Rechtsprechung
   OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15   

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OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,6912)
OLG München, Entscheidung vom 09.04.2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,6912)
OLG München, Entscheidung vom 09. April 2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,6912)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Lärmschutzwand ist eigenständiges Fachlos - BAB 9 Holledau-Allershausen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 97 Abs. 3
    Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Bildung von Fachlosen hinsichtlich der Errichtung von Lärmschutzwänden an Bundesautobahnen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Errichtung einer Lärmschutzwand ist eigenes Fachlos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • kdu.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zum Gebot der Fachlosvergabe: Totgesagte leben länger!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung einer Lärmschutzwand kann eigenes Fachlos sein! (VPR 2015, 107)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung einer Lärmschutzwand kann eigenes Fachlos sein! (IBR 2015, 320)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 446
  • BauR 2015, 1375
  • VergabeR 2015, 574
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden

    Auszug aus OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15
    Es hat sich hierfür ein Markt gebildet, auf dem Anbieter solche Arbeiten als eigenständigen Auftrag übernehmen und gleichzeitig sind diese Arbeiten nicht untrennbar mit anderen verflochten, vgl. OLG Düsseldorf vom 11.07.2007, VII - Verg 10/07, Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, § 4 Rn. 14. Die von dem Antragsgegner vorgelegten Ablaufpläne belegen dies auch im konkreten Fall und die Beteiligten stimmen in dieser Frage überein.

    § 4 Nr. 2 u. 3 VOB/A würden leerlaufen, wenn zur Begründung einer Gesamtvergabe die Benennung solcher Schwierigkeiten ausreichte, die typischerweise mit jeder losweisen Ausschreibung verbunden sind." OLG Düsseldorf vom 11.07.2007, VII - Verg 10/07, vgl. auch Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, § 14 Rn. 18; Schranner in Ingenstau/Korbion, VOB, § 4 Rn. 16, Stickler in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, § 4 Rn. 41, Kus in Kulartz/Kus/Portz, § 97 GWB, Rn. 91.

    Solche Effekte können zum Beispiel dadurch entstehen, dass in ein Fachgewerk Arbeiten fallen, welche problemlos auch von Auftragnehmern anderer Fachgewerke ausgeführt werden können oder daraus resultieren mögen, dass sich bei beengten Verhältnissen mehrere Auftragnehmer gegenseitig in die Quere kommen (wie bei OLG Düsseldorf vom 11.07.2007, VII - Verg 10/07).

    Auch andere Gründe, zum Beispiel das "Mäandern" von Lärmschutzwänden (wie bei OLG Düsseldorf vom 25.11.2009, VII - Verg 27/09), besondere Behinderungen durch die Lage der Baustelle mitten in einer Wohnbebauung und/oder behördlich angeordnete Auflagen zum Lärmschutz (wie bei OLG Düsseldorf vom 11.07.2007, VII - Verg 10/07) sind nicht zu erkennen.

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15
    In der Sache selbst berufe sich die Vergabekammer zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.03.2014, Az.: X ZB 18/13 (im weiteren alle Entscheidungen zitiert nach JURIS).

    Der Bundesgerichtshof hat sich jedoch mit Beschluss vom 20.03.2004, Az.: X ZB 18/13 den Oberlandesgerichten angeschlossen, welche bereits seit Jahren dem Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen den Vorrang gegeben haben, vgl. OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII - Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII - Verg 27/09; OLG Koblenz vom 10.06.2010, I Verg 3/10 und schließlich OLG Celle vom 06.06.2011, XIII Verg 2/11.

  • VK Südbayern, 02.01.2015 - Z3-3-3194-1-47-11/14
    Auszug aus OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hin wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 2.1.2015 (AZ: Z3-3-3194-1-47-11/14) aufgehoben.

    Der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 02.01.2015 (Az.: Z3-3-3194-1-47-11/14) wird aufgehoben, soweit der Nachprüfungsantrag als zulässig angesehen und der Antragsgegner als passivlegitimiert angesehen worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15
    Der Bundesgerichtshof hat sich jedoch mit Beschluss vom 20.03.2004, Az.: X ZB 18/13 den Oberlandesgerichten angeschlossen, welche bereits seit Jahren dem Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen den Vorrang gegeben haben, vgl. OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII - Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII - Verg 27/09; OLG Koblenz vom 10.06.2010, I Verg 3/10 und schließlich OLG Celle vom 06.06.2011, XIII Verg 2/11.

    Auch andere Gründe, zum Beispiel das "Mäandern" von Lärmschutzwänden (wie bei OLG Düsseldorf vom 25.11.2009, VII - Verg 27/09), besondere Behinderungen durch die Lage der Baustelle mitten in einer Wohnbebauung und/oder behördlich angeordnete Auflagen zum Lärmschutz (wie bei OLG Düsseldorf vom 11.07.2007, VII - Verg 10/07) sind nicht zu erkennen.

