, erforderlich (BGH, Beschluss vom 26.9. 2006, Az.: X ZB 14/06, Rdnr. 35; dem folgend u.a.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.8. 2012, Az.: Verg W 19/11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2011, Az.:15 Verg 3/11; OLG Dresden, Beschluss vom 23.04.2009, Az.: WVerg 11/08).
  • VK Bund, 30.11.2012 - VK 2-131/12

    Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit

    Ebenso wenig besteht für einen Bieter eine Obliegenheit, sich die für eine hinreichend substantiierte Rüge erforderlichen Kenntnisse erst durch eigene Nachforschungen - noch dazu beschleunigt - zu verschaffen (zuletzt OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2012, Verg W 19/11).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.01.2012 - Verg W 19/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3214
OLG Brandenburg, 16.01.2012 - Verg W 19/11 (https://dejure.org/2012,3214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2012 - Verg W 19/11 (https://dejure.org/2012,3214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - Verg W 19/11 (https://dejure.org/2012,3214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • rechtsportal.de

    GWB § 97 Abs. 7; GWB § 118 Abs. 1 S. 3
    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens für die Vergabe von Leistungen als Dienstleistungskonzession; Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren, da die Vergabe einer Dienstleistungskonzession auf dem Gebiet ...

  • ibr-online

    Vergaberechtliche Nachprüfung einer Dienstleistungskonzession?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsweg bei Konzessionen zur Wegenutzung und sonstigen Dienstleistungskonzessionen - drei neue Entscheidungen

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Dienstleistungskonzession ist vor Vergabekammer anfechtbar! (IBR 2012, 1213)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 326
  • VergabeR 2012, 459
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2012 - Verg W 19/11
    Anders hat das OLG Düsseldorf die Frage beurteilt (Beschluss v. 19.10.2011, Az.: Verg 51/11, zitiert nach juris.de; Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist eingelegt).
  • OLG Jena, 11.12.2009 - 9 Verg 2/08

    Dienstleistungskonzession; Vergaberecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2012 - Verg W 19/11
    Nach Ansicht des OLG Jena (Beschluss v. 11.12.2009, Az.: 9 Verg 2/08; VergabeR 2010, 705 zitiert nach juris.de) kann ungeklärt bleiben, ob die im dortigen Fall vorgesehene Dienstleistungskonzession hinsichtlich der Abwasserbeseitigung gegen das Verbot der vollständigen Übertragung dieser Aufgabe auf Dritte verstoße.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2012 - Verg W 19/11
    In einem solchen Fall könnte es an einem "redlich handelnden" öffentlichen Auftraggeber fehlen, auf welchen der EuGH in der Entscheidung über das Vorabentscheidungsersuchen des OLG Jena (EuGH, Urteil v. 10.09.2009, Az. C-206/08 "WAZV Gotha", NZBau 2009, 729, Rn 74) abgestellt hat.
  • VK Brandenburg, 19.12.2011 - VK 53/11
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2012 - Verg W 19/11
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 19. Dezember 2011 - VK 53/11 - wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
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