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2009 - Verg 17/09

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15
    Insbesondere seien auch für die Baumaßnahme keine strengen Lärmschutzauflagen vorgesehen (wie in dem Sachverhalt, über welchen das OLG Düsseldorf am 25.11.2009 zu entscheiden hatte, Az.: VII-Verg 17/09).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2008 - Verg W 22/07

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Verpflichtungserklärungen der

    Auszug aus OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15
    Der Bundesgerichtshof hat sich jedoch mit Beschluss vom 20.03.2004, Az.: X ZB 18/13 den Oberlandesgerichten angeschlossen, welche bereits seit Jahren dem Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen den Vorrang gegeben haben, vgl. OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII - Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII - Verg 27/09; OLG Koblenz vom 10.06.2010, I Verg 3/10 und schließlich OLG Celle vom 06.06.2011, XIII Verg 2/11.
  • OLG München, 31.05.2012 - Verg 4/12

    Vergabeverfahren: Antragsgegner des Nachprüfungsverfahren bei Bauleistungen für

    Auszug aus OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15
    Mit der Entscheidung vom 31.05.2012, Verg 4/12 hat der Senat - freilich in nicht tragenden Erwägungen - zum Ausdruck gebracht, dass er es für vorzugswürdig hält, die Frage der Auftraggebereigenschaft entsprechend den zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen zu beantworten.
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15
    Der Senat tritt daher dem OLG Düsseldorf bei, wonach "die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers ... eingehalten sind, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, schließlich solche Gründe auch tatsächlich vorhanden (festgestellt und nachgewiesen) sind ....", OLG Düsseldorf vom 01.08.2012, Verg 10/12.
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2009 - Verg 20/09

    Kostenfreiheit des Auftraggebers im Rahmen eines Straßenbauvorhabens

    Auszug aus OLG München, 09.04.2015 - Verg 1/15
    Der Bundesgerichtshof hat sich jedoch mit Beschluss vom 20.03.2004, Az.: X ZB 18/13 den Oberlandesgerichten angeschlossen, welche bereits seit Jahren dem Prinzip des landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen den Vorrang gegeben haben, vgl. OLG Brandenburg vom 19.02.2008, Verg W 22/07; OLG Düsseldorf vom 14.09.2009, VII - Verg 20/09 und vom 25.11.2009, VII - Verg 27/09; OLG Koblenz vom 10.06.2010, I Verg 3/10 und schließlich OLG Celle vom 06.06.2011, XIII Verg 2/11.
  • VK Südbayern, 02.04.2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

    Ausschluss eines Angebots

    Leistungen sind dann grundsätzlich zur Fachlosbildung geeignet, wenn sie ausreichend voneinander abgrenzbar sind, sie nicht untrennbar miteinander verflochten sind und sich hierfür ein Teilmarkt gebildet hat, auf welchem Anbieter solche Arbeiten als eigenständige Aufträge übernehmen (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.04.2015, Verg 1/15).
  • OLG München, 25.03.2019 - Verg 10/18

    Absehen vom Regelfall der Losvergabe

    Der Senat hat sich dieser Auffassung im Beschluss vom 9. April 2015 (Verg 1/15 "Lärmschutzwand", Rn. 65 juris) angeschlossen.

    Andererseits unterliegt die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers vergaberechtlichen Grenzen, die nach dem Senatsbeschluss vom 9. April 2015 (a.a.O. Rn. 65) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. August 2012 (Verg 10/12) eingehalten sind, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, und schließlich solche Gründe auch tatsächlich vorhanden (festgestellt und nachgewiesen) sind.

    Angesichts der besonderen Bedeutung einer Videoüberwachungsanlage und der weiteren Sicherheitsanlagen für die sichere Unterbringung von Gefangenen und Untersuchungsgefangenen in der Justizvollzugsanstalt M. unterscheidet sich die beabsichtigte Vergabe eines aus verschiedenen Komponenten bestehenden Überwachungs- und Sicherheitssystems von dem der Entscheidung des Senats vom 9. April 2015 (Verg 1/15 "Lärmschutzwand", juris Rn. 76) zugrundeliegenden Fall.

    Anders als dort (Senatsbeschluss vom 9. April 2015 a.a.O.) erschöpfen sich die Ausführungen des Antragsgegners hier nicht in allgemeinen Erwägungen.

  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Allerdings ergibt sich aus der klaren Wertung des Gesetzgebers, dass es nicht ausreicht, wenn der Auftraggeber anerkennenswerte Gründe für die Gesamtvergabe vorbringen kann; auch vermag die Entlastung des Auftraggebers von typischerweise mit einer losweisen Vergabe verbundenen Koordinierungsaufgaben oder sonstigem organisatorischem Mehraufwand für sich allein ein Absehen von einer Losvergabe nicht zu rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.3.2012, VII Verg 92/11, juris Rdnr. 22; Beschluss vom 11.7.2007, VII Verg 10/07, juris Rdnr. 29; OLG München, Beschluss vom 9.4.2015, Verg 1/15, juris Rdnr. 71; VK Bund, Beschluss vom 18.11.2016, VK I-98/16).
  • VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16

    Unwirksamer Vertrag nach Vergabeverfahren wegen Verstoßes gegen die Informations-

    Die jeweiligen Leistungen sind auch ausreichend abgrenzbar und nicht untrennbar mit anderen verflochten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2007, VII - Verg 10/07; OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15).

    Dies bedeutet, dass die "wirtschaftlichen oder technischen Gründe", welche die Norm verlangt, sich auf das jeweilige Fachgewerk beziehen müssen, welches für eine getrennte Losvergabe in Betracht kommt und globale, also das gesamte Vorhaben betreffende Überlegungen nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie auch und gerade das jeweilige Fachgewerk erfassen (OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15).

    Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand, den der Antragsgegner hier vermeiden wollte, kann eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012 - Verg 52/11, OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15).

  • VK Südbayern, 30.03.2017 - Z3-3-3194-1-04-02/17

    Abweichung von langjähriger Übung muss besonders begründet werden!

    Das Gebot der Aufteilung eines Auftrags in Fachlose dient dem Ziel, dass öffentliche Aufträge so aufgeteilt und zugeschnitten werden, dass es auf eine bestimmte Leistung spezialisierten Unternehmen möglich ist (siehe z.B. den Sachverhalt von OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15), sich als Einzelbieter und nicht nur in Form von Bietergemeinschaften oder als Unterauftragnehmer am Wettbewerb um die gebildeten Lose zu beteiligen.

    Wortlaut des Gesetzes (OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15).

    Andererseits ist damit auch klar, dass die Entscheidung über die Bildung eines Fachloses für ein bestimmtes Fachgewerk keine Aussage darüber trifft, ob auch für andere Fachgewerke Fachlose zu bilden sind, oder ob der "Rest" des geplanten Projekts einheitlich vergeben werden kann (OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15).

    Ob die entsprechende Verzögerung des Vergabeverfahren über den einer Fachlosvergabe immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand hinausgeht, der nach dem Zweck des Gesetzes in Kauf zu nehmen ist und bei der Abwägung grundsätzlich unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 09.04.2015 - Verg 1/15 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - Verg 27/09), erscheint zweifelhaft.

  • VK Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 1 VK 51/19

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Dokumentation bei Abweichen vom

    Das gesamte Vorhaben betreffende Überlegungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie auch und gerade das jeweilige Fachgewerk erfassen (OLG München, Beschluss vom 09.09.2015, Verg 1/15).
  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

    Der Senat hat sich hierzu zuletzt im Beschluss vom 09.04.2015, Verg 1/15 geäußert.
  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Maßgeblich ist insoweit eine hinreichende Abgrenzbarkeit (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2022, 15 Verg 2/22; OLG München, Beschluss vom 09.04.2015, Verg 1/15; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.03.2013, 2 Verg 8/12).
  • VK Westfalen, 13.08.2021 - VK 3-26/21

    Erhöhter Koordinierungsaufwand rechtfertigt keine Gesamtvergabe!

    Dass der Entfall von zusätzlichen Koordinierungsaufwänden bereits ausreiche, um von der Fachlosvergabe abzusehen, sei - unter Hinweis auf den Beschluss des OLG München vom 09.04.2015 (Verg 1/15) - auch anerkannt.

    (vgl. zur Fachlosbildung bei Fachgewerken: OLG München, Beschluss vom 09.04.2015, Verg 1/15, VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2016, Z3-3/3194/1/27/07/16).

    Zwar kann - allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen - auch die Reduzierung des Koordinierungsaufwands ausreichen, um eine Gesamtvergabe zu rechtfertigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.04.2015, Verg 1/15).

  • VK Südbayern, 20.07.2015 - Z3-3-3194-1-17-03/15

    Auftraggeber muss den Zuschlag nicht erteilen!

    2011 - 13 Verg 2/11, VergabeR 2011, 783 ff.; Müller in: Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 106a GWB Rn. 13, so jetzt auch OLG München, B. v. 09.04.2015 - Az.: Verg 1/15).
  • VK Bund, 31.05.2016 - VK 1-34/16

    Abschluss eines Rahmenvertrages über Gebäudereinigung

  • VK Sachsen, 22.10.2020 - 1/SVK/023-20

    Kein Angebot abgegeben: Nachprüfungsantrag zulässig?

  • VK Bund, 18.11.2016 - VK 1-98/16

    Neubau Unterkunftsgebäude

  • VK Südbayern, 23.06.2015 - Z3-3-3194-1-24-06/15

    Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?

  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

  • VK Westfalen, 04.09.2019 - VK 2-20/19

    Gesamtvergabe setzt umfassende Abwägung voraus!

  • VK Nordbayern, 23.03.2023 - RMF-SG21-3194-8-6

    Start-Up-Szene gebildet: Leistung ist losweise zu vergeben!

  • VK Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VK 2-2/21

    Baumaßnahmen an Autobahnen: Seit 01.01.2021 ist die VK Bund zuständig!

  • VK Bund, 07.12.2015 - VK 2-105/15

    Nachprüfungsverfahren: Losaufteilung; Direktvergabe aufgrund von

  • VK Westfalen, 04.09.2019 - VK 2-22/19

    Gesamtvergabe setzt umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange voraus!

  • BayObLG, 26.07.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

  • VK Thüringen, 05.04.2018 - 250-4002-1791/2018-N-006-HBN
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2023 - 3 VK 11/22

    Zustimmung zur Bindefristverlängerung kann vorweggenommenen werden!

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6083
OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,6083)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.03.2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,6083)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. März 2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,6083)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Interimsauftrag

    § 100 Abs 1 S 2 Nr 1 GWB, § 115 Abs 1 GWB, § 2 Abs 1 VgV, § 3 Abs 2 VgV, Art 9 Abs 3 EGRL 18/2004
    Nachprüfungsverfahren bei Interimsvergabe: Wertes eines Interimsauftrags; Berücksichtigung der Werte von früheren Interimsaufträgen; Darlegungs- und Beweislast für eine Überschreitung des Schwellenwertes bzw. für einen Verstoß gegen das Umgehungsverbot

  • Wolters Kluwer
  • VERIS

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Interimsauftrag kann eigenständigen Auftragswert haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Interimsauftrag kann eigenständigen Auftragswert haben

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Schwellenwerte: Interims- und Hauptauftrag sind nicht zu Saldieren

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des Auftragswertes hat für Interimsaufträge unabhängig vom Hauptauftrag zu erfolgen

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragswert bei Interimsvergabe? (VPR 2015, 153)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1026
  • NZBau 2015, 386
  • BauR 2015, 1376
  • VergabeR 2015, 620
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 31.01.2013 - Verg 31/12

    Vergaberecht: Schätzung des Auftragswerts einer in mehrere Ausschreibungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15
    Unter Hinweis auf einen Beschluss des OLG München vom 31. Januar 2013 (Verg 31/12) hat sie die Interimsvergabe im Ergebnis einer Losvergabe gleichgestellt und so die Anwendbarkeit des Vierten Teils des GWB bejaht.
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 15/14

    Ermittlung des Schwellenwerts eines Interimsauftrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15
    (siehe auch OLG Düsseldorf v. 13.08.2014 - VII-Verg 15/14 - VergabeR 2014, 827).
  • VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015 - VK 1-39/14

    Auftraggeber kann auch ein über dem Mindestlohn liegendes Mindestentgelt fordern!

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15
    VK 1 - 39/14 VK Rheinland-Pfalz.
  • BGH, 26.11.2009 - VII ZR 131/08

    Ersatz entstandener Mehrkosten für Baumaßnahmen an einer Bundesautobahn aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15
    Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten Vergabeverfahren erfolgt auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und/oder Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können; allerdings sind die aus tatsächlichen Gründen gegenstandlos gewordenen Fristen und/oder Termine anzupassen (BGH v. 26.11.2009 - VII ZR 131/08 - NZBau 2010, 102).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 16/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Interimsbeauftragung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15
    Eine Interimsvergabe kann nur dann einer Nachprüfung unterzogen werden, wenn deren Auftragswert den Schwellenwert übersteigt (Brandenburgisches Oberlandesgericht v. 06.03.2012 - Verg W 16/11 - juris Rn. 38).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 11 Verg 5/22

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Vergabenachprüfungsverfahren

    Solche Interimsaufträge stehen zwar grundsätzlich selbständig neben den Hauptverträgen und sind in ihrer Zuordnung zum Unterschwellen- bzw. Oberschwellenbereich selbständig zu beurteilen (OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2015 - Verg 1/15 "Interimsauftrag", juris, Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 50/21

    Erfordernis eines Vergabeverfahrens für Postdienstleistungen an einen

    Es obliegt allein ihm, darzulegen und zu beweisen, dass der öffentliche Auftraggeber gegen das Umgehungsverbot verstoßen hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2015, Verg 1/15, NZBau 2015, 386 Rn. 20).
  • VK Niedersachsen, 06.08.2015 - VgK-26/15

    Ausschreibung von Schülerbeförderungsleistungen im sog. freigestellten

    Das OLG Koblenz ( Beschluss vom 24.03.2015 - Verg 1/15 ) hat jüngst gemutmaßt, es dürfe wohl außerhalb seiner Anwendungsbefugnis liegen, eine Passage des Landesgesetzes zu streichen.

    Die dritte Vorlage einer der abgeschlossenen Vorlage der VK Arnsberg und der offenen Vorlage des OLG Koblenz sehr ähnlichen Rechtsfrage bei einer sehr ähnlichen Sachlage aus einem weiteren von sehr ähnlichen 16 Bundesländern der in Brüssel als Einheit wahrgenommenen Bundesrepublik Deutschland an den EuGH (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2015 - Verg 1/15 ) käme verfahrenstechnisch einer mindestens über ein Jahr dauernden Aussetzung des Nachprüfungsverfahrens gleich.

    Aufgrund der konkreten Novellierungsabsicht des Landesgesetzgebers in Niedersachsen ist die Entscheidung auch nicht mit der Lage in Rheinland-Pfalz zu vergleichen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2015 - Verg 1/15 ).

  • OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18

    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Neuvergabe eines

    b) Der Wert der insoweit maßgeblichen Not-Notvergabe ist isoliert zu bestimmen; der Auftrag tritt neben den ursprünglichen Auftrag ( OLG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2015 - Verg 1/15 , juris Rn. 15; Eschenbruch in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 103 GWB Rn. 182; Ganske in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 103 GWB, Rn. 27; Bulla in: beck-onlineGK, § 103 GWB, Rn. 2173.1 [Stand: 1. März 2019]).
  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

    Maßgeblich für die daraus abzuleitende Frage der Statthaftigkeit eines Nachprüfungsverfahrens (§§ 155 ff. GWB ) wegen Erreichens beziehungsweise Überschreitens der Schwellenwerte im Sinne des § 106 GWB i.V.m. § 3 VgV ist allein die objektive Rechtslage (vgl. Senat , Beschluss vom 24. März 2015 - Verg 1/15 -, juris, Rdnr. 14 und Rdnr. 16; OLG Karlsruhe, NZBau 2009, 403, 407; Ziekow/Völlink-Dittmann, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 155, Rdnr 19).
  • VG Ansbach, 08.12.2017 - AN 14 E 17.02475

    Interimsweise Vergabe von Rettungsdienstleistungen im freihändigen Verfahren

    Die Frage der Dringlichkeit einer Interimsvergabe orientiert sich an dem Zeitraum, den der Auftraggeber für die Vorbereitung der Ausschreibung, die Prüfung und Wertung der Angebote sowie die Vorabinformation der beteiligten Bieter benötigt und an der Frist, die den Bietern für die Bearbeitung ihrer Angebote einzuräumen ist (VK Rheinland-Pfalz v. 24.3.2015 - Verg 1/15).
  • VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19

    Bereitstellung von Breitbandnetz ist Dienstleistungskonzession!

    Denn eine - aus welchen Gründen auch immer - fälschlicherweise nach den Vorschriften des 4. Teils des GWB erfolgte Vergabe hat keinen präjudiziellen Wert und begründet keinen Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24. März 2015 - Verg 1/15 - , OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - Verg 24/14).
  • VK Westfalen, 29.09.2020 - VK 1-28/20

    Wirklichkeitsnahe Auftragswertschätzung auch für Interimsaufträge!

    Das gilt auch für Interimsvergaben, die nach Auffassung in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014, Verg 11/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2015, Verg 1/15) nicht unterschiedlich zu anderen Vergaben behandelt werden.
  • VK Nordbayern, 31.05.2022 - RMF-SG21-3194-7-15

    Eilrechtsschutz gegen Interimsvergabe!

    Bei der Auftragswertberechnung einer zukünftigen Interimsbeauftragung muss die Vergabestelle unter Beachtung des Umgehungsverbotes des § 3 Abs. 2 Satz 2 VgV den Zeitraum der zukünftigen Interimsvergabe zutreffend berücksichtigen, insbesondere wenn eine sofortige Beschwerde in der Hauptsache im Verfahren RMF-SG213194-7-13 eingelegt werden sollte (siehe dazu OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2015, Verg 1/15).
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Rechtsprechung
   KG, 07.08.2015 - Verg 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,25706
KG, 07.08.2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,25706)
KG, Entscheidung vom 07.08.2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,25706)
KG, Entscheidung vom 07. August 2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,25706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Frauenfördererklärung

    § 97 Abs 7 GWB
    Vergabeverfahren: Erlaubnis der einheitlichen Vergabe als bieterschützende Vorschrift; Hinweispflicht des Auftraggebers bei offensichtlichem Eintragungsfehler in der Frauenfördererklärung

  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein vorschneller Ausschluss bei unrichtiger Erklärung zur Frauenförderung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Offensichtliche Eintragungsfehler müssen aufgeklärt werden

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unklarheiten muss der Auftraggeber aufklären! (VPR 2015, 244)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Losweise Vergabe ist immer zulässig! (VPR 2015, 243)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Losweise Vergabe ist immer zulässig! (IBR 2015, 619)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 790
  • VergabeR 2016, 111
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - Verg 1/15
    Die Anordnung, dass einem Beteiligten bei fortbestehender Vergabeabsicht der Zuschlag zu erteilen ist, kommt allenfalls dann in Betracht, wenn - außer der Aufhebung des Vergabeverfahrens bei Wegfall der Vergabeabsicht - keine andere Entscheidung für die Vergabestelle in Betracht kommt (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12 - juris Rn. 73; OLG Celle, Beschluss vom 10. Januar 2009 - 13 Verg 11/07 - juris Rn. 96 bis 98; Kadenbach in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2014, § 114 GWB Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs-

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - Verg 1/15
    Sinn des Vergabeverfahrens ist es nämlich auch, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen und ein solches nicht an formalistischen Gesichtspunkten scheitern zu lassen (OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2010 - Verg 9/10 -, juris Rn. 73).
  • OLG Celle, 10.01.2008 - 13 Verg 11/07

    Aufforderung an eine Vergabestelle zur Beseitigung eines angesprochenen

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - Verg 1/15
    Die Anordnung, dass einem Beteiligten bei fortbestehender Vergabeabsicht der Zuschlag zu erteilen ist, kommt allenfalls dann in Betracht, wenn - außer der Aufhebung des Vergabeverfahrens bei Wegfall der Vergabeabsicht - keine andere Entscheidung für die Vergabestelle in Betracht kommt (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12 - juris Rn. 73; OLG Celle, Beschluss vom 10. Januar 2009 - 13 Verg 11/07 - juris Rn. 96 bis 98; Kadenbach in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2014, § 114 GWB Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - Verg 1/15
    Entgegen dem Wortlaut haben Unternehmen kein subjektives Recht auf Einhaltung aller Vorschriften über das Vergabeverfahren, sondern es kann nur die Verletzung solcher Vorschriften gerügt werden, die gerade den Schutz des potentiellen Auftragnehmers bezwecken (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2002 - X ZB 43/02 -, juris Rn. 14; Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Auflage 2013, § 97 GWB Rn. 158).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - Verg 47/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - Verg 1/15
    Denn eine inhaltlich unrichtige Erklärung, um die es sich bei der Frauenfördererklärung der T... B... GmbH vom 2. Dezember 2014 vorliegend handelt, ist im Sinne der Vorschrift keine fehlende Erklärung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - Verg 47/12 -, juris Rn. 16; Vavra in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht 2. Auflage 2013, § 16 VOB/A Rn. 28c m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe

    Auszug aus KG, 07.08.2015 - Verg 1/15
    Eine Akteneinsicht kommt nur insoweit in Betracht, als dies zur Durchsetzung subjektiver Rechte des Bieters erforderlich erscheint, wobei die Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers mit den Rechtsschutzinteressen des Bieters abzuwägen sind (OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2012 - Verg W 1/12 - juris Tz. 61; Dicks in: Ziekow/Völlink, a.a.O., § 111 GWB Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

    Das Bieterunternehmen ist vom Auftraggeber zu einer Aufklärung des Angebots aufzufordern und ihm ist Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (Senatsbeschluss vom 21.10.2015 - VII-Verg 35/15, zitiert nach juris, Tz. 35; vgl. auch KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 1/15, zitiert nach juris, Tz. 52).
  • BayObLG, 17.06.2021 - Verg 6/21

    Ausschluss eines Angebots wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen und

    Diese Eintragungen können auch nicht als "offensichtlicher Eintragungsfehler" angesehen werden, der zu einer unvollständigen Ausfüllung eines Formulars geführt hätte (KG, Beschluss vom 7. August 2015, Verg 1/15 - Frauenfördererklärung, juris Rn. 50 ff.; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2010, Verg 9/10, juris Rn. 73).
  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Zur Aufklärung solcher Fehler ist der öffentliche Auftraggeber zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens sogar verpflichtet, zumal es unter anderem Sinn des Vergabeverfahrens ist, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen und ein solches nicht an formalistischen Gesichtspunkten scheitern zu lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. August 2015 - Verg 1/15 juris Rn. 50; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 2010 - Verg 9/10 -, juris Rn. 73; jetzt im Bereich der VOB/A wohl im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 18. Juni: 2019 - X ZR 86/17 -, juris Rn. 21; a.A. wohl OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2019 - 15 Verg 10/19 -, juris Rn. 39).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2018 - Verg 59/17

    § 127 Abs. 1 Satz 1 und 6 SGB V ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

    Entgegen seinem Wortlaut gewährleistet § 97 Abs. 6 GWB kein subjektives Recht auf Einhaltung aller Vorschriften über das Vergabeverfahren, vielmehr verleihen - aufgrund einer teleologischen Reduktion der Vorschrift - nur solche vergaberechtlichen Bestimmungen subjektive Rechte im Sinne von § 97 Abs. 6 GWB, die gerade den Schutz des potentiellen Auftragnehmers bezwecken (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02, zitiert nach juris, Tz. 14; KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 1/15, zitiert nach juris, Tz. 37; Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 107).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2017 - Verg 54/16

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von Metallbau- und

    Der Senat teilt zwar die Auffassung, dass es Sinn des Vergabeverfahrens ist, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen und ein solches nicht an einer zu formalistischen Betrachtungsweise scheitern zu lassen (vgl. KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 1/15, zitiert nach juris, dort Tz. 50).

    Der Antragstellerin ist - wie vorangehend dargelegt - kein offensichtlicher Eintragungsfehler unterlaufen, wie er in der Entscheidung des Kammergerichts vom 07.08.2015 - Verg 1/15 festzustellen war, auf welche sich die Antragstellerin möglicherweise beziehen möchte.

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Vielmehr verleihen - aufgrund einer teleologischen Reduktion der Vorschrift - nur solche vergaberechtlichen Bestimmungen subjektive Rechte im Sinne von § 97 Abs. 6 GWB, die gerade den Schutz des potentiellen Auftragnehmers bezwecken (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02, zitiert nach juris, Tz. 14; KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 1/15, zitiert nach juris, Tz. 37; Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 97 GWB Rn. 107).
  • VK Berlin, 13.07.2021 - VK-B2-12/21

    Ungewöhnlich niedrig erscheinendes Nebenangebot ist aufzuklären!

    Die einzige anfängliche Widersprüchlichkeit bezüglich der lichten Höhe der Sporthalle hat die Beigeladene im Aufklärungsgespräch mit dem Antragsgegner zulässigerweise (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 2. August 2017 - Verg 17/17; KG Berlin, Beschluss v. 7. August 2015 - Verg 1/15) dahingehend aufgelöst, dass der Eintragungsfehler bei der Angabe in der Übersicht der Technischen Daten zu streichen ist.
  • VK Berlin, 06.01.2020 - VK-B1-39/19

    Das Vergaberecht ist nicht mehr ganz so formaljuristisch ...

    Nach Ansicht des KG Berlin in seiner Entscheidung vom 07.08.2015 - Verg 1/15 ist Sinn des Vergabeverfahrens auch, das wirtschaftlichste Angebot zu wählen und ein solches nicht an formaljuristischen Gesichtspunkten scheitern zu lassen (so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 11.05.2016 - 54 Verg 3 / 16; OLG München, Beschluss vom 29.07.2010 - Verg 9 / 10).
  • VK Bund, 18.04.2018 - VK 2-32/18

    Widersprüchlichkeit des Angebots; Aufklärung des Angebotsinhalts vor Ausschluss

    In diesem Fall ist der ASt Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (OLG Düsseldorf vom 21. Oktober 2015 sowie vom 11. Mai 2016, a.a.O.; vgl. ferner Beschluss vom 2. August 2017, VII-Verg 17/17; Beschluss vom 28. November 2016, VII-Verg 20/16;; vgl. auch KG, Beschluss vom 7. August 2015, Verg 1/15).
  • VK Thüringen, 10.05.2023 - 4002-812-2023-E-003-SM

    Offenkundiger Rechenfehler ist keine Änderung der Vergabeunterlagen!

    Bei offenkundigen, marginalen Eintragungsfehlern kann der AG, soweit das möglich ist, die notwendigen Berichtigungen sogar selbst vornehmen (KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 1/15 und Beschluss vom 04.05.2020 - Verg 2/20).

    Dies ist unter anderem anerkannt, wenn durch geringfügige Nachfragen Zweifel an einem Angebot geklärt werden können (KG, Beschluss vom 07.08.2015 - Verg 1/15).

  • VK Berlin, 13.07.2021 - B 2-12/21
  • KG, 04.05.2020 - Verg 2/20

    Änderungen an den Vergabeunterlagen: Auswirkungen von Schreibfehlern

  • VK Südbayern, 25.01.2018 - Z3-3-3194-1-52-10/17

    Vergabeverfahren: Auslegung und Aufklärung eines widersprüchlichen Angebots

  • VK Bund, 22.02.2016 - VK 2-135/15

    Nachprüfungsverfahren: Eignungsvoraussetzungen nicht schon mit Angebotsabgabe

  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 17 U 1/21

    Aufhebung eines Wegenutzungsvertrags Stromversorgung Auswahlverfahren zum

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - VII-Verg 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,66303
OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - VII-Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,66303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.2015 - VII-Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,66303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 2015 - VII-Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,66303)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
    Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist grundsätzlich auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder den Ausspruch, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig bzw. nicht notwendig war gemäß § 116 Abs. 1 GWB statthaft; § 99 ZPO findet keine entsprechenden Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10 - juris Tz. 13; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12 - juris Tz. 15; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; Hunger in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht § 116 Rn. 21).

    Über das Rechtsmittel kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da es sich nur gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10, a.a.O.; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010 11 Verg 3/10).

    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII-Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).

  • OLG Düsseldorf, 03.01.2011 - Verg 42/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
    Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist grundsätzlich auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder den Ausspruch, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig bzw. nicht notwendig war gemäß § 116 Abs. 1 GWB statthaft; § 99 ZPO findet keine entsprechenden Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10 - juris Tz. 13; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12 - juris Tz. 15; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; Hunger in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht § 116 Rn. 21).

    Über das Rechtsmittel kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da es sich nur gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10, a.a.O.; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010 11 Verg 3/10).

    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII-Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2014 - Verg 11/13

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
    Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist grundsätzlich auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder den Ausspruch, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig bzw. nicht notwendig war gemäß § 116 Abs. 1 GWB statthaft; § 99 ZPO findet keine entsprechenden Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10 - juris Tz. 13; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12 - juris Tz. 15; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; Hunger in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht § 116 Rn. 21).

    Über das Rechtsmittel kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da es sich nur gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10, a.a.O.; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010 11 Verg 3/10).

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
    Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist grundsätzlich auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder den Ausspruch, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig bzw. nicht notwendig war gemäß § 116 Abs. 1 GWB statthaft; § 99 ZPO findet keine entsprechenden Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10 - juris Tz. 13; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12 - juris Tz. 15; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; Hunger in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht § 116 Rn. 21).

    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII-Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2003 - Verg 31/03

    Nachprüfungsantrag mangels rechtzeitiger Rüge unzulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
    Über das Rechtsmittel kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da es sich nur gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10, a.a.O.; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010 11 Verg 3/10).

    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII-Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - Verg 42/12

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
    Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist grundsätzlich auch isoliert gegen die Kostenentscheidung oder den Ausspruch, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig bzw. nicht notwendig war gemäß § 116 Abs. 1 GWB statthaft; § 99 ZPO findet keine entsprechenden Anwendung (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10 - juris Tz. 13; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12 - juris Tz. 15; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; Hunger in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht § 116 Rn. 21).

    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII-Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).

  • OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 11 Verg 3/10

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens: Notwendigkeit der Zuziehung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
    Über das Rechtsmittel kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, da es sich nur gegen eine Nebenentscheidung der Vergabekammer richtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2014, VII-Verg 11/13, BA 3; Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10, a.a.O.; Beschl. v. 26.9.2003, VII Verg 31/03; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010 11 Verg 3/10).

    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII-Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).

  • VK Rheinland, 15.12.2014 - VK 26/13
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15. Dezember 2014, VK 26/2013-L, dort Ziffer 4 des Beschlusstenors, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2015 - Verg 1/15
    Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014, VII-Verg 37/13, BA 3; Beschl. v. 14.11.2012, VII-Verg 42/12; Beschl. v. 03.01.2011, VII-Verg 42/10; Beschl. v. 26.9.2003, VII-Verg 31/03; OLG Koblenz, Beschl. v. 8.6.2006 1 Verg 4 u. 5/06; OLG München, Beschl. v. 11.6.2008, Verg 6/08; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 30.3.2010, 11 Verg 3/2010).
  • VK Niedersachsen, 07.03.2016 - VgK-03/16

    Zurückweisung eines Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen im Bereich der

    Auftragsbezogene Rechtsfragen aus dem Bereich der VOL/A oder VOB/A wird regelmäßig das mit der Vergabe betraute Personal sachkundig beantworten können, so dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes regelmäßig nicht notwendig sein wird, wenn der öffentliche Auftraggeber in einer ex ante zu Beginn eines Nachprüfungsverfahrens (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13 ) zu erstellenden Prognose zu dem Ergebnis gelangt, dass auftragsbezogene Fragen Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein werden (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2015 VII Verg 1/15; Beschluss vom 23.12.2013, VII Verg 37/13; Beschluss vom 28.01.2011, Verg 60/10; aber auch OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011, 13 Verg 17/10 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010, 15 Verg 4/10 ; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008, Verg 6/08 , und vom 28.02.2011, Verg 23/10 ; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 8/11 ).
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Im Hinblick auf die Form der Einreichung des Nachprüfungsantrags bedurfte es, da die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags durch die Nachprüfungsinstanzen stets von Amts wegen zu prüfen ist, ebenfalls keiner vertieften, nur aufgrund anwaltlicher Beratung zu gewinnenden Rechtskenntnisse der Antragsgegnerin (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 04.08.2015 - Verg 1/15 -).
  • VK Berlin, 14.01.2019 - VK-B2-31/18

    Vorgaben sind einzuhalten!

    In seinem originären Aufgabenkreis muss er sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4.8.2015 VII-Verg 1/15, BeckRS 2015, 117488; Beschluss v. 23.12.2014 Verg 37/13, NZBau 2015, 392).
  • VK Berlin, 05.01.2022 - VK-B2-8/21

    Im Vorabgestattungsverfahren unterlegen: Auftraggeber muss Kosten tragen!

    In seinem originären Aufgabenkreis muss er sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4. August 2015 - Verg 1/15, BeckRS 2015, 117488; Beschluss v. 23. Dezember 2014 - Verg 37/13, NZBau 2015, 392).
  • VK Berlin, 11.03.2021 - VK-B2-3/21

    Bei schwierigen Rechtsfragen darf der Auftraggeber einen Anwalt hinzuziehen!

    In seinem originären Aufgabenkreis muss er sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4. August 2015 - Verg 1/15, BeckRS 2015, 117488; Beschluss v. 23. Dezember 2014 - Verg 37/13NZBau 2015, 392).
  • VK Berlin, 19.02.2018 - VK-B2-31/17
    seinem originären Aufgabenkreis muss sich er sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4.8.2015 - VII-Verg 1/15, BeckRS 2015, 117488; Beschluss v. 23.12.2014 - Verg 37/13, NZBau 2015, 392).
  • VK Berlin, 23.08.2018 - VK-B2-19/18

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller muss die Kosten tragen!

    In seinem originären Aufgabenkreis muss sich er sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4.8.2015 - VII-Verg 1/15, BeckRS 2015, 117488; Beschluss v. 23.12.2014 - Verg 37/13, NZBau 2015, 392).
  • VK Berlin, 05.01.2022 - B2-08/21
    In seinem originären Aufgabenkreis muss er sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4. August 2015 - VII-Verg 1/15, BeckRS 2015, 117488; Beschluss v. 23. Dezember 2014 - Verg 37/13, NZBau 2015, 392).
  • VK Berlin, 16.02.2018 - VK-B1-33/17
    In seinem originären Aufgabenkreis muss sich er sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4.8.2015 - VII-Verg 1/15, BeckRS 2015, 117488; Beschluss v. 23.12.2014 - Verg 37/13, NZBau 2015, 392).
  • VK Berlin, 11.03.2021 - B 2-03/21
    In seinem originären Aufgabenkreis muss er sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen und bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss v. 4. August 2015 - VII-Verg 1/15, BeckRS 2015, 117488; Beschluss v. 23. Dezember 2014 - Verg 37/13, NZBau 2015, 392).
  • VK Rheinland, 22.10.2019 - VK 39/19

    Kein Nachprüfungsverfahren nach wirksam erteiltem Zuschlag!

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.05.2015 - Verg 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,14358
OLG Dresden, 07.05.2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,14358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.05.2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,14358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - Verg 1/15 (https://dejure.org/2015,14358)
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